Deutschland, deine Richter - Folge xy

    Beiträge: 40
    neuester Beitrag 18.06.13 16:47:37
    eröffnet am 24.06.09 15:01:57
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      #40
      http://www.stern.de/auto/service/urteil-gegen-radfahrer-ohne…


      Urteil gegen Radfahrer

      Ohne Helm zum Freiwild erklärt


      18.06.2013

      Eine achtlos geöffnete Autotür fegt eine Frau vom Rad. Für die Folgen sei sie zum Teil selber schuld, weil sie ohne Helm fuhr, urteilt das Oberlandesgericht Schleswig. So werden Opfer zu Tätern.

      Ein Kommentar von Gernot Kramper

      Eine 58-Jährige fährt auf dem Radweg - korrekt und nichts Böses ahnend. Unmittelbar vor ihr öffnet eine Autofahrerin die Tür ebenso acht- wie rücksichtslos. Wer denkt auch schon daran, dass auf dem Radweg mal ein Fahrrad kommen könnte? Die Radlerin stürzt und verletzt sich schwer, auch am Kopf. Ein zweimonatiger Krankenhausaufenthalt und weitere ambulante Behandlungen waren die Folge.

      Kaum jemand trägt einen Helm

      Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswigs ist die Radfahrerin an dem Unfall zwar vollkommen schuldlos, die Verletzungsfolgen muss sie sich aber zum Teil selbst zuschreiben. "Die Fahrradfahrerin trifft ein Mitverschulden an den erlittenen Schädelverletzungen, weil sie keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen hat", heißt es in der Begründung.

      Diese Pflicht wird ihr auferlegt, obwohl sie rechtlich gesehen gar nichts falsch gemacht hat, denn in Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Radfahrer. Um es klar zu sagen: Fahrradfahrer sollten aus Eigeninteresse unbedingt einen Helm tragen, denn er schützt die Gesundheit. Nur etwa zehn Prozent der Radler hierzulande tragen einen Helm, es ist also nicht die Norm, sondern die Ausnahme. 90 Prozent ohne Helm hat das Gericht kein Verständnis. "Grundsätzlich [kann] davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird", heißt es in dem Urteil weiter.
      Die Täter sparen Geld

      Unschuldig ist man in Augen der Richter offenbar nur, wenn man alles unternimmt, um sich vor dem Fehlverhalten anderer zu schützen. Macht man das nicht, sind die Missetäter oder ihre Versicherung fein raus.

      Wenn jeder wegen einer denkbaren Kopfverletzung einen Helm tragen sollten, wieso sollte er sich nicht durch Polster vor den viel häufigeren Gelenkverletzungen schützen? Inliner machen das schließlich auch. Und auch die Wirbelsäule könnte durch Rückenprotektoren geschützt werden. Die Liste ließe sich endlos verlängern. Das Schleswiger Urteil bedeutet in der Konsequenz: Radfahrer sind Freiwild geworden. Sollte sich die Rechtsauffassung durchsetzen, müssen Radler nun bei jedem Unfall damit rechnen, auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben, weil sie irgendeine Vorsichtsmaßnahme unterlassen haben.
      Sonderrecht gegen Radfahrer

      Besonders empörend ist die Einseitigkeit der Richter. Der Frau auf dem Rad wird das Fehlen des Helmes angekreidet. Aber wurde einem Autofahrer jemals vorgehalten worden, dass er in einem älteren Auto seine Gesundheit leichtsinnig aufs Spiel setzt? Man stelle sich vor, einem Unfallopfer im Golf II würde die Entschädigung versagt, weil er in seiner alten Gurke mit normalen Gurten, ohne adaptive Kopfstützen, mit nur wenigen Airbags und einer unsicheren Zelle zwar schwer verletzt wurde, ein Experte aber vorrechnet, dass der gleiche Unfall in einer neuen E-Klasse nur zu Kratzern geführt hätte.

