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    Aktiendepot an Freund übertragen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.09 09:32:30 von
    neuester Beitrag 02.06.09 15:23:41 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.150.583
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      Avatar
      schrieb am 24.05.09 09:32:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      bin über google nicht so recht fündig geworden.

      Hätte gerne gewußt, ob ich Aktienfonds (quasi mein Depot) auf einen Freund übertragen kann, Abgeltungssteuer sollte natürlich vermieden werden.

      Wie geht man da vor, wendet man sich an die Depotbank, was muß man noch beachten?

      Gerne auch Links.

      Danke

      Gruß Klippi
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 11:39:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.240.051 von Klippi am 24.05.09 09:32:30Was heisst übertragen. Schenken, Steuer hinterziehen oder was will man mit einer Übertragung bezwecken. Da musst du schon die Hosen runterlassen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 12:39:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.240.313 von 1erhart am 24.05.09 11:39:50hi,

      es geht schlicht darum, dass mein Bekannter (Akademiker-Beruf) kaum auf Hartz 4 irgendwann angewiesen sein wird.

      Mein Beruf aber ist nicht so krisensicher, und ich bin nicht bereit, alle meine Ersparnisse, für die ich mehr als 10 jahrelang nebenbei gejobbt habe, irgendwann im Alter wegen hartz erst aufbrauchen zu müssen, obwohl ich schon 20 Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt habe.

      Es ist eine reine Vorsichtsmaßnahme für den Fall der Fälle.

      Klippi
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 13:00:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.240.503 von Klippi am 24.05.09 12:39:23Das kann ich gut verstehen :) ....

      Auch als Selbstständiger steckt man in der Bredouliie. Wenn man Insolvent geht, was jederzeit einem passieren kann, geht z.Bsp. auch die private Altersvorsorge flöten. Lebensversicherungen und priv. Rentenversicherungen usw. Das ganze ersparte von womöglich von Jahrzehnten ist pfändbar und geht flöten.

      Also der Übertrag von Wertpapieren geht eigentlich ganz problemlos, weil du kannst mit deinen Wertpapieren machen was du willst. (Solange sie noch nicht gepfändet sind :D ). Du kannst sie sozusagen verschenken an eine x-beliebige Person.

      Dafür gibt es Depotübertragformulare bei deiner Bank oder Broker.
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 13:03:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.240.573 von Vandal am 24.05.09 13:00:33PS: Abgeltungssteuer wird nicht fällig, weil die Wertpapiere ja nicht veräussert werden.

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      Avatar
      schrieb am 24.05.09 13:10:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vertraue keinem Akademiker, übertrag sie mir !

      :look: kuckuck :look:
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 13:42:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Klippi,
      wenn du dein Depot vollständig überträgst, muß es sogar kostenlos geschehen. Dein Vermögen hast du dann gut versteckt, aber auch aus den Augen verloren. Freundschaften können (schnell oder allmählich) in die Brüche gehen. Dann wird es schwierig, deine Aktien zurückzukriegen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 14:45:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.240.716 von Heckenrose am 24.05.09 13:42:01Hallo Leute,

      danke für die konstruktiven Antworten.

      Genau das, was ich wissen wollte.

      Falls einem dazu noch was einfällt (z.B. was das Finanzamt dazu sagt, oder wie lange Arbeitsämter Datenabgleiche in der Vergangenheit vornehmen-nach dem Motto-"Sie haben ja vor 10 Jahren ein Depotübertrag vorgenommen"...usw. gerne her damit.

      Erwähnenswert vielleicht noch, dass ich mein Depot bei besagter Bank erst im Dezember (wegen der Abgeltungssteuer) auf meinem Namen (hätte besser direkt auf Freund eröffnet) eröffnet habe(vorher Muttis Namen).

