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    Real AG vor den Squeeze Out? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.09 17:54:24 von
    neuester Beitrag 28.10.09 17:49:17 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.151.158
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      Avatar
      schrieb am 16.06.09 17:54:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Helmut Rothenberger hat mit der Autania AG schon Nägel mit Köpfen gemacht. Die Real AG könnte nun folgen:

      News - 16.06.09 17:37

      DGAP-Stimmrechte: REAL AG (deutsch)

      REAL AG: Veröffentlichung gemäà § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten
      Verbreitung


      REAL AG / Veröffentlichung einer Erklärung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG (Aktien)

      16.06.2009

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------


      Die REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009
      gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REAL
      Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25 , WKN: A0N4R2,
      am 16. Juni 2009 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und an
      diesem Tag 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) beträgt.

      Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am
      16. Juni 2009 freiwillig gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
      ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
      1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
      als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
      sind ihr 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
      Satz 1 Nr. 1 WpHG von der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
      zuzurechnen.

      Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif, Ãsterreich, hat uns am 16.
      Juni 2009 freiwillig gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
      ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
      1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
      als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
      sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
      Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
      Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
      zuzurechnen.

      Die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, Anif, Ãsterreich, hat uns am
      16. Juni 2009 freiwillig gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
      ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
      1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
      als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
      sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
      Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif,
      Ãsterreich, der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
      Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
      zuzurechnen.

      Herr Dr. Helmut Rothenberger, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009 gemäà §
      21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REAL
      Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2,
      am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und nun
      0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.

      Die H.R. Vermögensverwaltungs GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16.
      Juni 2009 gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
      an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25,
      WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten
      hat und nun 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.

      Kelkheim, im Juni 2009

      REAL Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: REAL AG
      Industriestr. 7
      65779 Kelkheim /Ts.
      Deutschland
      Internet: www.realag-immobilien.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 18:19:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.138 von Muckelius am 16.06.09 17:54:24....erwähnte ich Autania.....?

      News - 16.06.09 18:18

      DGAP-DD: REAL AG

      DGAP-DD: REAL AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
      auslöst

      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
      Geschäftsart: Verkauf
      Datum: 16.06.2009
      Kurs/Preis: 5,00
      Währung: EUR
      Stückzahl: 6040,00
      Gesamtvolumen: 30200,00
      Ort: außerbörslich

      Zu veröffentlichende Erläuterung:

      Die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen ist gemäß § 15a
      Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. § 15a Abs. 3 Satz 2 WpHG mitteilungspflichtig, da
      Herr Ralf Weber als Mitglied des Vorstands und Herr Dr. Helmut Rothenberger
      als Vorsitzender des Aufsichtsrats der REAL Aktiengesellschaft Personen mit
      Führungsaufgaben beim Emittenten REAL Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs.
      2 WpHG sind, die bei der AUTANIA Aktiengesellschaft für
      Industriebeteiligungen als Vorstandsmitglied (Ralf Weber) und Vorsitzender
      des Aufsichtsrats (Dr. Helmut Rothenberger) Führungsaufgaben wahrnehmen.

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: REAL AG
      Industriestr. 7
      65779 Kelkheim /Ts.
      Deutschland
      ISIN: DE000A0N4R25
      WKN: A0N4R2


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ID 9648
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 18:28:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.430 von Muckelius am 16.06.09 18:19:46News - 16.06.09 18:26

      DGAP-DD: REAL AG

      DGAP-DD: REAL AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: H.R. Vermögensverwaltungs GmbH

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
      auslöst

      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
      Geschäftsart: Verkauf
      Datum: 16.06.2009
      Kurs/Preis: 5,00
      Währung: EUR
      Stückzahl: 114102,00
      Gesamtvolumen: 570510,00
      Ort: außerbörslich

      Zu veröffentlichende Erläuterung:

      Die H. R. Vermögensverwaltungs GmbH ist gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 WpHG
      i.V.m. § 15a Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 WpHG mitteilungspflichtig, da Herr
      Dr. Helmut Rothenberger als Vorsitzender des Aufsichtsrats der REAL
      Aktiengesellschaft eine Person mit Führungsaufgaben beim Emittenten REAL
      Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs. 2 WpHG ist, die bei der H. R.
      Vermögensverwaltungs GmbH als Geschäftsführer Führungsaufgaben wahrnimmt;
      auch wird die H. R. Vermögensverwaltungs GmbH direkt von Herrn Dr. Helmut
      Rothenberger kontrolliert.

