Verkauf eigener Bilder - Steuer, etc. ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.06.09 13:07:36 von
neuester Beitrag 30.06.09 12:50:28 von
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Hallo Gemeinde...
Ich male seit ein paar Jahren, immer wenn ich Zeit habe, Bilder. Nun beabsichtige ich, über meine Homepage die Bilder zu verkaufen.
Ist das ohne weiteres möglich, oder auf was muss ich achten? Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst. Wieviel darf ich nebenbei verdienen und wie wird das steuerrechtlich behandelt? Vermutlich muss ich die Einnahmen bei der Steuerklärung angeben. Würde es Sinn machen ein Unternehmen zu gründen und darüber die Geschäfte laufen zu lassen???
Was ist mit Rücknahme, bin ich verpflichtet Rückgaberecht zu gewähren?
Ihr seht, dass steckt noch in den Kinderschuhen. Wollte mich erstmal informieren, wie kompliziert das wird und wie das am besten zu lösen ist.
Danke schonmal!
Ralf
Ich male seit ein paar Jahren, immer wenn ich Zeit habe, Bilder. Nun beabsichtige ich, über meine Homepage die Bilder zu verkaufen.
Ist das ohne weiteres möglich, oder auf was muss ich achten? Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst. Wieviel darf ich nebenbei verdienen und wie wird das steuerrechtlich behandelt? Vermutlich muss ich die Einnahmen bei der Steuerklärung angeben. Würde es Sinn machen ein Unternehmen zu gründen und darüber die Geschäfte laufen zu lassen???
Was ist mit Rücknahme, bin ich verpflichtet Rückgaberecht zu gewähren?
Ihr seht, dass steckt noch in den Kinderschuhen. Wollte mich erstmal informieren, wie kompliziert das wird und wie das am besten zu lösen ist.
Danke schonmal!
Ralf
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.481.824 von RalfW. am 28.06.09 13:07:36Ich würde in diesem Fall einen Steuerberater zu Rate ziehen. Knackpunkt ist die Gewinnerzielungsabsicht, wenn diese besteht, ist die Tätigkeit eine selbstständige Tätigkeit, wenn nicht, Liebhaberei und einkommensteuerlich nicht relevant. Da die Abgrenzung aber fließend ist, solltest Du wirklich einen Steuerberater aufsuchen, das Zahlenwerk mit ihm durchgehen und danach entscheiden, ob Du Dein Hobby wirklich steuerlich anmelden willst. Damit bist Du auf der sicheren Seite. Gruß Merkur01.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.481.972 von merkur01 am 28.06.09 13:51:03Danke schonmal. Ich habe schon eine Gewinnerzielungsabsicht. Aber die hat man doch bei Ebay auch, oder?
Über Zahlen kann ich auch noch nichts konkretes sagen, da ich ja nicht mal weiss ob jmd. ein Bild kaufen wird.
Über Zahlen kann ich auch noch nichts konkretes sagen, da ich ja nicht mal weiss ob jmd. ein Bild kaufen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.062 von RalfW. am 28.06.09 14:19:35Hast du die Bilder online gestellt, und es haben sich viele Menschen bei dir gemeldet, die die Bilder kaufen wollten, oder wie kommst du auf deine "Geschäftsidee"?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.062 von RalfW. am 28.06.09 14:19:35Dann trage schon mal alle Rechnungen zusammen und schreib alle Aufwendungen auf, welche du bisher hattest. Denn diese Seite ist bereits konkret und ist für den Steuerberater hilfreich bei seinen Ratschlägen.
Denn nur der Gewinn (Erlöse abzüglich Aufwendungen) ist steuerpflichtig. In den ersten Jahren hat man meistens mehr Kosten als Erlöse und es kommt deshalb zu keinem Gewinn.
Das Finanzamt wird dir die (Anlauf-)Verluste aber nur bedingt anrechnen, d.h. die Einkommensteuerbescheide werden nur als vorläufig veranlagt.
Nach einer längeren Beobachtungsphase (+/- 10 Jahre) mit Verlusten wird die Finanz halt schreien und die Sache als Liebhaberei beurteilen, wenn sie auf Dauer gesehen keine tatsächlichen Gewinne erwarten lässt.
