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    Verlustvortrag aus Nichtselbstständiger Arbeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.04.09 12:36:49 von
    neuester Beitrag 20.04.09 18:08:34 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.149.801
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      Avatar
      schrieb am 20.04.09 12:36:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Ich will folgendes machen:

      Im Jahre 2007 hatte ich nur die Meisterschule. Sonst keine Einkünfte. Durch Fahrten zur Schule und Material habe ich einen steuerlichen Verlust von ca. 6500,- € aus nichtselbsständiger Arbeit.

      Diesen Verlust möchte ich jetzt ins Jahr 2008 vortragen.
      Da ich aber in 2008 auch noch zu Teil in der Schule war, brauche ich den Verlust nur zum Teil.

      Kann ich den Rest vom Verlust auch ins Jahr 2009 übertragen?
      Wenn ja, wie mache ich das?
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 12:55:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.001.239 von Choco2 am 20.04.09 12:36:49Der Verlust ist regelmäßig nach § 10d EStG. in das vorangegangene Kalenderjahr, hier also 2006, zurückzutragen. Allerdings kannst Du dies durch Antrag ausschliessen. Dann werden die nicht ausgeglichenen Verluste in die folgenden Veranlagungszeiträume, hier also 2008 ff. vorzutragen. Die Begrenzung kannst Du im Formular selber (Hauptvordruck, Seite 2) vornehmen. Voraussetzung ist allerdings, das Finanzamt hat den verbleibenden Verlustvortrag 2007 durch Bescheid gesondert festgestellt.
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 17:21:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.001.364 von merkur01 am 20.04.09 12:55:28RESPEKT FÜR DIE ANTWORT
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 17:24:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank schon mal.

      Was heißt "regelmäßig"?

      Ich gebe jetzt die Steuer 2007 und 2008 ab.

      2006 habe ich noch voll als Geselle gearbeitet und dort mehr verdient, als wie in 2008.

      Mir wäre es also sogar lieber, der Verlust würde 2006 angerechnet, da ich dort die höhere Progression hatte.

      Wenn ich jetzt also 2007 abgebe, und dort der Verlust festgestellt wird, wird dann mein Bescheid von 2006 nachträglich noch geändert?

      Muss ich die Verlustfestetllung denn irgendwie beantragen, oder gebe ich einfach die Anlage N mit den Reisekosten etc... ab?
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 18:08:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.003.676 von Choco2 am 20.04.09 17:24:30Wenn Du jetzt 2007 und 2008 abgibst, geht alles seinen richtigen Gang. Der Verlust für 2007 wird festgestellt und dann automatisch nach 2006 zurückgetragen. So ist die gestezliche Regelung des § 10d EStG. Du müsstest nur etwas unternehmen, wenn der Verlust aus 2007 NICHT nach 2006 zurückgetragen werden soll.


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