      Gruß

      Klippi
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 15:14:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.240.964 von Klippi am 24.05.09 14:45:51Depot auflösen - Bargeld dem Kumpel zur Neuanlage überreichen - bei Nachfragen zum Verbleib des Geldes Casinoverluste oder Sexsucht angeben - sollte klappen

      :laugh: kuckuck :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 17:24:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.241.053 von buschkuckuck am 24.05.09 15:14:28@Klippi,
      ich glaube, bei alg2 fragt das Arbeitsamt nach dem Vermögen vom Vorjahr. Wenn die Erträge aus deinem Depot zu einer sehr starken Erhöhung der Kapitaleinkünfte bei deinem Freund führen, könnte das Finanzamt ihn fragen: wieso? Wo Kapitalerträge gestiegen sind, muß es auch gestiegene Einkünfte gegeben haben.

      Noch ein paar Gedanken: Du nutzt deinen Sparerfreibetrag nicht mehr aus, über deinen Freund zahlst du 25% plus Soli. Eine eventuelle Vermögenssteuer würde sich ungünstig auswirken. Zahlt dein Freund Krankenkasse? Ein höheres Einkommen führt zu einem höheren Kassenbeitrag. Stirbt dein Freund, zahlen die Erben an dich zuück?
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 18:25:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Klippi,
      vom technischen Ablauf folgendes:

      Du kannst die Wertpapiere (nicht Dein Depot) auf Deinen Freund übertragen:
      --> Dabei musst Du entweder angeben, ob es ein entgeltlicher Übertrag ist (=angenommener Standardfall) - dann behält Deine Bank die Abgeltungssteuer ein (sofern es sich nicht um Altfälle handelt).
      --> Oder Du gibst an, dass es ein unentgeltlicher Übertrag ist (also Schenkung), dann muß Deine Bank dies namentlich dem Finanzamt melden (sofern es sich um abgeltungssteuerpflichtige Wertpapiere handelt).

      Viele anderen Punkte (AbgSteuer, Vertrauen, Steuerhinterziehung, etc.) wurden ja bereits genannt.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 18:47:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Der Threaderöffner macht es sich hier glaube ich zu einfach. Da es ja einer Schenkung gleichkommt wäre für den neuen Depotinhaber Schenkungssteuer fällig und da er vielleicht nicht verwandt ist heisst das höchster Schenkungssteuersatz ab dem ersten Euro.

      Dann hoffe ich nur für den Threaderöffner dass er nie Streit bekommt mit seinem Freund da er keinen Zugriff mehr auf das Depot hat.

      Sollte zum Beispiel der Depotinhaber durch Unfalltod zum Beispiel sterben werden die Erben einen Dreck tun um dir dein Depot rückübertragen.

      Da gibt es so viele Unklarheiten und Tücken und bleibt im Endeffekt nur eines.

      Da es keine Schenkung sein soll STEUERHINTERZIEHUNG, das ist so und bleibt so.
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 19:36:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,

      habe mich erstmals vorgestern mit dem Thema auseinandergesetzt.Erben usw. haben wir grob schon durchgesprochen, Restrisiko bleibt immer, ist mir auch bewußt...Krankenkasse, evtl. Vermögenssteuer (guter Hinweis).

      Lt. Rene Banker also doch nicht so einfach, wie zuvor beschrieben. Jetzt habe ich den kleinen aber feinen Unterschied kennengelernt.

      Natürlich möchte ich die Abgeltungssteuer wenn möglich umgehen, macht in 30 Jahren schließlich ca. 20% meines Vermögens aus (aber ohne Steuern zu hinterziehen), also kommt der Standardfall (entgeltlicher Übergang der Wertpapiere) nicht in Frage.

      Aber lt. Rene Banker ist dies nur als Schenkung möglich (in dem Fall fällt Schenkungsssteuer mit dem ganzen Trara an).

      Wenn es nur diese 2 Wege gibt, sehe ich schwarz für mich, mein Problem zu lösen.

