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    Die fondsgebundene (Kapital)Lebensversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.09 19:29:33 von
    neuester Beitrag 28.07.12 14:35:32 von
    Beiträge: 82
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      schrieb am 03.05.09 19:29:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich denke mal, dass es viele hier betrifft und viele es noch gar nicht wissen, oder es erst dann mitbekommen, wenn es zu spät ist und sie buchstäblich Jahre- besser gesagt-Jahrzehnte Geld verbrannt haben. Irgendwann rechnet man mal nach und stellt fest, dass der Wert der Fondsanteile weit, weit unter der Summe aller bislang gezahlten Beiträge liegt. Der Grund ist klar, die wahnsinnig hohen Gebühren, die Kosten, und der Anteil der
      Versicherung, der natürlich auch von dem monatlichen Beitrag abgezogen werden, denn hiervon leben alle, der Vermittler, die Versicherungsgesellschaft, die Fondsgesellschaft, etc. Das letzte Glied in der Kette ist der Kunde. Er trägt das volle Risiko und ob er jemals eine Rendite , bzw. seine eingezahlten Beträge zurückerhält , steht in den Sternen. Noch dümmer ist es natürlich eine BU mit der Fondspolice zu koppeln, Geldanlage und Versicherungen sollte man immer getrennt behandeln. Natürlich gibt es gewaltige Unterschiede von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft was die Kosten anbetrifft, noch dreister sind dann die Strukibuden( die "unabhängigen Finanzdienstleister" , denn die wollen natürlich auch noch mal richtig fett absahnen, und das machen sie auch ;)
      Was kann die Lösung sein ?
      a) mit dem Vermittler sprechen ? :laugh::laugh: Nö, denn der interessiert sich einen ... was der Kunde davon hat (das gilt nicht für einen Großteil der freien Vermittler, die mit Gebühren von dem Kunden bezahlt werden und nicht mit Abschluss-bzw. Bestandprovisionen bezahlt werden)
      b) Vertrag kündigen
      c) Ruhig stellen
      d) Vogel Strausspolitik- Kopf in den Sand und weiter zahlen bis Laufzeitende

      Ich denke mal das Wichtigste ist, dass man sich über folgende Punkte klar wird und hier eine Aussage von der Versicherungsgesellschaft bekommt.

      1. Kosten für Versicherungsschutz
      2. Höhe der laufenden Kosten (Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft, Fondskosten, Depotkosten, etc.
      3. Wie hoch ist mein Sparanteil meines monatlichen Beitrages

      Nun mal eine Frage an die Experten unter Euch. Muss die Versicherungsgesellschaft, bzw. der Versicherungsmaler bei expliziter Nachfrage, korrekte Auskunft zu den Punkten 1-3 geben ?
      Gibt es vom Gesetzgeber da irgendein Gesetz, dass diese dazu verpflichtet? In der Vergangenheit waren ja die Punkte 1-3 immer das große Geheimnis und selbst auf explizite Nachfrage hat man dazu keine Auskunft erhalten. Ich erinnere mich aber, dass in jüngster Vergangenheit im Sinne des Versicherten dort vom Gesetzgeber nachgebessert wurde, was die Gesellschaften dazu zwingt eine genaue Kostentruktur ( Punkte 1-3)gegenüber dem Kunden offenzulegen. Wenn das so ist, wie heisst der Paragraph und wo ist er zu finden.
      Avatar
      schrieb am 03.05.09 19:55:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.085.883 von Procera am 03.05.09 19:29:33der muß Auskunft geben und die Gesellschaft muß es auch im Vertrag Dir mitteilen. So ist das neue VVG........:D
      Avatar
      schrieb am 03.05.09 20:13:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das gilt für Neuverträge, aber wie sieht es bei Altverträgen aus, beispielsweise für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden ?
      Das ganze habe ich mal vor einem Jahr für einen sehr guten Freund durchgekaspert, Fazit des Maklers und der Versicherung: Kein Kommentar- aus wettberwerbstechnischen Gründen... haben sie Vertändnis, bla bla....
      Selbst die Nullinie wurde nicht mitgeteilt, obwohl das explizit verlangt wurde. Wie sieht das heute aus, muss nach WG Auskunfterteilt werden ? Hat da irgendjemand eine Rechtsgrundlage, irgendwas "Handfestes"- einen Paragraphen ?
      Avatar
      schrieb am 03.05.09 22:30:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kündigung ist auch bei teuren Versicherungen immer das Schlechteste. Und was die Kosten betrifft: Sind bei guten Anbietern in der Regel niedriger, als bei vergleichbaren Solo-Fondssparplänen. Dazu kommt die Abgeltungssteuerfreiheit, wobei die Steuermaterie etwas komplexer ist. Auch ist nat. der Todesfallschutz zu berücksichtigen, der ja auch irgendwo Geld kostet.

      Jedenfalls bleibts beim Fazit: Jeder der eine Lebensversicherung gemacht hat und die aus irgendwelchen Gründen kündigt ist selber schuld, daß er Geld verliert.
      Die verbleibenden Policeninhaber freuts. Werden die doch dem gekündigten Vertrag gutgeschriebenen, von der Gesellschaft erzielten Überschüsse, nun auf ihre Verträge aufgeteilt.
      Avatar
      schrieb am 03.05.09 22:48:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.086.550 von Titus_Livius am 03.05.09 22:30:03Zitat: " Und was die Kosten betrifft: Sind bei guten Anbietern in der Regel niedriger, als bei vergleichbaren Solo-Fondssparplänen."

      DAS TUT WEH !!!!!!! :cry::cry::cry:

      Bei einer fondsgebunden Versicherung sind die Kosten niedriger als bei einem vergleichbaren Solo-Fondssparplan... Na klar, und der Klapperstorch bringt die Kinder und morgen kommt der Weihnachtsmann.

      Nichts ist billiger, du musst die Versicherungsgesellschaft, den Makler und die Lebensversicherung zusätzlich aus deinen Raten zahlen !

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      Avatar
      schrieb am 03.05.09 23:08:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      na klasse,

      am besten gar nichts machen, weiter über die kosten schimpfen und der altersarmut entgegensteuern... wirklich sinnvoll
      Avatar
      schrieb am 03.05.09 23:27:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.086.678 von soulmate81 am 03.05.09 23:08:37Du hast es nicht gesachnallt, oder ?????
      Du hast keine Ahnung, oder ?

      Was nützt dir es, wenn du mehr einzahlst als du rausbekommst?
      Dann kannst du dein Geld lieber auf die Kasse legen, nichts machen und Zinsen kassieren, dann hast du oft mehr davon !

      p.s. es geht hier nicht ums meckern, es geht um eine konstruktive Auseinandersetzung mit einem Thema, was der deutsche Normalo eh nicht schnallt und deshalb zig Lebensversicherungen abschliesst zur Freuder der Makler und Versicherungsgesellschaften
      Avatar
      schrieb am 03.05.09 23:47:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      und das liegt also NUR!!! an den abschluss bzw. laufenden kosten, aha

      ich wette ende 2007 wäre so eine diskussion nicht aufgekommen
      Avatar
      schrieb am 04.05.09 00:24:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.086.750 von soulmate81 am 03.05.09 23:47:35ich verstehe dein Problem einfach nicht, was schnallst du denn nicht??:cry::cry::cry::cry:

      Du hast 100 Euro, davon gehen 50 Euro weg , durch den Puffbesuch deines Maklers bei Vertragsabschluss, für den Glastempel der Versicherungsgesellschaft, für die eigentlich Lebensversicherung, interne Kosten- wie Schampus , Frauen, Partys und Kodome.
      Es bleiben also 50 Euro übrig, die als Anlage in den Fonds xyz wandern...
      Bis dahinb alles klar ? Wenn der Fonds über die Laufzeit keine Gewinn macht, hats du OHNE DIE INFLATION zu berücksichtigen 50 % Deines Geldes verbrannt...
      Hätest du die Kohle dagegen bei Null % Zinsen auf dem Sparbuch angelegt, hättest du noch dein Kapital.

      Es steht und fällt die ganze FONDSPOLICE mit den Gebühren und mit den ausgewählten Fonds. Basta.
      Da die Fonds bei vielen Gesellschaften heute frei wählbar sind, muss man also die KOSTEN im Auge behalten.

      UND DARUM GEHT ES , Um die KOSTEN ! Ich will hier Klarheit bei dem Gebührenfilz haben. Wer weiss, ob die Versicherung bei Verträgen von vor 2005 ihre Gebühren, auch Provisionen für den Makler offenlegen muss. Mich interessiert wieviel vom einbezahlten Geld wandert in die Fonds und was geht in andere Kanäle (siehe obe)
      Avatar
      schrieb am 04.05.09 10:45:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.086.791 von Procera am 04.05.09 00:24:20Das neue VVG gilt ab dem 01.01.2009 auch für Altverträge!!
      Lt. einem Bericht in der Kapital gehen 90 % in die Fonds.
      Je nach Gesellschaft mal mehr mal weiniger.
      Die restlichen 10 % sind die Kosten für V-schutz und laufende Kosten.
      Ich habe Anfang 2008 2 Fonds-LV gekündigt. Ich habe in etwa meine eingezahlten Beiträge ausgezwhlt bekommen. Nur der Witz an der ganzen Sache war, dass ich rd. 1.500 € versteuern muss. Hiervon wurde dann KESt. abgezogen. Die V-Gesellschaft hat mir bis heute nicht die Kosten mitgeteilt. Wie das FA das jetzt sieht ?? bin mal gespannt.
      In meinen Augen eine reine Abzocke.
      Den Kostenanteil in den Dachfonds sieht man natürlich auch nicht...
      Avatar
      schrieb am 15.06.09 18:45:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      ich habe eine fondsgebundene rentenversicherung bei der vorsorge luxemburg. vermittelt hat mir das ganze damals (2004) die firma von ZSCHABER. jetzt das böse erwachen. ich will den vertrag ruhig stellen und die vorsorge luxemburg will vom angesparten kapital während der ruhezeit trotzdem abschlusskosten aus dem depot entnehmen. ich habe widerspruch eingelegt und weerd wahrscheinlich einen rechtsanwalt beauftragen. meine fondsanteile sind derzeit 2600 euro wert. wollte kündigen, aber die vorsorge luxemburg schreibt, dass rückkaufwert nur 1200 euro ist. da wollen die mir nochmal 1400 euro abzwacken. aber für was??

      von meinen 105 euro monatsbeitrag werden derzeit nur 66 euro in fonds angelegt. der rest geht für die versicherung und den makler drauf. und ich zahl schon seit 2004. eine frechheit!!