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: REAL AG
      Industriestr. 7
      65779 Kelkheim /Ts.
      Deutschland
      ISIN: DE000A0N4R25
      WKN: A0N4R2


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ID 9649

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 18:33:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.540 von Muckelius am 16.06.09 18:28:13...nun habe ich mal angefangen, dann poste ich mal alle Transaktions-Mitteilungen die da heute noch kommen...


      News - 16.06.09 18:30

      DGAP-DD: REAL AG

      DGAP-DD: REAL AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: REAL Investment GmbH

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
      auslöst

      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Geschäftsführendes Organ

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
      Geschäftsart: Kauf
      Datum: 16.06.2009
      Kurs/Preis: 5,00
      Währung: EUR
      Stückzahl: 6040,00
      Gesamtvolumen: 30200,00
      Ort: außerbörslich

      Zu veröffentlichende Erläuterung:

      Die REAL Investment GmbH ist gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. § 15a
      Abs. 3 Satz 2 WpHG mitteilungspflichtig, da Herr Dr. Wolfgang Mielich als
      Vorstandsmitglied der REAL Aktiengesellschaft eine Person mit
      Führungsaufgaben beim Emittenten REAL Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs.
      2 WpHG ist, die bei der REAL Investment GmbH als Geschäftsführer
      Führungsaufgaben wahrnimmt.

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: REAL AG
      Industriestr. 7
      65779 Kelkheim /Ts.
      Deutschland
      ISIN: DE000A0N4R25
      WKN: A0N4R2


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ID 9650

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 18:34:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.609 von Muckelius am 16.06.09 18:33:33News - 16.06.09 18:31

      DGAP-DD: REAL AG

      DGAP-DD: REAL AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: REAL Investment GmbH

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
      auslöst

      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Geschäftsführendes Organ

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
      Geschäftsart: Kauf
      Datum: 16.06.2009
      Kurs/Preis: 5,00
      Währung: EUR
      Stückzahl: 114102,00
      Gesamtvolumen: 570510,00
      Ort: außerbörslich

      Zu veröffentlichende Erläuterung:

      Die REAL Investment GmbH ist gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. § 15a
      Abs. 3 Satz 2 WpHG mitteilungspflichtig, da Herr Dr. Wolfgang Mielich als
      Vorstandsmitglied der REAL Aktiengesellschaft eine Person mit
      Führungsaufgaben beim Emittenten REAL Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs.
      2 WpHG ist, die bei der REAL Investment GmbH als Geschäftsführer
      Führungsaufgaben wahrnimmt.

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: REAL AG
      Industriestr. 7
      65779 Kelkheim /Ts.
      Deutschland
      ISIN: DE000A0N4R25
      WKN: A0N4R2


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ID 9651

      Quelle: dpa-AFX

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      Avatar
      schrieb am 16.06.09 19:00:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.624 von Muckelius am 16.06.09 18:34:46o.k. die Korrekturmeldung auch noch:


      News - 16.06.09 18:58

      DGAP-Stimmrechte: REAL AG (deutsch)

      REAL AG: Korrektur der Veröffentlichung vom 16.06.2009 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
      mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


      REAL AG / Veröffentlichung von Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      16.06.2009

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------


      Die REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009
      gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REAL
      Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25 , WKN: A0N4R2,
      am 16. Juni 2009 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und an
      diesem Tag 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) beträgt.

      Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am
      16. Juni 2009 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
      ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
      1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
      als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
      sind ihr 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
      Satz 1 Nr. 1 WpHG von der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
      zuzurechnen.

      Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif, Österreich, hat uns am 16.
      Juni 2009 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
      ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
      1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
      als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
      sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
      Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
      Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
      zuzurechnen.

      Die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, Anif, Österreich, hat uns am
      16. Juni 2009 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
      ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
      1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
      als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
      sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
      Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif,
      Österreich, der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
      Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
      zuzurechnen.

      Herr Dr. Helmut Rothenberger, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009 gemäß §
      21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REAL
      Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2,
      am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und nun
      0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.

      Die H.R. Vermögensverwaltungs GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16.
      Juni 2009 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
      an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25,
      WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten
      hat und nun 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.

      Kelkheim, im Juni 2009

      REAL Aktiengesellschaft
      Der Vorstand

      16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: REAL AG
      Industriestr. 7
      65779 Kelkheim /Ts.
      Deutschland
      Internet: www.realag-immobilien.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 20:17:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.852 von Muckelius am 16.06.09 19:00:07....so schnell kann's gehen:


      News - 16.06.09 20:14

      DGAP-Adhoc: REAL AG (deutsch)

      REAL AG: Squeeze-out-Verlangen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH,
      Kelkheim


      REAL AG / Squeeze-Out

      16.06.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
      DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim im Taunus, hat heute das schriftliche
      Verlangen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim vom
      16. Juni 2009 erhalten, die nächste Hauptversammlung der REAL
      Aktiengesellschaft einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur
      Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer
      angemessenen Barabfindung auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH als
      Hauptaktionärin fassen zu lassen (sog. Squeeze-out).

      Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH hat in diesem Schreiben
      mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar rund 95,81 % des
      Grundkapitals der REAL Aktiengesellschaft gehören. Sie ist damit
      Hauptaktionärin der REAL Aktiengesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz
      1 AktG.

      Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung wird die Dr. Helmut
      Rothenberger Holding GmbH die den Minderheitsaktionären von der Dr. Helmut
      Rothenberger Holding GmbH zu gewährende Barabfindung festlegen und der REAL
      Aktiengesellschaft mitteilen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird die
      Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH durch einen gerichtlich zu
      bestellenden, unabhängigen sachverständigen Prüfer überprüfen lassen.

      REAL Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: REAL AG
      Industriestr. 7
      65779 Kelkheim /Ts.
      Deutschland
      Telefon: 06195-800-211
      Fax: 06195-800-209
      E-Mail: m.hartmann@rothenberger.com
      Internet: www.realag-immobilien.de
      ISIN: DE000A0N4R25
      WKN: A0N4R2
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard)

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 01.09.09 16:04:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.405.514 von Muckelius am 16.06.09 20:17:21REAL AG: Halbjahresbericht per 30. Juni 2009

      REAL AG / Unternehmen

      31.08.2009

      Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Pressemitteilung / ISIN DE A0N4R2

      Halbjahresbericht per 30. Juni 2009

      REAL AG: Ergebnis 2009 nach Sonderabschreibungen mit negativem Vorzeichen

      Squeeze Out-Verfahren soll Ende Oktober 2009 beschlossen werden

      Kelkheim - 31. August 2009

      Die im amtlichen Handel gelistete REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, hat in
      den sechs Monaten des Geschäftsjahres 2009 ihre operativen Planzahlen zwar
      knapp erreicht, jedoch aufgrund von Neubewertungen des Immobilienvermögens
      und Anpassung der Steuerlatenzen einen nicht liquiditätswirksamen Verlust
      von 945 TEUR zu verzeichnen.

      Die Brutto-Mieterlöse blieben mit 1.230 TEUR fast konstant gegenüber der
      Vorjahresperiode mit 1.249 TEUR. Der Materialaufwand stieg allerdings um 93
      TEUR (+ 27%) auf 434 TEUR an, nachdem umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen
      an den Immobilienobjekten in Dresden, Köln und Chemnitz durchgeführt
      wurden. In Folge reduzierte sich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
      Abschreibungen auf 611 TEUR gegenüber dem Wert der Vorjahresperiode von 713
      TEUR.

