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    Gutachten für Wertermittlung Auszahlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.09 11:47:04 von
    neuester Beitrag 05.10.09 11:05:53 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.151.776
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      schrieb am 15.07.09 11:47:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mir gehören zusammen mit meinem Bruder ein Grundstück mit Haus zu je 50%. Ich möchte nun das Grundstück und Haus 100% auf mich umschreiben lassen, also ich muß dementsprechend 50% meinem Bruder auszahlen. Kann ich die Auszahlungssumme der 50% durch eine Bewertung nach dem Sachwertverfahren eines Sachverständigen ermitteln lassen? (Bewertung nach akt. Bodenwert des Grundstücks und Restwert Haus) Oder bin ich auf dem Holzweg und in diesem Fall ist eine andere Wertermittlung zwingend vorgesehen? Möchte nur schon mal das Kalkulieren anfangen was so auf mich zukommt. Fallen neben Notarkosten noch andere "versteckte" Kosten an? Z.b. evtl. Steuerzahlungen? Ein Gewinn wird ja nicht erzeugt!? Wenn Steuern anfallen (Meine nicht Grundsteuern) für wen? Wie geht so etwas elegant über die Bühne? An was sollte ich alles denken?
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 12:43:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo!
      Wenn das ein Einfamilienhaus ist kannst du ein Sachwertverfahren erstellen laßen, oder ein Vergleichswertverfahren. Bei einem Mehrfamilienhaus bietet sich ein Ertragswertverfahren an. Wegen Steuern kann ich dir nichts sagen frage doch einfach mal einen Steuerberater nach.

      Tschüß

      Hoehlenfrettchen
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 14:16:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wieso fragst Du uns, Du solltest Deinen Bruder fragen und mit ihm besprechen, was ein sinnvoller Bewertungsmaßstab sein kann! Habt ihr geerbt oder wurde das Haus gemeinsam gekauft?

      Kostet schließlich auch was, so ein Gutachten, aber bindend ist das doch nicht. Örtlicher Bodenrichtwert, möglicher Mietertrag mal üblicher Faktor, vergleichbare Immobilienangebot in ähnlicher Lage, der Beleihungswert der Bank, das lässt sich erstmal kostenlos in Erfahrungg bringen. Wenn ein Gutachten da ist, und das dem Geschäftspartner nicht gefällt, hat man dann schnell drei Gutachten und ist sich erst nicht einig! Wenn das Grundstück besonders groß oder klein ist, kann ein Gutachterwert schnell irreführend sein. Marktwert ist vielleicht letztlich wichtiger und fairer als Gutachterwert.

      Notar, Grundbucheintragung, Grunderwerbsteuer
      sonst fallen mir jetzt auch keine Kosten ein

      Die Ausnahmen von der Grundsteuer / bei Auflösung Gesamthand kann man im Grunderwerbsteuergesetz nachschauen.

      Ein Veräußerungsgewinn kann gegeben sein, je nachdem, wann und wie das Grundstück angeschafft wurde.
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 15:08:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      fonds...,
      ein Gutachten verpflichtet ja zu nichts. Wenn du dich mit deinem Bruder über den Preis partout nicht einigen kannst, beantragst du eine Teilungsversteigerung. Die führt ein Rechtspfleger durch. In der Versteigerung bietest du dann auch.
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 15:47:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.575.666 von fondsrecovery am 15.07.09 11:47:04Hallo fondsrecovery,

      ich bin Sachverständiger für Immobilienwertermittlung und muss den letzten Beiträgen erstmal widersprechen.

      Wenn ein Gutachten da ist, und das dem Geschäftspartner nicht gefällt, hat man dann schnell drei Gutachten und ist sich erst nicht einig!

      Dafür einigt man sich mit zwei Parteien auf einen Gutachter, dann ist der andere ersteinmal auch an die Entscheidung gebunden und kann nicht so einfach behaupten es läge ein Gefälligkeitsgutachten vor.