      NIE WIEDER ZSCHABER (VMZ Online) oder VORSORGE LUXEMBURG!!
      Avatar
      schrieb am 15.06.09 22:58:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.396.103 von Pieselwitz am 15.06.09 18:45:40Mein Beileid Pieselwitz.
      Aber das ist nicht nur Zschaber, da kannst du alle Gesellschaften in einen Sack stecken und mit einem Knüppel draufschlagen, trifft immer den Richtigen. Hast Du schon mal darüber nachgedacht den Ombudsmann einzuschalten , bzw. mit der Verbraucherzentrale gesprochen ? Verstehe nicht, warum du statt den 2600 € nur einen R>ückkaufswert von 1200 € haben sollst :mad:

      Die Gebühren und laufende Kosten fressen bei der Fondspolice die gesamte Performance auf, aber erst mal, müssen die Fonds Performance erwirtschaften. Für die Versicherungsgesellschaften ist das ein Geschäft, ohne Risiko. Die Rendite muss du selber erwirtschaften, das Risiko trägst du, die Gebühren und Provisionen werden pünktlich abgezogen
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 21:23:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.398.412 von Procera am 15.06.09 22:58:29hi procera. habe erstmal widerspruch eingelegt und denen geschrieben, dass ich auf auszahlung meiner gesamten fondsanteile bestehe. warum sollen die noch abschlusskosten einbehalten, wenn ich doch meinen vertrag vorzeitig kündige? :confused: denen entstehen doch auch keine kosten. nicht sehr verbraucherfreundlich diese ganzen regelungen.

      aber von einem zschaber erwartet man im vorfeld eine bessere beratung und veröffentlichung der gebühren. dies erfolgte leider nicht. über die vielen nebenkosten ist man ja immer nicht aufgeklärt worden. erst die gerichte sorgten dafür. aber da hast du vollkommen recht, diese ganzen nebenkosten fressen die ganze performance auf. da biste mit einem sparbuch wesentlich besseer dran.

      werd ja sehen was die mir antworten. habe schon einen anwalt angeschrieben. bin eh rechtsschutzversichert.
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 10:44:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.396.103 von Pieselwitz am 15.06.09 18:45:40Kommt mir auch hoch vor, dieser Abzug. Wobei es wahrscheinlich auch auf das Produkt ankommt. Bei einer reinen Fondspolice, wird bei Kündigung der Anlagestock, bzw. das Guthaben aus den Fondsanteilen ausgezahlt. Abzüglich eines "Stornoabzuges" der je nach Gesellschaft variiert.
      Habe gerade mal bei meiner Versicherung geschaut. Bei Kündigung in den Jahren 2-4, werden 5% vom Anlagestock abgezogen und der Rest ausbezahlt. Bei Kündigung in den Jahren 5-12, sind es noch 1% und ab dem 13 Jahr, wird der Anlagestock ohne Abzug ausgezahlt.

      Ich kann beim besten Willen jetzt nicht nachvollziehen, wieso man dir rund 60% deines Fondsguthabens abzieht? Hattest du mal ein Policendarlehen?
      Hat man dir denn die Gründe für diesen hohen Abzug genannt?

      Procera hat recht, Ombudsmann oder gleich Anwalt.
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 12:03:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.408.703 von Opla am 17.06.09 10:44:25Hi opla, hatte kein Policendarlehen. Dies ist/war eine ganz normal abgeschlossene fondsgebundene Rentenversicherung.

      Monatliche Einzahlung 12/2004 bis 12/2005 100 Euro

      Monatliche Einzahlung 01/2006 bis 05/2009 105 Euro

      Habe die Dynamik ab 2006 rausnehmen lassen.

      Die bisher bezahlten Kosten bis einschließlich Mai 2009 stellen sich so dar:

      Abschlusskosten: 1680,90 Euro

      Risikokosten: 5,47 Euro

      Beitragsabhängige Kosten: 364, 86 Euro

      Beitragsunabhängige kosten: 110,16 Euro


      Zukünftig noch zu zahlenden Kosten (mein Vertrag läuft bis 12/2034) wären folgende:


      Abschlusskosten: 2090,20 Euro
      Beitragsabhängige Kosten nmonatluich 6,5% des Beitrags
      Beitragsunabhängige Kosten 2,04 Euro pro Monat


      Risikokosten im Vorfeld nicht bestimmbar, da diese von der Fondsentwicklung abhängen.

      Hier verdient erstmal nur einer, nämlich der Vermittler und die Gesellschaft.

      Auf meinen Wunsch, den Vertrag ruhen zu lassen, erhielt ich folgende Antwort:

      Sehr geehrter Herr....,

      Ihren Wunsch zu einer temporären Beitragsfeststellunghaben wir erhalten.

      Gerne sind wir bereit, Ihren oben genannten Vertrag ab dem 01.07.2009 für die Dauer von einem Jahr beitragsfrei zu stellen. Da wir in den AVB eine temporäre Beitragsfeststellung nicht vorgesehen haben, müssen wir vor der Durchführung diese Zusatzvereinbarung mit Ihnen treffen.

      Eine temporäre Beitragsfestellung wird für mindestens 12 Monate vorgenommen und ist nach erneuter Prüfung längstens jedoch für insgesamt 36 Monate möglich.

      Entsprechend der vollständigen Befreiung von der Beitragszahlungspflicht, wenden wir auf das Deckungskapital (Depotguthaben/Anlageguthaben) die gleichen prozentualen Stornoabzüge gemäß den AVB an. Der Stornoabzug wird auf der Basis des sogenannten verminderten Deckungskapiatals errechnet.

      Dann erfolgt eine Erklärung von Deckungskapital, Beitragssumme alt und neu.

      Der Stornoabschlag kann geringer sein, als der Mindeststornoabschlag gemäß den AVB.

      Die Risiko- und Stückkosten sowie gegebenenfalls vereinbarte Fondsmanagmentgebühren werden gemäß den AVB während der temporär beitragsfreien Zeit weiterhin dem Deckungskapital entnommen. Während der Dauer der temporären Beitragsbefreiung werden die anfallenden Abschlusskosten nicht entnommen.

      Der Stornoabschlag sowie die während der beitragsfreien Zeit angefallenen Abschlusskosten werden erst zum Ultiomokurs der Wiederaufnahme der Beitragszahlung bzw. der Verlängerung der temporären Beitragsfreistellung spätsetens nach einem Jahr entnommen. Die Höhe der Abschlusskosten wird auf Basis der neuen Beitragssumme ermittelt.

      Dies führt auf jeden Fall zu einer Minderung der Anzahl Ihrer Fondsanteile, die zum Zeitpunkt der temporären Beitragsfreistellung festgestellt werden. Durch die o.g. Verfahrensweise sowie bei einer ungünstigen Entwicklung des Wertes der zugrunde liegenden Investmentfonds kann dies dazu führen, dass das Deckungskapital vor Ablauf der beitragsfreien Zeit aufgebraucht ist. Der Versicherungsvertrag erlischt in dieem Fall. Hierüber werden wir Sie informieren.

      Sofern Sie während der temporären Beitragsfreistellung Ihren Vertrag endgültig beitragsfrei stellen bzw. kündigen (Rückkauf), wird vor dem Abzug der damit verbundenen Stornoabschläge
      gemäß den AVB, der Stornoabschlag für die temporäre Beitragsfreistellung und die für diese Zeit angefallenen Abschlusskosten entnommen.

      Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die AVB weiterhin gelten.

      ......



      Und hier der Inhalt der von mir zu unterzeichnenden Zustazvereinbarung:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe Ihr Angebot zur temporären Beitragsfreistellung erhalten. In
      Kenntnis der beschriebenen Auswirkungen bitte ich Sie, die temporäre
      Beitragsfreistellung ab dem 01.07.2009 für 12 Monate durchzuführen.

      Erklärung

      Ich erkläre mich einverstanden, dass

      - ein Stornoabschalg für die temporär beitragsfreie Zeit gemäß der
      Erläuterung ver Vorsorge Luxemburg LV S.A. vom 03.06.2009 erhoben wird.

      - die während der temporären beitragsfreien Zeit anfallenden
      Abschlusskosten aus dem Deckungskapital/Anlageguthaben gemäß der
      Erläuterung der Vororge Luxemburg LV S.A. vom 03.06.2009 entnommen werden
      und

      - die garantierte Todesfallleistung reduziert wird.



      Irgendwie werden mir ja nur Pflichten auferlegt. Ich wollte diesen Vertrag eigentlich bis Lauftzeitende ruhen lassen, damit dann wenigstens keine so hohen Gebühren mehr anfallen und ich mir die hohen Abschlusskosten spare. Aber warum darf ich das nicht (obwohl die AVB darüber 2004 nichts hergaben). Weshalb soll hier nur auf meinem Rücken eine Beitragsfreistellung erfolgen und ich trage trotzdem während dieser sämtliche Kosten?