Denn nur der Gewinn (Erlöse abzüglich Aufwendungen) ist steuerpflichtig. In den ersten Jahren hat man meistens mehr Kosten als Erlöse und es kommt deshalb zu keinem Gewinn.
Das Finanzamt wird dir die (Anlauf-)Verluste aber nur bedingt anrechnen, d.h. die Einkommensteuerbescheide werden nur als vorläufig veranlagt.
Nach einer längeren Beobachtungsphase (+/- 10 Jahre) mit Verlusten wird die Finanz halt schreien und die Sache als Liebhaberei beurteilen, wenn sie auf Dauer gesehen keine tatsächlichen Gewinne erwarten lässt.
http://www.artnet.de/
vielleicht findest du nen großen Partner
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.607 von DerStrohmann am 28.06.09 18:38:23.
deine ausdrucksweise läßt auf deinen charakter schließen.
dass du in einem beratenden beruf dein geld auf ehrliche art und weise verdienst, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
wenn doch, tun mir deine klienten jetzt schon leid.
.
deine ausdrucksweise läßt auf deinen charakter schließen.
dass du in einem beratenden beruf dein geld auf ehrliche art und weise verdienst, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
wenn doch, tun mir deine klienten jetzt schon leid.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.607 von DerStrohmann am 28.06.09 18:38:23Danke für die sinnvollen Kommentare.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.623 von pennyjoe am 28.06.09 18:46:25Ich bin Steuerfachangestellter, soll ich dir den Angestelltenbrief faxen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.629 von RalfW. am 28.06.09 18:47:50Keine Antwort auf meine Frage?
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.652 von DerStrohmann am 28.06.09 18:55:00Es gibt noch keine Seite. Daher kann ich auch nichts über eine evtl. Nachfrage berichten.
Ausserdem sehe ich keinen Grund, mich Dir gegenüber zu erklären. Auf Deine Antwort kann ich verzichten, falls eine Erklärung meiner Motive die Bedingung dafür ist.
Schönen Abend.
Ausserdem sehe ich keinen Grund, mich Dir gegenüber zu erklären. Auf Deine Antwort kann ich verzichten, falls eine Erklärung meiner Motive die Bedingung dafür ist.
Schönen Abend.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.650 von DerStrohmann am 28.06.09 18:54:31@strohmann
ich lebe seit 2o jahren von meiner kunst.
so einen berater wie dich hab ich gott sei dank nie gehabt.
jede art von kunst hat seine berechtigung und ohne überhaupt etwas gesehen zu haben gleich mal urteilen wie du es tust sagt eigentlich alles.
liebe grüße aus österreich
hardy
ich lebe seit 2o jahren von meiner kunst.
so einen berater wie dich hab ich gott sei dank nie gehabt.
jede art von kunst hat seine berechtigung und ohne überhaupt etwas gesehen zu haben gleich mal urteilen wie du es tust sagt eigentlich alles.
liebe grüße aus österreich
hardy
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.824 von www.hardy.at am 28.06.09 20:00:16Wo habe ich geurteilt und worüber?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.652 von DerStrohmann am 28.06.09 18:55:00@Strohmann
Auf rhetorische Fragen gibt man keine Antworten. Auf saudumme erst recht nicht.
@RalfW
Male ein paar Bilder, und wenn sich Käufer finden dann verkaufe sie. Es werden ja zunächst garantiert nicht größere drei- oder gar vierstellige Beträge sein. Verkäufe von Gegenständen aus dem Privatbesitz (auch wenn sie selbst hergestellt wurden) bedürfen nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn's mehr wird, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, dann regelt normalerweise der Anstellungsvertrag näheres. Im übrigen kann der Arbeitgeber Nebentätigkeiten, die ihn nicht berühren (z.B. keine Konkurrenz) oder nicht betreffen (z.B. keine Leistungseinbuße wg. Übernächtigung etc.) i.d.R. nicht untersagen.
