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    Auszahlungsmodalitäten von fondsgebundenen Rentenversicherungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.04.09 17:15:34 von
    neuester Beitrag 20.05.09 11:58:00 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.149.872
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      Avatar
      schrieb am 23.04.09 17:15:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo, ich habe ein kleines problem mit einer fondsgebundenen rentenversicherung. dieser vertrag einer fondsgebundenen rentenversicherung wurde vor 12 jahren bei der nürnberger abgeschlossen und wird nun zum 01.05. fällig. da der depotwert derzeit nicht der beste ist, möchte ich natürlich nicht das geld, sondern die investmentanteile auf mein depot bei der frankfurter fondsbank übertragen bekommen.

      tja, ich dachte das geht völlig problemfrei, wie sonst im interbankenverkehr üblich. die stücke werden übertragen und die abgebende depotbank teilt der neuen mit, welche anteile wann und zu welchen konditionen gekauft wurden, bzw. welche anteile vor dem stichtag 01.01.2009 bzw. nach dem stichtag 01.01.2009 gekauft wurden (hintergrund: die liebe abgeltungssteuer).

      jetzt kommt es aber. die nürnberger würde zwar die stücke übertragen, aber der aufnehmenden depotbank keine weiteren daten liefern. somit würden die übertragung wie ein neukauf behandelt werden und damit bei verkauf der abgeltungssteuer unterliegen.

      nur so habe ich dies nicht gekauft. mein vertrag ist vor dem versicherungsstichtag 01.01.2005 abgeschlossen worden und bestand 12 jahre. damit ist die auszahlung steuerfrei.

      ist dies nur ein problem der nürnberger oder verhalten sich die anderen versicherungsgesellschaften ebenfalls so kundenunfreundlich? hat einer von euch bereits erfahrungen damit gemacht?

      was mich vorallem so fuchsig macht, ist das dümmliche verhalten der nürnberger auf meine anfrage. insbesondere da die investmentanteile ja nicht direkt bei der nürnberger liegen, sondern bei den entsprechenden depotbanken der nürnberger. ist mein wunsch denn derart weltfremd? :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 17:27:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.028.087 von ChiefinCommand am 23.04.09 17:15:34Geh zu Hans und nicht zu Hänschen! Auf der entsprechenden Ebene sollte man Deine Argumentation nachvollziehen können!
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 17:27:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.028.087 von ChiefinCommand am 23.04.09 17:15:34die nürnberger würde zwar die stücke übertragen, aber der aufnehmenden depotbank keine weiteren daten liefern.


      Und wie begründet die Nürnberger dies bzw. hast du nicht nach der Begründung gefragt?
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 17:38:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      RE: Nürnberger

      ich glaube, daß es sich bei der Übertragung der Fondsanteile steuerlich um einen erneuten Kauf handelt und die Kursgewinne ab Übertragungsstichtag auf die Fondsbank zu versteuern sind.

      Du kannst also die Steuerfreiheit der Erträge nicht fortsetzen.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 17:48:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.028.087 von ChiefinCommand am 23.04.09 17:15:34mal ne blöde frage... warum lässt dudie anteile nicht bei der nürnberger bist sich die märkte erholt haben :confused:
      mein vertrag ist so gestrikct das ich mein geld auch später auszahlen laßen kann............. :eek::eek:

      und die nürnberger verdeint auch noch nen euro an depotgebühren, das wären aber denke ich penauts zu den steurelichen nachteilen

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      Avatar
      schrieb am 23.04.09 17:50:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.028.302 von SOM.you. am 23.04.09 17:38:25Nein, wenn im damaligen Vertrag das Wahlrecht zwischen Cash und Fondsanteilen vereinbart wurde! Würde hier ebenfalls darauf bestehen!
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 17:53:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.028.440 von tradepunk am 23.04.09 17:50:06er kann doch die anteile haben, es geht doch um den übertrag und die steuerlichen nachteile :keks:
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 18:00:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Nürnberger verhält sich vertragskonform und kann sich auch nicht anders verhalten.
      Sie liefert entweder das Kapital steuerfrei oder die Anteile, ebenfalls steuerfrei.

      Die Rentenversicherung ist kein Fondssparplan, daher spielen in diesem Vertrag auch Spekulationsfristen keine Rolle.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 18:53:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Antworten von SOM.you. haben etwas für sich. Insbesondere der Teil, "du kannst also die Steuerfreiheit der Erträge nicht fortsetzen".

      Aber etwas stört mich daran. Es stimmt, die weiteren Erträge aus den Fondsanteilen unterliegen der Abgeltungssteuer. Aber der Hinweis auf die Übertragung von Fondsanteilen im Interbankenverkehr ist ebenfalls richtig. Oft genug praktiziertes Erleben bei Depotbankwechsel.

      Die Anteile die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, kommen in ein 'Passiv-Depot'. Die Früchte daraus (Zinsen, Dividenden, usw.), wie auch die Fortführung der Sparpläne in das 'Aktivdepot'. So wird gewährleistet, daß die Anteile, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden von der Abgeltungssteuer befreit bleiben. Und diese Regelung müßte auch für deinen Vertrag bei der Nürnberger gelten.

