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    Steht mir eine Abfindung zu? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.09 12:52:09 von
    neuester Beitrag 11.05.09 00:32:58 von
    Beiträge: 14
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      schrieb am 10.05.09 12:52:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute!

      Habe Fragen zu folgender Angelegenheit: Ich arbeite seit 7 Jahren in einem externen Firmenstandort der betriebsbedingt geschlossen wird. Der Belegschaft liegt das Angebot vor in den 100 Km entfernten Hauptsitz zu wechseln. Dies ergibt einen höheren Aufwand an Fahrtkosten und Fahrzeit wegen der viel befahrenen und sich ständig im Umbau befindenden Strecke. Zusätzlich werden Arbeitsverträge zum Nachteil verändert z.B. 10% Lohnminderung bis zum Jahresende, bezogen auf Kurzarbeit.

      Meine Frage an Euch ist ob mir bei Ablehnung des Angebotes eine angemessene Abfindung zusteht, dazu muss ich noch erwähnen dass mein Arbeitsvertrag nicht standortbezogen abgeschlossen wurde. Im externen Werk gibt es kein Betriebsrat somit existiert noch kein Sozialplan.

      Für Eure Antworten und Anregungen danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 13:06:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.138.951 von Sanshe am 10.05.09 12:52:09Das könnte was für dich sein:

      http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/gesetzliche-abfin…
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 14:26:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.138.951 von Sanshe am 10.05.09 12:52:09...Dies ergibt einen höheren Aufwand an Fahrtkosten und Fahrzeit wegen der viel befahrenen und sich ständig im Umbau befindenden Strecke...

      Gibt es am neuen Firmenstandort keine Wohnungen, oder warum ziehen Sie nicht um?
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 14:34:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.138.951 von Sanshe am 10.05.09 12:52:09Es handelt sich wohl um eine Änderungskündigung. Die Voraussetzungen hierfür scheinen vorzuliegen. Wenn Sie das damit verbundene Änderungsangebot nicht annehmen, ist Ihnen betriebsbedingt gekündigt worden. Hierbei gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn über den neuen § 1a KSchG, der von 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr spricht. Falls auf diese Vorschrift in der Kündigung nicht Bezug genommen wurde, müsste eine Abfindung vorm Arbeitsgericht erstritten werden. Vorm ArbG ist § 12a ArbGG zu berücksichtigen, der besagt, dass man erstinstanzlich die eigenen RA-Kosten in jedem Falle selbst zu tragen hätte. Ich würde allerdings in Anbetracht der Wiedereinführung der Pendlerpauschale und der volkswirtschaftlichen Entwicklung das Änderungsangebot annehmen und die Fahrt auf mich nehmen, wenn man schon nicht umziehen möchte. Die Umzugskosten wären als Werbungskosten steuerlich abzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 14:43:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.224 von DerStrohmann am 10.05.09 14:34:52Also ich verstehe die Frage nicht: Entweder man hat einen neuen Arbeitsplatz, dann würde ich den nehmen und mit meinem derzeitigen AG über eine etwaige Abfindung verhandeln... Oder man hat keinen neuen Arbeitsplatz (und so lese ich ihre Nachricht), dann würde ich nicht meckern sondern den neuen Arbeitsplatz annehmen!

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      schrieb am 10.05.09 14:43:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Einer meiner Angestellten möchte sich beruflich verändern und kündigen.
      Kann ich von ihm eine Abfindung verlangen, wenn er mir keinen gleichwertigen Ersatz besorgt?
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 14:48:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.247 von Thorsten73 am 10.05.09 14:43:07Zumindest wegen der zehnprozentigen Lohnkürzung liegt ein Angebot auf Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages vor. Einseitig kann der AG das Entgelt nicht mindern. Das besagte Änderungsangebot kann man übrigens auch unter Vorbehalt annehmen, als Mittelweg. Außergerichtlich kann man dann immer noch über eine Abfindung verhandeln. Wenn vor Ablauf von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung keine Einigung erzielt wurde, bleibt nur die Kündigungsschutzklage. Ob hier mit der Sozialauswahl etwas zu fassen ist, glaube ich nicht, weil es sich um eine komplette Standortschließung handelt und nicht um einzelne Kündigungen.
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 15:07:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.248 von ThorVestor am 10.05.09 14:43:10Hälst Du Sklaven, oder was soll der Sch--ß
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 16:08:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.248 von ThorVestor am 10.05.09 14:43:10Leg doch 2 € die Stunde drauf und bitte ihn höflich zu bleiben.
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 17:58:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.262 von DerStrohmann am 10.05.09 14:48:45Am Hauptsitz wird vermutlich Kurzarbeit gemacht, dadurch die 10 % weniger ?
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 18:50:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.248 von ThorVestor am 10.05.09 14:43:10:laugh: genau einfach mal den spieß umdrehen.
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 20:52:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.656 von buschkuckuck am 10.05.09 17:58:17Mit Sozialrecht kenne ich mich nicht so aus, dachte bei Kurzarbeit wird ca. 35 % o.ä. vom letzten Netto vom Staat getragen? Mit einer Entgeltsenkung ist Kurzarbeit meiner Meinung nach nicht verbunden. Wenn es sich hier nicht um eine Änderungskündigung handelt, verstehe ich ehrlich gesagt den ganzen Sachverhalt nicht, wie man hier auf Abfindung usw. kommt. Der AN hat einen standortunabhängigen Vertrag abgeschlossen, und den hat er zu erfüllen meiner Meinung nach. Wenn ihm das nicht passt, kann ER ja kündigen.... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 21:48:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.140.298 von DerStrohmann am 10.05.09 20:52:45Wir machen derzeit Kurzarbeit, je nach Abteilung 10 - 30 %, Vertrieb und Entwicklung arbeiten ohne Einschränkung weiter.
      Je nach Familienstand bekommt man für die Ausfallzeit 60, bzw. 67 % vom Brutto, der Nettobetrag wird auf der Abrechnung ausgewiesen und kommt mit der normalen Abrechnung zur Auszahlung.
      Bei 160 Monatsstunden und 20 % Kurzarbeit bekommt man also für 32 Stunden die Prozente vom Arbeitsamt.
      Das macht dann immer noch mehr als 90 % vom normalen Monatsnetto aus, bei ca. 30 % Kurzarbeit und Lediger (60 %) kann man unter die 90 % vom letzten Netto fallen.
      Unser Betrieb und viele andere stocken in diesem Fall auf 90 % auf, so kommt man ganz gut über die Runden.

      Evtl. sind ja diese 10 % gemeint,

      Kuckuck
      Avatar
      schrieb am 11.05.09 00:32:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.140.474 von buschkuckuck am 10.05.09 21:48:25Wie gesagt: Wenn es sich hier um Kurzarbeit handelt und nicht um eine Entgeltänderung, dann liegt gar keine Kündigung vor, und die Frage nach einer Abfindung stellt sich erst gar nicht. Was manche AN so für Vorstellungen haben, ist schon abenteuerlich - gerade in den heutigen Zeiten.


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