      Wertkorrekturen belasten das laufende Ergebnis

      Aufgrund der erhöhten Abschreibungen in Höhe von 881 TEUR, davon 600 TEUR
      außerplanmäßig nach Aktualisierung der Bewertung der Immobilie Dresden
      durch unabhängige Gutachter, verringerte sich das EBIT von 414 TEUR per
      30.06.2008 auf aktuell - 270 TEUR in den ersten sechs Monaten des laufenden
      Jahres. Die Abschreibung wurde notwendig, nachdem in Dresden aktuell neue
      Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss festgelegt wurden, die deutlich
      unter den bisherigen Werten liegen. Sie sind Ausdruck der sich
      verschlechternden Vermarktungsmöglichkeiten in diesen Regionen als Folge
      der Finanzkrise.

      Die REAL AG verfügt über steuerliche Verlustvorträge, deren Wert im Rahmen
      der IFRS-Bilanzierung zur Jahresmitte 2009 auf Basis zu erwartender
      Ergebnisse neu berechnet wurde. Angesichts der neuen verschlechterten
      Vermarktungssituation wurden die Planzahlen für die kommenden drei Jahre
      bis 2012 angepasst. Vorstand und Aufsichtsrat gehen nun von einem
      niedrigeren Erlösniveau aus, woraus sich ein aufwandswirksamer
      Anpassungsbedarf bei den aktiven latenten Steuern von 339 TEUR zum 30. Juni
      2009 ergibt. Der Konzern schließt damit im 1. Halbjahr 2009 mit einem
      Verlust von 945 TEUR (im Vorjahr: 75 TEUR Jahresüberschuss) ab. Das
      negative Ergebnis je Aktie beträgt 0,56 EUR (im Vorjahreszeitraum: 0,05 EUR
      Überschuss).

      Stabile Kapitalverhältnisse und gute Liquidität erlauben weitere
      Investitionen

      Die Eigenkapitalquote reduziert sich leicht auf 33,6% bzw. 6,5 Mio. EUR bei
      einer Bilanzsumme von 19,4 Mio. EUR. Die Bankschulden mit fester Verzinsung
      bis 2012 betragen noch 9,5 Mio. EUR nach erfolgten Tilgungen. Sie dienen
      ausschließlich der Finanzierung des Immobilienvermögens mit einem Buchwert
      von 18,1 Mio. EUR.

      Investitionen wurden in den ersten sechs Monaten in Höhe von 371 TEUR
      getätigt bei anteiligen planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 281 TEUR.
      Der daraus resultierende negative Cashflow wurde aus dem
      Finanzmittelbestand finanziert. Dieser hat zum
      30. Juni 2009 einen Wert von 685 TEUR erreicht (per 30.06.2008: 533 TEUR).

      Zahlen 2008 überzeugten mit Gewinn und Umsatzzuwachs

      Der REAL AG Konzern hatte im Geschäftsjahr 2008 Mieterlöse (brutto) in Höhe
      von 2,6 Mio. EUR und dabei eine Steigerung von 37% gegenüber 2007 erzielt.
      Das EBITDA erreichte 1,5 Mio. EUR (2007: 1,1 Mio. EUR). Der
      Jahresüberschuss lag bei 201 TEUR.

      Die Eigenkapitalquote im Konzern betrug per Dezember 2008 rund 36 % bei 7,5
      Mio. EUR Eigenkapital und einer Bilanzsumme von 20,5 Mio. EUR. Guthaben bei
      Banken erreichten einen Wert von 792 TEUR.

      Ausblick bleibt insgesamt positiv für die Jahre ab 2010

      Für das Jahr 2009 rechnet der Vorstand mit einem Verlust von rund 1 Mio.
      EUR. In den Jahren 2010 bis 2012 sollten bei stabiler Marktlage und
      Mieterlösen von 2,5 Mio. EUR pro Jahr wieder positive Ergebnisse möglich
      sein.