      Naja, habe Widerspruch eingelegt. Die Antwort steht noch aus.
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 12:12:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.408.703 von Opla am 17.06.09 10:44:25Hat man dir denn die Gründe für diesen hohen Abzug genannt?

      Hierzu erhielt ich nur folgende Aussage:

      Sofern Sie während der temporären Beitrgasfreistellung Ihren Vertrag endgültig beitragsfrei stellen bzw. kündigen (Rückkauf), wird der vor dem Abzug der damit verbundenen Stornoabschläge gemäß den AVB, der Stornoabschlag für die temporäre Beitragsfreistellung und die für diese Zeit angefallenen Abschlusskosten entnommen.

      Und der Rückkaufswert ist derzeit 1273 Euro, aobwohl meine angesparten und hinterlegten Fondsanteile einen Wert von ca. 2700 Euro ausweisen!
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 12:25:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.409.514 von Pieselwitz am 17.06.09 12:12:43Für mich ist das neu, dass man bei einer Kündigung, die Abschlusskosten vom Kunden einbehält. Wird ein Vertrag in der Stornohaftungszeit des vermittlers gekündigt, holt sich die Versicherung doch normalerweise die Abschlussprovision anteilig vom Vermittler zurück.
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 12:29:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.409.514 von Pieselwitz am 17.06.09 12:12:43Schau auch nochmal in deinem vertrag, wie die Abschlußkosten erhoben werden. Bei mir wurden die Abschlusskosten komplett in den ersten 4 Jahren von den Beiträgen einbehalten und seit dem 5. gehen 100% (abzüglich Risikoschutz) in die Fonds.

      Wenn du einen Vertrag hast, bei dem die Abschlusskosten bis zum Laufzeitende umgelegt werden, würde dies zumindest die Kosten erklären, nicht jedoch, warum man die von dir und nicht vom Vermittler holt.
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 12:32:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.409.614 von Opla am 17.06.09 12:25:08Ich bin auch überrascht. Deshalb auch meine Verwunderung und Unzufriedenheit. Habe ja auch schon beim Vermittler

      V.M.Z. Vermögensverwaltungsgesellschaft
      Markus C.Zschaber mbH



      nachgefragt. Hier dei Antwort:

      Sehr geehrter Herr ..... ,



      wir greifen den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt nochmals auf und können folgendes aufzählen, ohne den Sachverhalt jetzt geprüft zu haben, noch Einblick in die



      Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen zu haben:





      Sie haben einen monatlich zu besparenden Vertrag zwischen sich und der GIP International S.A., 46 A, avenue J.F.Kennedy, L-1855 Luxembourg abgeschlossen. In diesem



      wurde innerhalb der Vertragswerke alles so geregelt, wie es markt- und versicherungskonform ist !





      Die Situation die sich jetzt darstellt ist so, dass Sie vom ursprünglichen Vertrag abweichen und die Versicherung Ihnen ihre neuen Bedingungen hierfür mitteilt, dieses ist sachgerecht



      und üblich, da es sozusagen eine Abweichung des ursprünglichen Vertragswerks ist.





      Alle Modalitäten/Änderungen/rechtliche greifbare Aussagen, kann nur die Versicherung bzw. die GIP übernehmen/tätigen, da Sie dort als Kunde registriert sind und dieses Ihre Vertragspartner,



      durch die rechtliche Stellung begründet, sind. Wir haben weder Einfluss auf die Versicherungsbestimmungen noch auf zu ändernde Vertragsgrundlagen.





      (Freie Formulierung: Es würde identisch dem Fall entsprechen, Sie wären Kunde beispielsweise der Allianz, dort könnten wir ebenfalls nicht in laufende Vertragsgestaltungen eingreifen,



      da wir nicht die Allianz sind.)





      Hinsichtlich der Kosten möchten wir ergänzen, dass diese im Bereich der fondsgebundenen Produkte marktüblich sind, diese sind vergleichbar mit anderen Arten von Versicherungen,



      bei denen ein tatsächlich angespartes Kapital erst mit dem ca. 4 oder 5 Laufzeitjahr vorhanden ist, da vorher u.a. ein Teil der Kosten des Versicherers usw. abgedeckt werden.



      (Man spricht hier auch von Rückkaufswerten.)



      Angenommen Sie hätten eine beispielsweise Allianz Lebensversicherung, so würde bei Auflösung im vierten / fünften Jahr nach Abschluss, noch kein Vermögen vorhanden sein, da zunächst die



      versicherungseigenen Kosten usw., wie branchenüblich, umgelegt werden. (Auch die laufenden Kosten sind bei Versicherungsprodukten üblich und innerhalb des Vertragswerks geregelt.)





      Bezüglich Ihrer so eben gestellten Anfrage nach der Musterberechnung, so wurde diese im Jahr 2004 erstellt und lag Ihnen in den Unterlagen vor, eine jetzige Auswertung



      ist nicht mehr möglich.





      Wir hoffen Ihnen mit dieser Email behilflich sein zu können, man sollte vor Kündigung / Beitragsfreistellung an seine Ausgangssituation 2004 denken, die als Grundlage für das Vertragswerk galt,



      nämlich 30 Jahre zu sparen. Dieser Zeitfaktor holt genau wie bei klassischen Lebensversicherungen u.a. auch über Zinseszins, den positiven Kapitalanteil ein, genauso wie die angenommenen



      Kurssteigerungen der gewählten Investmentfonds, die monatlich bespart werden.



      Uns aus jetziger Sicht mit der Aussage zu konfrontieren, wäre fallbezogen durch die eingetreten Abweichung / Änderung, nicht richtig:



      „Deshalb entlasse ich Sie hiermit keinesfalls aus Ihrer Dienstleistungspflicht. Denn Sie haben mir diesen Vertrag vermittelt und können jetzt ebenfalls zwischen mir und der Vorsorge

      Luxemburg vermitteln. Wenn es dabei bleiben sollte, werde ich zukünftig meine Interessen von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.“





      Eine Dienstleistungspflicht, außer der Weiterleitung einer Abänderung Ihres Vertrags, wird nicht geschuldet und ist in keinster Weise juristisch haltbar.







      Mit freundlichen Grüßen


      Schön zu sehen, wie man sich hier zurückzieht. Sollte der Rückkaufswert auch weiterhin Bestand haben, werde ich die Unterlagen sofort einem Anwalt übergeben.!
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 12:42:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.409.655 von Opla am 17.06.09 12:29:49Habe die AVB nicht mehr, habe aber am Montag schon dort angerufen, dass man mir diese aus dem Jahr 2004 nochmal zuschicken möge. Werden wohl erst morgen ankommen. Soweit ich das in Erinnerung habe (auch wegen des Schriftverkehrs), werden die Kosten wohl auf die ersten 10 Jahre verteilt.

      Verstehe ja auch nicht, weshalb ich dann noch sämtliche Abschlusskosten tragen muß. Grenzt ja schon an SITTENWIDRIGKEIT!
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 12:46:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.409.655 von Opla am 17.06.09 12:29:49seit dem 5. gehen 100% (abzüglich Risikoschutz) in die Fonds

      Selbst das wäre ja bei mir nicht der Fall:


      Zukünftig noch zu zahlenden Kosten (mein Vertrag läuft bis 12/2034) wären folgende:

      Beitragsabhängige Kosten monatlich 6,5% des Beitrags
      Beitragsunabhängige Kosten 2,04 Euro pro Monat


      Allein knapp 8% meines monatlichen Beitrages würden eh wieder abgezweigt werden!
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 12:50:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.409.788 von Pieselwitz am 17.06.09 12:46:31Kommt mir fast vor wie eine geschlossene Beteiligung, in einem Versicherungsmantel. Sieht für mich aus, wie ein monatliches Agio. :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 12:52:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.409.831 von Opla am 17.06.09 12:50:24Ist aber eine

      Fondsgebundene Rentenversicherung ;)

      Leider zum Nachteil der Kunden!
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 14:26:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.409.788 von Pieselwitz am 17.06.09 12:46:318% "Ausgabeaufschlag" für bis zu 25 jahre absolute steuerfreiheit ist dir jetzt zu teuer....:eek:
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 14:55:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.410.614 von VeryBestFLV am 17.06.09 14:26:31Es geht hier nicht nur um die 8% fortlaufenden Kosten. Schau Dir die vorherigen Abschlusskosten und die sonstigen Beitragskosten an, dann weißt Du was gemeint ist.
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 18:27:29
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.410.893 von Pieselwitz am 17.06.09 14:55:13Vergangenheit ist Vergangenheit, was bezahlt ist, ist bezahlt!

      Als Investor sollte man in die Zukunft schauen:



      Zukünftig noch zu zahlenden Kosten (mein Vertrag läuft bis 12/2034) wären folgende:

      Beitragsabhängige Kosten monatlich 6,5% des Beitrags
      Beitragsunabhängige Kosten 2,04 Euro pro Monat

      Allein knapp 8% meines monatlichen Beitrages würden eh wieder abgezweigt werden!



      Wenn eine Bank dir ein Fondsdepot anbieten würde mit 8% AA
      und dafür 25 Jahre Steueerfreiheit, würdest du da nein sagen?

