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    Zwang zur Wiederanlage von Ausschüttungen zulässig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.09 23:32:58 von
    neuester Beitrag 22.02.10 22:14:26 von
    Beiträge: 14
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      schrieb am 21.06.09 23:32:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      zu meiner Überraschung hat sich die Fondsdepotbank meiner Bitte um Auszahlung der Ausschüttungen anstelle der Wiederanlage verweigert. Die Begründung erfolgte recht lapidar mit dem Hinweis auf ein nicht vorgesehenes Verfahren.

      Erstaunlicherweise haben andere Depotbanken - z.B. Ebase, Ing-DiBa - überhaupt kein Problem damit, die Ausschüttungen auszuzahlen statt diese wiederanzulegen.

      Hintergrund meiner Bitte ist der Wunsch, eine Vermischung der abgeltungssteuerfreien mit den abgeltungssteuerpflichtigen aus den bekannten steuerlichen Gründen zu vermeiden. Anders als Ebase bietet die Fondsdepotbank nämlich nur eine kostenpflichtige Lösung für die Trennung alter und neuer Bestände an.

      Ich finde es recht seltsam, dass eine Bank die Wiederanlage so ohne weiteres \"erzwingen\" darf. Weiß jemand etwas dazu?

      Natürlich besteht auch die Möglichkeit eines Depotwechsels. Vielleicht wäre das ohnehin die beste Variante. Die Fondsdepotbank taugt meiner Meinung nicht viel. Die mickrige Funktionalität der Plattform grenzt an Inakzeptabilität. By the way: Hat jemand eine Empfehlung für eine andere Plattform? Ebase ist gut - jedenfalls was die Funktionalität der Plattform betrifft, weniger freilich den Betrieb. Ebase scheidet jedoch aus, weil ich lieber etwas streuen möchte. Ich weiß Fonds sind Sondervermögen, alles ist gaanz sicher, blablabla... Ich möchte lieber dennoch nicht zuviel bei einer Bank allein deponieren...

      Vielen Dank für Euere Tipps

      Grüße

      pyramus
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 14:05:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.437.323 von pyramus am 21.06.09 23:32:58Hallo pyramus,

      bei der Frankfurter Fondsbank (FFB) ist das genauso. Wer sich aus dem gleichen Grund - Vermeidung der Vermischung der abgeltungssteuerfreien mit den abgeltungssteuerpflichtigen Anteilen - die Ausschüttungen zukünftig auszahlen lassen will, wird auf die Geschäftsbedingungen verwiesen, wonach das nicht möglich ist. Es blieb einem 2008 nichts anderes übrig, als die kostenpfichtige Lösung zu wählen, oder die betroffenen ausschüttenden Fonds auf eine andere Bank zu übertragen, wo eine Ausschüttung möglich ist.

      Bei ebase ist die Auszahlung übrigens problemlos möglich. Auch die Möglichkeit der kostenfreien Trennung alter und neuer Bestände bei ebase war ein lobenswerter Kundenservice.

      Man darf aber nicht vergessen, dass man bei den kostengünstigen Fondsdiscountern, bei denen die Fondskäufe fast immer ohne Ausgabeaufschlag möglich sind, generell nicht viel Service erwarten darf. Bei ebase muss man - soweit ich weiß - bei vielen Vermittlern ein Depotvolumen von mindestens 25.000 Euro haben, um keine Depotgebühren zahlen zu müssen. Bei der FFB ist das bei manchen Vermittlern auch bei geringerem Depotvolumen möglich. Insofern ist die FFB bei geringem Depotvolumen unschlagbar günstig. Da kann man dann auch keinen Super-Servive erwarten.
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 23:40:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo MM,

      Danke für Deine Antwort! JA, schade, damit ist die FFB keine interessante Alternative. Die Konditionen sind weitgehend identisch mit denen der Fondsdepotbank. Ich finde es äußert problematisch, dass die Bank den Anleger zur Wiederanlage gleichsam "zwingt". Letztlich ist es auch dumm. Aufgrund des miesen Service bzw. der mickrigen Funktionalität der Fondsdepotbank habe ich von Haus das Schwergewicht der Fondsanteile bei der Ebase. Ich könnte mir vorstellen, dass viele Anleger ähnlich handeln.
      Gibt es denn keine Alternative zur Ebase mit ähnlichen Konditionen?

      :confused:

      Viele Grüße

      pyramus
      Avatar
      schrieb am 01.12.09 13:02:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Offenbar ist inzwischen auch die DiBa auf diesen Zug aufgesprungen und legt die versteuerten Netto-Ausschüttungen von ausschüttenden Fonds automatisch wieder an. Dabei wird natürlich wieder Ausgabeaufschlag fällig.:mad:

      Um die steuerliche Überschaubarkeit zu behalten, will ich die vor/nach Abgeltungssteuerpositionen zudem getrennt halten.

      Erstaunlicherweise war das im letzten Jahr noch nicht so. Da blieben Ausschüttungen des gleichen Fonds nach Abzug der Steuern meinem Konto erhalten.