      Wenn das Grundstück besonders groß oder klein ist, kann ein Gutachterwert schnell irreführend sein. Marktwert ist vielleicht letztlich wichtiger und fairer als Gutachterwert.

      Der ermittelte Verkehrswert ist der Marktwert! Jeder gute Sachverständige wird fähig sein Besonderheiten des Bewertungsobjektes zu berücksichtigen. Das wird einem selbst beim Vergleich auf immobilienscout24.de nicht gelingen. Und was ist denn bitte ein Gutachterwert???

      Über Teilungsversteigerung regeln

      Das sollte immer die letzte Möglichkeit sein. Wenn es dumm läuft, wird man von ganz jemand anderen überboten.


      Wenn das Risiko eines Familienstreits gering gehalten werden soll, ist es am besten gemeinsam einen Gutachter zu suchen.

      Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Ein guter Sachverständiger wird zwei Verfahren anwenden. Z.B. Sach- und Ertragswert- oder Sach- und Vergleichswertverfahren.

      Bei weiteren Fragen stehe ich gerne hier oder per Bordmail zur Verfügung.

      beste Grüße

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      Avatar
      schrieb am 15.07.09 15:59:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.577.970 von weyoun2006 am 15.07.09 15:47:07Hallo fondsrecovery,

      ich bin Sachverständiger für Immobilienwertermittlung und muss den letzten Beiträgen erstmal widersprechen.

      Wenn ein Gutachten da ist, und das dem Geschäftspartner nicht gefällt, hat man dann schnell drei Gutachten und ist sich erst nicht einig!

      Dafür einigt man sich mit zwei Parteien auf einen Gutachter, dann ist der andere ersteinmal auch an die Entscheidung gebunden und kann nicht so einfach behaupten es läge ein Gefälligkeitsgutachten vor.


      Das wäre mir jetzt neu. Wenn es kein Vorvertrag gibt aus dem heraus ich klagen kann. Können sich Käufer und Verkäufer auch auf 100 Gutachten einigen. Keines dieser Gutachten wird den Käufer zu einem Kauf und schon gar nicht zu dem im gutachten angegebenen Preis verpflichten.

      Ein solches Gutachten allene ist nicht in der Lage die Privatautonomie zu beschränken.

      Können sich die Brüder also auch trotz gemeinsam beauftragten Gutachter nicht auf einen Kaufpreis einigen, so wird nur der Weg in die Verwertung bleiben.

      MfG Scorpio2002
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 16:11:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Derart formaljuristisch war das auch nicht gemeint. Es soll auch noch Geschwister geben, die sich nicht um jeden Cent streiten. Der Themenstarter schrieb auch nicht von einem Streit, sondern lediglich davon einen gemeinsam akzeptierten Preis zu finden. Und da macht es absolut Sinn, wenn nicht nur einer ein Gutachten anbringt und der andere dann wahrscheinlich daraufhin 4 Wochen später auch eins, sondern sich beide auf einen Gutachter verständigen. Das erhöht die Chancen sich auch danach noch zu verstehen und keinen jahrelangen Prozess zu führen oder eine Teilungsversteigerung zu betreiben bei der am Ende mit ziemlicher Sicherheit beide verlieren werden (Nerven und Geld).
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 16:24:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Teilungsversteigerung sollte immer die letzte Möglichkeit sein." Unbedingt ja, aber nur weil sie bei getrübten Beziehungen nötig ist und sie weiter eintrübt.

      Viel eher kommt ein Gutachter auf einen Mondpreis, als ein Bieter auf einer Versteigerung, in der es um richtig Geld geht. Und selbst wenn ein Masochist einen Mondpreis bietet - soll er die Immobilie doch haben. Ich kauf mir dafür dann etwas anderes.
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 18:12:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der ermittelte Verkehrswert ist der Marktwert!
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Das war als Witz gemeint?

      Was am Markt bezahlt wird, steht in keinem Gutachten und keiner Wertpapieranalyse, sondern allenfalls auf dem Kursblatt oder im Kaufvertrag.