      So ein Urteil würde einen Sturm der Entrüstung hervorrufen und Verkehrsminister Ramsauer würde den Richtern als Erster die Leviten lesen. Undenkbar im Autoland Deutschland. Aber gegen andere Verkehrsteilnehmer schwingt das Schleswiger Urteil die Peitsche: Heute sind es die Radfahrer, morgen kommen Fußgänger dran. Etwa wenn sie in der Dunkelheit keine signalfarbenen Westen tragen. Eine Leuchtweste für zwei Euro ist doch wohl jedem zuzumuten?

      Und das Ganze ergeht im Namen des Volkes. Doch für wen spricht dieses Gericht wirklich? Wer profitiert von dem Urteil? Die Antwort ist einfach: die Versicherungen. Denn sie müssen jetzt weniger zahlen und werden das Urteil wegen der Signalwirkung bejubeln. Je höher Anforderungen an den Bürger zum aktiven Selbstschutz werden, umso mehr Opfer werden nachträglich zu Mittätern gemacht - und jedes Mal spart die Assekuranz Therapiekosten und Entschädigungen.

      ---
      Folgt man der Logik dieses Urteils sind Opfer von Messerstechereien oder Schiessereien auch immer mitschuldig, wenn sie es denn versäumt haben, stich- und kugelsichere Westen zu tragen.

      Und womöglich wird in Zukunft dann auch ein Gericht eine Mitschuld feststellen, wenn jemand, der es versäumt eine Schusswaffe zu tragen in einem der sogenannten Problemviertel Opfer eines Raubüberfalls usw wird. Schlieslich hätte sich das Opfer ja mit einer Schusswaffe verteidigen können...

      :eek:
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      #39
      Zitat von Blue Max: zu #36:

      http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/prostituierte/stadt-d…

      22.03.2013

      "...Laut Polizei erhöhte sich ab 2007 die Zahl der Huren dramatisch. In der Spitze waren es 700, bis zu 120 gleichzeitig. Vor allem Roma aus Plovdiv (Bulgarien). Folge: mehr Kriminalität und Proteste gegen den Strich. Durch das Urteil befürchtet die Polizei wieder mehr Straftaten..."

      :eek:


      Na hör mal, was erwartest du. Katholiken dürfen keinen Sex vor der Ehe haben. Also woher nehmen?;)
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      #38
      zu #36:

      http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/prostituierte/stadt-d…

      22.03.2013

      "...Laut Polizei erhöhte sich ab 2007 die Zahl der Huren dramatisch. In der Spitze waren es 700, bis zu 120 gleichzeitig. Vor allem Roma aus Plovdiv (Bulgarien). Folge: mehr Kriminalität und Proteste gegen den Strich. Durch das Urteil befürchtet die Polizei wieder mehr Straftaten..."

      :eek:
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      #37
      http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/dortmund-gericht-erl…

      Dortmund

      Gericht erlaubt Straßenprostitution


      21.03.2013

      Die Stadt Dortmund muss sich auf die Suche nach einem neuen Ort für einen Straßenstrich machen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat ein für das ganze Stadtgebiet geltendes Verbot aufgehoben. Geklagt hatte eine Prostituierte.


      Eine Straßenprostituierte hat im Streit um ihren Arbeitsplatz die Stadt Dortmund bezwungen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob das seit zwei Jahren für das ganze Stadtgebiet geltende Verbot wieder auf. Nur in der Innenstadt und rund um den ehemaligen Straßenstrich in der Nordstadt bleibt Prostituierte das Anschaffen verboten, entschieden die Richter am Donnerstag - und ließen keine Berufung zu.

      Die Stadt steht jetzt vor einem Problem und muss handeln: Viele Frauen aus Bulgarien und Rumänien hatten ihre Dienste auf dem Dortmunder Straßenstrich angeboten. Weil die Frauen meist in der Umgebung wohnten, gingen sie in aufreizender Arbeitskleidung zum Straßenstrich und gefährdeten nach Ansicht der Behörden den Schutz der Jugend. Um zu verhindern, dass der Straßenstrich sich nur verlagert, verbot Dortmund die Straßenprostitution mit Genehmigung des Landes gleich im gesamten Stadtgebiet.