Um Gewinne zu erzielen oder Ausgaben aka Verluste aus der Malerei mit den Einkünften aus normaler Angestelltentätigkeit verrechnen zu können muß man keine 'eigene' Firma gründen, es genügt die Anmeldung eines Nebengewerbes bei der Gemeinde, das Finanzamt kriegt einen Durchschlag und Du musst die Gewinne bzw. kannst die Verluste bei der EkSt-Erklärung angeben, bei kleinen Umsätzen formlos, ansonsten per Formblatt. Nähere Informationen gibt's bei Deinem Finanzamt, die beißen nicht (neuerdings scheint dies ja wohl eher bei Angehörigen des steuerberatenden Standes der Fall zu sein ).
Ansonsten, wenn's mal sagen wir deutlich vierstellig wird, dann sollte auch mal ein Zwanziger für'n Lohnsteuerverein oder 'n Fuffziger für'n Steuerberater-Erstgespräch drin sein, da soll es gerüchteweise fundiertere Antworten als in einem jeder-weiß-alles-aber-nix-genau-und erst-recht-nicht-verbindlich-Forum geben.
Nach unseren famosen Gesetzen greift tatsächlich das Rückgaberecht auch bei Malereien - also paß auf, daß der Holzwurm nicht in den ersten sechst Monaten zuschlägt und den Rahmen wegfuttert, das wäre echt ein Reklamationsgrund. Geschmack ist keiner, aber z.B. verbleichende Farben schon. Ansonsten gilt natürlich auch das Rückgaberecht beim Versandhandel, und da braucht's keine Begründung. Und im übrigen dran denken, im Zweifel ist Kulanz billiger als jede gerichtliche Streiterei, speziell wenn man wegen der Anbieterei per Homepage als gewerblich eingestuft wird.
Auf rhetorische Fragen gibt man keine Antworten. Auf saudumme erst recht nicht.
@RalfW
Male ein paar Bilder, und wenn sich Käufer finden dann verkaufe sie. Es werden ja zunächst garantiert nicht größere drei- oder gar vierstellige Beträge sein. Verkäufe von Gegenständen aus dem Privatbesitz (auch wenn sie selbst hergestellt wurden) bedürfen nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn's mehr wird, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, dann regelt normalerweise der Anstellungsvertrag näheres. Im übrigen kann der Arbeitgeber Nebentätigkeiten, die ihn nicht berühren (z.B. keine Konkurrenz) oder nicht betreffen (z.B. keine Leistungseinbuße wg. Übernächtigung etc.) i.d.R. nicht untersagen.
Um Gewinne zu erzielen oder Ausgaben aka Verluste aus der Malerei mit den Einkünften aus normaler Angestelltentätigkeit verrechnen zu können muß man keine 'eigene' Firma gründen, es genügt die Anmeldung eines Nebengewerbes bei der Gemeinde, das Finanzamt kriegt einen Durchschlag und Du musst die Gewinne bzw. kannst die Verluste bei der EkSt-Erklärung angeben, bei kleinen Umsätzen formlos, ansonsten per Formblatt. Nähere Informationen gibt's bei Deinem Finanzamt, die beißen nicht (neuerdings scheint dies ja wohl eher bei Angehörigen des steuerberatenden Standes der Fall zu sein ).
Ansonsten, wenn's mal sagen wir deutlich vierstellig wird, dann sollte auch mal ein Zwanziger für'n Lohnsteuerverein oder 'n Fuffziger für'n Steuerberater-Erstgespräch drin sein, da soll es gerüchteweise fundiertere Antworten als in einem jeder-weiß-alles-aber-nix-genau-und erst-recht-nicht-verbindlich-Forum geben.
Nach unseren famosen Gesetzen greift tatsächlich das Rückgaberecht auch bei Malereien - also paß auf, daß der Holzwurm nicht in den ersten sechst Monaten zuschlägt und den Rahmen wegfuttert, das wäre echt ein Reklamationsgrund. Geschmack ist keiner, aber z.B. verbleichende Farben schon. Ansonsten gilt natürlich auch das Rückgaberecht beim Versandhandel, und da braucht's keine Begründung. Und im übrigen dran denken, im Zweifel ist Kulanz billiger als jede gerichtliche Streiterei, speziell wenn man wegen der Anbieterei per Homepage als gewerblich eingestuft wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.942 von selbstaendiger am 28.06.09 20:41:16Gute und Interessante Antwort,
so muß ein Forum funktionieren.