      Squeeze Out-Verlangen wird in ordentlicher Hauptversammlung behandelt

      Am 16. Juni 2009 hatte die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
      das schriftliche Verlangen gestellt, die nächste Hauptversammlung zu
      nutzen, um einen Beschluss nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG zur Übertragung
      der Aktien der
      Minderheitsaktionäre auf sie gegen Gewährung einer angemessenen
      Barabfindung zu fassen (sog. Squeeze Out-Verfahren).

      Vorstand und Aufsichtsrat haben sich aus Kostengründen dazu entschlossen,
      die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008, die nun in Kelkheim
      stattfinden soll, von Ende August 2009 auf voraussichtlich Ende Oktober
      2009 zu verlegen.

      Der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008 wird die Beibehaltung einer

      Dividende von 0,10 EUR je Aktie bzw. eine Dividendenzahlung von TEUR 168
      vorgeschlagen.

      Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel
      börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre
      Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße
      GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V.
      gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für
      eigene Vermietungszwecke entwickelt.

      Weitere Informationen:

      REAL AG

      Ralf Weber

      Mitglied des Vorstandes

      Industriestraße 7

      D-65779 Kelkheim

      Tel. +49-6195-800204; info@rothenberger.com

      Der Geschäftsbericht 2008 und der Halbjahresbericht per 30.06.2009 können
      bei REAL AG angefordert oder unter www.realag-immobilien.de abgerufen
      werden.


      31.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: REAL AG
      Industriestr. 7
      65779 Kelkheim /Ts.
      Deutschland
      Internet: www.realag-immobilien.de

      Ende der Mitteilung DGAP-Media

      -------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 04.09.09 15:27:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.894.452 von Muckelius am 01.09.09 16:04:19"Geiz ist geil"


      News - 04.09.09 15:08

      DGAP-Adhoc: REAL AG (deutsch)

      REAL AG: Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out

      REAL AG / Squeeze-Out

      04.09.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Hauptaktionärin der REAL Aktiengesellschaft, die Dr. Helmut
      Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim, hat dem Vorstand der REAL
      Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 4. September 2009 mitgeteilt, dass sie
      die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
      der REAL Aktiengesellschaft auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH
      als Hauptaktionärin gemäß den §§ 327 a ff. AktG (sog. Squeeze-out) auf EUR
      6,00 je Stückaktie an der REAL Aktiengesellschaft festgelegt hat. Die
      Festlegung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage einer
      Unternehmensbewertung der REAL Aktiengesellschaft, die die Dr. Helmut
      Rothenberger Holding GmbH mit Unterstützung durch die
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG durchgeführt hat. Der
      nunmehr festgelegte Barabfindungsbetrag von EUR 6,00 liegt deutlich über
      dem Wert je Aktie, der sich aus dem gutachterlich ermittelten
      Unternehmenswert ergibt.

      Über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der REAL
      Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, welche voraussichtlich am 28.
      Oktober 2009 stattfinden wird.

      Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel
      börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre
      Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße
      GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V.
      gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für
      eigene Vermietungszwecke entwickelt.

      Kelkheim, 4. September 2009

      REAL Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      04.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: REAL AG
      Industriestr. 7
      65779 Kelkheim /Ts.
      Deutschland
      Telefon: 06195-800-211
      Fax: 06195-800-209
      E-Mail: m.hartmann@rothenberger.com
      Internet: www.realag-immobilien.de
      ISIN: DE000A0N4R25
      WKN: A0N4R2
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard)

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 04.09.09 18:38:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      6€ so tief war noch nichtmal der tiefstkurs an den börsen
      Avatar
      schrieb am 16.09.09 07:55:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.922.470 von Maack1 am 04.09.09 18:38:56tagesordnung zur Hauptversammlung wurde gestern im elektr. Bundesanzeiger veröffentlicht:


      REAL
      AKTIENGESELLSCHAFT
      Kelkheim im Taunus
      Wertpapier-Kenn-Nr. A0N4R2
      ISIN DE000A0N4R25
      Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
      zu der am
      Mittwoch, 28. Oktober 2009,
      um 10:00 Uhr
      in der
      Stadthalle Kelkheim, Gagernring 1, 65779 Kelkheim
      (Eingang über Ecke Gagernring/Hornauer Straße, 65779 Kelkheim),
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      TAGESORDNUNG
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2008, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die REAL Aktiengesellschaft und den REAL-Konzern für das Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

      Die vorgenannten Unterlagen nebst dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2008 können von der Einberufung der Hauptversammlung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der REAL Aktiengesellschaft, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realag-immobilien.de abrufbar.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von EUR 168.000,00 wie folgt zu verwenden:
      Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10
      je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 168.000,00

      Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 29. Oktober 2009.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 die MNT Eibich & Schleis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu bestellen.
      6.

      Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

      Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Der zu Punkt 5 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
      7.

      Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Der zu Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
      8.

      Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

      Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Der zu Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
      9.

      Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

      Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Der zu Punkt 8 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
      10.

      Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Der zu Punkt 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
      11.

      Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

      Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Der zu Punkt 10 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 10 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
      12.

      Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 14 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Änderung von § 21 der Satzung

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 14 (Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der Satzung) folgenden Beschluss gefasst:

      „§ 21 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

      § 21 Teilnahmerecht, Stimmrecht
      (1)

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben.
      (2)

      Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse schriftlich, per Telefax oder, wenn der Vorstand dies beschließt, auf einem in der Einberufung zu bestimmenden elektronischem Wege, spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
      (3)

      Die Einzelheiten der Anmeldung sind zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“

      Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Der zu Punkt 14 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss:


      „§ 21 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:


      § 21 Teilnahmerecht, Stimmrecht
      (1)

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben.
      (2)

      Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse schriftlich, per Telefax oder, wenn der Vorstand dies beschließt, auf einem in der Einberufung zu bestimmenden elektronischem Wege, spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
      (3)

      Die Einzelheiten der Anmeldung sind zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“

      wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 14 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
      13.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung in Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

      Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und überwiegend am 1. September 2009 in Kraft getreten. Das ARUG führt unter anderem zu Änderungen der Vorschriften des Aktiengesetzes betreffend die Fristen der Einberufung und die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Diese neuen Regelungen sind auf Hauptversammlungen anzuwenden, zu denen nach dem 31. Oktober 2009 einberufen wird. Durch die vorgeschlagenen Satzungsänderungen soll die Satzung der Gesellschaft bereits im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009 an die neue Rechtslage angepasst werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
      a)

      § 20 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
      „(2)

      Die Hauptversammlung ist mindestens 36 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung einzuberufen, sofern das Gesetz keine abweichende Frist bestimmt. Dabei sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Einberufung nicht mitzurechnen.“
      b)

      § 21 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
      „(2)

      Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Dabei sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.“
      14.

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL Aktiengesellschaft auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. Aktiengesetz

      Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in 65779 Kelkheim, Industriestraße 7 (nachfolgend auch „Hauptaktionärin“ genannt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB 5701, hat dem Vorstand der REAL Aktiengesellschaft (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder „REAL AG“ genannt) mit Schreiben vom 16. Juni 2009 mitgeteilt, dass ihr von dem in 1.680.000 auf den Namen lautenden Stückaktien eingeteilten Grundkapital der REAL AG unmittelbar und mittelbar gemäß Zurechnung nach §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 4 Alt. 1 AktG insgesamt 1.609.528 Stückaktien an der REAL AG gehören, was einem Anteil von rund 95,81 % des Grundkapitals der REAL AG entspricht. Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, ist damit Hauptaktionärin der REAL AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Den angegebenen Bestand der von ihr gehaltenen Aktien an der REAL AG hat die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, durch Vorlage entsprechender Depotbestätigungen gegenüber dem Vorstand der REAL AG nachgewiesen.

      Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, hat in dem Schreiben vom 16. Juni 2009 zudem an die REAL AG gemäß
      § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die nächste Hauptversammlung der REAL AG einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL AG auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, fassen kann (Übertragungsbeschluss).

      Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, hat die an die Minderheitsaktionäre der REAL AG zu zahlende Barabfindung auf Euro 6,00 je übergegangener Stückaktie an der REAL AG festgelegt und dies dem Vorstand der REAL AG in einem weiteren Schreiben vom 4. September 2009, mit dem sie ihr Verlangen hinsichtlich der Höhe der Barabfindung konkretisiert hat, mitgeteilt.

      Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, hat dem Vorstand der REAL AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32000, übermittelt, in der die COMMERZBANK Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, als Hauptaktionärin übernimmt, den Minderheitsaktionären der REAL AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien an der REAL AG zu zahlen.

      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der REAL AG hat die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL AG auf die Hauptaktionärin dargelegt sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und begründet.

      Die Angemessenheit der von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, festgelegten Barabfindung wurde durch die Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Landau geprüft und bestätigt, die das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25. Juni 2009 als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat (§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG).

      Vorstand und Aufsichtsrat der REAL AG schlagen vor, auf Verlangen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, folgenden Beschluss zu fassen:


      „Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der REAL Aktiengesellschaft mit Sitz in Kelkheim (Minderheitsaktionäre) werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,00 je auf den Namen lautender Stückaktie an der REAL Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von ca. EUR 2,56 auf die Hauptaktionärin übertragen.“

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der REAL AG, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, während der üblichen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:


      der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,


      die Jahresabschlüsse und die Konzernabschlüsse der REAL AG sowie die zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008,


      der von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der REAL AG gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL AG auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 4. September 2009 (einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, vom 4. September 2009 zur Ermittlung des Unternehmenswerts der REAL AG und der angemessenen Barabfindung zum 28. Oktober 2009),


      die Gewährleistungserklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft nach § 327b Abs. 3 AktG vom 4. September 2009,


      der von der Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Landau, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 - 4 AktG erstattete Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung vom 10. September 2009.

      Von den genannten Unterlagen, welche auch in der Hauptversammlung der REAL AG ausliegen werden, wird jedem Aktionär der REAL AG auf sein Verlangen hin unverzüglich und kostenlos eine Abschrift seitens der Gesellschaft erteilt. Die Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realag-immobilien.de abrufbar.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 1.680.000 auf den Namen lautenden Stückaktien, von denen sämtliche 1.680.000 Stückaktien stimmberechtigt sind. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 1.680.000.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 21 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben:


      REAL Aktiengesellschaft
      Frau Daniela Schwebel
      Industriestraße 7
      65779 Kelkheim
      Telefax: +49 61 95 8 00-209
      E-Mail: Daniela.Schwebel@rothenberger.com

      Die Anmeldung muss der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail spätestens bis zum Ablauf des
      21. Oktober 2009 (24:00 Uhr)

      unter der genannten Adresse zugehen. Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 der Satzung finden Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

      Freie Verfügbarkeit der Aktien

      Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin frei verfügen.

      Stimmrechtsvertretung

      Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in
      § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, die Schriftform erforderlich und ausreichend.

      Ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen im Aktienregister eingetragen, so kann das Stimmrecht für Aktien, die diesen nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausgeübt werden.

      Als besonderen Service bieten wir an, dass sich Aktionäre nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden. Ohne diese schriftlichen Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in den Unterlagen beschrieben, die den Aktionären übersandt werden.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem oder mehreren Punkten der Tagesordnung gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:


      REAL Aktiengesellschaft
      Frau Daniela Schwebel
      Industriestraße 7
      65779 Kelkheim
      Telefax: +49 61 95 8 00-209
      E-Mail: Daniela.Schwebel@rothenberger.com

      Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realag-immobilien.de zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung zugegangen sind.



      Kelkheim, im September 2009

      REAL Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 28.10.09 17:49:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.987.388 von Muckelius am 16.09.09 07:55:30heute am Tag der Hauptversammlung Umsatz zu 8 Euro


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