      In 3.7 der Wertermittlungsrichtlinien steht etwas über Marktanpassungskorrekturen: Die Mittelbildung des Sach- und Ertragswertverfahrens stellt in der Regel keine geeignete Methode zur Ableitung des Verkehrswerts da. :rolleyes: Obwohl ja bei der Sach- und Ertragswertermittlung schon viele Größen mehr oder weniger willkürlich angenommen werden, beispielsweise hoher Rechnungszins von 5 und mehr Prozent, während selbst Baukredite billiger sind, ist der Weisheit letzter Schluß, daß das Ergebnis der Wertermittlung kritisch zu würdigen ist.

      Also wenn man sich auf einen Gutachter einigt, das ist schön, wenn man es kann, sollte man sich am besten auch gleich darauf einigen, welche Parameter (Rechnungszins usw) zu Grunde gelegt werden. :eek: Da das Gutachten insbesondere den Gutachter nicht zum Kauf des Objekts zum ermittelten Marktwert verpflichtet, sollte man auch das Ergebnis nicht als gottgegeben betrachten. In den seltensten Fällen wird sich jemand auf eine Immobilien-Transaktion einlassen, ohne den Preis zu kennen. Das kann man bestimmt niemandem guten Gewissens empfehlen. Oft ist das Häuschen ja der Leute ihr ganzes Habe!!
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 18:31:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.579.440 von honigbaer am 15.07.09 18:12:08U.a. das muss Pocher wohl mit "gefährlichem Halbwissen" gemeint haben.

      Nur ein Beispiel: Das was du als Rechnungszins benennst, soll wohl wahrscheinlich der Liegenschaftszinssatz sein. Dieser hat rein gar nichts mit den Zinsen für Baukredite zu tun. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen.

      Und Gutachter die Berechnungsgrundlagen willkürlich festsetzen sind keine Gutachter sondern Schlechtachter. Diese machen leider unseren Ruf kaputt. Oft sind das Architekten, Vermesser oder Immobilienverwalter die Gutachen nebenbei anbieten. Ich für meinen Teil bin Berufssachverständiger und liefere auch entsprechend gute Qualität ab.

      Aber um den Themenstarter weiter zu helfen, kann ich nur sagen, man sollte sich nicht von einer öffentlichen Bestellung des Gutachters blenden lassen. Oftmals sind das ältere Gutachter, die sich die letzten 20 Jahre wenig weiterentwickelt haben. Ich sehe das jeden Tag bei Fremdgutachten.

      Wesentlich sicherer fährt man mit einem zertifizierten Sachverständigen. Der kann dann auch öffentlich bestellt sein, aber die Zertifizierung ist wesentlich schwerer zu erlangen und muss auch alle 5 Jahre nachgewiesen werden.
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 20:04:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielleicht sieht der Experte den Wald vor Bäumen nicht?

      Wikipedia sagt:
      Der Liegenschaftszinssatz kann als marktübliche Renditeerwartung oder Zinssatz einer alternativen Anlage interpretiert werden und als solcher auch aus der Beurteilung der Mieteinnahmen und dem Kapitalzinssatz hergeleitet werden.

      Ich hatte extra das Wort Rechnungszins benutzt, weil es den Liegenschaftszins in eine Reihe mit anderen Rechnungszinsen stellt, die regelmäßig zur Abzinsung künftig erwarteter Erträge verwendet werden. (z.B. auch Pensionsrückstellungen oder bei Unternehmensbewertungen). Wenn man nun trotz einem in den letzten Jahren deutlich gesunkenem Kapitalzins (spiegele er sich nun im Zins von Staatsanleihen oder Baufinazierungen) brav weiter mit 5 oder gar 6,5% rechnet, hat man als Gutachter nichts verkehrt gemacht. Der Wert solcher Berechnungen sollte aber kritisch gewürdigt werden, alles andere wäre gefährliche Ignoranz.

