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    Epcos- die letzten Stunden bis zum Squeeze Out - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.05.09 11:26:09 von
    neuester Beitrag 10.08.16 01:34:25 von
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      schrieb am 20.05.09 11:26:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute ist die Hauptversammlung der Epcos AG.
      Bei 18,14 EUR liegt die gebotene Barabfindung-
      Im Rahmen eines Beherrschungsvertrages, der heute auch von der HV beschlossen werden soll, verpflichtet sich TDK 1,09 EUR je Aktie als Garantiedividende zu zahlen.
      Für das Geschäftsjahr 2008 zahlt Epcos eine Dividende von 0,30 EUR.
      Aktueller Kurs ca. 18,70.
      Hier bietet sich eine schöne SO- Spekulation mit Garantiedividende.
      Hinzu kommt, dass aus meiner Sicht der Dreimonatsdurchschnittskurs zum Tag der Beschlußfassung (heute) die Untergrenze für eine faire Abfindung darstellen muß. Nach meinen Berechnungen liegt dieser Preis bei ca. 19 EUR.
      Wer Lust hat kann sich auch mal das Gutachten ansehen ( findet ihr auf der Internetseite v. Epcos) - hier gibt es die ein oder andere Stellschraube, die in einem SSV zu einer höheren Abfindung führen sollte.
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 17:56:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.216.956 von Schokoladenpudding am 20.05.09 11:26:09Ich war heute auf der HV von Epcos und habe mir die Argumente im Rahmen der Diskussion sehr genau angehört.
      Nach meiner Meinung gibt es gute Gründe, dass im Spruchstellenverfahren eine höhere Abfindung als 18,14 Euro den Minderheitsaktionären zugesprochen wird.

      -Einmal sind die Epcos Kurse von 3 Monaten vor der HV zugrunde zu legen (im Falle der Hypo gibt es hier eine eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung ), das macht schon eine um 1 Euro höhere Abfindung aus
      -Desweiteren sind die bei der Bewertung von Epcos angesetzten Diskontierungszinssätze um bis zu 2 % zu hoch angesetzt, wie dies Frau Bergdolt von der SDK sehr gut erläuterte (erhöht die Abfindung um mehr als 10 Euro)
      -weiterhin wurde ein Betafaktor von 1,10 angesetzt; tatsächlich lag der Betafaktor zuletzt bei 0,4 (erhöht ebenfalls die Abfindung um mehr als 10 Euro)

      Ich habe deshalb heute Epcos Aktien zu einem Kurs von 18,78 Euro nachgekauft; neben der Dividende von 30 cent wird man für 2009 noch eine Garantiedividende von 1,09 Euro bekommen. Der S.O. Beschluss ist erst wirksam, wenn er im Handelsregister eingetragen wird. Da der S.O. Beschluss mit Sicherheit angefochten wird, ist fraglich, ob die Eintragung ins HR noch in 2009 erfolgt; die Garantiedividende ist den Minderheitsaktionären sicher
      Ein sichere Investition ohne Verlustrisiko wie ich meine; mit der schönen Aussicht, dass die Abfindung im Rahmen des Spruchstellenverfahrens erhöht wird.
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 18:21:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      sag ich doch:laugh:
      kannst du mir sagen, wer noch so auf der hv war?
      hast du mal ins teilnehmerverzeichnis schauen können??
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 19:17:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.221.383 von Schokoladenpudding am 20.05.09 18:21:14Da waren nur ganz wenige Kleinaktionäre dar; keine 100 , die sich im grossen ICM total verliefen; Die Präzenz war knapp über 96 %; der Grossaktionär hat ja schon knapp unter 96 % ! Ich habe daher nicht in das Teilnehmerverzeichnis reingeschaut. Die Naivität der meisten Aktionäre ihre Epcos Aktien dem Grossaktionär zu einem miserablen Preis anzudienen, ist in Deutschland grenzenlos.
      Zahlreiche Rechtsanwälte haben gesprochen, die alle rechtliche Schritte einleiten wollen und einen höhere Abfindung rausschlagen wollen; ich bin schon vorzeitig um ca 15 Uhr gegangen.
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 19:59:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke für die infos

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      Avatar
      schrieb am 22.05.09 19:20:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hab heute kräftig aufgestockt zu Kursen unter Abfindung.
      Ist mir nicht plausibel, wieso der Kurs so stark zurück kommt.
      Avatar
      schrieb am 23.05.09 22:24:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.235.969 von Schokoladenpudding am 22.05.09 19:20:56Das hätte ich nicht gedacht, dass Epcos intraday noch bis 18 Euro abruschen wird; hätte man durch eine Limit Kauforder abfischen sollen; habe ich leider versäumt; aber vielleicht kommt noch eine Chance.
      Avatar
      schrieb am 03.06.09 23:31:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich würde tendenziell ein Limit im Markt halten.
      Kann nicht verstehen, dass der Kurs nur so knapp über Abfindung notiert- ich habe das Gutachten studiert- es gibt einige Ansatzpunkte, die für eine deutlich höhere Abfindung sprechen-
      darum habe ich massiv gekauft und werde meine Stück im Rahmen des Beherrschungsvertrages einreichen.
      Spruchverfahren werde ich selber anstossen, und dann schaun wir mal...

      Gute Nacht
      SP
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 18:05:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.315.560 von Schokoladenpudding am 03.06.09 23:31:57Ich versuche auch Epcos Aktien unter 18,30 mittels Kauflimit abzufischen.

      Bei diesen Kursen, ist das eine Investition ohne Verlustrisiko; alleine durch die Garantiedividende ist diese Investition besser als jede Bundesanleihe.

      Mit der Eintragung des S.O. im Handelsregister ist der S.O. rechtlich vollzogen und dann müßte Epcos die Abfindung von 18,14 plus Garantiedividende auf jeden Fall bezahlen. Siehst Du das auch so und wann rechnest Du mit der Eintragung des S.O. ins HR ?
      Ein Nachschlag aufgrund des Spruchverfahrens müßte dann später erfolgen. Mit welchem Nachschlag rechnest Du ?

      Was meinst Du damit, dass Du deine Stücke im Rahmen des Beherrschungsvertrages einreichen wirst ?

      Ein Spruchverfahren wird in jedem Falle kommen, da zahlreiche Rechtsanwälte dies in Gang setzen wollen wie in der HV angekündigt.
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 19:10:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es gibt ja 2 Beschlüsse-
      d.h. es ist sowohl ein Beherrschungs-& Gewinnabführungsvertrag, als auch ein Squeeze Out beschlossen worden. Fangen wir mal mit dem Beherrschungsvertrag an:

      Ich rechne damit, dass bis Ende Juli der Beherrschungsvertrag im Handelsregister eingetragen ist. Ab diesem Tag steht dir die Garantiedividende zu, vorher nicht. Würde zeitgleich auch der Squeeze Out eingetragen, würdest du keine Garantiedividende bekommen. Wird der Squeeze Out ein halbes jahr später eingetragen, bekommst Du die Garantiedividende für 6 Monate.

      Zurück zur Eintragung des beherrschungsvertrages-
      Jetzt kannst Du entscheiden, ob Du Deine Aktien behalten willst, (die Garantiedividende nimmst) und auf die Eintragung des Squeeze Out wartest-
      dann werden Deine Stücke irgendwann ausgebucht.
      oder ob Du Deine Stücke im Rahmen dieses Vertrages an TDK einreichst. Auch bei einem Beherrschungsvertrag schliesst sich nämlich ein Spruchverfahren an, vorausgesetzt natürlich, dass jemand dieses anschiebt- ich kann dir aber an dieser Stelle versichern, dass ich das tun werde und ein Spruchverfahren damit in jedem Falle kommen wird. Ich habe in anderen Fällen schon gesehen was die rechtsanwälte so "rausjagen". das sind leider oft standardisierte Schreiben um Anwaltskosten zu verdienen. Es reciht ja eine Aktie fürs Spruchverfahren. Da ich eine große Position habe, habe ich natürlich auch ein gesteigertes Interesse an einer deutlichen Erhöhung der Abfindung.

      Aus meiner Sicht sollte diese Erhöhung über das Spruchverfahren in beiden Fällen (Beherrschungsvertrag/bzw. Squeeze Out) zum gleichen Ergebnis führen, da die Beschlüsse am selben Stichtag gefasst wurden.

      Es ist schwer zu prognostizieren, um welchen Betrag die Abfindung erhöht werden wird. Ich bin allerdings zuversichtlich, dass die Erhöhung im Endeffekt zu einer Gesamtabfindung von > 20 EUR führen wird.

      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 22:27:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.336.320 von Schokoladenpudding am 06.06.09 19:10:56Danke für die ausführliche Beantwortung der Fragen.

      Zurück zur Eintragung des beherrschungsvertrages-
      Jetzt kannst Du entscheiden, ob Du Deine Aktien behalten willst, (die Garantiedividende nimmst) und auf die Eintragung des Squeeze Out wartest-


      Sehe ich das richtig, dass wenn im Juli der Beherrschungsvertrag eingetragen wird man auch nur 18,14 Euro bekommen wird, wenn man seine Epcos Aktien nicht behalten will ? Das wäre aber eine schlechte Wahl, da man ja mit der Garantiedivide eine Verzinsung von über 5 % bis zur Eintragung des S.O. ins HR bekommt. Das könnte nur Sinn machen, wenn man möglichst schnell Liquidität benötigt. Beim S.O. wird es auf jeden Fall ein Spruchverfahren geben, dass später stattfinden wird als das Spruchverfahren, das den Beherrschungsvertrag betrifft, was ich annehme (da habe ich keine Erfahrungen); Befasst sich das Spruchverfahren beim Beherrschungsvertrag nur mit der Höhe der Garantiedividende oder auch noch mit der Höhe der Abfindung oder wird auf das S.O. Spruchverfahren verwiesen ?
      Avatar
      schrieb am 08.06.09 16:25:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.336.320 von Schokoladenpudding am 06.06.09 19:10:56Ich rechne damit, dass bis Ende Juli der Beherrschungsvertrag im Handelsregister eingetragen ist. Ab diesem Tag steht dir die Garantiedividende zu, vorher nicht

      Ich habe mir nun mal Beherschungsvertrag angesehen siehe unter
      http://www.epcos.de/web/generator/Web/Sections/InvestorRelat…

      Da heißt es in Ziffer 4.2
      "Die Garantiedividende wird erstmals für das Geschäftsjahr gewährt, in dem dieser Vertrag nach Ziffer 6.2 wirksam wird."

      Und in Ziffer 6.2 heißt es:
      "Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam"

      Da das Geschäftsjahr 2008/2009 der Epcos am 30.09.2009 endet und Du vermutest, dass die Eintragung des Beherrschungsvertrages ins HR im Juli 2009 erfolgt, müßte die Garantiedividende von 1,09 Euro pro Stückaktie für das Geschäftsjahr 2008/2009 bezahlt werden (und nicht ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das HR wie von Dir geschrieben).

      Siehst Du das auch so ? Dies ist mir mich recht wichtig zu wissen, da ich zu Kursen unter 2,30 dazu gekauft habe und einen recht hohen Bestand an Epcos Aktien besitze.
      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 09.06.09 10:37:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es gibt die Garantiedividende für das laufenden Geschäftsjahr allenfalls anteilig.
      Was mich wundert: Z.B. bei Schering wurde der Beherrschungsvertrag sofort nach der HV eingetragen. Warum ist das hier nicht auch so. Verzögert am Ende gar EPCOS selbst, weil sie sich die Garantiedividende sparen wollen?
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 20:02:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.221.112 von StillhalterTrader am 20.05.09 17:56:44Die Argumentation im Bewertungsgutachten zum Betafaktor ist schon lustig. Der Aktienkurs hat den Börsenabschwung nicht mitgemacht. Tja, solche Werte machen aber auch einen Börsenaufschwung nur unterdurchschnittlich mit. Das ist die Kehrseite der Medaille. Von daher beschreibt ein Betafaktor von 0,4 % durchaus die Realität. Nach IDW S1 ist, so weit keine Gründe dagegen sprechen, der Betafaktor des Unternehmens herzunehmen. Da die Bewertung zukunftsbezogen sein soll, kann ja nun nicht, wie die Gutachter das machen, ein veralteter Betafaktor für das Unternehmen herangezogen werden. So ganz glauben die Gutachter jedenfalls nicht dieser Vorgehensweise. Deshalb ziehen sie Vergleichsunternehmen heran, vor allem aus Japan. Im Gegensatz zu Deutschland dürfte der Basinszinssatz nicht 4, sondern eher bei 1 bis 2 % liegen. In Japan kann ganz sicher auch keine Marktrisikoprämie von 4 bis 5 % vorausgesetzt werden. Ende 1989 stand der Nikkei bei 40.000, momentan bei ca. 10.000. Der Kapitalisierungszinssatz ohne Berücksichtigung des Betafaktors beträgt 7,4 %. Eine durchschnittliche jährliche Steigerung des Nikkei kann ich aber gar nicht erkennen. Von daher sind die japanischen Vergleichsunternehmen einfach nicht geeignet.
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 21:13:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.350.327 von Tenedor am 09.06.09 10:37:01Es gibt die Garantiedividende für das laufenden Geschäftsjahr allenfalls anteilig.


