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    Löschung des Grundpfandrechtes - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.09 12:56:13 von
    neuester Beitrag 10.07.09 17:30:04 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.151.669
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      Avatar
      schrieb am 09.07.09 12:56:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ein Frage:

      Habe mein Wohnungsdarlehen zurückgezahlt, erhielt entsprechende Unterlagen von meiner Sparkasse (Löschungsbewilligung) und dazu den Hinweis:

      "Wir empfehlen, von der Möglichkeit der Löschung des Grundpfandrechtes keinen Gebrauch zu machen, da die Grundschuld auch für andere Kredite unseres Hauses erneut als Sicherheit dienen kann."

      Spricht irgendetwas dagegen, mit der Löschung einige Jahre zu warten?

      Danke Euch.
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 12:59:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.540.470 von SysNet am 09.07.09 12:56:13Spricht irgendetwas dagegen, mit der Löschung einige Jahre zu warten?

      Nein. Jedenfalls keine vernünftigen Gründe.
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 13:06:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.540.470 von SysNet am 09.07.09 12:56:13wollen die dir, die Entscheidung für einen neuen Kredit vielleicht etwas einfacher machen, oder hast du noch weitere dort?
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 13:14:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.540.557 von stargold123 am 09.07.09 13:06:57... noch nicht. Aber bei den aktuellen Zinsen bin ich echt am überlegen, ob es nicht Sinn macht, nochmal eine Wohnung zu finanzieren.
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 13:29:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.540.612 von SysNet am 09.07.09 13:14:33ich würde auf keinen die Löschung vornehmen lassen, denn zu zahlst beim Grundbuchamt für die Löschung Gebühren und wenn du mal wieder ein Darlehen benötigst zur Renovierung usw., müßtest du wieder für einen erneuten Eintrag beim Notar und Grundbuchamt zahlen.
      Und selbst wenn du irgendwann ein Dalehen von einer anderen Bank willst ist es billiger, die eingetragene Grundschuld an diese Bank abzutreten als die o.g. Kosten.

      lg
      BriGri

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      Avatar
      schrieb am 09.07.09 14:21:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.540.714 von BriGri am 09.07.09 13:29:09Lass Dir bestätigen, dass die Grundschulden nicht valutiert sind - denn die könnten lt. Zweckerklärungen auch für andere Verbindlichkeiten von Dir gegenüber Sparkasse haften.
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 14:49:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.540.714 von BriGri am 09.07.09 13:29:09stimme dir zu

      und falls du ne neue wohnung kaufen willst kannst du dein eigentum beleihen

      nur vorsicht beim einreichen der zinsen im FA , die könnte die Zinsen der Zusatzsicherheit da selbstgenutzt streichen ;)
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 15:58:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke Leute.
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 16:28:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.540.470 von SysNet am 09.07.09 12:56:13Wenn du keine wieteren Darelehn bei der Bank hast (Zweckerklärung eng oder weit) wäre es nur schädlich für den Geldbeutel wenn du die Grundschuld löschen läßt! Löschung kostet geld. Wenn du mal wieder eine Grundschuld brauchst, mußt du eine neue eintragen lassen falls du doiese jetzt löschen läßt, das kostet auch wieder Geld.

      Du hast also keinen nachteil wenn du sie nicht löschst sondern ienen Vorteil wenn du sie eingetragen läßt!
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 21:07:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.540.612 von SysNet am 09.07.09 13:14:33es macht keinen logischen sinn, das grundpfandrecht komplett aus dem GB rauszulöschen. solltest du einen kredit bei der spaßkasse oder auch bei einer anderen bank aufnehmen, würde die sparkasse das grundpfandrecht einfach an die neue kreditgebende bank abtreten und es wäre erheblich billiger, als ein neues grundpfandrecht ins GB eintragen zu lassen.

      es könnte aber sein, dass sparkassen grundpfandrechte grundsätzlich nicht abtreten, weil dann geschäft ausserhalb des hauses gehen würde. dies würde ich mir nochmals schriftlich bestätigen lassen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 23:35:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      Empfehle dringend Löschung (ich habe so-
      gar Teillöschung vornehmen lassen). Die paar
      hundert "gesparten" Euro für eine ggf. neue Ein-
      tragung könnten am Ende sehr teuer werden.

      Tasche :)
      Avatar
      schrieb am 10.07.09 00:10:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.545.354 von Taschenrechner am 09.07.09 23:35:54Warum? Was für ein Strick ist Dir aus dem Nichtlöschen von wem gedreht worden?
      Hätte das eigentlich wie die Vorredner gesehen... :rolleyes:
      Danke + Gruß, tp
      Avatar
      schrieb am 10.07.09 13:55:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.545.452 von tradepunk am 10.07.09 00:10:19Begründung:

      eine Grundschuld besteht auch auch ohne Schuldgrund - schöne eselsbrücke.

      die bank kann also aufgrund ihrer grundschuld auch gegen dich vollstrecken, obwohl du gar keine schulden mehr hast. das ist zwar nicht erlaubt und du kannst dich dann gegen diese vollstreckung wehren (wahrscheinlich auch erfolgrecih), aber der ärger ist erstmal auf deiner seite.
      Avatar
      schrieb am 10.07.09 17:30:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.548.493 von masp002 am 10.07.09 13:55:22Überzeugt! - Merci!


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