      Ist ja OK, wenn man aus der Abzinsung von Mieteinnahmen einen Anhaltspunkt zum Wert der Immobilie gewinnen will. Aber wer Immobilienpreise sieht, die 20 oder 30% im Jahr fallen, sollte sich nicht einbilden, auf einem Blatt Papier Marktwerte festlegen zu können.

      Gefährlich wird es dann, wenn sich ganze Völker auf die in Gutachten vorgerechneten Immobilienwerte verlassen, entsprechende Kredite aufnehmen und damit die Weltfinanzmärkte an den Rand des Zusammenbruchs führen. Was die Immobilie wert ist, zeigt sich beim Verkauf, gefährlich ist, wenn man etwas anderes glauben will.

      Naja, nur weil in den USA ein paar Millionen Gutachten beim Immobilienwert daneben lagen, wird der Berufszweig keinen Anflug von Selbstzweifel verspüren. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 21:23:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.580.282 von honigbaer am 15.07.09 20:04:57Erstmal möchte ich sagen, dass diese Diskussion dem Themenersteller kein Stück weiter hilft. Allerdings kann ich soviel Blödsinn von dir auch nicht so einfach stehen lassen.

      Du scheinst ja ne Menge Geld mit Immofonds o.ä. verloren zu haben, wenn du soviel Frust vor dir herschiebst.

      Wikipedia sagt:

      Bei Wikipedia schreiben genau so viele Idioten wie hier bei "wo" sinnfreies Zeug.


      Wenn man nun trotz einem in den letzten Jahren deutlich gesunkenem Kapitalzins (spiegele er sich nun im Zins von Staatsanleihen oder Baufinazierungen) brav weiter mit 5 oder gar 6,5% rechnet, hat man als Gutachter nichts verkehrt gemacht.

      Diese Stelle ist ein Paradebeispiel dafür, dass du den Sachverhalt in Bezug auf Immobilienbewertung definitiv nicht verstehst.

      Entgegen deiner Annahme führt ein höherer Liegenschaftszinssatz nicht zu höheren sondern zu niedrigeren Ertragswerten. Ich wiederhole noch einmal: Kapitalzinsen (egal in welcher Form) sind nicht mit Liegenschaftszinsen zu vergleichen!!!


      ...sollte sich nicht einbilden, auf einem Blatt Papier Marktwerte festlegen zu können.

      Ich lege keinen Marktwert fest. Den gab es nämlich auch schon bevor mich jemand fragt, bzw. den gibt es auch ohne mich! Ich versuche den Leuten im Gutachten nur zu erklären wieso der Marktwert dort ist wo er ist.

      Im normalen freihändigen Geschäftsverkehr ist das auch kein Problem. Einer will verkaufen und einer will kaufen. Und entweder die beiden treffen sich bei einer Zahl oder eben nicht.

      Beim Themenstarter ist das anders. Das sind sogen. ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

      Mal angenommen das Grundstück ist etwa 200.000 € wert und die fangen an sich wegen 5 % zu streiten. Dann streiten die Brüder wegen 10.000 € obwohl evtl. ein Gutachten für 2.000 € überhaupt keinen Streit hätte aufkommen lassen. Da macht das Gutachten schon Sinn.


      Gefährlich wird es dann, wenn sich ganze Völker auf die in Gutachten vorgerechneten Immobilienwerte verlassen, entsprechende Kredite aufnehmen und damit die Weltfinanzmärkte an den Rand des Zusammenbruchs führen. Was die Immobilie wert ist, zeigt sich beim Verkauf, gefährlich ist, wenn man etwas anderes glauben will. Naja, nur weil in den USA ein paar Millionen Gutachten beim Immobilienwert daneben lagen, wird der Berufszweig keinen Anflug von Selbstzweifel verspüren.

      An dieser Stelle wirst du echt lächerlich. Hinter diesem Schlamassel steckten doch keine Gutachter sondern die Banken, die unbedingt ihre Kredite an den Mann bringen wollten. In Deutschland wäre das in dem Außmaß auch nicht möglich.