      Lese bitte den gemeinsamen Bericht des Vorstandes gemäß § 293 a AktG unter Ziffer 4.4 durch , woraus zu entnehmen ist, dass die Garantiedividende von 1,09 Euro für das volle Geschäftsjahr 2008/2009 bezahlt wird, wenn der Beherschungsvertrag im Geschäftsjahr 2008/2009 (d.h. bis zum 30.09.2009)im Handelsregister eingetragen wird . Nur in dem Fall, wo der Beherrschungsvertrag endet oder ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet wird, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung der Garantiedividende. Das entspricht auch der Gesetzeslage laut AktG.
      Epcos bildet, wie beschlossen ein Rumpfgeschäftsjahr 30.9.2009 bis 30.03.2010. Sollte die Eintragung des Beherrschungsvertrages ins HR erst nach dem 30.09.2009 erfolgen, würde es eine Garantiedividende nur für ein halbes Jahr geben.
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 21:30:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.384.354 von Kalchas am 12.06.09 20:02:27Das erscheint mir auch seltsam, dass das Bewertungsgutachten bei der Ermittlung des Betafaktors japanische Vergleichsunternehmen heranzieht, aber bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinsatzes dies nicht tut.
      Verwunderlich ist nur, dass der Epcos Aktienkurs zur Zeit nur knapp über den angebotenen Abfindungsbetrag liegt.
      Im Grunde besteht mit der Anlage in Epcos Aktien bei den jetzigen Kursen kein Verlust Risiko, da durch die Garantiedividende mehr als ein Ausgleich erfolgt. Weiterhin besteht eine gute Chance, dass das Gericht sich für eine höhere Abfindung entscheidet; hierfür bietet das Bewertungsgutachten mehrere Ansatzpunkte, die auf der HV aufgezeigt wurden.
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 21:33:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.384.840 von StillhalterTrader am 12.06.09 21:13:47Der gemeinsame Bericht des Vorstandes zum Beherrschungsvertrag ist
      unter

      http://www.epcos.de/web/generator/Web/Sections/InvestorRelat…

      abrufbar
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 08:01:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.384.970 von StillhalterTrader am 12.06.09 21:30:54Bei einer Rendite von 7,4 %, die ja auch noch nach Steuern unterstellt wird, verdoppelt sich der Einsatz knapp alle 10 Jahre. Ausgehend von einem Stand von 40.000 im Jahr 1990 müßte der Nikkei im Jahr 2010 einen Stand von 160.000 Punkten erreichen. Daß es die Jahre vor 1990 am japanischen Aktienmarkt eine größere durchschnittliche Rendite als 7,4 % gab, nutzt den heutigen Anlegern, die damals nicht dabei gewesen sind, rein gar nichts.

      Ob man die Planzahlen an sich groß erschüttern kann, muß man abwarten. Ich nehme hier im Vergleich zu anderen Verfahren insgesamt eine durchschnittliche Chance an. Aber sicher ist man nie. In den Spruchverfahren wird der Antragsgegner wegen der Wirtschaftslage ganz schön auf die Tränendrüse drücken. Dann wird sich das Gericht hoffentlich nicht zu sehr beeindrucken lassen. Mir wäre es lieb, wenn es zur Zeit des Verfahrens wieder etwas besser aussehen würde.
      Avatar
      schrieb am 15.06.09 19:05:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      heute morgen noch mal was gemacht. ca 30 % meines Depots jetzt Epcos!
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 10:48:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      1000 bekommen muss ich wohl zuviel bezahlt haben?
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 18:34:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      bist du n stalker und läufst mir jetzt hinterher?:)
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 19:51:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.413.236 von Schokoladenpudding am 17.06.09 18:34:26Da hab ich drauf gewartet:D aber ganz Unrecht hast du nicht.Kalchas,Muschel und einige andere lass ich nicht aus den Augen.:laugh:Lohnt sich meistens hab ich festgestellt:eek:Soll ich die anderen 1K in München auch noch nehmen?
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 10:09:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.413.828 von nullcheck am 17.06.09 19:51:34Trotzdem brauchst Du einen langen Atem. Wenn es Klagen gegen den Beschluß geben sollte, so muß man mit einer Verzögerung von über einem Jahr rechnen, bis das Spruchverfahren beginnt. Am Ende sollte sich das dann lohnen.
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 19:02:55
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.438.278 von Kalchas am 22.06.09 10:09:32Wenn das S.O. im HR eingetragen ist, ist der S.O. vollzogen und die Börsennotiz der Epcos wird eingestellt. Dann müßten doch die angebotene Abfindung von 18,14 Euro bezahlt werden. Im Spruchverfahren, das später erfolgt geht es darum, ob noch ein höherer Abfindungsbetrag zu zahlen ist. Sehe ich das richtig oder irre ich mich ?
      Durch die Klagen können sich die Eintragung des Beherrschungsvertrages bzw. des S.O. in das HR verzögern, was den Beginn des Spruchverfahrens ebenfalls verzögern wird.
      Wenn die Eintragung des S.O. in das HR nach dem 30.09. erfolgt, müßte für das Geschäftsjahr 2008/09 noch eine HV einberufen werden; ich denke , ich sehe dies richtig.
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 08:51:25
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.443.681 von StillhalterTrader am 22.06.09 19:02:55Prinzipiell ist mit Anfechtungsklagen zu rechnen. Für ein Freigabeverfahren in zwei Instanzen würde ich mindestens ein Jahr veranschlagen.
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 18:44:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.446.394 von Kalchas am 23.06.09 08:51:25Hallo Kalchas,

      bist Du offen für eine kleine Wette?

      Ich denke der Beherrschungsvertrag wird bis zum 30.09 eingetragen sein.

      Wetteinsatz: Eine Flasche Champagner

      Bist Du dabei??

      Gruß
      SP

      P.S: Für den Fall, dass Du keinen Alkohol trinkst biete ich Dir alternativ auch 10 kg Schokoladenpudding:)
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 19:35:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.451.744 von Schokoladenpudding am 23.06.09 18:44:06Das würde ich mir an Deiner Stelle aber noch mal überlegen.

      Die HV war am 21.5. Die Klagefrist endet damit am 21.6. Wenn es Klagen gibt, wird nicht jeder der Kläger bereits den Gerichtskostenzuschuß geleistet haben. Dann wird die Klage erst einmal nicht weitergeleitet. Für die Zahlung kann man dann 2 Wochen veranschlagen. Danach die Weiterleitung, dauert wiederum ca. 2 Wochen. Das wäre Ende Juli. Um einen Freigabeantrag zu stellen, muß aber der Anwalt der Epcos die Klagen vorliegen haben. Der braucht dann auch erst mal 4 Wochen. Dann ist Mitte oder Ende August. Termin ist dann, wenn überhaupt, frühestens im September. Bei einer Berufung wird der nächste Termin frühestens im November sein. Ende Juli bis Mitte September ist dann in Bayern auch noch Ferienzeit.

      Von daher muß man abwarten. Das kann man eh nicht beeinflussen. Was macht Dich denn so optimistisch?
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 21:18:49
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.452.142 von Kalchas am 23.06.09 19:35:03bin halt otptimist-
      vielleicht will ich Dir ja auch einfach nur was Gutes:)
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 21:44:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.446.394 von Kalchas am 23.06.09 08:51:25Bei der Eintragung des S.O. in das HR kann es zu Verzögerungen aufgrund von Anfechtungen kommen; das befürchte ich auch.
      Ich hoffe nur , dass dies bei der Eintragung des Beherrschungsvertrages in das HR nicht der Fall ist; da die Zahlung der Garantiedividende von der Eintragung ins HR abhängig ist.
      Aber letztendlich wird sich das Warten lohnen; davon bin ich überzeugt.
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 09:21:03
      Beitrag Nr. 30 ()
      in der vergangenheit wurden doch bug-verträge schneller eingetragen als squeeze outs. anscheinend waren die gerichte da nicht so zimperlich. deswegen hoffe ich mit sp auch auf eine schnelle eintragung. dagegen spricht jedoch dass der bug-vertag bei awd der in der hauptversammlung vom 24.02. beschlossen wurde noch nicht eingetragen ist. das ist ja jetzt doch schon ganz schön lang her. weiss jemand was bei awd passiert ist ?
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 16:49:57
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo :)
      wer kann mir bitte sagen was passiert mit der Aktie vom Epcos weiß nur das die vekauft wurde. Weiß aber nicht was ich tun kann soll war leider auch nicht bei der HV Was hat es an sich mit dem Spruchverfaren, da ich auch 100 Stück besitze bin ich evtl.daran interesiert, leider bin ich noch sehr unerfahren im Aktien handel.Wer kann (will) mir Tipps geben Danke.
      Mondschein
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 18:54:20
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.454.855 von cade am 24.06.09 09:21:03Wo war das der Fall? Ich kenne nur die HRE mit der Kapitalerhöhung und da gab es ein Sondergesetz.
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 19:06:13
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.459.217 von mondschein27 am 24.06.09 16:49:57Du sollst zu 18,14 Euro pro Aktie aus dem Unternehmen gedrängt werden. Es kann also sein, daß die Aktien irgendwann, vielleicht auch recht schnell, aus Deinem Depot gegen Zahlung dieser Entschädigung ausgebucht werden. Danach kann man die Entschädigung gerichtlich überprüfen lassen. Dauert zwar in der Regel, aber die 18,14 Euro hättest Du bereits, und wenn es eine Nachzahlung von ein paar Euro gibt, so wäre das eine sehr gute Rendite, wenn man knapp über dem Angebotspreis kauft. Um das Verfahren mußt Du Dich nicht kümmern. Das wird schon jemand einleiten. Das Ergebnis gilt dann für alle Aktionäre.
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 19:16:09
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.453.309 von StillhalterTrader am 23.06.09 21:44:31Wenn die Abfindung zu niedrig ist, dann ist auch die Garantiedividende zu niedrig. Von daher wäre es kein Wunder, wenn jemand klagt, obwohl die Höhe der Abfindung in dem Verfahren keine Rolle spielt. Bei einem Vergleich würde sich sofort die Abfindung erhöhen, so daß das Risiko weiter sinken würde. Daher habe ich damit auch kein Problem.
      Avatar
      schrieb am 25.06.09 08:43:32
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.460.483 von Kalchas am 24.06.09 18:54:20vogt, schering, dbv waren nach meiner erinnerung recht schnell eingetragen.
      es gibt ja auch eigentlich keinen grund die eintragung zu verzögern, wenn eindeutlig die entsprechende mehrheit für den beschluss nachgewiesen ist.

      Der große Unterschied zum Squeeze Out liegt doch darin, dass Du freiwillig einreichen kannst, aber nicht mußt.
      Aus meiner Sicht stehen an der Stelle die Interessen der Gesellschaft im Vordergrund und nicht beantwortete Fragen oder sonstige Geschichten aus der HV sind kein Hinderungsgrund.
      Avatar
      schrieb am 26.06.09 10:29:24
      Beitrag Nr. 36 ()
      bei vogt war die hv am 19.03.2009 wegen delisting.
      die verzinsung läuft ab 05.05.2009, da wurde vermutlich die eintragung gemacht. meine bank hat das angebot am 16.06.2009 extern veröffentlicht. also kann wenn es gut läuft die eintragung schon im zweiten monat nach der hv eingetragen werden. also hoffen wir das beste weil dann ist die aktie epcos gleich mindestens einen euro mehr wert.
      Avatar
      schrieb am 26.06.09 11:29:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.460.601 von Kalchas am 24.06.09 19:06:13Ich habe gelesen, dass in 80 % der SQO Verfahren das Spruchverfahren zu einer höheren Abfindung führt und die durchschnittliche Erhöhung der Abfindung zwischen 30 und 50 % liegt, die mit 2 % über dem Basiszinssatz verzinst wird

      Quelle
      http://www.welt.de/print-welt/article200435/Kleinaktionaere_…

      Sind das auch deine Erfahrungen ?

      Mir sind lediglich die abgeschlossenen SQO Verfahren von der Thüga bekannt, wo es eine Nachbesserung einschließlich Zinsen von 8 % und bei Buderus eine Nachbesserung von 42 % gab.
      Avatar
      schrieb am 26.06.09 11:39:23
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.472.700 von StillhalterTrader am 26.06.09 11:29:22Es gab vor ca. 2 Jahren mal eine Aussage von der SdK, daß die durchschnittliche Erhöhung im Spruchverfahren 20 bis 25 % beträgt. Das könnte ungefähr hinkommen, sagt aber nichts für den Einzelfall.
      Avatar
      schrieb am 27.06.09 16:59:43
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.472.202 von cade am 26.06.09 10:29:24Ein Delisting bedingt allerdings keine Eintragung ins Handelsregister. Von daher hinkt der Vergleich.

      Möglicherweise ändert sich was mit Inkrafttreten der Änderungen des Aktiengesetzes im ARUG. Das ist aber noch nicht eingetreten. Daher bringt das im konkreten Fall Epcos auch nichts.