      Wenn ich heute sowas verkaufen könnte würden mir die Leute die Bude einrennen!
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 19:14:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.413.168 von VeryBestFLV am 17.06.09 18:27:29Das sehe ich ähnlich.
      Es war m.E. ein Fehler, das Ding abzuschließen. Aber es wäre auch ein Fehler, es jetzt noch zu kündigen.
      Die 8 % rechnen sich sogar im Vergleich mit einem Fondssparplan ohne Ausgabeaufschlag. Und das selbst wenn er nie umschichtet sollte!
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 19:20:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.413.168 von VeryBestFLV am 17.06.09 18:27:29Du vergisst die Abschlusskosten und beitragsabhängigen Kosten. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 19:25:38
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.413.563 von Midas2000 am 17.06.09 19:14:34Aber es wäre auch ein Fehler, es jetzt noch zu kündigen

      Mag sein, deshalb bat ich ja um Beitragsfreistellung. Aber wenn mir während dieser trotzdem hohe Gebühren entstehen, dann ist das für mich nicht hinnehmbar. Zumal die Kosten schon als sehr hoch zu bezeichnen sind.
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 19:52:55
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.413.603 von Pieselwitz am 17.06.09 19:20:08Ich vergesse garnichts...

      8% from now on ist günstig für die Vorteile...


      Wer das verpeilt is selber schuld....
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 21:54:44
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.413.838 von VeryBestFLV am 17.06.09 19:52:55Anscheinend vergisst Du schon. Zudem wird "garnichts" auseinander geschrieben.

      Du schreibst wie ein Versicherungsvertreter, was sollst Du dann auch anderes schreiben?! :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 23:19:00
      Beitrag Nr. 32 ()
      Stimme VeryBestVLV zu,aber die Fondspalette muss stimmen.Habe jetzt einen Honorartarif als Angebot vorliegen(muss aber zum Glück kein Honorar zahlen--wer biete mehr?),im Schnitt 7,5% Kosten auf den monatlichen Beitrag.Skandia mit grosser Fondsauswahl nicht nur Plazebofonds wie Conti,Cosmos etc.Wichtig ist eine Fondsgebundene ist ohne Börsenbasiswissen Nonsens.
      Die Fonds sollten nicht nur an einen monatlichen Termin gebunden,switchbar kostenfrei (unbegrenzt)sein und inerhalb von max zwei bis drei Börsentagen abwickelbar.

      Man sollte die Grundbegriffe der Chartanalyse verstehen und umsetzten könnne,ansonsten lohnt sich es nicht.
      Wenn man aber die Grundbegriffe versteht und die Kosten dann einem Abgeltungsteuer unterworfenen Depot gegenüberstellt,und zudem eine kostengünstige FRV hat,ist die Sache eindeutig im Vorteil.
      Börsenneulinge und Dauefondshalter die noch immer an das Templeton Märchen glauben sollten aber die Finger davon lassen.
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 23:23:53
      Beitrag Nr. 33 ()
      Sorry sollte Dauerfondshalter heisen....

      Ich warne wirklich Menschen die sich sich nicht mit den Kapitalmärkten beschäftigen davor,solche Policen abzuschliessen.
      Und Finger weg von Dachfonds....
      Avatar
      schrieb am 18.06.09 09:25:53
      Beitrag Nr. 34 ()
      Guten Morgen,

      jetzt gehts hier aber ziemlich am Thema vorbei.

      Es ging doch 1. darum, dass trotz Kündigung vom Versicherungsnehmer, die verbleibenden Abschlußkosten vom Rückkaufswert abgezogen werden, anstatt das die Gesellschaft diese vom Vermittler holt ( Stornohaftung des Vermittlers) und 2. das die Kosten bei einer Beitragsfreistellung in vollem Umfang weiter laufen.

      Die Gesellschaft schreibt doch selbst, dass im Falle eine Freistellung unter Umständen, das komplette angesparte Kapital aufgebraucht werden könnte und dies ist, meiner Meinung nach, ein absolutes Unding.
      Avatar
      schrieb am 18.06.09 09:40:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.416.242 von Opla am 18.06.09 09:25:53moin, moin,

      das frag ich mich als vermittler auch schon seit jahren. die gesellschaften kassieren die prov bei kündigung wieder, aber belasten es dem kunden zusätzlich:confused: entweder werden viel mehr kosten als nur die ap eingerechnet (zukünftige bp kann´s eigentlich nicht sein) bei den rückkaufwerten, oder das sind die sogn. stornogewinne der gesellschaften.
      Avatar
      schrieb am 18.06.09 17:44:22
      Beitrag Nr. 36 ()
      Bisher noch keine Antwort von der Vorsorge Luxemburg. Zschaber (V.M.Z. Vermögensverwaltung) verweigert auch die Vermittlung. Hab mal angefragt, wieviel Vermittlungsgebühr die erhalten haben. Erwarte aber nicht wirklich ne' Antwort.

      Die Rechtsabteilung der Vorsorge Luxemburg prüft wohl gerade. Sollten sie auch!
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 15:42:28
      Beitrag Nr. 37 ()
      Da freut sich der eine wie dolle über 7,5% Kosten für einen grundsätzlich steuerpflichtigen Vertrag, und ein andere zahlt jetzt 8% für einen komplett steuerfreinen Vertrag und will den unbedingt loswerden weil das so scheiße ist....
      naja, wird Deutschlehrer oder sowas sein....
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 15:46:05
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.027 von VeryBestFLV am 19.06.09 15:42:28du machst einen fehler. du siehts die komplettkosten nicht im zusammenhang. nicht äpfel und birnen miteinander vergleichen. danke!
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 15:55:10
      Beitrag Nr. 39 ()
      #21 von Pieselwitz 17.06.09 12:46:31 Beitrag Nr.: 37.409.788
      Dieses Posting: versenden | melden

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 37.409.655 von Opla am 17.06.09 12:29:49
      --------------------------------------------------------------------------------
      seit dem 5. gehen 100% (abzüglich Risikoschutz) in die Fonds

      Selbst das wäre ja bei mir nicht der Fall:


      Zukünftig noch zu zahlenden Kosten (mein Vertrag läuft bis 12/2034) wären folgende:

      Beitragsabhängige Kosten monatlich 6,5% des Beitrags
      Beitragsunabhängige Kosten 2,04 Euro pro Monat

      Allein knapp 8% meines monatlichen Beitrages würden eh wieder abgezweigt werden!

      Also wenn du dich nicnt verrechnet hast, was soll ich da vergessen?

      In der Vergangenheit bezahlte Kosten?
      Die Kohle ist ja nun mal weg, ob du den Vertrag kündigst oder nicht...
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 16:01:26
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.168 von VeryBestFLV am 19.06.09 15:55:10aber du vergisst die noch zu zahlenden abschlusskosten von über 2000 euro in den nächsten jahren!
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 16:10:37
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.242 von Pieselwitz am 19.06.09 16:01:26Hab ich die vergessen oder du? oder keiner?


      Die sind doch in den "zukünftig noch zu zahlenden Kosten" drin...
      6,5% Beitragsabhängige Kosten machen über die Laufzeit ziemlich genau 2.000,-- EUR

      Wie die 2.000,-- sonst bezahlt wedren sollten ist ja auch rätselhaft,

      du hast ja die Beitragsabhängigen und die Beitrgasunnabhängigen Kosten genannt...

      was solls da noch geben?
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 16:14:49
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.341 von VeryBestFLV am 19.06.09 16:10:37bisherige abschlusskosten (bis mai 2009): 1680,90 euro

      zukünftige abschlusskosten (also immer noch zu zahlende): 2090,20 euro

      plus beitragsabhängige- und unabhängige kosten von über 8%
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 16:28:47
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.397 von Pieselwitz am 19.06.09 16:14:49Allein knapp 8% meines monatlichen Beitrages würden eh wieder abgezweigt werden!


      Warum schreibst du dann sowas?

      Hast du jetzt eine schriftliche Auskunft über die Künftige Kostenbelatung des Vertrages oder nicht?

      Wenn die Abschlusskosten nicht in den "beitragsabhängigen" Kosten
      enthalten sein sollen, ( Obwohl die Summe fast exakt den Abschlusskosten entspricht...) wie sollen die denn dann getilgt werden?

      Wieviel sollen den nun künftig mtl. von deinen Beiträgen in investiert werden? ca. 96,-- oder weniger?
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 16:31:41
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.536 von VeryBestFLV am 19.06.09 16:28:47ja, habe die schriftliche auskunft. hatte ich auch schon einmal gepotset. hier nochmal:

      Monatliche Einzahlung 12/2004 bis 12/2005 100 Euro

      Monatliche Einzahlung 01/2006 bis 05/2009 105 Euro

      Habe die Dynamik ab 2006 rausnehmen lassen.