      Liest der Themenstarter eigentlich noch mit? ...hallo fondsrecovery?
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 22:59:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.580.829 von weyoun2006 am 15.07.09 21:23:10Hallo!
      Ich kann dir in allen Sachen nur 100 % zustimmen.

      Tschüß

      Hoehlenfrettchen
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 01:57:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      @weyoun Deine Reaktion belegt höchstens, daß ich da einen wunden Punkt berührt habe. In der Sache hast Du mir gar nichts brauchbares erwidert. Tatsächlich sollte Dir die Tatsache, daß ein sinkender Kapitalzins zu höheren Werten in den Gutachten führt, zu denken geben, weil die derzeitige Marktlage mit tatsächlich niedrigeren Marktpreisen mit der Welt der Gutachter nicht vereinbar ist.

      Man könnte das vertiefen und anfangen mit irgendwelchen Risikoaufschlägen die Beibehaltung des höheren Kapitalisierungszinssatzes zu rechtfertigen, aber die Festlegungen solcher Risikoprämien sind natürlich willkürlich. Auch das Argument, daß man den Liegenschaftszins aus Transaktionen der Vergangenheit ermittelt und dann eben weiter verwendet zeigt nur noch mehr, wie die Welt von Gutachten eben nicht den Markt, sondern die Meinung des Gutachters (meinetwegen die Meinung des Marktes in der Vergangenheit(!)) wiedergibt.

      Daß es Anfang der 90er in Deutschland eine Immobilienblase gab und immer noch um Schrottimmobilien gestritten wird, die ebenfalls haufenweise vertickt wurden, ist natürlich längst vergessen. Auch daß das damals beinahe die Berliner Bankgesellschaft in die Pleite getrieben hätte. Wie konnte das nur passieren, obwohl unser Gutachterwesen doch so effizient arbeitet und der Verkehrswert in null komma nix ermittelt werden kann? Das Unheivolle Zusammenwirken von Banken, Maklern und Gutachtern wurde bestimmt nicht in Amerika erfunden. :rolleyes:

      Entgegen deiner Annahme führt ein höherer Liegenschaftszinssatz nicht zu höheren sondern zu niedrigeren Ertragswerten. Ich wiederhole noch einmal: Kapitalzinsen (egal in welcher Form) sind nicht mit Liegenschaftszinsen zu vergleichen!!!


      Was ist denn das für eine Unart, zu behaupten, ich würde annehmen, ein hoher Kapitalisierungszins würde zu hohen Werten führen? Das habe ich doch nie gesagt. Man kann es wissen, aber man kann es auch verstanden haben, was der Zins ist. Und natürlich ist das ein Kapitalzins, mit dem hier gerechnet wird, so wie es auch in Wikipedia steht. Nur wird rückwärts gerechnet. Aus dem künftigen Ertrag auf das heutige Kapital (=Wert) statt auf das künftige Kapital. Also zu behaupten, das Liegenschaftszins und Kapitalzins hätten nichts miteinander zu tun, zeugt allenfalls von Unverständnis. Bei Unternehmensbewertungen oder der Ermittlung von Pensionsrückstellungen ist es wenig anders.

      Und auch die Meinung, ich müsse Geld verloren haben mit Immobilienfonds, ist völlig aus der Luft gegriffen. Rhetorik unterster Schublade. Während Kollegen von Dir die Zahlen für die Hochglanzprospekte geliefert haben, habe ich damit meinen Grill angefeuert. Man sieht aber bei den Fonds derzeit schön, wie die Gutachter sich an Zahlen klammern, die mit dem Markt nur bedingt in Einklang zu bringen sind. Die Anleger geben ihre Anteile zurück und das Fondsmanagement wundert sich, daß die zertifizierte Gutachter mit den Bewertungen irrten bzw der Markt sich dafür nicht interessiert.