Danke.
Gruß Kramerbau
so muß ein Forum funktionieren.
Danke.
Gruß Kramerbau
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.650 von DerStrohmann am 28.06.09 18:54:31Guten Tag, Strohmann,
Sie sind Steuerfachangestellter, so so. Ich gehe davon aus, dass es für einen Studienabschluss nun nicht mehr gereicht hat, nachdem Metabox sich nicht ganz so entwickelte, wie von Ihnen oft prophezeit.
Sie sind Steuerfachangestellter, so so. Ich gehe davon aus, dass es für einen Studienabschluss nun nicht mehr gereicht hat, nachdem Metabox sich nicht ganz so entwickelte, wie von Ihnen oft prophezeit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.607 von DerStrohmann am 28.06.09 18:38:23Selten einen so arroganten Pinsel wie Dich gesehen. Solltest Du wirklich der rechts- oder steuerberatenden Zunft angehören, bist Du eine Schande dieses Berufsstandes. Aber ich denke mal, Du bist eh Klosetttieftaucher, da ist es nicht so wild. Schwachmat...
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.942 von selbstaendiger am 28.06.09 20:41:16Danke, das hilft mir schonmal weiter!
Wende dich an einen Lohnsteuerverein!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.850 von DerStrohmann am 28.06.09 20:09:19du hast geschrieben:
Angestellter im öffentlichen Dienst = Müllmann?
Lad´ die Scheiße bei Flickr hoch und freu dich, wenn jemand Kommentare schreibt.
und da fragst du ernsthaft noch wo du geurteilt hast?
denk mal nach bevor du etwas schreibst
lg
hardy
Angestellter im öffentlichen Dienst = Müllmann?
Lad´ die Scheiße bei Flickr hoch und freu dich, wenn jemand Kommentare schreibt.
und da fragst du ernsthaft noch wo du geurteilt hast?
denk mal nach bevor du etwas schreibst
lg
hardy
!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.989 von HubertHunold am 28.06.09 20:57:45Man kann übrigens auch eine Ausbildung VOR der Aufnahme des Studiums gemacht haben und nicht anstelle des abgebrochenen Studiums. Das läuft nämlich noch. Und da wie bei Met@box gilt: Es ist noch nicht aller Tage Abend.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.483.071 von merkur01 am 28.06.09 21:29:33Weil ich das Steuerberatungsgesetz beachte, bin ich eine Schande für den Berufsstand der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe? Selber Schwachmat ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.483.100 von timekiller am 28.06.09 21:40:43Die sind auch nicht zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen befugt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.483.072 von RalfW. am 28.06.09 21:30:11Hey Ralf,
falls es sich bei den Bildern um moderne Kunst handeln sollte gebe ich Dir einen Tipp, wie Du sie auf jeden fall verkauft bekommst und sicher für mehr als Du erwarten würdest.
Rolle alle zusammen pack ein paar einfache Rahmen ins Auto und ein Tacker. Nehme Dir ein zwei Vormittage und fahre zu Außendienstagenturen von Versicherungen und Bausparkassen und biete Sie an. Erzähl was von eine Hand wäscht die andere und Finanzierung steht an und LV läuft aus und und und...
Du wirst sehen die Kollegen kaufen als ob es kein Morgen gebe.
Zu uns kam immer einer aus Frankreich mit der beschriebenen Masche. Und auch ohne Finanzierungsaussicht haben wir die Bilder gekauft. ( 150 - 600 wurde für ein Bild verlangt, welches französische Kunststudenten gemahlt haben )
Ich sage Dir der Typ war so frisch, und das durch eine Woche Agenturen abklappern.
Habe selber zwei Bilder gekauft, dabei ist das gar nicht meins
Aber halt zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein ist der Punkt. Und für die Banker und Versicherungsmakler ist es eine unkomplizierte Möglichkeit, kahle kundenunfreundliche Wände in Wohlfühlatmosphäre zu verwandeln.