      Die bisher bezahlten Kosten bis einschließlich Mai 2009 stellen sich so dar:
      Abschlusskosten: 1680,90 Euro

      Risikokosten: 5,47 Euro

      Beitragsabhängige Kosten: 364, 86 Euro

      Beitragsunabhängige kosten: 110,16 Euro

      Zukünftig noch zu zahlenden Kosten (mein Vertrag läuft bis 12/2034) wären folgende:


      Abschlusskosten: 2090,20 Euro
      Beitragsabhängige Kosten nmonatluich 6,5% des Beitrags
      Beitragsunabhängige Kosten 2,04 Euro pro Monat

      Risikokosten im Vorfeld nicht bestimmbar, da diese von der Fondsentwicklung abhängen.
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 16:33:04
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.536 von VeryBestFLV am 19.06.09 16:28:47Allein knapp 8% meines monatlichen Beitrages würden eh wieder abgezweigt werden!

      mit den 8% meinte ich die kosten, die dann immer noch zusätzlich enstehen, nachdem die abschlusskosten (von ca. 3800 euro) bezahlt worden sind!
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 17:07:21
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.567 von Pieselwitz am 19.06.09 16:31:41Hallo zusammen, habe mal kurz die postings überflogen und möchte auch meinen senf dazugeben.

      bei flv wie auch bei klv werden nach dem vvg die mit dem abschluss entstandenen abschlusskosten auf mehrere jahre verteilt von den mtl. zahlungen einbehalten.

      das bedeutet, dass du mit deiner unterschrift eine je nach höhe der lv berechneten absschlusskostensumme zu bezahlen hast - auch wenn du zb nach 12 monaten wieder kündigst, bekommst du nur relativ geringe anteile wieder zurück - und das auch nur weil das neue vvg dies so vorsieht.

      diese zahlen müssen übrigens auf euro und cent genau im vertrag ausgewiesen sein!! ansonsten hast du einen grund zur rückabwicklung ;).

      wg. fonds: in welche(n) Fonds soll denn dein erspartes fließen?
      wie ist es mit risikoklasse? alles richtig abgefragt und eingetragen?
      hast du ein beratungsprotokoll bekommen und unterschrieben?

      hat der vermittler dir eine visitenkarte mit namen, anschrift, ombudsmann usw gegeben.

      wie kommst du überhaupt an einen solchen vermittler?

      herzliche grüße

      erbsenprinzessin
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 18:18:31
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.948 von Erbsenprinzessin am 19.06.09 17:07:21diese zahlen müssen übrigens auf euro und cent genau im vertrag ausgewiesen sein!! ansonsten hast du einen grund zur rückabwicklung

      vertrag ist doch von 2004. da gab es solche angaben noch nicht. zumal ja die rechtssprechung auch verschiedene verbraucherfreundlichere urteile gesprochen hat. die summen die sich hier für mich als rückkaufswert ergeben habe ich ja schon aufgeführt.

      wg. fonds: in welche(n) Fonds soll denn dein erspartes fließen?

      TEMPLETON GROWTH, DWS AKKUMULA, JPMorgan-JF Pacific
      Equity Fd Actions Nom., Nordea 1-European
      Value Fd Actions

      wie ist es mit risikoklasse? alles richtig abgefragt und eingetragen?

      alles ok

      wie kommst du überhaupt an einen solchen vermittler?

      zschaber ist eigentlich sehr bekannt, tritt öfter bei n-tv auf. bin leider auf die seriösität hereingefallen. denn von einer aufklärenden beratung habe ich nichts gemerkt

      es dreht sich hier bei meinem sachverhalt auch vorrangig um den rückkaufswert, der mir sehr niedrig erscheint, denn etliche avb suind ja schon von verschiedenen gerichten gekippt worden.
      Avatar
      schrieb am 26.06.09 20:22:53
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.429.620 von Pieselwitz am 19.06.09 18:18:31tut mir leid, dass ich erst jetzt wieder da bin:

      wenn ich das, soweit mir jetzt die sachlage bekannt ist, so reinziehe, sehe ich per se allerhöchsten minimale chancen für dich.
      wie das so mit unterschriften ist: vorher durchlesen ist oft hilfreich!! ich würde versuchen mit dem vermittler überein zu kommen und eine art vergleich zu erzielen.
      Avatar
      schrieb am 26.06.09 20:32:49
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.477.371 von Erbsenprinzessin am 26.06.09 20:22:53der vermittler hat doch schon jede verantwortung abgelehnt. will ja eigentlich auch nicht, dass jetzt ausbezahlt wird. aber wenn ich den beitrag freistelle, dann wollen die ja trotzdem abschlusskosten abziehen. siehe auch den bisherigen schriftverkehr. aber weshalb abschlusskosten abziehen wenn der vertrag ruht??!
      Avatar
      schrieb am 27.06.09 09:10:52
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.477.463 von Pieselwitz am 26.06.09 20:32:49Das hatte ich doch schon geschrieben:
      weil die abschlusskosten mit dem abschluss entstanden sind und nur die zahlung dieser kosten auf einen gewissen zeitraum gestreckt wird. Wenn nun innerhalb dieses zeitraumes die zahlungen in die versicherung eingestellt werden, müssen dennoch die kosten des abschlusses geleistet werden - notfalls aus dem vorhandenen kapital.

      Trotzdem viel glück.
      Avatar
      schrieb am 27.06.09 10:03:37
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.478.785 von Erbsenprinzessin am 27.06.09 09:10:52Nö ! Wenn früher gekündigt wird, musste der Makler ein Teil seiner Provisionen zurückzahlen an die Versicherungsgesellschaft. Aber es kann definitiv nicht sein, dass der Versicherungsnehmer nach Jahren mit Null dasteht.

      Zitat: " Wenn nun innerhalb dieses zeitraumes die zahlungen in die versicherung eingestellt werden, müssen dennoch die kosten des abschlusses geleistet werden "

      Demnacht müsste der Kunde, de in den ersten Monaten-Jahren kündigt, ja ein starkes Minus haben und das Abschlussgeld direkt zur Versicherungsgesellschaft abführen und das ist falsch.
      Avatar
      schrieb am 27.06.09 10:16:07
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.478.905 von Procera am 27.06.09 10:03:37Genau dieser Meinung bin ich ja auch. Ich werde diese Sache jetzt einem Rechtsanwalt in Berlin übergeben und euch dann hier auf den Laufenden halten!!
      Avatar
      schrieb am 28.06.09 19:25:54
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.478.931 von Pieselwitz am 27.06.09 10:16:07Ja mach mal, würde mich interessieren.
      Avatar
      schrieb am 28.06.09 19:55:37
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.728 von Opla am 28.06.09 19:25:54Unterlagen soeben fertiggestellt. Werden morgen dem Rechtsanwalt in Berlin zugehen. Ich halte alle Interessierten auf den Laufenden!
      Avatar
      schrieb am 04.07.09 19:44:45
      Beitrag Nr. 55 ()
      hier mal urteile gegen die vorsorge luxemburg aus österreich:

      Urteil: OGH zu Lebensversicherungen der Vorsorge Luxemburg - Kostenabzüge gesetzwidrig
      07.02.2008


      Der VKI hatte im Auftrag des BMSK die Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung S.A. wegen unklarer Bestimmungen bei Lebensversicherungen geklagt. Für Konsumenten blieb nämlich unklar, welche Kostenabzüge erfolgen und mit welchen Rückkaufswerten man im Fall einer vorzeitigen Auflösung rechnen kann. Niedrige Auszahlungen bei einem vorzeitigen Ausstieg waren für viele Kunden eine böse Überraschung.



      In der Entscheidung des OGH geht es vor allem um folgende Klauseln:

      1. Wir führen Ihren Beitrag, soweit er nicht zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten vorgesehen ist, den Anlagestöcken zu und rechnen ihn in Anteilseinheiten um.

      2. Der Wert des zur Verfügung stehenden Deckungskapitals /vgl. § 1 Ziffer 4) zum Stichtag gemäß § 1 Ziffer 7 mindert sich um einen prozentualen Abzug sowie um ausstehende Beiträge. Die Höhe des prozentualen Abschlages ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

      In der ersten Klausel ist vorgesehen, dass die Versicherung von der Prämie (= Beitrag) Kosten abzieht und den Rest im Fonds veranlagt. Wie hoch der Kostenanteil ist, ist aber in keiner Weise nachvollziehbar. Es bleibt somit auch unklar, welcher Teil der Prämie veranlagt wird. Derartige Formulierungen sind zu unbestimmt und verstoßen daher gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.

      Nach der zweiten Klausel soll es im Fall einer vorzeitigen Auflösung zu Abschlägen vom angesparten Kapital kommen. Durch die Abschläge verliert der Versicherungsnehmer im ersten Jahr das Kapital gänzlich (Abschlag laut Tabelle 100 %). Hinsichtlich der Höhe des Deckungskapitals wird auf die erste beanstandete Klausel verwiesen. Dieser Verweis geht wegen der Unwirksamkeit der ersten Klausel ins Leere, weshalb diese Klausel bereits aus diesem Grund intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG ist.

      Das Urteil betrifft auch sechs weitere Klauseln, welche ebenfalls als gesetzwidrig beurteilt werden. Nach einer Klausel sollte der Kunde etwa Gefahr und Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistung von Luxemburg nach Österreich tragen müssen. In einer anderen Klausel sollte die Versicherung bei Verzug mit der Prämienzahlung vom Vertrag zurücktreten können ohne die gesetzlich vorgesehenen Manhmechanismen einzuhalten. Beide Klauseln wurden daher als gröblich benachteiliegend im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB beurteilt.

      Im Hinblick auf die ständige Judikatur des OGH zu derartigen Klauseln bei Lebensversicherungen wurde die Revision der Vorsorge Luxemburg formal zurückgewiesen.

      Konsumenten dürfen auf höhere Rückkaufswerte und Wegfall der Überweisungskosten hoffen, denn Kosten dürfen nicht mehr in dieser Weise verrechnet werden soweit rechtskräftie Urteile vorliegen. Insbesondere können dann im Rückkaufsfall keine Abschläge verrechnet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits für die Situation in Deutschland festgehalten. Bei Rückkäufen innerhalb der letzten drei Jahre besteht somit unter Umständen ein Anspruch auf Nachforderung gegen die Versicherung.

      OGH 20.6.2007, 7 Ob 82/07w
      Volltextservice
      Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

      Lesen Sie mehr...
      OGH bestätigt ständige Rechtsprechung zu Lebensversicherungen - 07.02.2008


      Klagen gegen Lebensversicherungen
      VKI-Erfolg gegen unklare Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen, in denen die Kostenbelastung nur undeutlich angegeben wird.