      Also es tut mir leid, nur ohne ein Eingeständnis, daß so ein Gutachten auch mal weit daneben liegen kann, lasse ich jetzt nicht mehr locker. So einen Klamauk zu verbreiten, was im Gutachten steht ist der Marktwert, nur wenn ich drei Gutachter habe, habe ich nunmal drei Marktwerte. :laugh: Da stehen viele Sachen dazwischen, von der möglichen Befangenheit des Gutachters, über veraltete Zahlen in der Bodenwerttabelle, bis zur Einschätzung künftiger Mietentwicklung die ebenfalls willkürlich ins Gutachten eingeht. Und das dann als absolute Wissenschaft verkaufen! :laugh:

      Wenn man sich selbst so unkritisch sieht, ist die nächste Krise schon programmiert. Der einzige Hoffnungsschimmer ist die Umschreibung, der Gutachter versuche, den Marktwert zu erklären. In Wirklichkeit soll es aber andersrum laufen, und da sind wir bei der Frage des Threaderöffners. Wer will verhindern, daß der Gutachter einen Wert kreiert und der steht dann im Fondsprospekt oder liegt auf dem Tisch, in der Hoffnung, daß sich jemand findet, der 100% davon zahlt.
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 10:30:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ui! Ich wollte keinen Glaubenskrieg hier verursachen ;)
      In der Tat will ich keinen Streit in der Familie und wollte vorsichtig im Vorfeld herausfinden welcher Wert für einen Übertrag der restlichen 50% angemessen ist. Damals bei der Schenkung (Freibeträge wurden nicht überschritten) wurde für das Objekt ein Wert von 300K Euro angegeben. Der ist nun ca. 100K Euro höher als ein mir aktuell vorliegendes Sachwertgutachten (Nur Entwurf da von einem befreundeten Architekten und nein er ist nicht voreingenommen ;) ) Ein anderer Gutachter liegt vielleicht 5% höher oder niedriger, um die 5% hoch oder runter gehts nicht.

      Deshalb bin ich total verwirrt an welchen Werten sich orientiert werden soll. Auf der einen Seite macht es doch keinen Sinn 50K Euro (50%) mehr an meinen Bruder auszuzahlen als ein Gutachten angibt. Das Haus ist Baujahr 1954 und hat höchstens einen Sachrestwert in Höhe von 20K Euro. Eher zu vernachlässigen in der Kalkulation im Verhältnis zum Boden. Das wertvolle ist das Grundstück wo ein Bodenwert in Höhe von Euro 200,00/Quadratmeter von der Stadt vorliegt. Bei 900 Quadratm. ergibt das 180.000 Euro. Ermittelt sich der Bodenwert anhand in letzter Zeit getätigten Transaktionen? Zu den damals 300K Euro Wert wäre das wie o. beschrieben ein Unterschied von rund 100K Euro. Nachdem das Haus im Verhältnis zum Grundstück kaum mehr etwas wert ist sollte doch der Bodenwert ein guter Anhaltspunkt sein!?
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 10:54:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.583.406 von fondsrecovery am 16.07.09 10:30:19Hallo!
      Ich glaube nicht das du den Wert des Grundstückes einfach so ermitteln kannst, da das Grundstück eine Übergröße hat. Ich denke das du 400-500 m² des Grundstücks mit dem Bodenwert multiplizieren kannst der Rest des Grundstücks wird viel geringer bewertet.

      Tschüß

      Hoehlenfrettchen
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 11:43:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.583.406 von fondsrecovery am 16.07.09 10:30:19Hallo fondsrecovery,

      das war kein Glaubenskrieg. Es ging nur um Sinn und Unsinn. Aber zum Thema:

      Hoehlenfrettchen hat u. U. recht mit der Übergröße. Da müsste man sich die Flurkarte und die Umgebungssituation ansehen. Es gibt nämlich echte Übergrößen, da wird dann ein Teil als Bauland und der Rest als Gartenland bewertet. Und es gibt unechte Übergrößen. Denn wenn das Grundstück in zwei vollwertige Baugrundstücke mit je 450 m² geteilt werden kann, gibt es keinen Grund einen Teil geringer zu bewerten.