      Klippi
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 20:34:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.241.787 von Klippi am 24.05.09 19:36:10
      Worum gehts Dir genau?

      Willst Du Dein bis jetzt angesammeltes Vermögen/Erspartes vor dem Eintrittsfall eines evtl. Hartz4 Bezuges retten, oder willst Du in diesem angenommenen Fall Dein Vermögen noch weiter vermehren?

      Vermehren ohne Zahlung von Abgeltungssteuer dürfte kaum zu schaffen sein, da auf allen seit dem 01.01.2009 anfallenden Zinsen, Dividenden etc.Abgeltungssteuer automatisch einbehalten und abgeführt wird. Willst Du die bis heute angesammelten Gelder jedoch nur sichern, ohne das im Hartz4 Falle Dir die Arge auferlegt, diese in soweit zu verbrauchen, bis der Freibetrag erreicht ist, machste Folgendes. Als erstes widerrufst Du Deinen Freistellungsauftrag bei Deiner Depotbank. Die Argen fallen oftmals über bestehende Freistellungsaufträge/Depots und können/dürfen Kontoauszüge von Dir verlangen. Ohne Freistellungsauftrag verlierst Du allerdings etwas an Zinseinnahmen, dieses sollte Dir die Sicherheit allerdings wert sein. Wenn Du die Kohle sicherheitshalber auch noch vor dem Fiskus verstecken willst, so bleibt Dir nur übrig,Dein Konto aufzulösen, das Geld einer Person Deines höchsten Vertrauens zu übergeben ( Familie etc.)oder die Kohle in Deiner Wohnung zu verstecken.


      Didi
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 20:43:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.241.957 von Erdmann111 am 24.05.09 20:34:46
      ..Vermehren ohne Zahlung von Abgeltungssteuer dürfte kaum zu schaffen sein

      Mit Bezug auf Hartz4 Problematik.


      Didi
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 22:18:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Seh ich das eigentlich richtig?
      Steuerflucht wird hier verteufelt aber Sozialbetrug (unberechtigter Empfang von Hartz 4) befürwortet und unterstützt?

      Das Ersparte ist doch eben genau dafür da um schlechte Zeiten zu überbrücken...

      Ich bin fassungslos Geschockt was hier bei euch abgeht.
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 22:56:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.242.258 von dubaitrader am 24.05.09 22:18:17
      Auch als Hartz4 Bezieher stehen einem gewisse Freibeträge an Vermögen zu, für jedes Lebensjahr darf das Ersparte 150€ betragen, plus, pro Person einmalig, 750€ für Anschaffungen, plus Freibeträge für jedes Kind. Ist ein Bezieher also schon etwas älter, so können hier schon um die 10 000€ oder mehr,
      Vermögen vorhanden sein, vollkommen legal. Ist es moralisch verwerflich, wenn jemand sein Erspartes schützen möchte? Rechtlich ist die Sache bei Überschreiten von Freigrenzen anders zu bewerten.

      Bei Allem gilt der Grundsatz:
      Wer von Euch ist ohne Schuld, der werfe den ersten Stein.;)


      Didi
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 23:08:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Erdmann 111

      Danke für deine Ausführungen

      @Dubaitrader


      ...Das Ersparte ist doch eben genau dafür da um schlechte Zeiten zu überbrücken...

      Das kann ich pauschal überhaupt nicht gelten lassen.
      Man muß auch sehen, wie die Ersparnisse zustande gekommen sind!

      Der, der nie spart (aber hätte sparen können), bekommt Hartz4, wenn er bedürftig ist, obwohl er vorher alles verpraßt hat.

      Der, der durch eigen Schweiß und Blut oder durch Selbstdisziplin zusätzlich Geld beiseite gelegt, bekommt keine Unterstützung bis er seine Ersparnisse bis zur Freigrenze verbraucht hat.

      Wer das nicht berücksichtigt, über den kann ich nur den Kopf schütteln.