      Hier muß man, wie auch sonst immer, einfach abwarten.
      Avatar
      schrieb am 27.06.09 20:30:07
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.480.145 von Kalchas am 27.06.09 16:59:43Das der Aktienkurs der Epcos nur recht wenig (etwas mehr als 1 %) über die angebotene Abfindung liegt, kann ich mir nur so erklären . dass der Markt das Schuldnerisiko der übernehmenden Gesellschaft recht hoch einstuft. Das Übernahmen auch scheitern können erleben wir ja zur Zeit bei Schäffler, Porsche usw.
      Das wollte ich schon anmerken, dass so ganz risikolos die Aussicht auf eine höhere Abfindung nicht ist.
      Avatar
      schrieb am 27.06.09 21:05:41
      Beitrag Nr. 41 ()
      Der Vergleich hinkt, zumal Scheffler ohne ä geschrieben wird, aber das nur am Rande. Ich hab beide Fälle eh nicht verstanden, wie man solche Deals machen kann. Wenn ein Kleiner einen Großen übernehmen will und du riesen Krdeite stemmen mußt ist das ein anderes Risiko. Leica wäre glaube ich das treffendere Beispiel gewesen.

      Aber mal in Zahlen:
      Es geht um lächerliche 60 Mio Euro. Allein die HV plus Berichte kosten jedes Jahr mit allem zipp und zapp sicher 2 Mio EUR- Stichwort Synergien würde ich an der Stelle auch mal ganz groß Schreiben. Was kostet wohl die Epcos IR Abteilung jedes Jahr?

      Knapp 20 Mio hat TDK durch die Epcos Dividende in die Kasse bekommen. Kann mir so gar nicht vorstellen, dass der Deal scheitert.

      Sieht der Markt vielleicht anders, kann schon sein-
      ich glaube es fehlt eher an potenziellen/liquiden Investoren.
      Die mir bekannten Beteiligungsgesellschaften haben im letzten Jahr weitestgehend alle total versagt. Da steht im Moment Rückführung von Kreditlinien an. Es gibt ca. 50% weniger Hedgefonds, viele Private sitzen auf Verlusten und scheuen Investitionen oder haben keine Kohle zum Anlegen. Banken und Versicherungen sind mit Aufräumarbeiten beschäftigt bzw. fallen als Investoren schlichtweg aus, weil Sie sich in andrene Werten tummeln.

      Jetzt zahlt sich die aktuelle Situation aus für den, der in den letzten Monaten ein gutes Risiko/Liquiditätsmanagement hatte. Ich sags ja immer wieder: Handlungsfähig bleiben ist das A und O.
      Bei mir wird Anfang Juli eine größere Position im Depfa Genusschein fällig und dann zieh ich mir noch ein paar Stücke rein und mach ne glatte Stückzahl draus:)
      Avatar
      schrieb am 28.06.09 07:43:06
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.480.712 von StillhalterTrader am 27.06.09 20:30:07Das Problem hast Du immer.

      Die Einschätzung zur Kreditwürdigkeit kann sich sehr schnell ändern, siehe den Squeeze Out der Eurohypo durch die Commerzbank oder vielleicht auch den der HVB durch die Unicredit.

      Oft wird insbesondere von Hedgefonds eine spezielle GmbH gegründet, die den Squeeze Out durchführen und am Ende zahlen soll. Manchmal geht man auch über ein Unternehmen im Ausland. Die eigentliche Zahlung sollte gesichert sein, da immerhin eine Bankbescheinigung vorliegt, daß die nötigen Mittel vorhanden sind. Das gilt allerdings nicht für eine eventuelle Nachzahlung. Von daher kann es sicher auch mal richtig scheppern.

      Bei Epcos laufen immerhin noch Aktien im Wert von 60 Mio Euro um. Das Angebot ist deshalb auch nicht so knapp wie bei vieleren kleineren Werten. Für den der kaufen will, sind Kurse ganz knapp über dem Angebotspreis, doch eine attraktive Einstiegschance.

      Eher wird man sehen müssen, ob die Gerichte bei der Preisfeststellung die Risikoprämie erhöhen werden. Das ergäbe niedrigere Abfindungen.
      Avatar
      schrieb am 28.06.09 15:42:34
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.480.810 von Schokoladenpudding am 27.06.09 21:05:41"zumal Scheffler ohne ä geschrieben wird"


      Scheffler ist genauso falsch wie Schäffler.

      Die heißen Schaeffler...

      :D
      Avatar
      schrieb am 28.06.09 20:31:41
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.221 von keith am 28.06.09 15:42:34Klugscheisser:laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.07.09 11:33:32
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hier tut sich offenbar nicht viel.Die Stunden ziehen sich zu Tagen,Wochen dann:cry:brauch die Kohle um bei Gen Dt nachzulegen zumindest für eine große Kauforder.Überlege ob Frankotyp ,PuI und Psi zur dispo steht die Israelis stehen Gewehr bei Fuß,wenn das knallt ui,ui da sollte man auch einen großen Batzen Cash haben
      Avatar
      schrieb am 08.07.09 09:13:26
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.522.728 von nullcheck am 06.07.09 11:33:32bei awd ist gestern auch die klage gegen der bug-vertrag veröffentlicht worden. deswegen gehe ich auch davon aus dass bei epcos obligatorisch geklagt wurde und es hier etwas länger dauert bis man sein geld zurück bekommt.
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 11:23:28
      Beitrag Nr. 47 ()
      Hi Gurus,kommt mal was Neues von Euch:confused:
      Avatar
      schrieb am 02.08.09 19:53:41
      Beitrag Nr. 48 ()
      gibt ja nix neues...:)
      kurs stabilisiert sich.. Orderbuch wächst auf der Geldseite, ich glaube nach wie vor an eine Eintragung des BGV bis zum 30.September (Epcos Geschäftsjahr)
      Avatar
      schrieb am 03.08.09 18:56:22
      Beitrag Nr. 49 ()
      2009/08/03 11:18:16 - Xetra Trading *
      EPC /JI4: AENDERUNG/CHANGE OF TRADING MODEL (CT TO OA)

      FOLGENDE INSTRUMENTE WERDEN MIT WIRKUNG ZUM 04.08.2009 NICHT MEHR VON EINEM DESIGNATED SPONSOR BETREUT. AUS DIESEM GRUND WIRD DIE HANDELSFORM VON CONTINOUS TRADING NACH ONE AUCTION GEAENDERT:
      EFFECTIVE AUGUST 04, 2009, THE FOLLOWING INSTRUMENTS WILL NO LONGER BE SUPPORTED BY A DESIGNATED SPONSOR. THEREFORE, THE TRADING MODEL TYPE WILL CHANGE FROM CONTINUOUS TRADING TO ONE AUCTION :

      KUERZEL INSTRUMENTNAME ISIN INSTRUMENTENGRUPPE

      EPC EPCOS AG DE0005128003 GER0
      JI4 JERINI AG DE0006787476 GER2

      SAEMTLICHE AUFTRAEGE IN DEM O.G. INSTRUMENT WERDEN AUFGRUND DER AENDERUNG DER HANDELSFORM HEUTE NACH DEM POSTTRADING GELOESCHT.
      PLEASE NOTE THAT DUE TO THE CHANGE IN TRADING MODEL TYPE ALL ORDERS IN ABOVE-MENTIONED INSTRUMENT WILL BE DELETED TODAY, AFTER THE POST-TRADING PERIOD.

      * Xetra Specialist/Scoach: Umfasst alle strukturierten Produkte (Zertifikate und Optionsscheine) sowie die im Xetra Specialist Modell gehandelten Fonds (Xetra Ffm2).
      Xetra Trading: Umfasst alle Wertpapiere (z.B. Aktien und ETF`s), die im Xetra Trading gehandelt werden (Xetra Ffm1).
      Avatar
      schrieb am 04.08.09 09:15:09
      Beitrag Nr. 50 ()
      Habe zwischenzeitlich von über 1k auf 100 runtergefahren morgen kommen die Zahlen sollte man heute aufstocken? Eure Meinung?,Bitte
      Avatar
      schrieb am 06.08.09 16:04:55
      Beitrag Nr. 51 ()
      Hallo,

      ich habe mal ein paar "blöde" Fragen: Kann mir jemand sagen, wann und vor allem wie ich meine Aktien im Rahmen des Beherrschungsverfahren andienen muss?

      Informiert mich die Bank nach der Eintragung in das Handelsregister oder muss ich selbst aktiv werden? Was mache ich, wenn mich meine Bank nicht informiert (ich habe ein ausländisches Depot wo derartige Wertpapierinformationen oft nicht rechtzeitig mitgeteilt werden)?

      Vielen Dank im voraus,
      buhmi
      Avatar
      schrieb am 06.08.09 23:36:13
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.725.309 von buhmi am 06.08.09 16:04:55Für amtlich notierte Werte sollte es eine Adhoc-Pflicht geben. Wenn die nicht eingehalten wird, tja, was dann?
      Avatar
      schrieb am 07.08.09 19:40:39
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.728.773 von Kalchas am 06.08.09 23:36:13Hallo Kalchas,

      Ok, ich gehe mal davon aus, dass die AdHoc-Pflichten eingehalten werden - das ist ja auch im Interesse des Unternehmens.

      Mich interessieren eher folgende technische Details:
      a) Ab wann läuft die Frist bei einem GUB-Vertrag bzgl. der Entscheidung, ob man seine Aktien abtritt oder ob man lieber die Garantiedividende einstreicht? Ab dem Eintrag in das Handelsregister oder ab der AdHoc?
      b) Inwiefern und wie kann man selbst aktiv werden, wenn die eigene Bank die nötigen Schritte nicht in die Wege leitet?

      Vor allem die zweite Frage mag dem einen oder anderen banal erscheinen, aber ich weiss es wirklich nicht. Wende ich mich dann zur Fristwahrung direkt an das Unternehmen?

      Grüsse,
      buhmi
      Avatar
      schrieb am 08.08.09 08:39:40
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.735.498 von buhmi am 07.08.09 19:40:39Es zählt der Tag der Bekanntmachung. Von da an laufen die Fristen.

      Zunächst mal hast Du 2 Monate Zeit nach der Veröffentlichung anzudienen.

      Innerhalb dieser 2 Monate kann ein Spruchverfahren zur Feststellung einer angemessenen Abfindung eingeleitet werden. Wenn das der Fall ist, kannst Du bis 2 Monate nach der Bekanntgabe der Beendigung des Verfahrens andienen. Von daher könnte es angezeigt sein, noch paar Garantiedividenden zu vereinnahmen. Dein Risiko wäre, daß der Bieter irgendwann nicht mehr zahlen kann. Aber die TDK hat eine Garantieerklärung abgegeben, wenn nötig für die TDK Germany einzustehen. Die müßte auch noch zahlungsunfähig sein.

      Normalerweise werden die Abwicklungsbedingungen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Du kannst Dir aber immer noch, um sicher zu gehen, paar Unterlagen von der Homepage zur letzten HV herunterladen. Andienen müßtest Du, wenn Deine Bank das nicht geregelt bekommt, bei der TDK Germany. Das sollte hier ja recht seriös ablaufen.

      Außerdem sollte ja auch der Squeeze Out kommen. Dann geht es automatisch, hoffentlich auch bei Deiner Bank.

      Sollte in den Spruchverfahren als Ergebnis eine Nachzahlung herauskommen, so wirst Du nach Deiner Beschreibung Probleme mit Deiner Bank haben, daß Du die auch erhalten wirst. Dann wirst Du das evtl. selbst eintreiben müssen, also Unterlagen schön aufbewahren.
      Avatar
      schrieb am 09.08.09 22:59:50
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.737.394 von Kalchas am 08.08.09 08:39:40Hallo Kalchas,

      nochmals vielen Dank für Deine ausführlichen Erläuterungen!

      Bzgl. Eintreiben der Nachzahlung: Laut der Verbraucherzentrale für Kapitalanlagen (VzKA)ist der einzige 100%ige Weg, bei einer Nachzahlung berücksichtigt zu werden, an dem Spruchverfahren teilzunehmen. Die VzKA bietet als Service an, Kleinaktionäre bei Spruchverfahren kostenfrei zu vertreten.

      Haltet Ihr dieses Vorgehen für sinnvoll? Ist der Verein vertrauenswürdig?

      Grüsse,
      buhmi
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 13:00:45
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hallo!

      Vielen Dank für die zahlreichen Informationen, allerdings bin ich als Einsteiger ehrlich gesagt etwas überfordert, deswegen formuliere ich mal folgende Fragen:

      Wenn ich jetzt noch eine Handvoll Epcos Aktien in meinem Depot habe, wie gehe ich dann am geschicktesten vor? Muss ich mich bei meiner Bank (oder anderweitig) melden, oder warte ich einfach ab, bis die mir die Aktien aus dem Depot buchen und mir überweisen was mir zusteht?

      Wenn jemand diese Fragen kurz beantwortet wäre ich sehr dankbar.

      Beste Grüße,

      Peter
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 13:27:49
      Beitrag Nr. 57 ()
      Peter, guck mal rechts neben Dich und frag mich doch einfach :-)
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 15:10:35
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.772.120 von Schokoladenpudding am 13.08.09 13:27:49Rechts neben mir ist ne Wand, aber würde mich freuen wenn Du die Frage dennoch beantwortest ;)
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 17:34:59
      Beitrag Nr. 59 ()
      Hatte zuviel auf,m Konto und nur für 2,5KE Aktien habe das gerade geändert:rolleyes: Schoko meint ja das,daß bis ende Seb. durch ist.Risiko ist ja überschaubar:confused:
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 18:49:46
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.771.777 von PeterFuchs am 13.08.09 13:00:45Hallo Peter,

      bei Epcos wurden 2 unterschiedliche Maßnahmen beschlossen.