      Den zweiten Schachzug hob das Gericht jetzt auf. Ab sofort können Prostituierte nun außerhalb der Innenstadt in Dortmund überall wieder auf die Straßen gehen, mit Ausnahme des alten Straßenstrichs. Der bedrohe auch weiter Jugendschutz und Anstand, urteilten die Richter. Ehemals Hunderte Prostituierte aus Osteuropa könnten jetzt wieder durch die Stadt in nahe gelegene, lukrative Straßen pendeln.

      Politisch seien jetzt Stadt und Land am Zuge, ließen die Richter durchblicken. Sollte Dortmund geeignete Gebiete für einen neuen Straßenstrich finden, könnten Stadt und Land voraussichtlich mit nachhaltigem Erfolg das restliche Stadtgebiet zum Sperrgebiet erklären, hieß es. Beide hätten im ersten Anlauf einfach nicht ausreichend nach Alternativen zur Ravensberger Straße gesucht. Dort und in zwei Nebenstraßen durfte bis vor zwei Jahren angebandelt und in sogenannten Verrichtungsboxen im Auto vollzogen werden.

      Das Modell mit Verrichtungsboxen hatte Dortmund von niederländischen Städten wie Amsterdam übernommen, erklärte die Mitternachtsmission in Dortmund, die sich um Prostituierte kümmert. Das Modell sei dort aber ebenfalls auf dem Rückzug.

      Zwei Jahre lang hatte eine Task Force das Verbot der Straßenprostitution in der Nordstadt überwacht und für Freier wie Prostituierte Knöllchen geschrieben. Viele Prostituierte waren daraufhin in andere Städte abgewandert oder in Bordelle ausgewichen. Vor allem osteuropäische Frauen versuchten, illegal in Kneipen anzubahnen und in Privatwohnungen zu vollziehen. Ein harter Kern vor allem deutscher Prostituierter ging weiter auf die Straße.

      :eek:
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      #36
      Zitat von Blue Max: #34

      Besser wäre, wenn solche Täter aufgrund der Kuscheljustiz nicht mit Bewährungsstrafen davonkommen würden, und stattdessen mal ein paar Jahre hinter Gittern über ihre Taten nachdenken könnten...

      :eek:



      Eine verständliche Reaktion,und im allgemeinen zutreffend.
      In diesem Fall bin ich mir aber nicht so sicher.
      Wenn man sich die "Werdegänge" von Pädophilen anschaut stellt man fest daß es genauso nämlich idR. läuft.Knast um über das Verbrechen nachzudenken-Therapie wenn überhaupt dannach.Das Angebot basiert dann auf Freiwilligkeit.

      In diesem Fall hat der Richter auf wenige Jahre Haft (falls das Jugendstrafrecht sowas überhaupt hergibt ) verzichtet,und stattdessen eine Bewährung mit konkreten Auflagen (Sexualtherapie) verknüpft.

      Wenn ich jetzt beide Optionen gegeneinanderstelle :
      1- Knast,und dannach ein freier nicht behandelter Pädo ohne Ausbildung und wahrscheinlich ohne Chance jemals eine zu bekommen.....

      gegen

      2- Sexualtherapie + der Möglichkeit eine Ausbildung zu machen und möglicherweise dafür einen Pädo mit genug Schranken im Kopf und erlernter Selbstkontrolle.....


      Man darf nicht vergessen daß Pädophilie eine Krankheit ist,bei der Knast nichts bringt.Da man einen aber nicht so schnell in die geschlossene einweisen kann,wir in Deutschland auch keine Rachejustiz haben und in anbetracht des Alters des Jugendlichen könnte es sich als gesellschaftlich sinnvoller herausstellen, wenn in fünf Jahren irgendwo ein therapierter Pädo rumläuft anstatt ein untherapierter Pädo mit verbüßten 2-5 Jahren Knast.
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      #35
      #34

      Besser wäre, wenn solche Täter aufgrund der Kuscheljustiz nicht mit Bewährungsstrafen davonkommen würden, und stattdessen mal ein paar Jahre hinter Gittern über ihre Taten nachdenken könnten...

      :eek:
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      #34
      Ist was falsch daran,einen Lynchmob zu stoppen ?
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      #33
      http://www.fr-online.de/panorama/einbruchversuch-bei-sexuals…

      Polizei verhindert Selbstjustiz

      Im nordfriesischen Leck versuchen Demonstranten, in die Wohnung eines verurteilten Sexualstraftäters einzudringen. Die Polizei stoppt die Aktion mit einem Großaufgebot. Zu ähnlichen Protesten gegen Sexualstraftäter kommt es in Deutschland immer wieder..."