      Konsumenten, die ihre Lebensversicherung in den ersten Jahren nach Abschluss kündigen, erleben oft eine böse Überraschung. Sie erhalten - wenn überhaupt - nur einen Bruchteil jenes Betrages, den sie an Prämien einbezahlt haben - den sogenannten "Rückkaufswert". Den Rest schluckt die Versicherung. Dies liegt daran, dass am Beginn der Laufzeit hohe Kosten abgezogen werden - sogenannte "Abschlusskosten". Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Provisionen des Vermittlers. Darüber hinaus werden bei einer vorzeitigen Auflösung mitunter auch weitere hohe Abzüge - sogenannte Abschläge - verrechnet. Der Schaden kann pro Vertrag mehrere tausend Euro betragen.

      Das Versicherungsrechtsänderungsgesetz 2006 (VersRÄG 2006) bringt für Verträge, die nach dem 1.1.2007 abgeschlossen wurden, eine leichte Verbesserung der Rückkaufswerte. Die Abschlusskosten sind nämlich auf die ersten 5 Jahre der Laufzeit aufzuteilen. Durch diese Neuregelung sollte bei einem Rückkauf im Normalfall zumindest etwa die Hälfte der eingezahlten Prämien zurückgezahlt werden.

      In älteren Versicherungsbedingungen werden die Nachteile der oben dargestellten Kostenverrechnung und die Höhe der Abschläge oft nur mangelhaft erklärt. Somit ist für Konsumenten nicht erkennbar, dass eine vorzeitige Auflösung der Lebensversicherung zu massiven Verlusten führt. Der VKI hat daher - im Auftrag des BMSK - gegen die entsprechenden Bestimmungen in den Lebensversicherungsverträgen zahlreiche Verbandsklagen eingebracht. Diese Klagen sollen bewirken, dass für die Vergangenheit Geld zurückgezahlt wird. Betroffen sind nicht nur klassische sondern auch fondsgebundene Lebensversicherungen.



      Hier ein Beispiel für solche – aus Sicht des VKI - intransparenten Bestimmungen:

      „Der Rückkaufswert entspricht nicht der Summe der bezahlten Prämien. Er errechnet sich wegen des gebotenen Versicherungsschutzes, unter Berücksichtigung eines Abschlages auf die tarifliche Deckungsrückstellung und der angefallenen Kosten, nach den tariflichen Grundsätzen."

      Auch die Abschläge sind nach dieser Bestimmung nicht nachvollziehbar und somit ebenfalls „intransparent“.



      Bisher wurden folgende Versicherungen geklagt:

      Allianz Elementar Lebensversicherung, Aspecta, BA CA Versicherung (Union Versicherung), Bawag PSK Versicherung, Finance Life, Generali Versicherung, Nürnberger Versicherung, Österreichische Beamtenversicherung (ÖBV), Raiffeisen Versicherung, Skandia, Sparkassen Versicherung, Uniqa Personenversicherung, Victoria Volksbanken Versicherung, Vorsorge Luxemburg, Wr. Städtische Versicherung, Zürich Versicherung.

      Die Verbandsklagen des VKI zeigen Erfolge. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt in zahlreichen Urteilen die Rechtsansicht des VKI: Demnach enthalten viele ältere Versicherungsbedingungen gesetzwidrige Regelungen zum Rückkaufswert.

      Uniqa: OGH 17.1.2007 7 Ob 140/06y Download
      Victoria: OGH 17.1.2007 7 Ob 131/06z Download
      ÖBV: OGH 17.1.2007 7 Ob 173/06a Download
      Aspecta: OGH 9.5.2007 7 Ob 233/06z Download
      Finance Life: OGH 9.5.2007 7 Ob 23/07v Download
      Generali: OGH 30.5.2007 7 Ob 4/07z Download
      Skandia: OGH 20.6.2007 7 Ob 82/07w Download
      Nürnberger: OGH 26.9.2007 7 Ob 194/07s Download in Vorbereitung
      Wr. Städtische: OGH 17.10.2007 7 Ob 151/07t Download
      Vorsorge Luxemburg: OGH 28.11.2007 7 Ob 6/07v Download
      BA CA (Union): OGH 23.1.2008 7 Ob 263/07p Download
      Allianz: OGH 12.3.2008 7 Ob 16/08s Download in Vorbereitung

      Zu folgenden Versicherungen liegen rechtskräftige Urteile von unteren Instanzen bzw. außergerichtliche Unterlassungserklärungen vor:

      Zürich: OLG Wien 20.11.2006 4 R 155/06b Download
      Raiffeisen: HG Wien 25.7.2007 39 Cg 56/06p Download
      Sparkassen: OLG Wien 5.9.2007 30 R 26/07z Download

      BAWAG/PSK: OLG Wien 16.1.2009, 1 R 215/08g Download

      Nürnberger: Unterlassungserklärung 3.9.2004
      Gothaer: Unterlassungserklärung 28.6.2005
      Donau: Unterlassungserklärung 27.2.2008

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      Konsequenzen unklarer Bedingungen
      Intransparente Bedingungen verstoßen gegen die gesetzlichen Vorgaben und sind daher grundsätzlich unwirksam. Es kann daher nach Einschätzung des VKI nicht bei dieser Art der Kostenverrechnung bleiben. Denn die Grundlage für diese – oben dargestellte - Kostenverrechnung fällt weg. Fraglich ist allerdings, welche genauen Konsequenzen an die Gesetzwidrigkeit der Bedingungen zu knüpfen sind und welchen Rückkaufswert Konsumenten somit verlangen können.

      1. Variante
      Fällt die vertragliche Vereinbarung zur Überwälzung von Abschlusskosten der Versicherung auf den Versicherungsnehmer weg, dann kann man zur Ansicht gelangen, dass der Versicherungsnehmer - mangels Vereinbarung - gar keine Kosten zu tragen hat.

      2. Variante
      Man kann aber auch - nach dem hypothetischen Parteiwillen - von einer grundsätzlichen Überwälzung der Kosten ausgehen und es fällt nur die konkrete - für den Versicherungsnehmer nachteilige - Gestaltung weg. Dabei bleibt fraglich, in welchem Umfang Abschlusskosten verrechnet werden können und welcher Teil der bezahlten Kosten bei einem Rückkauf zurückverlangt werden kann. Denkbar sind hier mehrere Unter-Varianten.

      Inwieweit Abschlusskosten bei Annahme der Zulässigkeit einer Kostenüberwälzung (also bei der 2.Variante) verrechnet werden können, hängt rechentechnisch davon ab, auf welchen Zeitraum diese fraglichen Kosten zu verteilen sind (Zur Erinnerung: In den meisten Fällen haben die Versicherungen die Abschlusskosten einseitig am Vertragsbeginn verrechnet, was dazu führt, dass der Rückkaufswert in den ersten Jahren null beträgt oder sehr niedrig ist.). Man könnte die Abschlusskosten etwa auf die ersten 10 Jahre aufteilen. Dann müsste der jeweils betroffene Konsument jeweils nur jene Kosten anteilig bezahlen, die bis zum Zeitpunkt des Rückkaufes angefallen sind (Beispiel: Rückkauf nach 5 Jahren Laufzeit führt dann zur Bezahlung von 50 % der Abschlusskosten, der Rest kann zurückverlangt werden).

      Das deutsche Höchstgericht (Bundesgerichtshof = BGH) hat für die vergleichbare Situation in Deutschland in drei Entscheidungen (BGH vom 12.10.2005, IV ZR 162/03, IV ZR 177/03, IV ZR 245/03) zur Frage Stellung genommen, wie die Abschlusskosten – bei Wegfall einer intransparenten Klausel als gesetzwidrig – berechnet werden sollen. Der BGH trifft eine „salomonische Lösung“ und verweist auf einen Reformvorschlag für das deutsche Versicherungsrecht (50 Prozent des „ungezillmerten Deckungskapitals“ als Untergrenze). Der BGH folgt somit der 2. Variante.

      Versucht man die Entscheidungen des BGH auf Österreich umzulegen, wären unter Umständen die Regelungen des VersRÄG 2006 heranzuziehen, die in Österreich für Neuverträge ab dem 1.1.2007 im Rahmen des Versicherungsrechtsänderungsgesetzes (VersRÄG 2006) umgesetzt wurden (Aufteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit, Wegfall von gesetzwidrig vereinbarten Stornoabschlägen). Ansprüche auf dieser Basis erscheinen sehr gut argumentierbar und sollten jedenfalls durchsetzbar sein.

      Mittlerweile liegt für Österreich ein Urteil vor, das über die BGH Lösung hinausgehende Ansprüche bestätigt: Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat vor kurzem festgehalten, dass die Abschluss- und Verwaltungskosten überhaupt nicht verrechnet werden dürfen – also auch nicht anteilig. Es folgt damit der 1. Variante. Das Urteil ist rechtskräftig.

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      Eine Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) zur Frage der Konsequenzen unklarer Bedingungen fehlt.






      Wer ist betroffen?
      Dabei muss unterschieden werden:

      Von einer nachteiligen Verrechnung der Abschlusskosten sind jene Konsumenten betroffen, die eine Lebensversicherung ab dem 1.1.1997 abgeschlossen und in den letzten drei Jahren vorzeitig aufgelöst ("rückgekauft") oder seit Vertragsbeginn prämienfreigestellt haben.

      Soweit hingegen (auch) unzulässige Stornoabschläge verrechnet wurden, sind auch Lebensversicherungen betroffen, die ab dem 1.1.1995 abgeschlossen wurden.

      Voraussetzung in allen Fällen ist auch, dass in den Versicherungsbedingungen die Verrechnung der Kosten nur undeutlich angeführt wurde (z.B. wie in folgender Klausel: "Der Rückkaufswert entspricht nicht der Summe der bezahlten Prämien. Er errechnet sich wegen des gebotenen Versicherungsschutzes, unter Berücksichtigung eines Abschlages auf die tarifliche Deckungsrückstellung und der angefallenen Kosten nach den tariflichen Grundsätzen.")