      1. Ein Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag
      2. Ein Squeeze Out

      Gegen die Beschlüsse gibt es Anfechtungsklagen.
      Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten.

      a) Beide Maßnahmen werden gleichzeitig eingetragen,
      dann mußt Du nichts tun und Deine Aktien werden von alleine ausgebucht.

      b) ( das szenario mit dem ich rechne )
      Der Beherrschungsvertrag wird zuerst eingetragen.

      Dann kannst Du
      b1) Deine Stücke freiwillig dem Großaktionär andienen.
      Auch hier hast du ein Nachbesserungsrecht, sollte es im SV zu einer Erhöhung kommen.
      Bezüglich der Möglichkeit der Andienung wirst Du von Deiner Bank angeschrieben.

      b2) Die Stücke behalten und die jährliche Garantiedividende einstreichen, solange bis der Squeeze Out eingetragen ist.


      Heute im übrigen 10.000 Aktien bei 18,70 in FFm gesucht und ich bin es nicht :)
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 20:23:10
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.775.160 von nullcheck am 13.08.09 17:34:59p
      Avatar
      schrieb am 22.08.09 19:41:26
      Beitrag Nr. 62 ()
      Aus dem aktuellen Konzernzwischenbericht:
      Die Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 stimmte dem Beherrschungsvertrag zwischen der TDK Germany GmbH und der EPCOS AG zu und beschloss die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär TDK Corporation gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung („Squeeze-Out“). Beherrschungsvertrag und Squeeze-Out werden aber erst wirksam mit Eintragung der entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse ins Handelsregister am Sitz von EPCOS. Den vorgenannten Eintragungen stehen gegenwärtig noch Anfechtungsklagen entgegen, die gegen beide Beschlüsse erhoben wurden. Die Gesellschaft rechnet aber damit, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums im Rahmen sogenannter Freigabeverfahren gerichtliche Verfügungen zur Eintragung beider Beschlüsse ins Handelsregister erwirken zu können.

      Fragt sich jetzt nur, wie lange ein "überschaubarer Zeitraum" wirklich ist?!

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 11:39:45
      Beitrag Nr. 63 ()
      Das Geschäftsjahr endet zum 30.09-
      ich rechne bis dahin mit Eintragung!
      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 24.08.09 10:13:08
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.833.451 von Schokoladenpudding am 23.08.09 11:39:45Das ginge höchsten über einen Vergleich. Bis dahin wird noch nicht einmal ein Termin im Sruchverfahren stattgefunden haben. Ich rechne mit ca. 9 Monaten Dauer.
      Avatar
      schrieb am 26.08.09 21:12:49
      Beitrag Nr. 65 ()
      Du meinst sicher nicht Spruchverfahren, aber ich versteh Dich auch so:)

      Da ich mir ja angewöhnt habe regelmässig den Bundesanzieger zu lesen, möchte ich Euch folgende Information natürl. nicht vorenthalten:



      Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum Relevanz
      EPCOS AG
      München Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG 26.08.2009 100%
      »Druckversion




      EPCOS AG
      München
      ISIN DE0005128003
      Wertpapier-Kenn-Nr. 512800
      Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
      Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass mehrere Aktionäre gegen Beschlussfassungen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2009 Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen erhoben haben. Die Klagen sind vom Landgericht München I verbunden worden und werden dort unter dem Aktenzeichen 5 HK O 11278/09 geführt.

      Die Klagen richten sich gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag) und Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die TDK Corporation, Tokio, Japan, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff AktG). Das Gericht hat einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Donnerstag, den 1. Oktober 2009, 11.00 Uhr, Sitzungssaal 401, Justizgebäude Lenbachplatz 7, 80335 München.



      München, im August 2009

      Der Vorstand





      Viele Grüße
      SP
      Avatar
      schrieb am 28.08.09 07:14:00
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.859.431 von Schokoladenpudding am 26.08.09 21:12:49Danke für das einstellen:)
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 12:44:30
      Beitrag Nr. 67 ()
      Kurs stabilisiert sich in der Gegend 3 Monatsdurchschnitt zur HV.
      Wer wie ich einen Einstand hat der nur knapp über der gebotenen Abfindung liegt und auf gar keinen Fall einen Verlust machen will kann darüber nachdenken einen Teil jetzt zu verkaufen ( Gesamtposi ist über 4 % im Plus ) um mit Ausbuchung der übrigen Aktien schon mal plusminusnull oder kleinem Gewinn rauszugehen. Nachbesserungsrecht ist dann für die übrigen Stücke als Los in der Trommel noch on Top.

      Ich halte nach wie vor einen großen Bestand und verkaufe kein Stück.


      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 17.09.09 19:32:27
      Beitrag Nr. 68 ()
      Die heutige deutliche Nachfrage im Bereich von 19 EUR wundert mich.
      Gibt es im Hinblick auf den Gerichtstermin Vergleichsverhandlungen?
      bzw. steht eine Freigabe an? Ich könnte mir vorstellen, dass der Großaktionär großes Interesse daran hat bis Ablauf des Geschäftsjahres die Eintragung zu erwirken.
      Avatar
      schrieb am 27.09.09 16:33:17
      Beitrag Nr. 69 ()
      Sind noch drei Tage
      Avatar
      schrieb am 27.09.09 16:58:09
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.065.087 von nullcheck am 27.09.09 16:33:17Sind noch drei Tage

      der Gerichtstermin ist am 1. Oktober.
      Avatar
      schrieb am 27.09.09 20:23:06
      Beitrag Nr. 71 ()
      Na dann eben verzählt, manche können eben nur bis drei:D
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 19:54:07
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.065.800 von nullcheck am 27.09.09 20:23:06welcher gerichtstermin ist am 1. oktober
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 19:55:51
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.065.800 von nullcheck am 27.09.09 20:23:06welcher gerichtstermin ist am 01. oktober
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 21:48:13
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.072.024 von boersengewinner am 28.09.09 19:55:51welcher gerichtstermin ist am 01. oktober

      siehe Beitrag Nr. 65 von Schokoladenpudding vom 26.8.
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 10:05:22
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.072.786 von Hiberna am 28.09.09 21:48:13danke. aber was bedeutet das genau, kann man daraus ableiten, wann eine eintagung erfolgt und wann die aussetzung des papieres an der börse erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 10:25:55
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.074.414 von boersengewinner am 29.09.09 10:05:22Kannse nicht:cool:
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 11:27:53
      Beitrag Nr. 77 ()
      Volumen null Ask nix???:confused:
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 15:06:38
      Beitrag Nr. 78 ()
      19,80€ bG :)
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 23:28:57
      Beitrag Nr. 79 ()
      wieviel% Volumen mehr als gestern?
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 08:53:10
      Beitrag Nr. 80 ()
      Haben die sich gleich vertagt nach Vorstellung der Beteiligten?:)weiß wer was?
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 14:01:29
      Beitrag Nr. 81 ()
      Hallo zusammen,

      diese Stimmrechtsmitteilung wurde soeben veröffentlicht:

      DGAP-Stimmrechte: EPCOS AG (deutsch)

      EPCOS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten
      Verbreitung


      EPCOS AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      07.10.2009

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Die TDK - EPC Corporation, Tokio, Japan, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      05.10.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der EPCOS AG, München,
      Deutschland, ISIN: DE0005128003 , WKN: 512800 am 01.10.2009 die
      Schwellenwerte von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75%
      überschritten hat und zu diesem Tag 95,82% (63.897.064 Stimmrechte) betrug.

      Davon werden der TDK - EPC Corporation 30.244.901 Stimmrechte, entsprechend
      einem Stimmrechtsanteil von 45,36%, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
      zuge-rechnet. Der TDK - EPC Corporation zugerechnete Stimmrechte werden
      dabei über die TDK Germany GmbH gehalten, welche von der TDK - EPC
      Corporation kontrol-liert wird und deren Stimmrechtsanteil an der EPCOS AG
      3% oder mehr beträgt.

      07.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      Mfg,

      rod
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 06:49:51
      Beitrag Nr. 82 ()
      danke für den Hinweis, bleibt wohl ohne Antwort.Thread eingeschlafen genau wie bei deutsche Generali:(
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 08:46:31
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.136.671 von nullcheck am 08.10.09 06:49:51Es tut sich doch wenig bis gar nichts, und wenn doch, so bekommt das kaum einer mit. Was soll man dann schreiben?
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 21:14:41
      Beitrag Nr. 84 ()
      20E muss man berappen um noch welche zu bekommen,18,14 bezahlen die Jappse,verkaufen oder halten sind ja fast 15% unterschied. Meint ihr im Spruchverfahren ist noch viel mehr drin?:confused:
      Avatar
      schrieb am 09.10.09 08:13:40
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.10.09 18:29:59
      Beitrag Nr. 86 ()
      gute Frage:)
      bißchen Zeit zu überlegen, ob Du verkaufen willst hast Du ja noch-
      by the way- es lohnt sich heute ein Blick in den Bundesanzeiger:)

      Gruß
      SP:)
      Avatar
      schrieb am 14.10.09 18:54:28
      Beitrag Nr. 87 ()
      bevor einer den ganzen Abend sucht:)


      Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum Relevanz
      EPCOS AG
      München Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG 14.10.2009 100%
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      EPCOS AG
      München
      Wertpapier-Kennnummer 512800
      ISIN DE0005128003
      Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG
      Die von insgesamt 15 Aktionären der Gesellschaft vor dem Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 11278/09 erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlussfassungen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2009 zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag) und Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die TDK Corporation, Tokio, Japan, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff AktG) sind erledigt. 8 Aktionäre haben ihre Klagen zurückgenommen. Die Klagen der übrigen Aktionäre sind am 6. Oktober 2009 durch einen gerichtlichen Vergleich mit der Gesellschaft beendet worden. Der vom Landgericht München I im Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO gefasste Beschluss vom 6. Oktober 2009, durch den das Zustandekommen und der Inhalt des Vergleichs festgestellt werden, wurde der Gesellschaft am 7. Oktober 2009 zugestellt.

      Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir nachstehend den Inhalt des Vergleichs bekannt:

      In dem Rechtsstreit

      1. Arno Lampmann,
      – Kläger zu 1 –
      2. Gastro Beteiligungs AG,
      vertreten durch den Vorstand Marion Stalter-Eck,
      – Klägerin zu 2 –
      3. Milaco GmbH,
      vertreten durch den Geschäftsführer Axel Sartingen,
      – Klägerin zu 3 –
      4. Christian Behn,
      – Kläger zu 4 –
      5. Frank Scheunert,
      – Kläger zu 5 –
      6. Michael Douglas,
      – Kläger zu 6 –
      7. Uwe Jännert,
      – Kläger zu 7 –
      8. Bärbel Holtz,
      – Klägerin zu 8 –
      9. Thomas Reichelt,
      – Kläger zu 9 –
      10. Thomas Lüllemann,
      – Kläger zu 10 –
      11. CIA Consulting Investment Asset Management GmbH,
      vertreten durch den Geschäftsführer Peter Lambracht,
      – Klägerin zu 11 –
      12. Dr. Andreas Dimke,
      – Kläger zu 12 –
      13. VC-Services GmbH,
      vertreten durch den Geschäftsführer Walter Lill,
      – Klägerin zu 13 –
      14. DSG Gesellschaft für Handel, Gastronomiebetrieb, Verpachtung, Vermietung und Verwaltung mbH,
      vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Scholtz,
      – Klägerin zu 14 –
      15. CDHL-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH,
      vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Lierow,
      – Klägerin zu 15 –
      1. Klaus E. H. Zapf,
      – Nebenintervenient zu 1 –
      2. Alexander Hess,
      – Nebenintervenient zu 2 –

      gegen

      EPCOS AG,
      vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat, St.-Martin-Straße 13, 81669 München

      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Linklaters LLP, Königsallee 49 – 51, 40212 Düsseldorf

      schließen die Kläger zu 8, zu 9, zu 11 – 15 sowie die Beklagte folgenden Vergleich:

      Präambel:

      Die Hauptversammlung der Beklagten vom 20.5.2009 beschloss unter Tagesordnungspunkt 7 die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag zwischen der Beklagten und der TDK Germany GmbH als herrschender Gesellschaft sowie unter Tagesordnungspunkt 8 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Beklagten auf die TDK Corporation, Tokio, Japan gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeeze out). Die Klägerin zu 8 erhob Anfechtungsklage gegen den Squeeze out-Beschluss, der Kläger zu 9 gegen den Beschluss zur Zustimmung zum Beherrschungsvertrag sowie die Klägerinnen zu 11 – 15 gegen beide Beschlüsse. Zur Begründung ihrer Klagen berufen sie sich im Wesentlichen darauf, die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilten Informationen seien unzureichend gewesen, weil die Jahresabschlüsse der TDK Corporation ebenso wie das Business Combination Agreement (BCA) den Aktionären zur Kenntnis hätten gebracht werden müssen. Auch seien die Beschlüsse rechtsmissbräuchlich, weil der Beherrschungsvertrag auf Veranlassung und mit den Stimmen der Aktionärin TDK Corporation geschlossen worden sei, was allein dem Zweck diene, die Gesellschaft nach erfolgtem Squeeze out als eigenständige Tochtergesellschaft wiederum aus der Muttergesellschaft organisatorisch auszugliedern, wodurch gesetzliche Verpflichtungen der Beklagten bewusst unterlaufen würden. Dies führe zudem zu einem Stimmrechtsverbot für diese Aktionärin. Beim Squeeze out habe die Gewährleistungserklärung der Nomura Bank nicht rechtzeitig vorgelegen.