      Ist aber eine interessante Fragestellung und ein mögliches Mienenfeld der Vermittlerhaftung.
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 23:13:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.028.087 von ChiefinCommand am 23.04.09 17:15:34Völlig korrekt von dern Nürnberger, du kannst doch den Vertrag nicht so wie dir es passt in die Länge ziehen und dann noch auf Steuerfreiheit hoffen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 09:06:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.031.370 von Procera am 23.04.09 23:13:45warum denn nicht? gäbe es die abgeltungssteuer nicht, wäre dies auch kein problem. insbesondere da meines wissens viele vermittler von fondsgebundenen renten- und lebensversicherer vorallem im jahr 2004 (stichtag 31.12.2004: ablauf der sonderrolle von renten- und lebensversicherungen) auch damit geworben haben, dass auch man die fondsanteile nach ablauf der versicherung sich steuerfrei übertragen lassen kann.

      darüber hinaus ist mir schon klar, dass zinsen und dividenden aus den fonds der abgeltungssteuer unterliegen. aber warum sollte ich beim verkauf von fondsanteilen steuern auf die dann erzielten kursgewinne zahlen, wenn ich meine fondsanteile vor dem 01.01.2009 über den versicherungsmantel gekauft habe? :eek:
      von mir aus sollen die anteile, die ich noch nach dem stichtag gekauft habe, der abgeltungssteuer unterliegen. obwohl mir - im hinblick auf den vertrauensschutz, den ich bei allen staatlichen handeln genieße - eine solche differenzierung nicht einleuchtet.

      ---------

      nun habe ich von bankseite folgende info erhalten. die probleme mit der übertragung und dem mitliefern von daten bei fondsgebundenen versicherungen sei wohl kein spezifisches problem der nürnberger. deren handeln sei korrekt, da der gesetzgeber beim verfassen der abgeltungssteuer eine lücke im gesetz nicht beachtet habe und diese lücke auch noch bis heute noch nicht geschlossen wurde. der banker bestätigte also inhaltlich die aussage von som.you..

      nur, ist diese information richtig? :confused:

      vielen dank schonmal für die vielen antworten.
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 01:51:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.028.087 von ChiefinCommand am 23.04.09 17:15:34hallo, ich habe ein kleines problem mit einer fondsgebundenen rentenversicherung. dieser vertrag einer fondsgebundenen rentenversicherung wurde vor 12 jahren bei der nürnberger abgeschlossen und wird nun zum 01.05. fällig. da der depotwert derzeit nicht der beste ist, möchte ich natürlich nicht das geld, sondern die investmentanteile auf mein depot bei der frankfurter fondsbank übertragen bekommen.

      mach doch

      tja, ich dachte das geht völlig problemfrei, wie sonst im interbankenverkehr üblich. die stücke werden übertragen und die abgebende depotbank teilt der neuen mit, welche anteile wann und zu welchen konditionen gekauft wurden, bzw. welche anteile vor dem stichtag 01.01.2009 bzw. nach dem stichtag 01.01.2009 gekauft wurden (hintergrund: die liebe abgeltungssteuer).

      du denkst nicht nur, dass das problemfrei ist, das IST auch problemfrei

      jetzt kommt es aber. die nürnberger würde zwar die stücke übertragen, aber der aufnehmenden depotbank keine weiteren daten liefern. somit würden die übertragung wie ein neukauf behandelt werden und damit bei verkauf der abgeltungssteuer unterliegen.

      das kann so korrekt sein

      nur so habe ich dies nicht gekauft.

      wie denn dann?

      mein vertrag ist vor dem versicherungsstichtag 01.01.2005 abgeschlossen worden und bestand 12 jahre. damit ist die auszahlung steuerfrei.

      ja. ist doch auch tatsächlich so, oder?

      ist dies nur ein problem der nürnberger oder verhalten sich die anderen versicherungsgesellschaften ebenfalls so kundenunfreundlich?

      ich habe bisher kein kundenunfreundliches verhalten feststellen können.

      hat einer von euch bereits erfahrungen damit gemacht?

      was mich vorallem so fuchsig macht, ist das dümmliche verhalten der nürnberger auf meine anfrage.

      vielleicht ist nur deine anfrage dümmlich, und nicht das verhalten der nürnberger. wichtig ist auf jeden fall, ersteinmal direkt loszumeckern und den kontrahenten (die nürnberger) zu beschimpfen. anschliessend fragt man nach dem sachverhalt.

      insbesondere da die investmentanteile ja nicht direkt bei der nürnberger liegen, sondern bei den entsprechenden depotbanken der nürnberger. ist mein wunsch denn derart weltfremd?

      nein, dein wunsch ist nicht weltfremd. nur typisch deutsch. angenommen, es gäbe die steuerfreiheit nach 12 jahren noch, dann bräuchte ich nach deinen vorstellungen also nur einen 12-jährigen versicherungsvertrag abschliessen und hätte anschliessend lebenslang meine aktienerträge steuerfrei. super. genau. nur so hast du das gekauft. so hat es der gesetzgeber gemeint. nur die nürnberger, die ist doof. echt. voll dooof.

      liebste grüße von einem bescheuerten (der sich fragt, ob es auf dieser welt nur menschen gibt, die meckern können)
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 18:22:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.039.483 von Prof.Dr.B.Scheuert am 25.04.09 01:51:50Durch die Auszahlung (auch in Investmentanteilen) wird Dein Vermögen aus dem "Mantel" (LV-Mantel) genommen. Eine Wiederanlage wird dann als Neuanlage gesehen.

