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    ausl. thesaur. Erträge geltend machen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.05.09 18:07:06 von
    neuester Beitrag 19.05.09 19:15:43 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 18.05.09 18:07:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin Rentner und habe ab 2009 eine NV-Bescheinigung.

      Ich habe aber mind. einen fonds (carmignac invertisiment), der einen recht hohen thes. Ertrag 2008 hat.

      Eine Steuererklärung muß ich normalerweise auch für 2008 nicht machen.
      Ich habe deshalb beim finanzamt nachgefragt. die kennen das Problem garnicht und wissen auch nicht, wie es weiter gehandhabt werden soll.

      WaS muß ich richtigerweise tun/nicht tun und bis wann?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 19:09:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.201.398 von skorpions am 18.05.09 18:07:06Ich habe deshalb beim finanzamt nachgefragt. die kennen das Problem garnicht und wissen auch nicht, wie es weiter gehandhabt werden soll.:laugh::laugh::laugh:

      Eine NV-Bescheinigung sagt nur, dass die Einkünfte voraussichtlich unterhalb der Freigrenze liegen. Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich jedes Jahr verpflichtet, dies zu überprüfen. Wenn Sie dabei ergibt, dass unter Berücksichtigung von Grundfreibetrag etc. keine Steuern anfallen, ist damit die Sache erledigt.

      Problematisch ist ggfs. nur der Nachweis bei Veräußerung. Besteht dann keine NV-Bescheinigung mehr, wird ordentlich zugelangt. Dem FA muss dann nachgewiesen werden, dass die thes. Erträge in den Vorjahren versteuert wurden bzw. keine Steuer anfiel.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 10:05:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.202.003 von Taxadvisor am 18.05.09 19:09:16Hallo Taxadviser,

      und wie weise ich jetzt dem Finanzamt bei der Veräusserung nach, dass ich die thesaureirten Beträge schon in meinen vorjährigen Einkommenssteuererklärungen angegeben habe.
      Ich habe die Anlage KAP und AUS immer schön ausgefüllt und die Jahressteuerbescheinigungen (in meinem Fall von ebase) beigelegt.
      Zurück bekomme ich nichts ausser dem Steuerbescheid, wo aber nur eine Summe für alle Kapitalerträge draufsteht.
      Wie soll ich damit etwas nachweisen.

      Gruss
      Michael
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 19:15:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.205.913 von MichaJ am 19.05.09 10:05:46Da gibt es zwei Möglichkeiten, die wir beide bereits "erfolgreich" durchgespielt haben:

      Die Thesaurierung erfolgt relativ früh im Jahr, dann ist sie regelmäßig in der Erträgnisaufstellung enthalten, das bestätigt die Bank dann auch gern. Dies gilt im übrigen auch bei den hauseigenen Fonds der einzelnen Banken. Wenn man nicht von der Erträgnisaufstellung abgewichen ist, ist es damit erledigt.

      Erfolgt die Thesaurierung zum 30.11./31.12. ist sie regelmäßig nicht enthalten. In diesen Fällen hat man ja in den Vorjahren Abweichungen (mit erläuternder Anlage, damit das FA es auch kapiert) erklärt, die das FA jetzt selbst nachvollziehen kann.

      Kopien von den eingereichten Unterlagen sollte man aber schon machen....

      Gruß
      Taxadvisor


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