      Diese schlechten Manieren sind mir aus früheren Jahren von anderen Banken bekannt. Jetzt also auch die DiBa. Wenn ich vorher wenigstens darüber informiert worden wäre.
      Habe Einspruch eingelegt.

      Mit solchem Vorgehen versaut die Bank sich ihren bislang guten Ruf. Die Kostenstruktur und die Einnahmen werden optimiert. Der Kunde auch.

      Ich finde auch auf der Internetseite der DiBa keinen Hinweis auf diese Praxis. Laut Hotline wird bei sparplanfähigen Fonds automatisch so verfahren. Will man es anders, so muss man einen Antrag stellen.:rolleyes:
      Sehr fragwürdige Praxis.
      Avatar
      schrieb am 04.12.09 12:59:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.485.558 von Fingolot am 01.12.09 13:02:18Die AGB der ING-Diba beinhalten tatsächlich einen Passus, wonach regulär bei allen Fonds, auf die auch ein FondSparplan möglich wäre, die Ausschüttung automatisch wieder angelegt wird. Natürlich mit Ausgabeaufschlag belegt, wenngleich der reduziert ist.

      Man kann dem Vorgehen widersprechen, dann wird das für die Zukunft vermerkt. Immerhin! Sonst hätte ich mir eine Alternative für Fondspositionen gesucht. Rückgängig gemacht wird ein erfolgter Kaufvorgang aber nicht.

      Beachtenswert auch, dass ein Fonds, den man schon Jahre im Depot hat, plötzlich in die Wiederanlagekategorie rutschen kann, ohne dass man als Kunde darüber informiert wird. Deshalb meine Verwunderung, als die Gutschrift von der Ausschüttung wieder abgebucht wurde.

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      Avatar
      schrieb am 05.12.09 19:58:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.509.233 von Fingolot am 04.12.09 12:59:36dieses Geschäftsgebahren der ING DiBa ist in der Tat wenig durchdacht und in zahlreichen Fällen kundenunfreundlich. Viele haben bei der ING-DiBa, so wie ich selbst auch, zwei Depots eingerichtet, um abgeltungssteuerfreie Bestände von Anlagen nach dem 31.12.2008 zu trennen. Die Bestimmung, nach der die Ausschüttungen von Fonds, die sparplanfähig werden, fürderhin automatisch statt wie bislang auf das Verrechnungskonto überwiesen nun mit (reduziertem) Ausgabeaufschlag wieder angelegt werden, führt zu ärgerlichen Anteilsmischungen von abgeltungssteuerfreien und abgeltungssteuerpflichtigen Anteilen in einer Depotposition. Ganz nebenbei sei erwähnt, dass es die ING-DiBa nicht für nötig hält, die Anleger über diesen Wechsel der Ausschüttungspraxis zu informieren, der ja nur durch sie selbst "eigenmächtig" zustande kommt, weil sie gewisse Fonds in die Liste der "Sparplanfähigen" aufnimmt. Dass diese Vorgänge trotz fehlender Kundenbenachrichtigung und trotz erfolgtem Einspruch des Kunden nicht storniert werden "können", ist doppelt ärgerlich und kundenunfreundlich. Man kann wohl kaum vom Kunden erwarten, der neben Einzelaktien auch einige Fonds an der Börse, (nicht bei der Fondsgesellschaft!) kauft, dass er a) weiss, dass (im Gegensatz zu nicht sparplanfähigen Fonds) bei Sparplänen mit Fonds die Ausschüttungen (ab 75 €) wiederangelegt werden und b) er darüberhinaus sich ständig und regelmäßig informieren sollte, ob einer seiner an der Börse gekauften Fondstitel zwischenzeitlich in die Liste der bei der ING-DiBa sparplanfähigen Fonds aufgenommen wird.

      In meinem Beispiel kaufte ich neben zahlreichen Aktientiteln auch einige Fonds an der Börse für mein abgeltungssteuerfreies Depot, unter anderem den DWS Top Dividende. Dividenden und Ausschüttungen gehen/gingen über das Verrechnungskonto (später aufs Girokonto oder andere (abgeltungssteuerpflichtige) Depots, z.B. bei ebase oder ING-DiBa (Zweitdepot).

      Im letzten Dezember landete die Ausschüttung des DWS Top Dividende erwartungsgemäß auf dem Verrechnungskonto. Überraschenderweise und ohne "Vorwarnung" wurde diese nun wiederangelegt mit AA 2,5% (das erste mal seit vielen Jahren, dass ich überhaupt einen Ausgabeaufschlag zahlen musste). Dies kann nicht storniert werden.

      An die ING-DiBa, die hier mitliest: ich war bislang mit Ihnen immer sehr zufrieden (ebenso wie mit ebase), aber dieses Possenstück ist eine sehr unglückliche Vorgehensweise.
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 10:10:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.509.233 von Fingolot am 04.12.09 12:59:36Vielen vielen Dank für den Hinweis!!
      Dieser hat mir wohl eine Menge Ärger erspart.

      Ich habe der Wiederanlage(ab sofort) widersprochen und mir dieses schriftlich bestätigen lassen. Bei mir war zum Glück noch nix passiert.
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 10:19:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.515.908 von 4711en am 05.12.09 19:58:13@ ..aber dieses Possenstück ist eine sehr unglückliche Vorgehensweise.