      Denke immer in Mänteln:

      Fondsmantel
      Dachfondsmantel
      LV-Mantel

      Innerhalb der Mäntel darf fast alles ge- und verkauft werden (Du weißt, wie ich das meine), doch sobald der Mantel verlassen wird, muß gezahlt werden (ab 2005) bzw. bei einer Neuanlage dann der Status ab 2009 betrachtet werden.

      Bei einer korrekten Beratung könntest Du Dein Geld noch bei der Nürnberger liegen lassen.

      Details über Boardmail (auch im Hinblick auf Klagemöglichkeiten).


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 27.04.09 08:05:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.039.483 von Prof.Dr.B.Scheuert am 25.04.09 01:51:50@ prof.dr.b.scheuert

      danke für die super selbstdarstellung. hast du sonst keine möglichkeit dich zu produzieren? ich hab da noch ein plätzchen auf der chaise long für dich! da kannst du dich dann ausweinen.

      -----------

      @ interna

      das ist eine antwort mit der ich etwas anfangen kann.

      obwohl es von der sytematik für mich nach wie vor unverständlich bleibt, warum zwischen depotwechsel von einer fondsgebundenen Versicherung auf mein depot und zwischen einen depotwechsel unter banken ein solcher unterschied gemacht wird. schließlich sind hier wie dort fondsanteile in meinem namen zu meinen gunsten und zu meinen lasten erworben worden.

      nur dieser unterschied wird mir wohl nur einer der gesetzesmacher erklären können. nochmals danke! ;)
      Avatar
      schrieb am 27.04.09 10:06:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.044.038 von ChiefinCommand am 27.04.09 08:05:43ruhig brauner, nicht ich, sondern du bist am weinen.

      und du warst es auch, der die nürnberger als kundenunfreundlich und dümmlich bezeichnet hat. obwohl die nürnberger richtig gehandelt hat. wenn ich dich nun als dümmlich bezeichne, dann hat das mit selbstdarstellung nichts zu tun. sondern mit deinem verhalten. sag schön entschuldigung zur nürnberger und gut ist. dann wollen wir diesen für dich peinlichen thread sterben lassen.
      Avatar
      schrieb am 03.05.09 08:20:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Interessant. Angenommen, alle diese Fondsanteile wären tatsächlich nach Depotübertrag kein Altfälle mehr.

      Was wäre dann die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer ?

      Der zufällige Kurs bei Übertrag des Depots, selbst wenn die tatsächlichen historischen Anschaffungskosten höher waren ?
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 11:58:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.044.038 von ChiefinCommand am 27.04.09 08:05:43Ich habe diesen recht interessanten Fall zum Anlaß genommen, den Marktführer dazu zu befragen. Gestern erhielt ich von der Steuerabteilung der Allianz Leben folgende Auskunft dazu.

      Fragestellung: Bei den privaten Invest-Produkten der Allianz Leben hat man die Option zum Ende der Aufschubdauer die Übertragung des Fondsvermögens auf ein persönliches Depot zu verlangen.

      Wie verhält sich speziell bei vor 2005 abgeschlossenen FRV die Allianz dann? Liefert die Allianz der persönlichen Bank des VN die Daten über die Anschaffung der Anteile (Anzahl und Zeitpunkt) oder werden die Anteile wie Neuanschaffungen behandelt und fallen unter die Abgeltungssteuer?

      Antwort: Soweit das VU bei einer fondsgebundenen RV Fondsanteile erwirbt, gehen diese in das Vermögen des VU über und werden dort bis zur Fälligkeit der RV in einem gesonderten Anlagestock geführt. Die Fondsanteile sind demzufolge auch steuerrechtlich nicht als Anschaffung des VN zu sehen, sondern als Erwerb des VU!

      Der VN hat aus dem Versicherungsvertrag einen Primäranspruch auf Rentenzahlung in Geldeinheiten. Will er anstelle der Rentenzahlung, dass die Fondsanteile in sein persönliches Depot übertragen werden, liegt in diesem Zeitpunkt steuerlich ein "Tauschgeschäft" vor (Rentenzahlungsanspruch gegen Übertragung Fondsanteile) und eine "Anschaffung" der Fondsanteile durch den VN. Geschieht dies nach dem 31.12.2008 gilt keine Übergangsregelung sondern die Regularien der Abgeltungssteuer.


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