      Die Beklagte hält die erhobenen Rügen für nicht durchschlagend. Eine Verpflichtung zur Auslegung oder Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der TDK Corporation sowie des wesentlichen Inhalts des BCA könne den Vorschriften über die Informationen der Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung nicht entnommen werden; bezüglich des BCA, das auch kein Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand der Beklagten enthalte, fehle es an der engen Verzahnung mit dem Beherrschungsvertrag. Der Rückgriff auf Tochtergesellschaften beruhe auf steuerlichen Gründen oder konzernrechtlichen Erwägungen und begründe keinen Rechtsmissbrauch.

      Die Kläger zu 1 bis 7 und 10, die ebenfalls Anfechtungsklagen erhoben haben, nahmen ihre Klagen zurück.

      Dies vorausgeschickt schließen die Kläger zu 8, zu 9, zu 11 – 15 sowie die Beklagte unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsstandpunkte zur Beilegung des Rechtsstreits auf Vorschlag des Gerichts folgenden

      Vergleich:
      I. Information der Aktionäre

      Die Beklagte verpflichtet sich, für einen Zeitraum von drei Monaten – beginnend drei Wochen nach der Eintragung des letzten der beiden Beschlüsse in das Handelsregister – auf ihrer Internetseite (www.epcos.de) ihren Aktionären folgende Informationen zugänglich zu machen:

      ― aktueller Jahresabschluss der TDK Corporation für das Geschäftsjahr 2008/2009 in englischer Sprache mit Hinweis auf den Umrechnungskurs von Yen in Euro, wenn die Zahlen nicht in Euro angeführt sind

      ― Gliederungspunkt 6.2 „Business Combination Agreement“ aus dem öffentlichen Übernahmeangebot vom 22.8.2008


      II. Verfahrensbeendigung

      1. Die Kläger zu 8, zu 9 und zu 11 – 15 nehmen ihre beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5HK O 11278/09 geführten Klagen zurück und erklären hiermit ihre Klagerücknahme gegenüber dem Gericht.

      2. Die Kläger zu 8, zu 9 und zu 11 – 15 verpflichten sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 und Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung vom 20.5.2009 gefassten Beschlüsse in das Handelsregister entgegenstehen.


      III. Wirksamwerden

      Der Vergleich wird wirksam mit Zustellung des Beschlusses nach § 278 Abs. 6 ZPO an die Parteien des Vergleichs.

      IV. Kosten

      1. Die Beklagte erstattet den Klägern zu 8, zu 9 und zu 11 – 15 die Hälfte der auf sie entfallenden Gerichtskosten innerhalb einer Frist von 10 Bankarbeitstagen nach Übermittlung einer Kopie der entsprechenden Abrechnung durch die Landesjustizkasse.

      2. Die Beklagte erstattet den Klägern zu 8 und zu 9 die außergerichtlichen Kosten auf der Basis eines Streitwerts in Höhe von jeweils € 125.000,-- wie folgt:

      ― 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG

      ― 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG.


      Im Verhältnis zu den Klägern zu 11 – 15 gilt Satz 1 entsprechend auf der Basis eines Streitwerts von € 250.000,--.

      Die hierauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer erstattet die Beklagte den Klägern, sofern diese nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (Erklärung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO reicht aus). Der vorstehende Kostenansatz ist abschließend. Weitere Kosten und Gebühren, gleich welcher Art, werden nicht erstattet und von den am Vergleich beteiligten Klägern auch nicht geltend gemacht.

      Die in Ziffer IV. 2 geregelten Zahlungen werden 10 Bankarbeitstage nach Eintragung des letzten der beiden Beschlüsse im Handelsregister fällig. Die Parteien verpflichten sich, im Verhältnis zueinander kein Kostenfestsetzungsverfahren durchzuführen, wenn die vorstehenden Zahlungsverpflichtungen dieses Vergleichs fristgerecht erfüllt werden.

      3. Die Kosten des Vergleichs trägt jede Partei selbst.

      4. Die Beklagte trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.


      V. Keine Sondervorteile

      Die Kläger zu 8, 9 und 11 - 15 erklären, dass ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vergleichs keine Sondervorteile gewährt, eingeräumt oder in Aussicht gestellt worden sind und sie solche auch nicht gefordert haben. Die Beklagte erklärt, dass sie den Aktionären im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vergleichs keine Sondervorteile gewährt, eingeräumt oder in Aussicht gestellt hat.

      VI. Veröffentlichung

      1. Die Beklagte verpflichtet sich entsprechend § 248a AktG i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG, diesen Vergleich unverzüglich nach seinem Wirksamwerden im vollständigen Wortlaut, jedoch ohne Angabe der Adressen der Aktionäre und ohne Nennung deren Bevollmächtigter, auf ihre Kosten im elektronischen Bundesanzeiger bekanntzumachen.

      2. Soweit eine Bekanntmachung nach § 248a AktG i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG unvollständig sein sollte, bleiben alle in diesem Vergleich geregelten Pflichten der Parteien davon unberührt. Die Parteien verzichten für diesen Fall schon jetzt auf alle Rückforderungen einer trotz Unwirksamkeit bewirkten Leistung.


      VII. Schriftform/salvatorische Klausel

      Änderungen und Ergänzungen des Vergleichs einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Soweit eine Bestimmung dieses Vergleichs unwirksam oder undurchsetzbar sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vergleichs hierdurch nicht berührt. Die undurchsetzbare oder unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem von den beteiligten wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in diesem Vergleich.

      VIII. Rechtswahl/Gerichtsstand

      1. Dieser Vergleich unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

      2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vergleich ist – soweit gesetzlich zulässig – München.





      München, im Oktober 2009

      EPCOS AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.10.09 19:15:29
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.178.110 von Schokoladenpudding am 14.10.09 18:54:28Danke,aber was noch wichtiger ist, was machst du:confused:
      Avatar
      schrieb am 14.10.09 21:44:11
      Beitrag Nr. 89 ()
      ich bleib dabei.. fällt bei deutlich 5stelligem Kursgewinn nicht leicht die Stück zu gut 2 EUR weniger je Aktie ausbuchen zu lassen, denke aber TDK ist ein sicherer Schuldner und im Spruchverfahren wird es noch einmal zu einem kräftigen Nachschlag kommen. Was für Dich der richtige Weg ist kann ich Dir nicht beantworten. Wenn Du keinen "Verlust" machen willst, schmeiss die Hälfte weg..
      Oder subventioniere den Verlust mit dem Gewinn bei Generali:)
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 06:18:55
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.179.593 von Schokoladenpudding am 14.10.09 21:44:11Hallo SP ! Zu meiner Frage betreffend die Scherzer AG kann ich sagen, dass ich bereits vor einigen Tagen die Mitteilungen im Bundesanzeiger sowohl für Epcos als auch für Scherzer überflogen, aber nichts gesehen hatte. Bist du so freundlich und lässt mich nicht länger im Dunkeln stehen. Danke und Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 08:05:56
      Beitrag Nr. 91 ()
      Die Ergebnisse aller möglichen Halbleiterhersteller kommen weit besser herein als erwartet, zuletzt Intel. Das ist au jeden Fall ein Indiz, daß die Planungen von Epcos angreifbar sein werden.
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 08:43:55
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.181.034 von Kalchas am 15.10.09 08:05:56Welcher Plan:confused:
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 09:18:24
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.181.213 von nullcheck am 15.10.09 08:43:55Die Höhe der Abfindung wurde in einem Gutachten ermittelt, in dem die Ergebnisplanungen für dieses und die folgenden Jahre in die Wertermittlung eingegangen sind. Müssen da höhere Werte angesetzt werden, so wird sich der ermittelte Wert erhöhen.
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 10:31:05
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.181.448 von Kalchas am 15.10.09 09:18:24Danke für die Antwort,werde es genauso machen wie Schoko.Sind bei mir 2000E Einsatz für ein Los.Viel Geld (für mich)aber denke es lohnt
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 11:50:02
      Beitrag Nr. 95 ()
      Nochwas wenn Eintragung erfolgt und Geld auf dem Konto ist werde ich Gen Dt aufstocken
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 16:02:51
      Beitrag Nr. 96 ()
      mal ne dumme frage wenn ich jetzt kaufe dann bini ch doch am spruchstellen verfahren beteiligt

      ich hab mal bei ein paar aktionsschutzvereinen angefragt die solche verfahren auch immer durchziehen man kann ja nicht alle spruchstellenklagen selber machen, soviel zeit hab ich nicht

      z.b. bei beru da verlangen die doch von mir das man aktionär am 20.5.09 war bzw. vorher, wozu soll das gut sein das ist der termin der letzten hv gewesen, das ist doch käse wenn ich 1 min. vor eintragung und aussetzung kaufe dann reicht das doch völlig aus.

      oder hat sich da was geändert ?
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 16:16:32
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.185.277 von Maack1 am 15.10.09 16:02:51Antragsberechtigt bei einem Squeeze Out ist jeder Aktionär, der durch diese Maßnahme ausgeschieden ist. Der muß zu keiner HV auch nur eine einzige Aktie besessen haben.

      Eigentlich mußt Du gar nichts machen, wenn ein einziger Aktionär ein Spruchverfahren beantragt. Dann wird für die übrigen Aktionäre ein gemeinsamer Vertreter bestellt. Eigentlich ist das immer der Fall. Das Ergebnis des Spruchverfahrens gilt dann für alle Aktionäre.
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 16:26:29
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.185.457 von Kalchas am 15.10.09 16:16:32naja wenn ich aber untätig bin dann ist man nicht auf der höhe was grad los ist da man dann keine infos bekommt, nur wenn du selber so ein verfahren machst dann bekommste die infos aus erster hand, also von daher mach ich schon fast immer das ganze selber

      was sind das für spinner bei epcos kauft 1 stk. zu 20,39
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 16:35:15
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.185.574 von Maack1 am 15.10.09 16:26:29Klar, den Nachteil hättest Du dann, vor allem, wenn es auch noch einen Vergleich geben soll, wirst Du nicht gefragt.
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 18:33:58
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.180.863 von Rasi_10 am 15.10.09 06:18:55ich würde deine Frage gerne beantworten, aber ich verstehe Sie nicht.
      Avatar
      schrieb am 17.10.09 19:14:30
      Beitrag Nr. 101 ()
      Hallo, Freunde, ich spiele jetzt auch verstärkt bei EPCOS mit. Dieses Jahr noch SO? Gar die nächsten Tage (nach Zustellung der Urteile an Zapf&Co.)? Wäre für mich aus steuerlichen Gründen eine angenehme Variante (siehe HRE-Thread, dort wurde der SO mittlerweile dank Beschleunigungsgesetz schon vollzogen, Klagen hemmen dort nicht).

      Kaufe auch über 20 EUR EPCOS nach, und wenn jemand abgabebereit ist, gleich ab, zur Börse nach Frankfurt mit euren Papieren, ich sammle jetzt noch mal im Schlussspurt ein.

      P.S.: ich brauche jetzt Verluste, für dieses Jahr, in Größenordnungen;)
      Avatar
      schrieb am 19.10.09 06:55:58
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.199.925 von HelicopterBen am 17.10.09 19:14:30ich würde über lang und schwarz kaufen der makler in frankfurt hat fast keine stücke und du handelst dir x teilausführungen für 1000 stk. ein.

      und L+S hat am Donnerstag und Freitag sogar zu 20,30 und 20,40 richtige stücke im Sek.handel gehabt und nicht zugemacht wenn man mal ne höhere stk. zahl angefragt hat
      Avatar
      schrieb am 19.10.09 17:54:03
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.203.045 von Maack1 am 19.10.09 06:55:58Danke für den Tip. Bekam heute früh grade mal 231 Stücke zu 20,41, das war's (Frankfurt).

      Wenn man allerdings 20,80 in Ffm. zu zahlen bereit ist, ist die mögliche Stückzahl um die 13.000
      Selbst 13.000 (270.000 Investment) ist ja nun nicht extrem viel, da hatte ich bei Schering sogar mehr;)
      Will aber die Preise nicht verderben, kaufe also häppchenweise.

      L&S oder Tradergate muss ich mal beobachten, wenn die größere Stückzahlen bieten gehe ich natürlich über diese Makler.
      Z.Zt. verlangen die allerdings 20,78, auch nicht ohne (Stückzahl war glaub ich zu erinnern 900 oder 500, nicht sehr viel).

      Frage: Weiß jemand, wann der Handel enden wird? Wenn man nur noch 5 tage Zeit hat, muß man anders sammeln als wenn es noch 1-2 Monate sind.
      Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsvergleiche müssen zugestellt werden, das kann, bei ausländischen Investoren (manche Anfechtungskläger handeln ja für Firmen in Afrika oder China) dauern, incl. amtliche Übersetzung von Dokumenten etc..
      Auf der anderen Seite, wenn die Berufskläre sich verständigt haben, müßten die eigentlcih doch auch an einem schnellen SO Interesse haben, um die nächste Stufe (Spruchverfahren) zu 'zünden'...
      Natürlich, ich weiß, die Schnittmenge der Gruppe der Berufskläger und die der Spruchantragsteller ist nicht 100%. Denn das eine ist schnelles Geld für den Anwalt und seine Partner, das andere langsames Geld für den Aktionär.

