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    Verlustverrechnungstöpfe bei Fondsplattformen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.06.09 20:02:57 von
    neuester Beitrag 17.06.09 00:04:55 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.151.095
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      Avatar
      schrieb am 13.06.09 20:02:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      kann mir jemand mit ein Paar Infos zum Thema Verlustverrechungstöpfen helfen?

      Ich habe festgestellt, dass auf den Abrechnungen der Fondsdepotbank für mein Depot nur ein läppischer Betrag von wenigen Euro als Verlustvortrag vermerkt ist, obwohl ich in diesem Jahr dort Verluste iHv. ca. 600 Euro realisiert habe (alle noch innerhalb der 12 monatigen Spekufrist).

      Gibt es dafür eine Erklärung? Ab wann müssen eigentlich realisierte Verluste in Verlusttöpfen geführt werden -
      für WP, die nach dem 31.12.08 ge- *und* verkauft wurden,
      für WP, die nach dem 31.12.08 verkauft wurden
      oder etwa schon für WP, die mit (steuerpflichtigem) Verlust in 2008 verkauft wurden?

      Was mich auch interessieren würde: Die Fondsdepotbank zeichnet sich ja durch eine grottenschlechte Funktionalität in ihrer Fondsplattform aus. Da ist nichts mit Informationen zu GuV auf WP- oder Depot-Ebene, nichts mit Angaben zur Performance (Rednite p.a.), nichts mit herunterladbaren Übersichten zu Transaktionsdaten, selbst bei den Angaben zum Umsatz kann man sich den Kurs gefälligst selbst aus Stückzahl und Kaufpreis errechnen. Ich bin also gewohnt, dass der "Service" bei dieser Plattform der Allianz mies ist.

      Was mich aber wundert: Ich hatte letztes Jahr darum gebeten, dass die Erträge nicht automatisch wiederangelegt würden, sondern ausgeschüttet (wie das bei einer Ing-DiBa oder Ebase ohne weiteres funktioniert). Das wurde mir verweigert, weil so nicht vorgesehen. Darf die Fondsdepotbank das überhaupt?

      Lieben Dank für Eurere Hilfe und noch einen schönen Abend.

      p.
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 23:01:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.387.548 von pyramus am 13.06.09 20:02:57Ab wann müssen eigentlich realisierte Verluste in Verlusttöpfen geführt werden -
      für WP, die nach dem 31.12.08 ge- *und* verkauft wurden, JAfür WP, die nach dem 31.12.08 verkauft wurden NUR WENN KAUF IN 2009
      oder etwa schon für WP, die mit (steuerpflichtigem) Verlust in 2008 verkauft wurden? NEIN


      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 14.06.09 00:30:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Tax

      OK. Einmal mehr Danke für Deine schnelle und präzise Antwort. Das erklärt dann in der Tat, weshalb für den verlustverrechnungstopf so gut wie nichts hinterlegt ist.

      Viele Grüße und gute Nacht

      pyramus
      Avatar
      schrieb am 14.06.09 00:35:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.387.978 von pyramus am 14.06.09 00:30:03P.S.:
      Ein bisschen komisch ist das schon übrigens, finde ich. Warum sollen die Verluste, die ja steuerlich ganz klar in 2009 anfallen und nicht erst sonstwann eigentlich nicht in den Verlusttopf eingehen? Ob da mal einer gerechnet hat, wie viel Milliarden der Staat sich durch diesen Trick wieder "spart"? Ich möchte nicht wissen, wie viele Steuerpflichtige zu unwissend, zu vergesslich, oder zu bequem sind, sich das gestohlene Geld wieder zurückzuholen..
      Avatar
      schrieb am 14.06.09 13:18:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.387.984 von pyramus am 14.06.09 00:35:05
      Gibt sicher viele Fälle wo dieses wohl durchaus zutreffend ist… ;)

      Hier gab es allerdings ab 2009 eine grundlegende Systemumstellung, für solche nun mal rechtlich Stichtage gesetzt werden müssen. Wobei man sicher auch noch steuerzahlerfreundlichere Regelungen für Verluste aus Käufen vor 2009 hätte einführen können, welche aber aufwendiger gewesen wären. Daher hat man sich wohl für den einfacheren Weg entschieden. Und da es bis Ende 2008 immer so war, stellt es ja auch wirklich keinen Nachteil dar.

      Daher sollte man schon ehrlich anerkennen, dass es wenigstens ab 2009 wirklich einfacher wird.

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      Avatar
      schrieb am 16.06.09 00:15:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.388.710 von Icke1881 am 14.06.09 13:18:51Naja, Icke, auf diese Art der "Vereinfachung" kann ich aber - wie 90% aller normalen Anleger - getrost verzichten.

      Im Grunde handelt es sich bei der A.-Steuer nur einen weiteren brutalen Raubzug der Reichen und Mächtigen in die Geldbeutel der normalen Arbeitssklaven - sonst nichts.

      Mit einer quasifreibetragslosen Brutalabgabe in der Größenordnung eines Drittels (zumindest 27 % + ggf. Kirchensteuer) soll verhindert werden, dass Erwin Meier und Erna Müller doch noch einen kleinen Anteil am Produktivkapital erhaschen.