Wenn Du alle verkauft hast, kannst Du ja dem Finanzamt 5% vom Gewinn offenlegen....was ich nie tun würde
In diesem Sinne....viel Erfolg
falls es sich bei den Bildern um moderne Kunst handeln sollte gebe ich Dir einen Tipp, wie Du sie auf jeden fall verkauft bekommst und sicher für mehr als Du erwarten würdest.
Rolle alle zusammen pack ein paar einfache Rahmen ins Auto und ein Tacker. Nehme Dir ein zwei Vormittage und fahre zu Außendienstagenturen von Versicherungen und Bausparkassen und biete Sie an. Erzähl was von eine Hand wäscht die andere und Finanzierung steht an und LV läuft aus und und und...
Du wirst sehen die Kollegen kaufen als ob es kein Morgen gebe.
Zu uns kam immer einer aus Frankreich mit der beschriebenen Masche. Und auch ohne Finanzierungsaussicht haben wir die Bilder gekauft. ( 150 - 600 wurde für ein Bild verlangt, welches französische Kunststudenten gemahlt haben )
Ich sage Dir der Typ war so frisch, und das durch eine Woche Agenturen abklappern.
Habe selber zwei Bilder gekauft, dabei ist das gar nicht meins
Aber halt zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein ist der Punkt. Und für die Banker und Versicherungsmakler ist es eine unkomplizierte Möglichkeit, kahle kundenunfreundliche Wände in Wohlfühlatmosphäre zu verwandeln.
Wenn Du alle verkauft hast, kannst Du ja dem Finanzamt 5% vom Gewinn offenlegen....was ich nie tun würde
In diesem Sinne....viel Erfolg
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.942 von selbstaendiger am 28.06.09 20:41:16Ich sehe gerade, es hat sich jemand Ralles erbarmt. Gut, dann werde ich mich doch mal korrektiv äußern:
1. Wer Kunst herstellt und die eigenen Werke veräußert, betreibt KEIN Gewerbe, sondern eine selbstständige (freiberufliche) Tätigkeit.
2. Eine Firma iSd §§ 17 ff. HGB gründet man nicht, man gründet ein Unternehmen in einer bestimmten Unternehmensform, und sei es ein Einzelunternehmen. Was hier mit "Firma" GmbH o. ä. gemeint ist, dann ist eine einkommensteuerliche Verlustverrechnung nicht nicht notwendig, sondern gar nicht möglich, es handelt sich dann nämlich um eine komplett andere Steuerart, nämlich die Kapitalertragssteuer. Eine andere "Firma" als GmbH kann gar nicht gemeint sein, denn alles andere benötigte ein Handelsgewerbe und das liegt eben wie unter #1. gesagt nicht vor.
3. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf bei der Gewinnermittlung nach § 18 EStG nicht helfen. Und ob ein StB für nen Fuffi die Tür aufmacht? Die Mindestgebühr ist ja schon 10 Euro. Beim FA f. Steuerrecht kann´s für eine Erstberatung jedenfalls bis 190 Euro zzgl. USt gehen.
4. Was da mehrfach mit Rückgaberecht betitelt wird, ist zweierlei:
a. Sachmangelhaftung/Gewährleistung -> Rücktritt (§§ 433 ff., 346 BGB)
b. Widerrufs- und Rückgaberecht im Fernabsatz (§§ 312d, 355 ff. BGB)
5. Beim Handel über die eigenen Homepage sind noch ganz andere Sachen zu beachten als Widerrufsbelehrung und AGB...
1. Wer Kunst herstellt und die eigenen Werke veräußert, betreibt KEIN Gewerbe, sondern eine selbstständige (freiberufliche) Tätigkeit.