      2. Frage: weiß jemand, wann der EPCOS-BGAV eingetragen wird? Denn auch dieser Vertrag bzw. die Zahlung daraus ist ja spruchstellenfähig.
      Bei Scjhering hab ich auch ein Spruchverfahren wegen BGAV zu laufen, da ging die Eintragung desselben sehr zügig, und Sekunden danach (ein Wochenende) folgte das SO-Verlangen, was den 'Sofort-Andienern' gemäß BGAV Schwierigkeiten beim 'Rückkauf' ihrer Aktien machte.
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 19:28:06
      Beitrag Nr. 104 ()
      Versuche mal, um die 20,35 ein paar EPCOS-Aktien noch zu bekommen. Extrem ausgedünnter Handel, heute gingen zum Teil 10-er Päckchen um, es gibt kaum noch Abgabebereitschaft.
      Wahrscheinlich sind die letzen 4% Aktien zu 90% in festen Händen, und alle warten jetzt auf die 18,14 zzgl. evetueller anteiliger 1,07 gemäß BGAV.
      Nach meinem Verständnis fließen die 1,07 jedoch erst zur nächsten HV (Januar?) und dann auch nur wenn BGAV eingetragen ist. Da man für den SO-Eintrag die gleichen Hürden hat, wird wohl eher ausgesqueezed als daß man noch mal das ICM anmietet, und 1,07 Euro je freier Aktie springen läßt.
      Denke also, SO wird spätestens im Dezember vollzogen. Käme mir sehr gelegen:lick:
      Ich kenne Epcos noch zu Kursen deutlich unter 10, dividendenlos, als man auf der HV 3 Pralinen mit EPCOS-Logo als 'Trostpflaster' geschenkt bekam. Für Aktionäre die seither durchhielten (ich nur mit ein paar Stücken) ist der SO ein schöner 100%-Gewinn mit Spruchstellenzuschlag.
      Wer natürlich damals 2000/2001 zu den extremen IT-Hypezeiten, zu 140 oder gar höher einstieg (DAX-Hightech-Wert EPCOS:laugh::mad: und INFINEON (90 Euro):laugh::mad::laugh: ), sieht das Geld gewiß niemals wieder.
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 19:45:45
      Beitrag Nr. 105 ()
      Der Anspruch auf 1,07 besteht doch noch gar nicht-
      denke die Eintragung ist in den nächsten Tagen durch, Dezember werden wir nicht mehr erleben.

      Zu 25 EUR kann ich Dir eine Position, in der Größenordnung in der Du suchst anbieten:)
      Es grüßt
      SP
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 16:15:12
      Beitrag Nr. 106 ()
      EPCOS AG / Squeeze-Out

      22.10.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Das Handelsregister des Amtsgerichts München hat den Beschluss der
      Hauptversammlung der EPCOS AG vom 20. Mai 2009 über die Übertragung der
      Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die Hauptaktionärin TDK
      Corporation, Tokio, Japan, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
      gemäß §§ 327a ff. AktG am 22. Oktober 2009 in das Handelsregister der
      Gesellschaft eingetragen.
      Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
      gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft
      Gesetzes auf die Hauptaktionärin TDK Corporation, Tokio, Japan,
      übergegangen.
      Die Notierung der Aktien der EPCOS AG wird in Kürze eingestellt.

      München, den 22. Oktober 2009
      EPCOS Aktiengesellschaft
      Der Vorstand

      Kontakt:
      Franka Schielke IR, Tel.: 089-636-21327
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 16:27:21
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.232.847 von buhmi am 22.10.09 16:15:12Statement Schoko
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 16:34:21
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.232.847 von buhmi am 22.10.09 16:15:12Glückwunsch und danke an Schokoladenpudding, mit Deiner Einschätzung zum Timing des Squeeze-outs lagst Du ziemlich gut!
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 16:37:06
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.233.129 von buhmi am 22.10.09 16:34:212000 Euro Los mal sehen was draus wird
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 16:43:10
      Beitrag Nr. 110 ()
      So ein Zufall, habe heute noch einmal 500 zu 20,40 € gekauft. Jetzt hoffe ich nur, dass jemand ein Spruchverfahren einleitet. Ich habe keine Lust, mich damit auseinanderzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 16:47:05
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.233.266 von Rasi_10 am 22.10.09 16:43:10Les mal hier im Thread nach, Schoko wird,s richten
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 17:37:21
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.233.266 von Rasi_10 am 22.10.09 16:43:10Heute sogar noch 20,42 bezahlt, einmal 358 und einmal 234 Stücke.

      War's das? Wann fließen die 18,14 zurück? Infos wären schön.
      Den Schlusskurs von 20,22 hätt ich auch gerne noch bekommen, war aber nicht. Auftrag wurde angenommen, dann aber wieder gelöscht.
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 17:55:21
      Beitrag Nr. 113 ()
      ich stand die 20,05 aber nix mehr bekommen

      frage an euch wohin ziehen wir denn weiter nach Constantin, HRX und Epcos

      wo steht der SO als nächstes bevor ?
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 17:58:23
      Beitrag Nr. 114 ()
      ...und noch eine Frage stellt sich: wo gibt's noch größere SO-Aktionen aktuell? Irgendwo muß man sein EPCOS-Geld ja reinvestieren. Generali? Da schwärmen ja einige davon, vielleicht sollte ich da auch einsteigen. 71 EUR/share sind aber schon ambitioniert.

      Und was ist bei Altana los? SO zu mehr als 13? Heute explodierte dort der Kurs, Richtung 14,30 der monatelang bei 13,00 (ursprüngliches Angebot von Frau Klatten) nahezu festgenagelt war.
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 18:31:02
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.234.165 von HelicopterBen am 22.10.09 17:58:23P.S.: Altana, Frau Klatten bietet jetzt 14 Euro. Der neue 'floor'. SO ist nach wie vor angestrebt.
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 18:55:34
      Beitrag Nr. 116 ()
      Dauert der endgültige Ausschluss bei Altana nicht noch zu lange, erst kommt die HV, dann kommen Anfechtungsklagen usw und irgendwann in einem Jahr ist es vielleicht so weit ... oder ?
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 19:23:29
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.233.129 von buhmi am 22.10.09 16:34:21gern geschehen!
      macht Euch bezüglich der Spruchstelle keine Sorgen:)

      Schönen Abend
      SP
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 19:42:47
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.234.764 von Rasi_10 am 22.10.09 18:55:34Na klar, Altana ist erst mittelfristig der SO zu erwarten (2010/11). Zunächst muß Frau Klatten ihre 95% erreichen. Der Aufbau erster Positionen ist aber nicht verkehrt (knapp über 14), denn das SO-Verlangen wird kaum zu 14,00 erfolgen können, da der (/)-3-Monatskurs höher sein wird.
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 20:56:53
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.235.033 von Schokoladenpudding am 22.10.09 19:23:29Hast du ja angedeutet,dank Dir im voraus:)
      Avatar
      schrieb am 23.10.09 06:16:40
      Beitrag Nr. 120 ()
      AWD da ist doch schon lange die HV vorbei oder ? da könnte demnächst was gehen
      Avatar
      schrieb am 23.10.09 08:39:56
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.237.430 von Maack1 am 23.10.09 06:16:40AWD, ist vielleicht der nächste Kandidat. HV war am 04.06.2009 und am 07.07.2009 wurde bekanntgegeben, dass Anfechtungsklagen erhoben worden sind. Jetzt beginnt das Warten auf einen Vergleich
      Avatar
      schrieb am 23.10.09 18:06:02
      Beitrag Nr. 122 ()
      Mal sehen wann die Kohle ankommt
      Avatar
      schrieb am 25.10.09 02:24:18
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.242.864 von nullcheck am 23.10.09 18:06:02Ich mach mal ne Tabelle, nach Belieben fortzuführen. Die Banken sind da nämlich unterschiedlich schnell, am langsamsten hat sich bei mir bisher die Postbank (easytrade) und Nordnetbank erwiesen. Die schnellsten waren bisher stets Consors.

      Bei EPC hab ich 3 Depots mit Aktien drin.

      Bank *** Zahltag, Uhrzeit *** Wertstellungsdatum ***

      DAB **** TT.10.2009, hh:mm Uhr *** TT.10.2009 (Beispiel)
      Consors
      Nordnet

      usw...

      ich denke, im Oktober sollte noch gezahlt werden, spätestens Anfang November. Das Geld ist ja da (bei Nomura), es geht also eher um das Abwicklungstechnische.
      Avatar
      schrieb am 25.10.09 08:14:14
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.247.544 von HelicopterBen am 25.10.09 02:24:18Habe jetzt erst zum zweitenmal das Vergnügen 1.HVB. Da war Consors auch schneller als andere Banken:D
      Avatar
      schrieb am 28.10.09 12:18:48
      Beitrag Nr. 125 ()
      so langsam könnte mal was rüberwachsen,kommen momentan gute Kaufgelegenheiten
      Avatar
      schrieb am 28.10.09 17:46:15
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.269.220 von nullcheck am 28.10.09 12:18:48Ich rechne diese Woche noch mit einer Bekanntgabe der Auszahlungsmodalitäten über den e-bundesanzeiger.
      Nomura bzw. TDK kann kein Interesse haben, gut 5% Verzugszinsen ab dem 22.10. zu zahlen, denn am Markt bekommen sie nur knapp 2%. Jeder wartetag wäre für die ein Minusgeschäft, für uns ist es neutral.
      Man kann notfalls EPC-Aktien im Depot zwischenzeitlich zu 50% beleihen, solange sie noch da sind, auf Schlusskursbasis (wenn die bak Effektenkredite anbietet...).
      Avatar
      schrieb am 28.10.09 17:50:07
      Beitrag Nr. 127 ()
      und da isser doch schon:

      Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum Relevanz
      TDK Corporation
      Tokio Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG 28.10.2009



      TDK Corporation
      Tokyo, Japan
      Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG
      München
      ISIN DE0005128003

      Die ordentliche Hauptversammlung der EPCOS AG vom 20. Mai 2009 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin, die TDK Corporation, Tokyo, Japan („TDK“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

      Der Übertragungsbeschluss wurde am 22. Oktober 2009 in das Handelsregister der EPCOS AG beim Amtsgericht München (HRB 127250) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG in das Eigentum der TDK übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der EPCOS AG eine von der TDK zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 18,14 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der EPCOS AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je Euro 1,00. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregister.de an mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

      Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre der EPCOS AG erfolgt grundsätzlich Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der EPCOS AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die
      Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

      über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Auszahlung der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der EPCOS AG provisions- und spesenfrei.

      Die Aktien der EPCOS AG sind im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen. Die Notierung wurde mit Ablauf des 23. Oktober 2009 eingestellt. Auch der Widerruf der Zulassung der Aktien der EPCOS AG an der vorgenannten Börse ist beantragt worden.



      Tokyo, Japan, im Oktober 2009

      ********************+Zitatende, Quelle: e.bundesanzeiger*****************

      Wir bekommen also ab morgen früh unser Geld. Consors und DAB dürften als erste zahlen!
      Avatar
      schrieb am 28.10.09 21:30:50
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.272.747 von HelicopterBen am 28.10.09 17:50:07Ja ,danke schaunmermal ob Consors am schnellsten ist
      Avatar
      schrieb am 29.10.09 04:54:27
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.275.156 von nullcheck am 28.10.09 21:30:50los gehts:

      Bank *** Zahltag, Uhrzeit *** Wertstellungsdatum ***
      DAB **** 29.10.2009, 04:45 Uhr *** 29.10.2009
      Consors *noch ohne*
      Nordnet *noch ohne*


      DAB hat Platz 1, diesmal :kiss:

      Und: DAB macht Steuergutschrift für die Differenz zwischen Kaufpreis und 18.14 - macht bei mir fast 1.750 Euro Rückerstattung aus den ESt.-Zahlungen der 2009-er Gewinntrades aus, da ich kürzlich EPC im Schnitt zu 20,4 kaufte und die Altbestände aus der 12-Monatsfrist raus waren:lick:
      Avatar
      schrieb am 29.10.09 04:56:00
      Beitrag Nr. 130 ()
      ich vergaß: DAB noch ohne Zinsen...
      Avatar
      schrieb am 29.10.09 10:06:39
      Beitrag Nr. 131 ()
      Bank *** Zahltag, Uhrzeit *** Wertstellungsdatum ***
      DAB **** 29.10.2009, 04:45 Uhr *** 29.10.2009 - ohne Zinsen
      Consors **** 29.10.2009, 09:00 Uhr *** 29.10.2009 - ohne Zinsen
      Nordnet *noch ohne*
      Avatar
      schrieb am 29.10.09 11:24:35
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.277.419 von HelicopterBen am 29.10.09 10:06:39Werde mal auf,s Konto schauen und dann wohin mit dem Geld:confused:
      Avatar
      schrieb am 29.10.09 11:32:57
      Beitrag Nr. 133 ()
      Yepp auf,n Konto
      Avatar
      schrieb am 29.10.09 23:21:20
      Beitrag Nr. 134 ()
      Hallo Freunde der Nacht,
      wars das jetzt oder bekommen wir noch was nachgeschoben?