      "...Zurzeit hat Leck aber noch ein anderes Problem, das immer wieder für Schlagzeilen sorgt. In dem Städtchen wohnt ein 18-Jähriger, der im Januar vom Amtsgericht Niebüll zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, weil er noch als Minderjähriger in dem Nachbarort Ladelund ein sechsjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll..."

      :eek:
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      #32
      Furchtbar diese Richter in Hessen.....
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      #31
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778343,00.html

      Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Entschädigung zu

      04.08.2011

      Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er eine Entschädigung vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte..."

      :eek:
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      #30
      Zitat von Blue Max: http://www.stern.de/panorama/nach-brutaler-attacke-in-berlin…

      Richterbund hält nichts vom Warnschussarrest

      27.04.2011

      ---
      Mal wieder typisch...

      :eek:


      Kein Wunder, der liebe Torben ist ja Sohn eines Juristen.... Nennen die Moslems ihre Söhne jetzt schon Torben :confused:
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      #29
      http://www.stern.de/panorama/nach-brutaler-attacke-in-berlin…

      Richterbund hält nichts vom Warnschussarrest

      27.04.2011

      ---
      Mal wieder typisch...

      :eek:
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      #28
      http://www.ftd.de/karriere-management/:agenda-leichtes-spiel…

      Leichtes Spiel für Markus Frick

      14.04.2011

      Wochenlang stand Deutschlands bekanntester Börsenguru vor Gericht. Markus Frick soll Kurse manipuliert und Tausende Anleger getäuscht haben. Doch beim Nachweis tut sich die Justiz schwer - und Frick kommt glimpflich davon..."

      "...Am Donnerstag wurde in Moabit das Urteil gesprochen: Frick muss nicht ins Gefängnis, die Richter verurteilten ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten..."

      "...In den USA etwa greift die Justiz härter durch. Dort gilt Marktmanipulation ganz und gar nicht als Kavaliersdelikt. Myron G., einer der US-Hintermänner im Fall Frick, wurde im vergangenen Jahr zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt..."

      :eek:
      Antworten1 Antwort anzeigen
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      #27
      http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2010/07/16/…

      Verhungerte Lara-Mia

      Bewährung für die Horror-Eltern


      16.07.2010

      :eek:
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      #26
      Richter "Gnadenlos" weist Klage von Lehman-Geschädigte ab...:rolleyes:

      http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/:urteil-in-hamburg-gerich…
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      #25
      2 Jahre auf Bewährung für ehemaligen Siemens Vorstand Kutschenreuter...:rolleyes::mad:

      http://www.boerse-online.de/tools/dowjones/20100420LL002734.…

      Nun kann der Schmiermichel seine "Geschäftskontakte" aus dem Nullsteuer-Paradies Dubai locker weiterpflegen...:(:(:(
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      #24
      Daß die Ossis ein eigenes Volk sind, stand doch schon 1989 auf den Transparenten ("Wir sind ein Volk").
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      #23
      http://www.welt.de/vermischtes/article7193596/Ossis-sind-kei…

      Prozess wegen Diskriminierung

      "Ossis" sind kein eigener Volksstamm


      15.04.2010

      ---
      Mit dieser Logik darf man jetzt jeden diskriminieren wie man will, solange dieser keinem "eigenen Volksstamm" zuzurechnen ist.

      :eek:

      Zu welchen Volksstämmen gehören zb Frauen, Behinderte, Andersgläubige usw ?

      :confused:
      Avatar
      #22
      Mäxchen,

      hier haste noch watt für Deinen Richter Schrätt...:rolleyes::eek::(

      http://www.mdr.de/fakt/7243009.html
      Avatar
      #21
      Totfahrer Hassan sitzt wieder am Steuer

      Totfahrer Wiesheu (CSU) saß doch auch wieder am Steuer! :eek:
      Schreibe doch darüber auch mal etwas, mein kleiner CSU-Maxl. ;)
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