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    kurzarbeit.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.09 18:17:36 von
    neuester Beitrag 12.05.09 18:10:11 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 10.05.09 18:17:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich bin als Handwerker in einem Unternehmen der metallverarbeitenden Branche(ca.300 Mitarbeiter) tätig.Nun ist in einer Abteilung der Firma seit 1.April Kurzarbeit angelaufen,und im nächsten Monat wird sie auch bei uns kommen.
      Ist es sinnvoll,(falls es denn möglich ist und ich etwas finden solte),jetzt noch einen 400€ Job zu suchen(um mir den ""Status"" zu sichern,noch vor der Kurzarbeit diesen Job gestartet zu haben),oder wird mir das dann auf das Kurzarbeitergeld angerechnet bzw -abgezogen?Soweit mir bekannt ist,wird das Entgeld dieser Minijobs,die VOR der Aufnahme von Kurzarbeit bestanden haben,nicht auf das Kurzarbeitgeld angerechnet.Ist diese knappe Spanne von ca. 1-2 Wochen vorher als Beginn des Minijobs ausreichend?
      Welche Abzüge bzw. Anrechnungen hätte ich zu erwarten,wenn ich erst während der Kurzarbeit eine solche Arbeit aufnehmen würde?

      Ich würde mich ehrlich über viel Meinungen und Hilfe freuen,Danke schonmal für Eure Bemühungen,Gruss und schönen Restsonntag!!
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 19:03:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.686 von FIRSTOFALL am 10.05.09 18:17:36Hier steht alles drin:

      [urlKurzarbeit und Minijob]http://www.bwr-media.de/themen/lohn-gehalt/minijobs/03803_minijobs--so-werden-vor-der-kurzarbeit-ausgeuebte-nebenjobs-beim-kurzarbeitergeld-beruecksichtigt.php[/url]

      Gruss vom Dattel
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 19:17:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Geh doch einfach schwarz arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 22:57:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.884 von ThorVestor am 10.05.09 19:17:42im Bergbau siehts aber auch nicht mehr gut aus:laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.05.09 00:49:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.884 von ThorVestor am 10.05.09 19:17:42Das ist keine Lösung.

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      Avatar
      schrieb am 12.05.09 18:10:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.820 von Datteljongleur am 10.05.09 19:03:30 Hallo Datteljongleur,
      Danke für den Link und die Antwort!
      Ích habe das aber schon richtig verstanden?!Wenn ich angenommen erst übernächsten Monat \"kurzarbeiten\" würde und im nächsten Monat(also VOR der Kurzarbeit)350€ nebenbei verdienen würde,und diese 350€ auch während der später kommenden Kurzarbeit NICHT überschreiten würde,müsste ich es nicht melden und es würde nicht zu meinem ISTENTGELD gerechnet?
      Wenn ich aber während der Kurzarbeit auf 400€ erhöhen würde(Meinen Nebenverdienst also ERHÖHEN/AUSWEITEN würde),dann müsste mein NebenverdienstArbeitgeber diese 50€ bescheinigen und die ALLEINE würde zu dem ISTENTGELD während der Kurzarbeit dazugerechnet?SO habe ich dies verstanden,es ging in der Vorschrift \"\"nur\"\" um die AUSWEITUNG.
      Und würde ich meinem \"ErstAG\"die Bescheinigung besorgen müssen,oder läuft das automatisch über die Sozialversicherungsträger?Sonst würde das doch keiner melden........?
      Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
      Danke und Gruss FOA


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