      Aus derartigen intransparenten Klauseln ist die Kostenbelastung oder die Höhe des Abschlages nicht ersichtlich.

      Problem Verjährung
      Ansprüche auf (richtige) vertragliche Abrechnung von Versicherungsverträgen verjähren nach den gesetzlichen Vorgaben wahrscheinlich in drei Jahren. Bei Rückkäufen sollten Klagen auf Zahlung daher spätestens innerhalb von drei Jahren ab Rückkauf eingebracht werden.

      Liegt der Rückkauf mehr als drei Jahre zurück, sind Rückforderungsansprüche aus heutiger Sicht fraglich. Es ist allerdings denkbar, dass Ansprüche auch bei einem bereits mehr als drei Jahre zurückliegenden Rückkauf noch geltend gemacht werden können. Der VKI wird sich um eine Klärung dieser Frage bemühen. Jedenfalls sollten in derartigen Fällen Unterlagen aufbewahrt werden.


      Was ist bei einer Prämienfreistellung zu tun?
      Im Gegensatz zum Rückkauf kommt es bei der Prämienfreistellung zu keiner Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Vertrag läuft weiter, es sind allerdings keine Prämien mehr zu bezahlen. Demgegenüber sinkt natürlich die letztlich zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung. Auch bei der Prämienfreistellung wirken sich die oben erwähnten Klauseln in den Versicherungsbedingungen negativ aus. Allerdings besteht bei Prämienfreistellungen zumeist kein akuter Handlungsbedarf. Eine Verjährung kann erst nach Ablauf des Vertrages eintreten, denn die Verjährung von Ansprüchen auf richtige Abrechnung verjährt erst in drei Jahren ab Vertragsende. Der VKI empfiehlt die Versicherung unter Hinweis auf die vorliegenden Urteile des Obersten Gerichtshofes zur Erhöhung der prämienfreien Versicherungsleistung aufzufordern.
      Avatar
      schrieb am 31.07.09 13:50:48
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.811 von Pieselwitz am 28.06.09 19:55:37hallo pieselwitz,

      gibt es schon etwas neues? versuchst du wirklich den klageweg?

      melde dich doch mal wieder!

      vg
      Erbsenprinzessin
      Avatar
      schrieb am 31.07.09 13:53:28
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.686.536 von Erbsenprinzessin am 31.07.09 13:50:48mein anwalt streitet momentan noch mit meiner rechtsschutzversicherung (WGV) wegen der kostendeckung. die WGV stellt sich ein bisschen an und will (noch) nicht so richtig. bis zum 11.08. haben sie nun zeit. sonst ,üssen wir 2 klagen führen, eine gegen meine rechtsschutz und eine gegen die vorsorge luxemburg und zschaber.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 02.08.09 09:30:38
      Beitrag Nr. 58 ()
      Bei Konflikten mit den Banken, über die Provisionszahlungen.
      Provisionen:
      Verschweigt ein Finanzberater dem Kunden, dass er oder sein Arbeitgeber für den Verkauf eines Finanzproduktes eine Provision erhält, kann der Kunde einen Haftungsanspruch gelten machen.
      Dazu das Urteil über die Aufklärungspflicht vom BGH Aktenzeichen XI ZR 56/05 19.12.2006 , Finanztest 08/2009
      Wie sind die Chancen mit einem Ombudsmann, der privaten Banken, Bundesverband deutscher Banken, Schlichtungsstelle?
      Wer hat Erfahrungen darüber?
      Ich denke die Chancen bei richtigen Klagen mit den Banken sind eher geringer langwieriger und schwieriger, bei Provisionszahlungen für Fondsgebundene Rentenversicherungen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.09 09:42:53
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.693.704 von Luis1000 am 02.08.09 09:30:38Ich denke die Chancen bei richtigen Klagen mit den Banken sind eher geringer langwieriger und schwieriger, bei Provisionszahlungen für Fondsgebundene Rentenversicherungen.

      vielleicht lässt es die versicherungsgesellschaft ja gar nicht so weit kommen wenn sie post vom anwalt haben. ich warte hier weiter ab, warte auf das ok meiner rechtsschutzversicherung und dann geht es gegen die vorsorge luxemburg und zschaber (als schlechter berater die frv)!!
      Avatar
      schrieb am 06.08.09 12:37:09
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.693.713 von Pieselwitz am 02.08.09 09:42:53gestern habe ich zschaber in n-tv gesehen. er hat im grunde gesagt, dass alle die jetzt aktien kaufen, keine ahnung haben, da es auf jeden fall bald wieder runter geht. natürlich hat er dass nicht so klar formuliert. der mann hat zumindest den mut, zu seinen früheren vorhersagen zu stehen, selbst wenn die wirklichkeit ihn schon längst überhohlt hat.
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 07:50:34
      Beitrag Nr. 61 ()
      "Als Altersvorsorge ungeeignet"
      Fondsgebundene Versicherungen

      Egal ob angestellt oder selbstständig - private Altersvorsorge ist wichtig. Doch so manche Anlage erweist sich im Nachhinein als Flop. Manche Produkte, wie fondsgebundene Versicherungen, halten Verbraucherschützer zudem für grundsätzlich ungeeignet. Soll man solche Verträge kündigen? Oder ist es doch besser, weiter zu machen?




      Fragen beantwortet Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.


      Kostenfallen bei Altersvorsorge und Geldanlage

      Ende mit Schrecken

      WISO berichtete über folgenden Fall:
      Gabi Marin, 43 Jahre alt, hat sich mit einem Friseursalon selbstständig gemacht und zur Altersvorsorge eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Von einer Freundin wurde Ihr die irische Versicherungsgesellschaft Canada Life empfohlen. Nach einem Beratungsgespräch schloss sie eine fondsgebundene Versicherung ab, flexibler Rentenplan Plus heißt das Produkt.

      Doch statt Sicherheit im Alter bringt der Rentenplan Verluste. Der APM-Fonds, an den die Versicherung gekoppelt ist, erleidet fast 40 Prozent Wertverlust in einem Jahr. Gabi Marin lässt sich von der Verbraucherzentrale beraten und kündigt den Vertrag. Von den rund 6700 Euro, die sie in gut zweieinhalb Jahren eingezahlt hat, bekommt sie nur 1070 Euro zurück, ein herber Verlust.
      u.s.w
      wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,7614760,00.html
      Avatar
      schrieb am 04.09.09 17:21:31
      Beitrag Nr. 62 ()
      Rückschau: Lebensversicherungen

      Vorsicht vor hohen Vermittlungsgebühren!

      Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Dienstag, 1. September 2009 im Ersten



      Finanzunterlagen (Quelle: SWR) Bildunterschrift: Manche Verträge sind für Versicherte nicht leicht zu durchschauen ]
      Kunden von Lebensversicherern sind seit einiger Zeit besser vor hohen Abschlussgebühren und Abzügen im Kündigungsfall geschützt. Einige Unternehmen aber versuchen, diesen Versichertenschutz zu umgehen.

      Nadine Keller wollte eine seriöse Altersvorsorge, Hasan Demirel eine gute und preiswerte Versicherung. Beiden wurde ein Produkt des Versicherers Atlanticlux verkauft. Nadine Keller erhielt eine Rentenpolice, Hasan Demirel eine so genannte Super-Police. Das Besondere an dem Geschäft: Die Kunden unterschrieben zwei getrennte Verträge, einen für die Versicherung und einen zweiten Vertrag, der das Vermittler-Honorar betrifft.
      Vermittlervertrag gültig trotz Kündigung

      Als die beiden Kunden vom Abschluss zurücktreten wollten, kam es zu Schwierigkeiten. Aus dem Versicherungsvertrag kommen sie noch heraus, doch der Vermittlervertrag bleibt auf jeden Fall bestehen. Nun wird sogar die gesamte Provision mit einem Mal fällig. Bei Nadine Keller sind das 11.600,- €, davon stehen noch 4.000,- € aus. Hassan Demirel soll nach der Kündigung noch 8.000,- € zahlen.

      Dabei hatte Nadine Keller anfangs keine Bedenken gehabt. Die Atlanticlux-Versicherung war ihr dringend empfohlen worden, als Heirat und Hauskauf vor der Tür standen. Doch anscheinend waren ihr bei der Beratung wichtige Informationen vorenthalten worden, wie sie sagt. Sie konnte die Beiträge nicht wie gedacht auf 50,- € im Monat reduzieren, denn das betrifft nur den Versicherungsanteil, nicht die Vermittlergebühr. Den gleichen Ärger hat Hasan Demirel, der seinerzeit von einem Bekannten angesprochen wurde. Das "beste Produkt" auf dem Markt, habe es geheißen, jederzeit problemlos zu kündigen. Auf die Vergütungsvereinbarungen wurde der Kunde erst bei der Kündigung aufmerksam.
      Verstoß gegen Verfassungsrecht?

      Der Münchener Rechtsanwalt Johannes Fiala kennt viele solcher Fälle. Seiner Meinung nach handelt es sich bei diesem Vorgehen um mehr als nur eine Umgehung des Versicherungsvertragsgesetzes. Er hält es sogar für einen Verstoß gegen Verfassungsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dem Sparer bei Lebensversicherungen ein angemessener Teil verbleiben muss, auch wenn er sich vorzeitig von seinem Vertrag löst (15. Februar 2006, AZ: 1 BvR 1317/96). Bleibt der Kunde bei einem vorzeitigen Abbruch auf enormen Schulden für Provisionen sitzen, widerspreche das ganz klar dieser Regelung. Persönlich könne Fiala nur davor warnen.

      u.s.w.

      www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,x7ycv51mrpzber54~cm.asp
      Avatar
      schrieb am 13.09.09 17:58:29
      Beitrag Nr. 63 ()
      hallo. gibt noch nix neues. mein anwalt schreibt jetzt dem ombudsmann an und hofft, dass die versicherung WGV endlich einlenkt und rechtsschutz gibt! eins steht fest.