      Karlos
      Avatar
      schrieb am 29.10.09 23:38:44
      Beitrag Nr. 135 ()
      diese Nachricht ist "Gefickt eingeschädelt" oder was meint IHR!!!
      :cry:

      Tiefrot
      Epcos beendet Geschäftsjahr mit Millionen-Verlust
      28. Oktober 2009, 13:35
      Umsatz brach um 22 Prozent auf 1,1 Milliarden Euro ein

      München - Der Spezialist für elektronische Bauelemente Epcos schließt das Geschäftsjahr 2008/09 (per Ende September) mit einem Verlust in dreistelliger Millionenhöhe. Unterm Strich fehlten 121 Mio. Euro, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Im Jahr zuvor hatte Epcos noch einen Gewinn von 63 Mio. Euro eingestrichen. Der Umsatz brach um 22 Prozent auf 1,1 Mrd. Euro ein. Am stärksten sank der Umsatz auf dem Markt für Automobil-Elektronik. Das Minus betrug dort 40 Prozent. Für das erste Quartal des neuen Geschäftsjahres hofft das Unternehmen auf Besserung, da sich die Konjunktur stabilisiere, hieß es.

      Infolge der Wirtschaftskrise hatte Epcos weltweit mehr als 6.000 Stellen gestrichen. Die Zahl der Beschäftigten sank um fünf Prozent auf 20.080. Davon arbeiten 1.757 in Deutschland. Neben der Zentrale in München ist Epcos hier vor allem in Heidenheim in Baden-Württemberg sowie in Berlin aktiv. Epcos war im vergangenen Jahr vom japanischen Elektronikkonzern TDK übernommen worden. (APA)
      28.10.09
      Avatar
      schrieb am 30.10.09 03:42:52
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.285.386 von Klein123 am 29.10.09 23:21:20Es gibt noch bescheidene Zinsen für die 6 Tage vom 23.10.-29.10. 5 über Basiszins, also ca. 5,12%/360*6=0,0853% oder 1,55 Cent je Aktie (ZASt.-frei).

      Weder Consors noch DAB haben diese Zinsen bisher gezahlt. Es heißt abwarten.

      Dann folgt das Spruchverfahren, in dem man mit einem Ergebnis von zwischen 22 und 28 Euro oder soigar mehr je Aktie durchaus rechnen kann.
      Mehr als 18,14 gäbe es alleine schon wegen dem relevanten Durchschnittskurs (ca. 19) selbst wenn EPCOS schon immer hochgradig pleite gewesen wären.

      Ob EPCOS momentan Millionenverluste macht, massig Leute entläßt usw. ist alles piepsegal, das ist Sache von TDK, spätestens mit Beschluß über den SO und den BGAV ist das alles uninteressant. Es ist stichtagsbezogen die 'ewige Rente' bzw. bei uns der auf 'ewig' abdiskontierte cash-flow zu berechnen und der ist auszuzahlen.
      Da spielen z.B. Zinsen am langen Ende eine viel wichtigere Rolle als die aktuelle Gewinnsituation.
      Avatar
      schrieb am 30.10.09 08:28:21
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.285.670 von HelicopterBen am 30.10.09 03:42:52so epcos ist durch ich habe nun dieses jahr dank den 2 riesen SO HRX und Epcos sogar 921€ spekulationsverlust stehen alle gewinne sind durch die beiden SO aufgebraucht worden

      zu blöd für den dt.Staat das ich dieses jahr nun nix zahlen werde, wenn sich nix mehr tut:laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.10.09 17:34:15
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.286.044 von Maack1 am 30.10.09 08:28:21Will bei euch Lupardos auch absahnen?Abkauf der Nachbesserungsrechte glaube zu 0,40E
      Avatar
      schrieb am 30.10.09 19:05:51
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.285.670 von HelicopterBen am 30.10.09 03:42:52Dann folgt das Spruchverfahren, in dem man mit einem Ergebnis von zwischen 22 und 28 Euro oder soigar mehr je Aktie durchaus rechnen kann.

      Wie hast Du dieses "Ergebnis" ermittelt??


      Mehr als 18,14 gäbe es alleine schon wegen dem relevanten Durchschnittskurs (ca. 19) selbst wenn EPCOS schon immer hochgradig pleite gewesen wären.

      Der relevante Durchschnittskurs ist 18,14 EUR, Du solltest ins Gutachten schauen. Alle anderen Auffassungen (z.B. dass der Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der HV relevant sei) sind reine Spekulation. Dass dies gerichtlich nicht durchsetzbar ist, hat man im Spruchstellenverfahren von Würzburger Hofbräu gesehen, wo es überhaupt keine Nachbesserung gab, Urteil ist bereits rechtskräftig.

      Ob EPCOS momentan Millionenverluste macht, massig Leute entläßt usw. ist alles piepsegal, das ist Sache von TDK, spätestens mit Beschluß über den SO und den BGAV ist das alles uninteressant. Es ist stichtagsbezogen die 'ewige Rente' bzw. bei uns der auf 'ewig' abdiskontierte cash-flow zu berechnen und der ist auszuzahlen.
      Da spielen z.B. Zinsen am langen Ende eine viel wichtigere Rolle als die aktuelle Gewinnsituation.


      Nur leider fehlen dann im Spruchstellenverfahren die Argumente, z.B. dass die Plangewinne im Gutachten zu niedrig seien, wenn die tatsächlichen Ergebnisse viel schlechter ausfallen. Einige scheinen hier total blauäugig hohe Andienungsverluste in Kauf zu nehmen, ohne jemals einen Blick ins Gutachten geworfen zu haben.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 31.10.09 08:38:22
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.292.719 von sparfuchs123 am 30.10.09 19:05:51Die Gutachten sind durchaus zu diskutieren. Das sind ja bekanntlich Parteigutachten, denn das Gericht bestellte den Prüfer auf Antrag der Partei, nicht aus eigenem Ermessen. Insbesondere die Aufschläge auf den 'sicheren' Zins sollte man sich ansehen.
      Der 'sichere' Zins war bekanntlich am Tag der HV schon wieder massiv unter Druck, also angenehm niedrig. Das hat sicher was mit der Wirtschaftskrise zu tun, klar.
      Aber TDK ist ja nicht irgendeine Pleitebude und EPCOS auch nicht. Insofern waren hohe Risikoaufschläge Ende 08/Anfang 09 auf die vorübergehenden Marktstörungen zurückzuführen und nicht nachhaltig.

      Ich verstehe, daß TDK nicht deutlich mehr für die letzten 5% zahlen will als in der Erwerbsphase, aber danach geht es im Spruchverfahren eben nicht.
      Wenn jetzt schon die ersten Aufkäufer 40 Cent je Nachbesserungsanspruch bieten, sind 18,14 ja wohl auch in deren Augen deutlichst zu wenig:look:
      Avatar
      schrieb am 31.10.09 09:49:39
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.277.419 von HelicopterBen am 29.10.09 10:06:39ggü. 29.10. keine neuere Entwicklung (keine Zinsen bei Consors und DAB, und bei nordnet warte ich noch auf das Geld).
      Avatar
      schrieb am 31.10.09 13:57:33
      Beitrag Nr. 142 ()
      ING-Diba **** 29.10.2009, ? Uhr *** 29.10.2009 - ohne Zinsen

      Das Angebot von LUPARDUS lag heute auch schon im Briefkasten.

      Kann ich die Verluste in der diesjährigen Steuer geltend machen. Kauf der Aktien schonüber 12 Monate her.
      Avatar
      schrieb am 31.10.09 21:48:53
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.295.510 von Reptiel70 am 31.10.09 13:57:33Wenn Kauf > als 12 Monate her ist: keine anrechenbaren Spekuverluste, keine Steuererstattung:(
      Dann hätte man innerhalb der Spekufrist abstoßen müssen und nach ein paar Tagen Bedenkzeit (damit es nicht nach einem Umgehungsgeschäft riecht) wieder kaufen müssen.
      Avatar
      schrieb am 05.11.09 04:58:58
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.277.419 von HelicopterBen am 29.10.09 10:06:39Na endlich sind die SO-Zahlungen bei mir vollständig:

      Bank *** Zahltag, Uhrzeit *** Wertstellungsdatum ***
      DAB **** 29.10.2009, 04:45 Uhr *** 29.10.2009 - ohne Zinsen
      Consors **** 29.10.2009, 09:00 Uhr *** 29.10.2009 - ohne Zinsen
      Nordnet **** 03.11.2009, 12:00 Uhr *** 29.10.2009 - ohne Zinsen

      Daß keine der Banken bisher Zinsen auszahlte bedeutet doch im Klartext, TDK hat die noch nicht angewiesen. Consors und DAB reagieren normalerweise binnen 1-2 Tagen, jetzt ist fast 1 Woche vergangen.
      Bei mir immerhin ca. 69,10 Euro. Auch Geld... Hat hier schon irgendwer die Zinsen, und wenn ja von welcher Bank?
      Avatar
      schrieb am 05.11.09 20:31:13
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.323.424 von HelicopterBen am 05.11.09 04:58:58Bei mir auch noch keine Zinsen (Ing-Diba).
      Avatar
      schrieb am 06.11.09 01:57:15
      Beitrag Nr. 146 ()
      Es wird keine Zinszahlung mehr geben, und falls doch, dann höchstens für einen Tag.

      Begründung:

      Nach § 327b Abs. 2 AktG ist die Barabfindung erst von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an zu verzinsen.

      Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses erfolgte am 22.10.2009 und deren Bekanntmachung am 28.10.2009.

      Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt der für die Verzinsung maßgebliche Zeitraum hier also am 29.10.2009. An diesem Tag erfolgte aber bereits die Gutschrift, so daß mit keiner weiteren Zinszahlung zu rechnen sein dürfte.
      Avatar
      schrieb am 06.11.09 02:16:37
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.332.098 von adelberts am 06.11.09 01:57:15Aha, tricky die Jungs. Wieder 69,10 Euro Zinsen gespart, jedenfalls bei mir.
      Wobei der Stichtag die Bekanntmachung im elektronischen Register ist.
      Das dauert in München bei Epcos 1 Woche:confused:
      Während man es bei Hypo Real Estate binnen 1 Tag hinbekam:confused:
      Schwache Leistung:rolleyes:

      Für 69 Euro sehe ich mal im HR in München nach dem Bekanntmachungsdatum.
      Avatar
      schrieb am 12.11.09 22:04:49
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.332.115 von HelicopterBen am 06.11.09 02:16:37spar dir den gang und ärger dich nicht.
      Auch bei mir wären die Zinsen nicht unerheblich gewesen.
      Sind halt linke Ratten die japaner ( also nicht alle, bevor das hier einer falsch versteht)

      Spätestens im Spruchverfahren wirst Du einen ordentlichen Nachschlag bekommen, der dann schön mit 5% über Basis verzinst wird...
      Ich lehne mich zurück und warte ab
      Gruß und gute Nacht
      SP




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      TDK Corporation
      Tokyo, Japan
      Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG
      München
      ISIN DE0005128003
      Die ordentliche Hauptversammlung der EPCOS AG vom 20. Mai 2009 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin, die TDK Corporation, Tokyo, Japan („TDK“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

      Der Übertragungsbeschluss wurde am 22. Oktober 2009 in das Handelsregister der EPCOS AG beim Amtsgericht München (HRB 127250) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG in das Eigentum der TDK übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der EPCOS AG eine von der TDK zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 18,14 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der EPCOS AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je Euro 1,00. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregister.de an mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

      Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre der EPCOS AG erfolgt grundsätzlich Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der EPCOS AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die

      Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
      über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Auszahlung der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der EPCOS AG provisions- und spesenfrei.

      Die Aktien der EPCOS AG sind im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen. Die Notierung wurde mit Ablauf des 23. Oktober 2009 eingestellt. Auch der Widerruf der Zulassung der Aktien der EPCOS AG an der vorgenannten Börse ist beantragt worden.



      Tokyo, Japan, im Oktober 2009

      TDK Corporation
      Avatar
      schrieb am 18.11.09 00:18:52
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.378.134 von Schokoladenpudding am 12.11.09 22:04:49Hi Schoko ,zufällig mal ins Postf. gesehen Bj 56 aber bei mir trifft der Spruch zu Männer werden nur 14 danach wachsen sie nur noch:laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 21:08:12
      Beitrag Nr. 150 ()
      DGAP-AFR: EPCOS AG: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      14.12.2009 - 09:30

      EPCOS AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten

      14.12.2009

      Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Hiermit gibt die EPCOS AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

      Bericht: Jahresfinanzbericht Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 21.12.2009 Veröffentlichungsdatum / Englisch: 21.12.2009 Deutsch: http://www.epcos.de/geschaeftsbericht Englisch: http://www.epcos.com/annualreport


      Bericht: Konzern-Jahresfinanzbericht Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 21.12.2009 Veröffentlichungsdatum / Englisch: 21.12.2009 Deutsch: http://www.epcos.de/geschaeftsbericht Englisch: http://www.epcos.com/annualreport





      14.12.2009 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Unternehmen: EPCOS AG
      St.-Martin-Straße 53
      81669 München
      Deutschland Internet: www.epcos.com

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------


      ---------------------------------------------------------------------------
      Firmenname: EPCOS AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1C;



      Wer weiß was neues, wurden keine Anfechtungsklagen bzw. Spruchstellenverfahren eingeleitet??