      Ja, der Bodenrichtwert wird im Gutachterausschuss durch Kauffälle der letzten 3 Jahre ermittelt.

      Wenn das Haus wirklich nichts mehr wert ist bzw. gerade mal 20.000 €, dann kann das in der Wertermittlung auch auf ein Liquidationswertverfahren hinauslaufen. In dem Fall wären die Freilegungskosten (mal angenommen ca. 15.000 €) vom Bodenwert in Abzug zu bringen.

      Damit ergibt sich nach deiner Anschauung 180K + 20K = 200K und meiner Anschauung (nur aus der Ferne!) 180K - 15K = 165K ein Wertunterschied von 35K. In dem Fall würdest du 17.500 € zu viel an deinen Bruder zahlen. Es kann sich also lohnen einen Gutachter zu nehmen.

      In welcher Ecke Deutschlands liegt das Grundstück denn? Evtl. kann ich dir einen guten Sachverständigen in der Nähe empfehlen.

      beste Grüße
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 14:53:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es ging um angeblichen Blödsinn, der sich aber als wahr und unumstößlich erwiesen hat!

      Die Gutachter sind jetzt schon sehr engagiert und haben gute Ideen, wie man den gewünschten Marktwert ermitteln kann.

      Wenn das Haus noch bewohnbar ist und auch kein Abriß geplant ist, wird es vielleicht nicht ganz redlich sein, dem Bruder die Abrißkosten in Rechnung zu stellen. So schöne Häuser wie 1954 werden ja heute gar nicht mehr gebaut. Die Abwägung, ob sich Grundstücksreserven nutzen lassen, wird davon abhängen, wie das Gebäude jetzt auf dem Grundstück platziert ist. Und ob dem Wohnhaus ein Ertragswert zuzubilligen ist, weil bei einer Fremdvermietung doch schöne Mieteinnahmen möglich wären, ist ebenfalls abzuwägen. Falls das dann wirklich eher auf Abriß rausläuft, ist der volle Bodenwert wahrscheinlich ein faires Angebot. Andernfalls wird wahrscheinlich die Meinung des Bruders wichtiger als ein Gutachten sein.

      Mal die Experten am Rande gefragt, was kostet eigentlich das Gutachten in diesem Fall ungefähr?
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 15:47:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.575.666 von fondsrecovery am 15.07.09 11:47:04Hallo fondsrecovery,

      du stellst in deinem Eingangsposting eine Menge Fragen, die hier teilweise aufgegriffen wurden und teilweise beantwortet wurden.

      Auf Grundlage des von die geschilderten Sachverhaltes kann jedoch der überwiegende Teil der Fragen gar nicht beantwortet werden, sondern es wären konkrete Nachfragen notwendig, um die familiäre, psychologische, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Seite deines Falles ausreichend zu beleuchten. Nur wenn jemand dies alles kennt, kann er dir einen halbwegs vernünftigen Ratschlag bzgl. der aufgeworfenen Fragen geben.

      Mein Rat daher: Lass dich von einem Fachmann ausführlich beraten. Ich tue mir allerdings schon mit dem Rat schwer, dir zu empfehlen, was für einen Fachmann du aufsuchen solltest, da mir nicht klar ist, wie das Verhältnis zu deinem Bruder aussieht und was eigentlich der Hintergrund deiner Fragen ist.

      Guter Rat ist nun mal teuer, aber bei wichtigen Entscheidungen jeden Cent wert und ganz schlecht im Internet zu bekommen.

      LG chiquitillo
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 18:42:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Es stimmt natürlich, daß gerade bei solchen Familienangelegenheiten bei der Preisfindung auch Dinge eine Rolle spielen, die nicht in ein Wertgutachten eingehen können. Z.B. die wirtschaftliche Lage der betroffenen, welchen Kompromiss können sie sich leisten und wem gegenüber ist dieser ggfs innerhalb der Familie noch zu rechtfertigen. Aber je mehr Berater man hinzuziehen will, desto mehr Meinungen wird man hören und letztlich werden die meisten Berater die Interessen ihres Mandanten unterstreichen. Für Vermittlungsaufgaben kann aber auch ein Laie gute Dienste leisten, der beide Parteien gleichermaßen kennt und versteht. Die Gutachter können sofort eine Erklärung für einen bestimmten Marktwert finden, eine Gesamtbeurteilung ist aber deshalb nicht leichter.