2. Eine Firma iSd §§ 17 ff. HGB gründet man nicht, man gründet ein Unternehmen in einer bestimmten Unternehmensform, und sei es ein Einzelunternehmen. Was hier mit "Firma" GmbH o. ä. gemeint ist, dann ist eine einkommensteuerliche Verlustverrechnung nicht nicht notwendig, sondern gar nicht möglich, es handelt sich dann nämlich um eine komplett andere Steuerart, nämlich die Kapitalertragssteuer. Eine andere "Firma" als GmbH kann gar nicht gemeint sein, denn alles andere benötigte ein Handelsgewerbe und das liegt eben wie unter #1. gesagt nicht vor.
3. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf bei der Gewinnermittlung nach § 18 EStG nicht helfen. Und ob ein StB für nen Fuffi die Tür aufmacht? Die Mindestgebühr ist ja schon 10 Euro. Beim FA f. Steuerrecht kann´s für eine Erstberatung jedenfalls bis 190 Euro zzgl. USt gehen.
4. Was da mehrfach mit Rückgaberecht betitelt wird, ist zweierlei:
a. Sachmangelhaftung/Gewährleistung -> Rücktritt (§§ 433 ff., 346 BGB)
b. Widerrufs- und Rückgaberecht im Fernabsatz (§§ 312d, 355 ff. BGB)
5. Beim Handel über die eigenen Homepage sind noch ganz andere Sachen zu beachten als Widerrufsbelehrung und AGB...
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.483.403 von DerStrohmann am 28.06.09 23:33:25Kapitalertragssteuer = Körperschaftssteuer
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.942 von selbstaendiger am 28.06.09 20:41:16Dass übrigens die Höhe des Ergebnisses Auswirkung darauf haben soll, wie und wo man es erklären muss, wäre mir auch neu.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.942 von selbstaendiger am 28.06.09 20:41:16Bezüglich dieses ersten Absatzes verweise ich hier auf § 11 Bundesangestelltentarifvertrag:
Male ein paar Bilder, und wenn sich Käufer finden dann verkaufe sie. Es werden ja zunächst garantiert nicht größere drei- oder gar vierstellige Beträge sein. Verkäufe von Gegenständen aus dem Privatbesitz (auch wenn sie selbst hergestellt wurden) bedürfen nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn's mehr wird, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, dann regelt normalerweise der Anstellungsvertrag näheres. Im übrigen kann der Arbeitgeber Nebentätigkeiten, die ihn nicht berühren (z.B. keine Konkurrenz) oder nicht betreffen (z.B. keine Leistungseinbuße wg. Übernächtigung etc.) i.d.R. nicht untersagen.
Mehr darf man hier wie gesagt nicht sagen ...
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Neb…
Male ein paar Bilder, und wenn sich Käufer finden dann verkaufe sie. Es werden ja zunächst garantiert nicht größere drei- oder gar vierstellige Beträge sein. Verkäufe von Gegenständen aus dem Privatbesitz (auch wenn sie selbst hergestellt wurden) bedürfen nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn's mehr wird, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, dann regelt normalerweise der Anstellungsvertrag näheres. Im übrigen kann der Arbeitgeber Nebentätigkeiten, die ihn nicht berühren (z.B. keine Konkurrenz) oder nicht betreffen (z.B. keine Leistungseinbuße wg. Übernächtigung etc.) i.d.R. nicht untersagen.
Mehr darf man hier wie gesagt nicht sagen ...
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Neb…
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.482.942 von selbstaendiger am 28.06.09 20:41:16... und schließlich:
Es ist hier noch eine andere ganz wesentliche Steuerart einschlägig und trotzdem nicht angesprochen worden: Ich nenne an dieser Stelle nur die Vorschrift des § 19 UStG.
Und wenn Sie schon von einem Gewerbe ausgehen, was ist mit der Gewerbesteuer?
Es ist hier noch eine andere ganz wesentliche Steuerart einschlägig und trotzdem nicht angesprochen worden: Ich nenne an dieser Stelle nur die Vorschrift des § 19 UStG.
Und wenn Sie schon von einem Gewerbe ausgehen, was ist mit der Gewerbesteuer?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.483.403 von DerStrohmann am 28.06.09 23:33:25Sorry, dieser Satz:
Was hier mit "Firma" GmbH o. ä. gemeint ist, dann ist eine einkommensteuerliche Verlustverrechnung nicht nicht notwendig, sondern gar nicht möglich, es handelt sich dann nämlich um eine komplett andere Steuerart, nämlich die Kapitalertragssteuer.
