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    Bayernpartei: Stehen die auf dem Boden des Grundgesetzes? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.05.09 12:46:48 von
    neuester Beitrag 08.05.09 16:40:30 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.150.229
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      schrieb am 08.05.09 12:46:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Bayernpartei zum Förderalismus....

      Forderung nach einem selbstständigen bayrischen Staat (S.5)



      Forderung einer verfassungsmäßigen Verankerung eines Staatsoberhauptes und die Schaffung eines bayrischen Staatsangehörigengesetzes (S.5)



      Bekenntnis auch innerhalb des bayrischen Staates den Grundsatz des Föderalismus zu gewähren, die den Stämmen, den Bezirken, Landkreisen und Gemeinden größtmögliche Freiheit in der Erfüllung ihrer Aufgaben zusichert (S.6)



      Wiederherstellung und Festigung Bayerns als unabhängigen, freien und sozialen Rechtsstaat mit einer christlich-konservativen Gesellschaftsordnung (S.4)



      Ermöglichung der Revidierung der 1978 verfügten Zwangseingemeindung der ehemals selbstständigen Gemeinden; Gemeinden und Landkreisen müssen durch gesetzlich gesicherte Steuerzuschüsse vom Bund unabhängiger gemacht werden (S.11)
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      schrieb am 08.05.09 13:09:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 08.05.09 13:15:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Artikel 33
      (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. ...
      http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgese…

      ist zwar allgemeiner zu interpretieren (z.B. im Sinne von Artikel 31 "Bundesrecht bricht Landesrecht.") und soll nicht dazu herangezogen werden können, dass alle Bundesländern die gleichen Gesetze und Vorschriften haben müssen aber Artikel 33 Absatz 1 GG ist trotzdem gut dazu geeignet, irgendwelchen separatistischen Bestrebungen einen Riegel vorzuschieben. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 08.05.09 13:38:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Artikel 33
      (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. ...
      http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgese…

      ist noch aus einem anderen Grund interessant:
      Hat z.B. ein Geisteskranker in Sicherheitsverwahrung die gleichen Rechte und Pflichten wie der Bundespräsident?

      Wohl kaum oder? Also der Artikel 33 Absatz 1 GG ist nicht so leicht korrekt zu interpretieren. Auf alle Fälle muss man besondere Umstände und Verantwortungsbereiche berücksichtigen und darf Gesetze nicht für negative Zwecke mißbrauchen.
      Avatar
      schrieb am 08.05.09 14:14:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.128.517 von Doppelvize am 08.05.09 12:46:48Eine solche Frage kann eigentlich nur stellen, wer von der Geschichte der Bayernpartei noch nichts gehört hat.

      Die Bayernpartei war hier in Bayern schon mal Regierungspartei und war auch schon mal im Bundestag vertreten. Sie wurde durch die CSU mittels einer höchst umstrittenen Affäre (Spielbankaffäre) ins politische Abseits gedrängt. Berühmt der Meineid ("Falscheid") Zimmermanns, immerhin später deutscher Innenminister.

      >> Infos unter Wiki

      Da das Grundgesetz auch verändert werden darf, sind entsprechende Forderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht als verfassungsfeindlich einzustufen.


      :)

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      Avatar
      schrieb am 08.05.09 14:45:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.128.787 von HeWhoEnjoysGravity am 08.05.09 13:15:37aufgrund meiner lebenserfahrung ist für mich das grundgesetz nur eine farce.

      sinngemäss: alle menschen sind vor dem gesetz gleich.

      für die fuktionärfuzzies:
      abgeordnete, mandatsträger oder schmiegeldzahler mit beziehungen usw haben ca 50 sonderrechte, die das grundgesetz aufheben und beugen.
      Avatar
      schrieb am 08.05.09 15:13:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.129.380 von Zaroff am 08.05.09 14:14:24Die Bayernpartei war hier in Bayern schon mal Regierungspartei und war auch schon mal im Bundestag vertreten. Sie wurde durch die CSU mittels einer höchst umstrittenen Affäre (Spielbankaffäre) ins politische Abseits gedrängt. Berühmt der Meineid ("Falscheid") Zimmermanns, immerhin später deutscher Innenminister.


      Das wusste ich in der Tat nicht!:(

      Das würde dann auch für die LINKE und die NPD bedeuten dass deren wahres Ansinnen nicht verfassungsfeindlich ist:confused::eek::cry:
      Avatar
      schrieb am 08.05.09 15:54:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also ich komm aus Bayern und das ist hier eine mehr oder weniger "normale" Klein-Partei. Jedenfalls hängen hier und da Wahlplakate von denen.
      Avatar
      schrieb am 08.05.09 16:40:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      #5 > Da das Grundgesetz auch verändert werden darf, sind entsprechende Forderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht als verfassungsfeindlich einzustufen.

      Prinzipiell wohl richtig aber "im Rahmen der Vernunft", "zum Wohle Deutschlands" und "in Verfolgung guter Ziele" sollten durchaus hinter einem Wunsch zur Grundgesetzänderung stehe.

      #6 Gesetze sollen gutes zum Ziel haben und keine zwei Menschen sind gleich.


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