      Karlos
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 16:40:08
      Beitrag Nr. 151 ()
      nix neues:rolleyes::(
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 22:09:01
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.609.646 von nullcheck am 31.05.10 16:40:08njet
      Avatar
      schrieb am 28.07.10 17:44:44
      Beitrag Nr. 153 ()
      Landgericht München I
      Bekanntmachung des Landgerichts München I

      Az. 5 HK O 20316/09

      Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der EPCOS AG anhängig.

      Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:


      Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn
      Leyher Straße 156–158
      Bernhardstraße 10 (Eingang)
      90431 Nürnberg
      Tel.: 0911 58602–0



      Dr. Krenek, Vorsitzender Richter am Landgericht
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.10 21:47:31
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.891.400 von Kalchas am 28.07.10 17:44:44Danke für Info bin gespannt wann da was bekannt wird ,deine Einschätzung,bitte
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 09:46:01
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.938.200 von nullcheck am 05.08.10 21:47:31Zunächst schreibt der gemeinsame Vertreter noch seinen Antrag. Den Hahn finde ich ganz in Ordnung. Der schreibt normalerweise schon etwas mehr und nicht nur, er schließe sich den Ausführungen der übrigen Antragsteller an. Am 28.10. ist dann wohl der erste Termin vor dem Landgericht München. Dann wird man weitersehen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.09.10 22:28:03
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.939.735 von Kalchas am 06.08.10 09:46:01Danke mal für die Info und Gruß von der Ostalb

      Karlos
      Avatar
      schrieb am 28.10.10 13:59:39
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.939.735 von Kalchas am 06.08.10 09:46:01Hi Kalchas du als Vollprofi kommst ja schneller an Infos,lass was hören wenn es was Neues gibt. Heute ist ja ein Termin.
      MfG
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.11.10 09:17:13
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.407.525 von nullcheck am 28.10.10 13:59:39Ist nichts vom 28.10. Termin bekannt:confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.11.11 17:23:09
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.606.338 von nullcheck am 29.11.10 09:17:13Letztes Posting 29.11.2010:):(
      Avatar
      schrieb am 03.12.11 08:30:41
      Beitrag Nr. 160 ()
      vor 2013 ist hier auch nichts zu erwarten
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.12 13:30:24
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.433.640 von Maack1 am 03.12.11 08:30:41schreib mal was damit der thread nicht stirbt..:)
      Avatar
      schrieb am 22.05.12 12:03:36
      Beitrag Nr. 162 ()
      Auch einen Daumen ,aber dachte als ich dein Posting bemerkte es kommt was positives
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.01.13 08:39:12
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.195.851 von nullcheck am 22.05.12 12:03:36So 2013, wann kommt was oder kommt nix.rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.06.13 11:32:16
      Beitrag Nr. 164 ()
      Was neues im Verfahren?
      Avatar
      schrieb am 25.03.14 11:54:08
      Beitrag Nr. 165 ()
      Zitat von Schokoladenpudding: spar dir den gang und ärger dich nicht.
      Auch bei mir wären die Zinsen nicht unerheblich gewesen.
      Sind halt linke Ratten die japaner ( also nicht alle, bevor das hier einer falsch versteht)

      Spätestens im Spruchverfahren wirst Du einen ordentlichen Nachschlag bekommen, der dann schön mit 5% über Basis verzinst wird...
      Ich lehne mich zurück und warte ab
      Gruß und gute Nacht
      SP




      TDK Corporation
      Tokio Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG 28.10.2009 100%
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      TDK Corporation
      Tokyo, Japan
      Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG
      München
      ISIN DE0005128003
      Die ordentliche Hauptversammlung der EPCOS AG vom 20. Mai 2009 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin, die TDK Corporation, Tokyo, Japan („TDK“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

      Der Übertragungsbeschluss wurde am 22. Oktober 2009 in das Handelsregister der EPCOS AG beim Amtsgericht München (HRB 127250) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG in das Eigentum der TDK übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der EPCOS AG eine von der TDK zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 18,14 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der EPCOS AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je Euro 1,00. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregister.de an mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

      Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre der EPCOS AG erfolgt grundsätzlich Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der EPCOS AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die

      Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
      über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Auszahlung der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der EPCOS AG provisions- und spesenfrei.

      Die Aktien der EPCOS AG sind im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen. Die Notierung wurde mit Ablauf des 23. Oktober 2009 eingestellt. Auch der Widerruf der Zulassung der Aktien der EPCOS AG an der vorgenannten Börse ist beantragt worden.



      Tokyo, Japan, im Oktober 2009

      TDK Corporation


      Warte immer noch auf den Nachschlag:rolleyes:Musste mal wieder was schreiben;)
      Avatar
      schrieb am 14.05.14 10:17:54
      Beitrag Nr. 166 ()
      Kann wer was zu der Spruchstelle sagen ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.05.14 10:21:55
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.976.872 von daPietro am 14.05.14 10:17:54Da liegt ein sinnloses Gutachten aus dem IDW-Kartellvor. Dazu gibt es einen Termin vor dem LG München Mitte Juni.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.05.14 11:41:44
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.976.902 von Kalchas am 14.05.14 10:21:55Den Termin dürfte ich mit MAN verwechselt haben. Das sollte im September sein.
      Avatar
      schrieb am 15.01.15 06:20:07
      Beitrag Nr. 169 ()
      Wars das?:rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.01.15 09:56:17
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.779.996 von nullcheck am 15.01.15 06:20:07Keine Ahnung, aber in der zweiten Instanz macht sich das ein Richter unter Umständen ganz einfach.
      Avatar
      schrieb am 15.01.15 16:28:27
      Beitrag Nr. 171 ()
      Das wird ja hier klaglos hingenommen,naja jammern bringt ja nix,aber trotzdem
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.15 16:40:01
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.787.682 von nullcheck am 15.01.15 16:28:27Klaglos? Nun ja, ich habe da ja wohl schon Klartext geredet und Namen genannt. Das sollte man vielleicht öfter machen. Ich halte dieses IDW-Kartell für eine "kriminelle Vereinigung". Es kann ja wohl nicht sein, dass der IDW wissentlich Dinge anwendet, die konträr zur wissenschaftlichen Forschung sind.

      Mehr als Beschwerde einreichen geht aber erst einmal nicht. Dann müsste man sich vielleicht beim Gesetzgeber, oder genauer gesagt den politischen Parteien über die Abzocke beschweren. Wenn ich dann aber der Einzige bin, nutzt das gar nichts gegen die ganzen Lobbyisten.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.15 16:57:45
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.787.811 von Kalchas am 15.01.15 16:40:01wofür lassen sich die ganzen Aktionärschützer eigentlich bezahlen wenn sie gegen sowas nicht zu Felde ziehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.01.15 17:07:26
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.788.120 von nullcheck am 15.01.15 16:57:45In der Regel machen das alle ehrenamtlich. Da gibt es höchstens Ausfallentschädigungen. Da ist man gegenüber Lobbyisten immer im Nachteil.

      Heute ist es doch so, dass zum Teil Gesetzesänderungen von Anwaltskanzleien formuliert werden, also der Gegenseite. Ist doch klar, dass dann der Anlegerschutz zu kurz kommt. Aber auch so etwas wird ja inzwischen klaglos hingenommen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 12:14:02
      Beitrag Nr. 175 ()
      Noch nix bekannt über Beschwerdegründe?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 12:28:01
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.339.121 von nullcheck am 16.03.15 12:14:02Jeder, der Beschwerde einleht, führt im Wesentlichen seine Antragsgründe an. Was sonst?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 12:35:43
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.339.259 von Kalchas am 16.03.15 12:28:01Die Frist zur Abgabe ist doch abgelaufen,oder? Also werden die doch auch bekannt gemacht,aber bisher noch nichts gefunden
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 13:23:26
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.339.334 von nullcheck am 16.03.15 12:35:43Wer soll was bekannt machen? Das Gericht macht gar nichts bekannt.

      Aber hier steht was.

      http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/02/spruchverfahren-z…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 13:51:21
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.339.793 von Kalchas am 16.03.15 13:23:2623.3 sorry, selbst gelesen und vergessen ,war mal wieder zu schnell,bin einfach nicht ruhig genug
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 13:57:50
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.340.099 von nullcheck am 16.03.15 13:51:21Nach dem 23.3. wird aber sicherlich nicht die Öffentlichkeit informiert.

      Wenn Beschwerden eingelegt werden, dann werden die sicherlich auch begründet. Warum sollte der Termin verpasst werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 14:08:27
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.340.186 von Kalchas am 16.03.15 13:57:50Das mit Termin verpassen hab ich nicht gemeint,aber du hast meine Frage beantwortet,Gericht gibt nichts bekannt,okay.Aber Herr Arendtz schrieb er wollte evtl.wenn ich es richtig gelesen habe auch der Klage beitreten,vielleicht gibt er seine Gründe bekannt und lässt uns am Ergebniss teilhaben
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 15:25:55
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.340.279 von nullcheck am 16.03.15 14:08:27In Sachen Epcos haben wir fristgerecht Beschwerde eingelegt. Für die Beschwerdebegründung hat das LG München I eine Frist bis zum 23. März 2015 gesetzt. An dem Schriftsatz mit der weiteren Begründung arbeiten wir aber noch.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 15:35:50
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.341.242 von arendts am 16.03.15 15:25:55Vielen Dank
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.03.15 07:55:15
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.341.395 von nullcheck am 16.03.15 15:35:50Also heute letzter Tag der Beschwerdeabgabe,mal sehen ob sich einer zu seinen Beschwerdegründen äussert,lass mich gerne positiv überraschen
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 10:57:00
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.395.452 von nullcheck am 23.03.15 07:55:15RA, bitte melden:rolleyes:;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:37:04
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.427.561 von nullcheck am 26.03.15 10:57:00Was willst Du denn wissen und zu welchem Zweck?

      Dann wäre es doch am einfachsten, wenn Du selbst einen Antrag stellst und dann Beschwerde einreichst.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 13:07:28
      Beitrag Nr. 187 ()
      Zu 1. Warum unser User A Beschwerde eingelegt hat, zweck ich bin neugierig,zu 2. nullcheck wie das geht und frist ist doch abgelaufen
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 13:11:25
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.429.454 von nullcheck am 26.03.15 13:07:28Das ist doch im Wesentlichen immer das gleiche.

      Planung unrealistisch, Kapitalisierungsparameter falsch.

      Zwischen Antrag und Beschwerde gibt es doch dazu im Grunde genommen keine neuen Erkenntnisse.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 13:14:02
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.429.535 von Kalchas am 26.03.15 13:11:25Dachte da würde mehr substanz hinter stecken.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 13:25:02
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.429.568 von nullcheck am 26.03.15 13:14:02Ja was denn konkret?

      Wo sollen denn weitere Argumente nach ca. 7 Jahren herkommen, die noch nie gebracht wurden?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 13:28:34
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.429.700 von Kalchas am 26.03.15 13:25:02Ja wenn das so ist dann könnte man sich ja sich die Beschwerden sparen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 13:38:17
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.429.754 von nullcheck am 26.03.15 13:28:34Kommt halt darauf an, wie das vom OLG gesehen wird. Ist ein anderes Gericht. Aber abnicken ist eine bewährte Methode, um möglichst wenig Arbeit zu haben.

      Das OLG München beruft in der jetzigen Zusammensetzung noch nicht einmal mehr einen öffentlichen Termin ein.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 15:34:07
      Beitrag Nr. 193 ()
      ich kann es nicht glauben, unter ausschluss der Öffentlichkeit?Das lassen die Antragsteller mit sich machen,wo sind die Aktionärschützer?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 15:58:03
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.431.212 von nullcheck am 26.03.15 15:34:07Eigentlich macht jedes OLG einen Termin, das OLG Münhchen in der neuen Besetzung nicht. Ist evtl erlaubr. Für das Gericht liegt der Vorteil darin, dass niemand merkt, dass die sich unter Umständen gar nicht mit den Beschwerden befasst haben.
      Avatar
      schrieb am 13.04.15 13:07:13
      Beitrag Nr. 195 ()
      Halloooooooooooo?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.04.15 13:28:13
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.550.609 von nullcheck am 13.04.15 13:07:13Das dauert jetzt Monate.

      Wenn das so läuft wie bei Triumph Adler, dann wird es schwierig. Zwar gab es eine Erhöhung, die war aber zu gering. Da hatte sich das Landgericht schlichweg verrechnet. Das OLG München ist gar nicht auf die Argumente eingegangen und hat irgendeinen Käse behauptet, der gar nicht dazu passte. Eine mündliche Verhandlung gab es nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.08.16 01:34:25
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.550.771 von Kalchas am 13.04.15 13:28:13
      Abschließende Entscheidung des OLG München erst 2017
      Eine Entscheidung zu EPCOS wird wohl erst 2017 ergehen, siehe

      http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/08/spruchverfahren-z…


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      Epcos- die letzten Stunden bis zum Squeeze Out