      Klippi
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 23:30:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.242.431 von Klippi am 24.05.09 23:08:35

      ...und vergiss nicht all die sogenannten "Saubermänner" wie Zumwinkel etc.Diese findet man in jeder Gesellschaftsschicht, in jeder! Es sind meist diese Herrschaften, die ohnehin schon sehr großzügig verdienen, Privilegien haben ohne Ende, und was machen diese? Na ja, is ja hinreichend bekannt.


      Didi
      Avatar
      schrieb am 26.05.09 22:11:34
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.242.431 von Klippi am 24.05.09 23:08:35Das mit dem Verprassen is auch nicht richtig.

      Wenn ich mein Geld statt zu Sparen eher in ein Plasma-TV (da gibts bei Mediamarkt das Teil fuer 39.999 Euro), Marmor-Badezimmer, vergoldetes Vordach sowie Fuhrpark aus Lamborghini, Ferrari und Bentley investiere, dann wirds auch nix mit Hartz 4 solange ich den Mammon habe.

      Gebe ich es allerdings für Konsumgüter wie Champagner und Frauen aus, so dass es auch wirklich weg ist, dann hast du natürlich recht.
      Avatar
      schrieb am 26.05.09 23:26:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.258.041 von dubaitrader am 26.05.09 22:11:34
      Leider stinken die Fische meist vom Kopf abwärts.
      Viele Großkopferte exerzieren es doch vor. Man nehme als Beispiel mal Herrn Franjo Pooth. Der Bengel legte ´nen betrügerischen Konkurs bzw. Konkursverschleppung hin, Schaden um die 27 Millionen Euro, lebt nach wie vor im selben Haus, hat ´nen beachtlichen Fuhrpark, weil die Fahrzeuge ja auf Frau oder andere Personen laufen. Kurz und gut, sein Leben hat sich materiell kaum oder unwesentlich geändert. Seine Gläubiger schauen bis heute in die Röhre, werden, wenn überhaupt, nur ´nen Bruchteil von ihren Geldern zurück erhalten. Will man es da einem kleinen Mann verübeln, wenn er seine paar Euros sichern möchte? So etwas nenne ich höchstens zivilen Ungehorsam.;)


      Didi
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 11:46:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.258.493 von Erdmann111 am 26.05.09 23:26:54Hier ging es ums Beispiel Hartz 4, ich glaube nicht das Herr Pooth Hartz 4 beantragt hat. Geht das ueberhaupt ,dass ein Mann Hartz 4 beantragt waehrend seine Ehefrau nicht gerade arm ist?

      Die Sache mit dem Betrug etc. ist etwas anderes.
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 17:05:22
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.260.871 von dubaitrader am 27.05.09 11:46:09
      Dieses Beispiel sollte verdeutlichen, wenn die Großkopferten es schon nicht sooo genau nehmen, obwohl die es am allerwenigsten nötig haben, dann sollte man es auch nicht unbedingt von den Ärmsten der Gesellschaft erwarten, oder?

      Nein, das Vermögen bzw. das Einkommen der Ehefrau wird angerechnet.
      Deshalb muss Franjo auch bis zum Jahre 2125 warten, bis er endlich Hartz4 beantragen darf.:D


      Didi
      Avatar
      schrieb am 02.06.09 13:32:10
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.264.215 von Erdmann111 am 27.05.09 17:05:22Na immerhin ist die Zeit fuer ihn absehbar ;)

      Ist 2125 das Geld der Frau aufgebraucht oder die Frau weg? Weil er erbt bestimmt viel, von ihr oder von seinem Scheidungsanwalt :D
      Avatar
      schrieb am 02.06.09 15:23:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.301.689 von dubaitrader am 02.06.09 13:32:10
      ..Ist 2125 das Geld der Frau aufgebraucht oder die Frau weg?

      Beides, Kohle bis dahin aufgebraucht und beide sind "Humus".:laugh:



      Didi


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