      Nie wieder WGV Versicherung.
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 22:39:55
      Beitrag Nr. 64 ()
      ombudsmann ist angeschrieben und antwort wird erwartet. und dann gehts gegen die voersorge luxemburg und zschaber!
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 09:15:59
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.081.711 von Pieselwitz am 29.09.09 22:39:55Ich drueck dir die Daumen
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 09:48:44
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.806.789 von Luis1000 am 19.08.09 07:50:34moin, moin,
      frage mich, was gaby sich dabei gedacht hat, wenn sie was für die altersvorsorge machen will mit 43 jahren und das ganze nach 2,5 jahren wieder kündigt. rente mit 45??? was nützt es, wenn man dem kunden seine deckungslücken auf ein bestimmtes alter berechnet entsprechendes produkt anbietet und der kunde nach zwei jahren wieder kündigt. entscheidend ist doch was nach ablauf der versicherung im Rentenalter vorhanden ist und nicht nach 2,5 jahren?
      bei einer baufinanzierung regt sich doch nach 2,5 auch keiner darüber auf, das er nur zinsen gezahlt hat und noch keine nenenswerte tilgung vorhanden ist:confused:
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 09:56:07
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.083.355 von dahool am 30.09.09 09:48:44hier gehts ja auch vorrangig um die überteuerten vermittlergebühren, die viel zu hohen gebühren und um die rückaufswerte die jenseits von gut und böse sind. also es geht um gerechtigkeit dem kunden gegenüber. mehr eigentlich nicht!!!!
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 18:40:13
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.083.434 von Pieselwitz am 30.09.09 09:56:07Das was Du willst gibt es schon lange!

      - niedrige Verwaltungsgebühren.
      - geringe Abschlusskosten.
      - überdurchschnittlich hohe Renditen.
      - toller Service.

      Also worum geht' eigentlich?
      Ach so Du weißt nicht wo!:)
      Avatar
      schrieb am 04.10.09 20:54:12
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.109.865 von Breyn am 03.10.09 18:40:13es geht um verträge, bei denen es den gesellschaften nur um den profit geht. und das auf kosten der kunden. darum gehts meiner meinung nach.

      und das betrifft die vorsorge luxemburg und zschaber. sehr unseriös!
      ombudsmann wird wohl bald ne empfehlung geben.

      ich bleib dran
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 14:43:20
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.806.789 von Luis1000 am 19.08.09 07:50:34wer berater wie michael wortberg hat, braucht keine feinde mehr.
      immerhin hat er aber recht mit seiner qualitativen einschätzung der cl-produkte. sonst aber ist er ein ahnungsloser
      Avatar
      schrieb am 25.10.09 16:13:30
      Beitrag Nr. 71 ()
      ombudsmann hat stellungnahmen eingefordert und wird dann entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 21.11.09 19:52:29
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.248.775 von Pieselwitz am 25.10.09 16:13:30stellungnahmen liegen dem ombudsmann vor. der wird nun über rechtsschutz entscheiden. bei positiver entscheidung wird die vorsorge luxemburg und zschaber verklagt.
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 23:00:16
      Beitrag Nr. 73 ()
      Hallo zusammen,
      mal eine andere Frage zur Fond-gebundenen:
      Als Selbständiger habe ich einen Vertrag mit hohem garantiertem Rentenfaktor, den ich ich fast ausschließlich per Sonderzahlungen bespare. Monatlich geht nur der Mindestbeitrag weg.
      Einziger Haken: Es zählt laut Bedingungen der Rentenfaktor zum Zeitpunkt der Sonderzahlung. D.h. heute hoch, aber morgen vielleicht nur noch durchschnittlich. Mein Berater kennt kein Produkt, bei dem der heutige Garantiefaktor auch für die zukünftigen Zuzahlungen gilt.
      Gibt es sowas grundsätzlich nicht?
      Avatar
      schrieb am 18.12.09 21:17:41
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.524.649 von Mixnux am 07.12.09 23:00:16hi,

      geh doch mal in den mlp thread. da gibt es ein paar experten was solche konstrukte und fragen angeht. der thread ist auch gut besucht und beantwortet fragen dieser art.

      lg pieselwitz
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 22:59:13
      Beitrag Nr. 75 ()
      klage gegen die vorsorge luxemburg eingereicht!!
      Avatar
      schrieb am 02.05.10 22:25:25
      Beitrag Nr. 76 ()
      gute nachricht.

      die vorsorge luxemburg bietet jetzt einen vergleich an. weshalb man auch immer erst mit dem anwalt nachhelfen muß :confused::laugh:

      wenne es also ähnliche fälle gibt mit dem abzug der stornokosten, widerspruch und klageandrohung beim versicherer lohnt!!
      Avatar
      schrieb am 19.05.10 20:51:33
      Beitrag Nr. 77 ()
      Hallo,
      Welchen Versicherungsmantel als Basisrente könnt ihr für ETF's empfehlen? Hoher garantierter Faktor ohne Treuhänderklausel wäre ganz schön.
      vg, mixnux
      Avatar
      schrieb am 08.08.10 21:44:01
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.441.819 von Pieselwitz am 02.05.10 22:25:25Hallo Zusammen!

      Da ich nach meiner Registrierung noch keinen eigenen Thread öffnen kann, setze ich meine Frage hierein, ich hoffe das ist ok...

      Ich würde gerne eine private Altersvorsorge kombiniert mit einer BU abschließen - nach zwei Beratungen von jeweils unabhängigen Beratern weiß ich leider nicht, für welches Produkt ich mich entscheiden soll. Vorteile, Riskien, Nachteile, Kosten kann ich nicht gut einschätzen und habe Angst die falsche Entscheidung zu treffen.

      Ich bin 28 Jahre alt, Angestellte in Luxemburg (wohne aber in Deutschgland, werde also als Grenzgänger in Luxemburg besteuert).
      Berater A hat mir die HDI Gerling mit dem Produkt "Two Trust Fondspolice" empfohlen (Fondsgebundene RV mit Wertsichrungsfonds (TopMixStrategie).
      Berater B hat mir Standartd Life Freelax empfohlen.

      Da sich beide Berater sehr negativ über das jeweilige "Konkurrenzprodukt" auslassen und mir jeweils dringend davon abraten dieses abzuschließen, weiß ich nicht, welches Produkt für mich vorteilhaft ist oder beide nicht geeignet für mich sind.

      Falls es von Vedeutung für eure Meinung ist, es handelt sich um einen monatlichen Beitrag von ca.200€ für BU+RV.

      Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, da ich mich in der Finanz- &Versicherungswelt nicht gut auskenne?

      Vielen Dank bereits für eure Hilfe,
      viele Grüße
      Martina
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 20:50:54
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.949.040 von Martina8 am 08.08.10 21:44:01Hallo zusammen,

      Welche Rechte hat man als Kunde, wenn einem eine Basisrenten-Police verkauft wurde, die durch die Zertifizierung gefallen ist?

      Hinter dem Begriff "Basisrenten-Police" steht nach meinem Verständnis die Zusage der Gesellschaft, dass das Produkt den Kriterien für eine steuerliche Förderbarkeit entspricht. An den Kriterien wie lebenslange Leibrente, erst ab frühestens 60 etc., hat die Zertifizierung doch nichts geändert.

      Muss man nun nachteilige Änderungen der Versicherungsbedingungen akzeptieren, wenn die für die Zertifizierung erforderlich sind, oder ergeben sich für den Kunden weitere Rechte im Sinne von "Schadensersatz wegen Nicht-Erfüllung"?

      Spannend wird es vor allem, wenn eine BU-Rente eingeschlossen ist und aus Risikogründen ein Anbieterwechsel nicht mehr in Frage kommt.

      Besten Dank für die Hilfe,

      mixnux
      Avatar
      schrieb am 14.08.10 09:36:03
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.949.040 von Martina8 am 08.08.10 21:44:01FInger weg von Kombiprodukten- Altersvorsorge+BU

      p.s. lass dir mal die Kostenseite zeigen der beiden Produkte ;) einschlieslich der Maklerprovision. lass dir die Nullinie ausrechnen. Wie viele Fonds kannst du wählen ? Welche? Was kosten dich Umschichtungen ? Wieviel von deinem monatlich einbezahlten Betrag wird tatsächlich angelegt ?

      Diese Fragen müssen vorab geklärt werden, ich persönlich würde keine FOPO abschliessen, das bringt erst einmal was der Versicherung+Maler, du kommst an letzter Stelle. Dennoch viel Glück
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 13:55:04
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.984.691 von Procera am 14.08.10 09:36:03Danke für die Antwort. Deine Botschaft, Finger weg von Kombiprodukten- Altersvorsorge+BU, ist angekommen. Die spannende Frage bleibt: Welche Rechte hat der Kunde? Eröffnet die verlange Bedingungsanpassung eine Möglichkeit, mit einem weniger blauen Auge raus zu kommen?
      Avatar
      schrieb am 28.07.12 14:35:32
      Beitrag Nr. 82 ()
      Das könnte für Einige interessant werden !!!:cry::cry:

      http://www.sueddeutsche.de/geld/bgh-urteil-gegen-deutscher-r…


      Bekanntmachen und Weitergeben.:kiss:

      Diesen Versicherungshyänen muß Dampf gemacht werden.:mad:


      Es soll auch Musterbriefe geben...:lick::lick:


      http://www.vzhh.de/versicherungen/245281/karlsruhe-kippt-kla…

      ;)

      Quando


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      Die fondsgebundene (Kapital)Lebensversicherung