      Das ist aber noch sehr höflich ausgedrückt!

      Vielleicht kannst Du die Anteile (unter Weitergabe/Berücksichtigung der Kaufdaten/Steuerdaten) übertragen, zumindest kassiert die Diba dann keine Kickbacks mehr; vielleicht sogar auf Dein eigenes Kickback-depot... .

      Vielleicht kannst Du auch nur die "alten" Anteile übertragen (FiFo), je nachdem wie der Übertragungsmodus ist (vorher eruieren/schriftlich bestätigen lassen) und damit die Bestände wieder trennen. ?
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 17:51:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.515.908 von 4711en am 05.12.09 19:58:13Mal zur kleinen "Ehrenrettung" der DiBa
      Die Wiederanlage der Ausschüttungen bei Sparplänen ab 75 Euro Ausschüttungssumme steht in den veröffentlichten Konditionen. Und das ist nach meinem Kenntnisstand nicht neu aufgenommen worden, sondern bestand auch schon 2008 so.

      Zitat aus der AGB

      5. Ausschüttung
      Wenn die sparplanfähigen Investmentfonds Erträge ausschütten, werden diese – ab einem von der ING-DiBa festgelegten Mindestausschüttungsbetrag und vorbehaltlich der Lieferbarkeit neuer Anteile – zum Ausschüttungstag automatisch in Anteilen des ausschüttenden Wertpapiers wieder angelegt. Die automatische Wiederanlage erfolgt für alle sparplanfähigen Wertpapiere.
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 10:52:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.522.485 von postguru am 07.12.09 17:51:58Hallo postguru, schön, dass Du Dich wieder angemeldet hast!

      Dein Hinweis auf die AGB ist natürlich richtig und wurde von mir nicht bezweifelt. Dass diese "Handhabung" nicht neu ist, ändert im übrigen nichts an der Tatsache, dass zwischenzeitlich (z.B. in diesem Jahr) zahlreiche Fonds zu "sparplanfähigen" deklariert wurden, ohne die Anleger, die diese Fonds im Depot haben, darüber zu informieren, dass sich nun für sie die Ausschüttungspraxis ändert. (s.a. mein Beispiel des DWS Top Dividende, der in diesem Jahr "sparplanfähig" wurde). Auch werden wohl nur seltenst Kunden, die Fondstitel an der Börse kaufen, auf die auch sie betreffenden AGBs bezüglich Fondssparplänen stossen.

      Ich bleibe dabei, dass diese Praxis der ING-DiBa realitätsfremd und kundenunfreundlich ist. Wesentlich sachdienlicher wäre ein Wiederanlage-Prozedere für Sparplankunden gewesen, während Kunden, die einmalig Fondstitel kaufen (z.B. an der Börse), generell normale Dividendenausschüttungen aufs Verrechnungskonto gutgeschrieben bekommen (so wie bei Aktientiteln auch). Die Grenze von 75 Euro führt zu zusätzlicher Verwirrung. Man könnte auch daran denken, bei Eröffnung des Depots generell abzufragen, ob bei Fonds eine Wiederanlage von Ausschüttungen gewünscht wird oder nicht.

      Vom Kunden zu erwarten, dass er bei der ersten (zufälligen) Wiederanlage eines seiner Fonds (Sonderfall eines "sparplanfähig" gewordenen Fonds) widerspricht, dies dann für das ganze Depot explizit extra erklären muss, trotzdem aber die aufgefallene Wiederanlage nicht stornieren kann, ist schon, milde ausgedrückt, eine sehr seltsame Praxis.

      Viele Grüße an einen alten Wegbegleiter (ich freue mich, dass Du wieder da bist!)

      4711en
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 10:58:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.522.485 von postguru am 07.12.09 17:51:58Wenn sich die Wiederanlage auf (akt.) Fondssparpläne beschränken würde, wäre das ja noch nachzuvollziehen; es bezieht sich aber auf sparplanfähige Fonds, wobei diese "Eigenschaft" mehr oder weniger willkürlich von der Diba geändert werden kann. Und so kann es auch unverhofft zu ungewollten "Durchmischungen" (sowohl in Bezug auf die AGST als auch in Bezug auf die Bezugsquelle (Börse/KAG/zu zahlender AA :mad: ) kommen, siehe 4711.
      "Kundenunfreundlich" ist da noch eine sehr höfliche Umschreibung.
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 11:05:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.526.275 von tls72 am 08.12.09 10:58:194711 war schneller...:)
      Avatar
      schrieb am 11.01.10 20:42:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      Immerhin kann man aber bei der Ing-DiBa der Wiederanlage widersprechen. Bei der Fondsdepotbank ist ein Widerspruch gar nicht erst möglich. Bei Ebase dagegen schon...
      Avatar
      schrieb am 22.02.10 22:14:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.712.129 von pyramus am 11.01.10 20:42:51Die FoDeBa ändert ihre Bedingungen. In Zukunftz soll ein Widerspruch möglich sein...


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