      Übrigens, wenn man zu zweit etwas teilt, kann ein Partner zwei Teile bilden und der andere wählt seinen Teil aus. Im vorliegenden Fall würde ein Partner einen Auszahlungsbetrag festzusetzen und der andere Partner wählt, ob er diesen empfangen oder bezahlen möchte unter Überlassung bzw Erwerb der Grundstückshälfte.
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 17:02:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.587.541 von honigbaer am 16.07.09 18:42:55Danke Euch für die Posts. Nun, beim Beauftragen eines Gutachters soll dieser ein Sachwertverfahren durchführen? Vergleichswertverfahren ist soweit ich weiß nur für Vermietung gedacht? Denn ein richtiger Marktwert kann doch nur durch Versteigerung oder Ausschreibung beim Makler stattfinden? Oder liege ich da falsch?
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 08:53:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.070.591 von fondsrecovery am 28.09.09 17:02:44Ich antworte jetzt mal in der Annahme, dass Du Dich mit Deinem Bruder fair einigen willst. Da das Objekt gegenüber der Schenkung offensichtlich an Wert verloren hat (oder der Wert damals "zu hoch" angesetzt wurde) bietet es sich an im Interesse des weiteren guten Verhältnisses auch externen Sachverstand (am besten von beiden einvernehmlich beauftragt) einzuschalten. Insbesondere bei sinkenden Werten vermeidet das auch, dass sich eine der beiden Seiten (jetzt oder später) irgendwie ungerecht behandelt fühlt.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 11:10:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ K1 Ich weiß nicht, da ich bereits vor Monaten vorgeschlagen hatte, erstmal mit demm Bruder zu sprechen, und das offenbar bisher nicht passiert ist, vermute ich, daß sie schon nicht mehr miteinander sprechen. :(
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 16:33:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      Wir sind noch gutgelaunte Verwandte und haben geredet ;) Ist nur viel passiert in der Zwischenzeit und es rollt jetzt erst alles an. Ein Freund von mir (Nein er war nicht voreingenommen ;) habe ihn gebeten so zu kalkulieren wie für einen Fremden) hat ein kostenloses Sachwertgutachten errechnet, Grundstückswert ist durch den vorliegenden Bodenrichtwert soweit geklärt, aber dem Bruder ist der Wert des Hauses zu gering. "Der errechnete Sachwert würde nicht dem zu erzielenden Marktpreis entsprechen" Nun, wir wollen jetzt einen offiziellen Gutachter beauftragen. Deshalb war meine Frage auf welcher Basis der liebe Gutachter denn überhaupt kalkulieren soll. Ich meine soweit ich weiß, kann ein Gutachter kein "Marktwertgutachten" erstellen sondern es läuft sicher wieder auf ein Sachwertgutachten heraus!? Vergleichswertverfahren wäre für Vermietung aber das steht ja nicht an.
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 18:25:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      Da bin ich aber froh!
      Wieviel liegt ihr denn noch auseinander mit den Preisvorstellungen?
      absolut oder in %
      Und wie alt war das Haus?
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 19:44:32
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo honigbaer,

      also ein Angebot was das Haus seiner Meinung wert wäre habe ich leider nicht ausdiskutiert. Wir sind ziemlich schnell auf den Gutachter gekommen. Das Haus wurde 1954 gebaut.
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 11:05:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.087.449 von fondsrecovery am 30.09.09 16:33:52Hallo!
      Vergleichswertverfahren wäre für Vermietung
      das ist falsch
      Das ist das Ertragswertverfahren.

      Tschüß

      Hoehlenfrettchen


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