Sollte so lauten:
Wenn hier mit "Firma" eine Kapitalgesellschaft wie GmbH gemeint ist, ist es irreführend von "nicht notwendig" zu sprechen, denn dann ist ein einkommensteuerlicher, vertikaler Verlustausgleich nach § 10d EStG gar nicht möglich, weil es sich um eine komplett andere Steuerart, nämlich die Körperschaftsteuer handelt.
Was hier mit "Firma" GmbH o. ä. gemeint ist, dann ist eine einkommensteuerliche Verlustverrechnung nicht nicht notwendig, sondern gar nicht möglich, es handelt sich dann nämlich um eine komplett andere Steuerart, nämlich die Kapitalertragssteuer.
Sollte so lauten:
Wenn hier mit "Firma" eine Kapitalgesellschaft wie GmbH gemeint ist, ist es irreführend von "nicht notwendig" zu sprechen, denn dann ist ein einkommensteuerlicher, vertikaler Verlustausgleich nach § 10d EStG gar nicht möglich, weil es sich um eine komplett andere Steuerart, nämlich die Körperschaftsteuer handelt.
selbstdarsteller gibt es
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.483.437 von DerStrohmann am 28.06.09 23:45:12@Strohmann
Erstens: Als womöglich werdender Steuerberater solltest Du Dir überlegen Dir na sagen wir mal etwas umgänglichere Manieren anzugewöhnen, sonst wird's nix mit Kundenempfehlungen, die ein junger StB braucht wie der Gaul das Wasser zum Saufen.
Zweitens:
Dass übrigens die Höhe des Ergebnisses Auswirkung darauf haben soll, wie und wo man es erklären muss, wäre mir auch neu.
Ich bin jezt zu faul um nachzugucken, ob Ergebnis oder Umsatz, aber selbstaendige Geringverdiener können unterhalb einer bestimmten Schwelle eine ganz primitive formlose Einnahme-Überschußrechnung abliefern, darüber gibt es ein offizielles E/Ü-Formular.
Drittens:
Die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Rückgaberecht ist mir schon bekannt, aber da ich hier kein juristisches Seminar abhalten will weise ich auf die praxisrelevanten Punkte hin. Deshalb ja auch immer mein Rat, einen entsprechenden Berater aufzusuchen.
Viertens:
Wäre Dein Link bez. Nebentätigkeitsrecht gleich in der ersten Antwort gestanden, hätte sich das doch viel produktiver angehört. Warum nicht gleich so?
Fünftens:
Gewerblich ist nicht immer deckungsgleich mit Gewerbe. Beispielsweise wird man bezüglich des Rückgaberechts bei wiederholten ähnlichen Verkäufen auf eBay leicht als gewerblich eingestuft, obwohl damit noch lange kein Gewerbe damit verbunden ist. Und im übrigen zahlen die meisten Gewerblichen keine Gewerbesteuer, weil sie nämlich unterhalb des Schwellenbetrags liegen. Dagegen können andererseits Selbständige durchaus der Gewerbesteuer unterliegen. Unsere Bürokratie ist da sehr kreativ.
Sechstens:
Um in einem Börsenforum ernst genommen zu werden würde ich nicht gerade auf Seifenblasen wie Metabox setzen. Wer solche selbst nach dem Platzen nicht erkennt wird wohl auch die nächste helfen mitaufblasen.
Just my 2c. Over and end.
Erstens: Als womöglich werdender Steuerberater solltest Du Dir überlegen Dir na sagen wir mal etwas umgänglichere Manieren anzugewöhnen, sonst wird's nix mit Kundenempfehlungen, die ein junger StB braucht wie der Gaul das Wasser zum Saufen.
Zweitens:
Dass übrigens die Höhe des Ergebnisses Auswirkung darauf haben soll, wie und wo man es erklären muss, wäre mir auch neu.
