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    Verlust durch Dividendenabschlag geltend machen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.04.09 10:17:15 von
    neuester Beitrag 02.05.09 10:54:02 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.150.002
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      Avatar
      schrieb am 29.04.09 10:17:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine steuerrechtliche Frage.

      Und zwar zahlt die DTAG ja in den nächsten Tagen eine STEUERFREIE Dividende.

      Könnte ich jetzt Aktien die ich 2009 gekauft habe verkaufen und meinen Gewinn, für den 25% Steuern anfallen, dadurch drücken, dass ich DTAG-Aktien kaufe, dort die steuerfreie Dividende einstreiche, und sie danach mit Verlust (der durch den Dividendenabschlag rein rechnerisch entsteht) verkaufen und anschließend diesen Verlust den Gewinnen in 2009 gegenrechnen?

      Oder hat die Sache einen Haken?

      Wie gesagt.. es handelt sich um Gewinne mit Aktien die ich erst 2009 gekauft habe.
      Mein Steuerfreibetrag ist "leider" aufgrund von Aktiengewinnen und Dividendenzahlungen schon aufgebracht.


      Bye,
      Martin
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 10:31:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.060.089 von EinKoelner am 29.04.09 10:17:15Hallo Kölner,

      genau das habe ich auch vor gehabt mit der deutschen Post.
      Habe aber in einem Posting von Telefrank o.ä. gelesen, dass auf seiner Verkaufsabrechnung vom Kaufkurs die Dividende abgezogen wurde. Es wurde also der Einstandskurs verändert.

      Die Dividende ist also steuerfrei - aber Aktienverluste machts du in dem geplanten Sinne also nicht.

      Freundliche Grüße

      aus Neuss :)
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 11:13:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.060.211 von Zockerbine am 29.04.09 10:31:07Hi, genau so war es. Auf der Verkaufsabrechnung wird der Anschaffungswert um die Dividende verringert. Heist du hast mehr gewinn gemacht (oder weniger Verlust) und das fällt dann wieder ganz normal unter die Abgeltungssteuer in Abhängigkeit Deiner Freibeträge usw.

      Gruß
      Frank
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 11:15:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.060.089 von EinKoelner am 29.04.09 10:17:15Kein Problem. Du musst die Aktie einfach noch ein paar Wochen halten, dann hast du mit Sicherheit Verluste.
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 12:16:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      verdammte abgeltungssteuer:mad::mad::mad:

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      Avatar
      schrieb am 29.04.09 12:29:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.061.120 von devin888 am 29.04.09 12:16:26bei Abgeltungssteuer auf realisierte Gewinne kannst du gegensteuern, wenn Du in dem Jahr auch Verluste realisiert, sollte ja im allgemeinen für die meisten angesichts der Börsenentwicklung kein Problem sein
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 12:46:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      du bist nicht der erste mit dieser Idee, das wurde früher schon professionell praktiziert.
      man kaufte aktien vor der HV und verkaufte sie dann mit "verlust" ex. Div. und verrechnete den scheinbaren Verlust mit anderen spekultaionsgewinnen.
      Diesen betrug lies sich das FA nicht lange gefallen und deshalb geht das schon lange nicht mehr
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 13:06:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.061.375 von Booktrader am 29.04.09 12:46:25Dir scheint die Definition des Begriffes "Betrug" nicht geläufig zu sein.
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 13:28:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.061.375 von Booktrader am 29.04.09 12:46:25Das war kein Betrug, da ging es "nur" um das Anrechnungsguthaben. Außerdem hat das mit dem hier geschilderten Fall nichts zu tun.

      Die Steuerfreiheit der Dividende bedeutet hier eine Kapitalrückzahlung (Rücklagen). Das war schon immer so, dass die Kapitalrückzahlung und der Verkaufserlös innerhalb der Jahresfrist das gleiche Schicksal teilen und natürlich jetzt bei der AbgSt auch gleich behandelt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 14:51:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      danke für Eure Antworten.

      Wegen dem "Betrug" überlege ich mir noch eine Anzeige :-p

      Nein Spaß beseite. Das wäre natürlich kein "Betrug" wenn es gehen würde. Ich hätte in keinster Weise irgendein Gesetz gebrochen.


      Bye,
      Martin
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 17:46:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.062.494 von EinKoelner am 29.04.09 14:51:20und wenn du ein Gesetz gebrochen hättest ????bist du dann ein Betrüger, es gab auch Gesetze die waren Betrug !!
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 18:22:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.064.620 von AOLer am 29.04.09 17:46:07Gesetze definieren, welche Arten von Betrug aktuell legal sind und welche nicht!
      Avatar
      schrieb am 01.05.09 12:44:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.061.751 von Taxadvisor am 29.04.09 13:28:24Genau hier geht es um sogenannte Steuerfreie Dividenden da ja nicht aus dem operativen Geschäft ausgeschüttet wird, wie bei der Post zum Beispiel seit Jahren und heuer auch bei der Telekom.

      Der normale Fall Kaufen Dividende kassieren und mit Verlust verkaufen der geht nach wie vor da ja die Dividende versteuert werden muss.

      Der EK wird nur dann reduziert wenn nicht steuerrelevante Teile an den Aktionär zurückgegeben bzw. ausgeschüttet werden.
      Avatar
      schrieb am 02.05.09 02:34:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Ausschüttung erfolgt aus dem sog. steuerlichen Einlagekonto. Dürfte einigen noch als das frühere EK04 bekannt sein.
      DTG zahlt Eigenkapital zurück. Die Rückzahlung von Eigenkapital hat zur Folge, dass die Anschaffungskosten sich um den Betrag der Dividende entsprechend mindern.
      Avatar
      schrieb am 02.05.09 10:54:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nachtrag:
      Die Bescheinigung über die steuerfreie Dividende war einen Tag nach der Diviauschüttung in meinem Postfach.

      Am Freitag habe ich meine dt. Postaktien verkauft.
      Auf der 2. Seite der Verkaufsabrechnung, da steht ja nun immer " Veräußerungsgewinn/verlust " ist genau nach meinem ursprünglichen Kaufkurs (abzüglich Gebühren) abgerechnet worden.

      Bin mal gespannt wie es sich jetzt bei der Dt. TK verhält. Postet doch bitte mal wenn ihr verkauft habt, was eure Bank macht.

      Danke und schönes WE

      wünscht Zockerbine


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