      Was über Dutzende Jahrzehnte völlig steuerfrei war, da es einem kleinen "exklusivem" Schmarotzer-Klientel vorbehalten war, wird jetzt mit einer Bleisteuer belegt, da Onkel Erwin und Tante Erna - mehr getrieben als gegangen - auch den Weg an die Börse gefunden haben...

      Die eigentlichen Sozialschmarotzer in unserer Gesellschaft bedürfen des Privilegs ohnehin nicht mehr. Längst haben die andere Wege gefunden, um steuerfreie zweistellige Renditen auf Millionen und Milliarden zu generieren...
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 11:17:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.398.672 von pyramus am 16.06.09 00:15:53
      Die Abgeltungsteuer in ihrer Gesamtheit betrachtet hast Du natürlich völlig Recht.

      Denn die gestrichene einjährige Spekulationsfrist, das abgeschaffte Halbeinkünfteverfahren, sowie der sofortige pauschale Abzug von 25% + Soli & ggf. Kirchensteuer, werden sicher nicht durch die jetzige einfachere Verlustverrechnung ausgeglichen. Und da greift auch kaum das so oft zitierte Argument, dass bei geringerem persönlichem Steuersatz die zuviel einbehaltene Steuer im Rahmen der jährlichen Steuererklärung wieder erstattet wird. Denn schließlich kann bis dahin mit diesen Geldern auch nicht mehr gearbeitet werden.

      Die Verlustverrechnung ist allerdings wirklich einfacher geworden, wenn auch wohl nur diese…
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 12:01:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.400.339 von Icke1881 am 16.06.09 11:17:44Die Verlustverrechnung ist allerdings wirklich einfacher geworden…

      Ist Icke1881 das Pseudonym von Peer Steinbrück?;) Wenn in zwei, drei Jahren EDV-technisch alles richtig programmiert ist und die Übergangsregelungen ausgelaufen sind, mag das sein. Spätestens bis dahin gibt es aber Produkte der Banken, mit denen die Verluste in die normale Steuerpflicht überführt werden und die positiven Erträge der AbgSt unterliegen. Dann wird das System wahrscheinlich "vereinfacht" = AbgSt-Satz 42% oder wieder zurück gedreht.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 12:10:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.400.698 von Taxadvisor am 16.06.09 12:01:05
      Wer lesen kann, ist klar im Vorteil…

      Hier ging es ausschließlich um die Verlustverrechnung aus Käufen ab 2009
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 14:40:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.400.761 von Icke1881 am 16.06.09 12:10:28Das habe ich schon verstanden, dass es um die neue Verlustverrechnung geht, auf die habe ich mich auch mit meinem Kommentar bezogen.

      Die jetzigen Kommentare/Meinungen zur AbgSt zeigen, dass von der Vereinfachung wenig überbleibt. Unsere Erfahrungen sind aber, dass es darauf hinausläuft, dass viele Anleger glauben, dass es einfacher ist/wird und sie deshalb ihre Abrechnungen nicht mehr kontrollieren und somit Geld verschenken. Die Banken haben schon die alte Regelung zur Jahresbescheinigung erst nach zwei, drei Jahren einigermaßen hinbekommen.

      Da war mir die alte Regelung zu den Veräußerungsgewinnen auch wesentlich transparenter. Derzeit kann man ja aus den Abrechnungen überhaupt nicht erkennen, wie die Verlustverrechnung konkret erfolgt. Vielleich wird es mit den Jahres"bescheinigungen" besser, dass bezweifel ich aber.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 15:43:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.402.164 von Taxadvisor am 16.06.09 14:40:25
      Diese weiteren Sachverhalte werden sicher so sein.

      Dennoch gab und gibt es meist bei jeder steuerlichen Umstellung einige Anlaufschwierigkeiten bis diese richtig umgesetzt wird. Und natürlich gibt es auch die Übergangsregelungen für „Altverluste“ und Sonderfälle die zusätzlich zu Problemen führen können. Und sicher wird es vielleicht auch künftig eine erneute Systemumstellung geben.

      Nur, ändert dieses alles doch nichts daran, dass man bereits bisher und auch künftig sämtliche Abrechnungen und Bescheinigungen prüfen sollte. Und auch ich bereits zustimmte, dass diese Steuer in ihrer Gesamtheit betrachtet nur nachteilig ist. Von den zusätzlich nicht mehr absetzbaren Werbungskosten ganz zu schweigen

      Und darüber sind wir uns doch wohl alle mehr als einig.
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 00:04:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.402.813 von Icke1881 am 16.06.09 15:43:13"Und darüber sind wir uns doch wohl alle mehr als einig."

      Ja. Ich frage mich nur, wer diese Leute, die Springer-Freundin, den Putin- und VW-Clan-Mann, den Kirch-Amigo und all die andere Pseudodemokraten wählt. Natürlich gibt es 5% bis 10% in dieser Gesellschaft, die von der korrupten Politik *zunächst* und augenscheinlich profitieren - wenn denn nicht das absolute Vermögen, sondern der relative finanzielle Abstand zur "Allgemeinheit" ein Maß für den Profit sein soll.

      Aber der Preis, den viele am Ende dafür zahlen werden, ist sehr heiß. Scheint bei dieser Spezies aber kaum jemand zu begreifen, oder zu interessieren...


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