Ich bin jezt zu faul um nachzugucken, ob Ergebnis oder Umsatz, aber selbstaendige Geringverdiener können unterhalb einer bestimmten Schwelle eine ganz primitive formlose Einnahme-Überschußrechnung abliefern, darüber gibt es ein offizielles E/Ü-Formular.
Drittens:
Die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Rückgaberecht ist mir schon bekannt, aber da ich hier kein juristisches Seminar abhalten will weise ich auf die praxisrelevanten Punkte hin. Deshalb ja auch immer mein Rat, einen entsprechenden Berater aufzusuchen.
Viertens:
Wäre Dein Link bez. Nebentätigkeitsrecht gleich in der ersten Antwort gestanden, hätte sich das doch viel produktiver angehört. Warum nicht gleich so?
Fünftens:
Gewerblich ist nicht immer deckungsgleich mit Gewerbe. Beispielsweise wird man bezüglich des Rückgaberechts bei wiederholten ähnlichen Verkäufen auf eBay leicht als gewerblich eingestuft, obwohl damit noch lange kein Gewerbe damit verbunden ist. Und im übrigen zahlen die meisten Gewerblichen keine Gewerbesteuer, weil sie nämlich unterhalb des Schwellenbetrags liegen. Dagegen können andererseits Selbständige durchaus der Gewerbesteuer unterliegen. Unsere Bürokratie ist da sehr kreativ.
Sechstens:
Um in einem Börsenforum ernst genommen zu werden würde ich nicht gerade auf Seifenblasen wie Metabox setzen. Wer solche selbst nach dem Platzen nicht erkennt wird wohl auch die nächste helfen mitaufblasen.
Just my 2c. Over and end.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.483.774 von selbstaendiger am 29.06.09 08:39:13Die Wellen schlagen hoch....
Bei der Frage der Eintragung habt Ihr wohl ein wenig aneinander vorbeigeredet. Die Einkünfte sind entweder freiberuflich oder gewerblich und auch so zu erklären, das ist von der Höhe unabhängig. Die Aufzeichnungspflichten (Bilanz/EÜR) sind allerdings von der Höhe des Gewinns/Einnahmen abhängig.
Gewerbesteuer zahlt tatsächlich nur, wer gewerblich tätig ist, so sieht es das GewStG vor. Selbständige zahlen deshalb nur, wenn ihre Tätigkeit als gewerblich gilt. Aber diese feinsinnige Unterscheidung wird im allgemeinen Sprachgebrauch sicher nicht gemacht. Die genaue Abgrenzung interessiert auch kaum einen außerhalb der beratenden Zunft.
Der Lohnsteuerhilfeverein ist aber wirklich ein schlechter Tip (kam aber glaube ich auch nicht von Dir). Die dürfen in diesem Fall überhaupt nicht tätig werden und haben für eine entsprechende Beratung auch keinen Verischerungsschutz.
Gruß
Taxadvisor
Bei der Frage der Eintragung habt Ihr wohl ein wenig aneinander vorbeigeredet. Die Einkünfte sind entweder freiberuflich oder gewerblich und auch so zu erklären, das ist von der Höhe unabhängig. Die Aufzeichnungspflichten (Bilanz/EÜR) sind allerdings von der Höhe des Gewinns/Einnahmen abhängig.
Gewerbesteuer zahlt tatsächlich nur, wer gewerblich tätig ist, so sieht es das GewStG vor. Selbständige zahlen deshalb nur, wenn ihre Tätigkeit als gewerblich gilt. Aber diese feinsinnige Unterscheidung wird im allgemeinen Sprachgebrauch sicher nicht gemacht. Die genaue Abgrenzung interessiert auch kaum einen außerhalb der beratenden Zunft.
Der Lohnsteuerhilfeverein ist aber wirklich ein schlechter Tip (kam aber glaube ich auch nicht von Dir). Die dürfen in diesem Fall überhaupt nicht tätig werden und haben für eine entsprechende Beratung auch keinen Verischerungsschutz.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.481.824 von RalfW. am 28.06.09 13:07:36na dann lass uns doch mal deine bilder sehen
bitte mal die url reinstellen
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