Abgelaufene Optionsscheine - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.05.09 14:32:09 von
neuester Beitrag 21.09.09 22:12:51 von
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Hallo,
ich habe noch einen alten Optionsschein, den ich in 2 Wochen vor genau einem Jahr gekauft habe.
Er läuft noch bis Mitte Juni.
Es ist doch so, dass ich nur Verluste aus 2008 geltend machen kann, wenn ich die Aktien bzw. Optionsscheine nicht länger als 1 Jahr gehalten habe oder?
Sprich ich sollte den wertlosen Optionsschein jetzt verkaufen (=Ordergebühren) und nicht auslaufen lassen?
Bye,
Martin
ich habe noch einen alten Optionsschein, den ich in 2 Wochen vor genau einem Jahr gekauft habe.
Er läuft noch bis Mitte Juni.
Es ist doch so, dass ich nur Verluste aus 2008 geltend machen kann, wenn ich die Aktien bzw. Optionsscheine nicht länger als 1 Jahr gehalten habe oder?
Sprich ich sollte den wertlosen Optionsschein jetzt verkaufen (=Ordergebühren) und nicht auslaufen lassen?
Bye,
Martin
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.136.685 von EinKoelner am 09.05.09 14:32:09Das solltest auf alle Fälle vorher tun wenn du Gewinne gegenverrechnen kannst bzw. einen Verlustvortrag aufbauen willst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.136.685 von EinKoelner am 09.05.09 14:32:09Wenn ein Optionsschein wertlos ausläuft, so gilt das nicht als Verlust!!!!
Daher gibt es nur eins: Vor Ablauf eines Jahres verkaufen und dann beim Finanzamt angeben. Dann bekommst Du eine Bescheinigung, die Du noch 5 Jahre lang bei gezahlter Abgeltungssteuer auf Kursgewinne verrechnen kannst.
Daher gibt es nur eins: Vor Ablauf eines Jahres verkaufen und dann beim Finanzamt angeben. Dann bekommst Du eine Bescheinigung, die Du noch 5 Jahre lang bei gezahlter Abgeltungssteuer auf Kursgewinne verrechnen kannst.
Ok danke!
Hallo!
Hab dieses Urteil über die Verlustanrechnung von abgelaufenen Optionsscheinen die kürzer als ein Jahr gehalten werden im Internet gefunden (http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum…
gibt es etwas neueres dazu? Für mich würde dies leider bedeuten, dass ich einen Verlust den ich erlitten habe nicht verrechnen kann. Oder hat sich schon wieder etwas getan?
Besten Dank für Eure Info!
Hab dieses Urteil über die Verlustanrechnung von abgelaufenen Optionsscheinen die kürzer als ein Jahr gehalten werden im Internet gefunden (http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum…
gibt es etwas neueres dazu? Für mich würde dies leider bedeuten, dass ich einen Verlust den ich erlitten habe nicht verrechnen kann. Oder hat sich schon wieder etwas getan?
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