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    Nymphenburg Immobilien - Woher kommt der Angebotsdruck - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 17.07.09 12:37:44 von
    neuester Beitrag 21.09.21 11:04:54 von
    Beiträge: 535
    ID: 1.151.815
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    ISIN: DE0006495104 · WKN: 649510
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      schrieb am 20.11.20 13:22:03
      Beitrag Nr. 501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.780.307 von sical am 20.11.20 10:41:48Sehe ich wie guensing, das sagt doch im Bericht schon alles:

      Der Reihe nach: Vor dem Wechsel gehörte der Franziskaner der Nymphenburg Immobilien AG, die zu 86,88 Prozent der Familie um August Baron von Finck (90) gehört. Der so konservative wie öffentlichkeitsscheue Milliardär hat den Franziskaner jetzt an die Amira Verwaltungs AG verkauft. Spannendes Detail: Auch die Amira gehört der Finck-Familie mit 89,42 Prozent.

      Ist doch für den Baron nur linke Tasche, rechte Tasche. Warum sollte er den Preis nach unten manipulieren? Staune, dass der angeblich so kämpft. Da müssten eher die Kleinaktionäre der Amira gegenhalten, aber da hat vermutlich niemand 1,3%.

      Ansonsten noch ein Fehler im Artikel:

      Wie auch immer der Millionen-Streit ausgehen mag: Der Pachtvertrag mit dem Franziskaner läuft für Wirt Edi Reinbold 2022 aus. Zur AZ sagt er über den Immobilien-Zoff: "Nichts Genaues weiß ich derzeit nicht." Lohnt es sich denn überhaupt noch in Corona-Lockdown-Zeiten, den Franziskaner zwei Jahre zu behalten - oder wäre ihm ein früheres Ende vielleicht lieber?

      Reinbold, der 2015 den Löwenbräukeller von Baron von Finck gekauft hat: "Genau diese Gedanken mache ich mir aktuell auch. Aber ich habe noch keine Antwort gefunden. Demnächst werden Gespräche stattfinden - dann schaun ma mal."


      Die meinen ja wohl gepachtet!
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 14:53:22
      Beitrag Nr. 502 ()
      Ist ja auch nur die Abendzeitung und nicht das Handelsblatt.

      Vielleicht wird die Abfindung ja noch etwas erhöht.
      Zahlen schafft Frieden
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 15:53:04
      Beitrag Nr. 503 ()
      @Andrija

      Die Familie Reinbold hat den Löwenbräukeller GEKAUFT und nicht gepachtet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 15:52:16
      Beitrag Nr. 504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.784.864 von babbelino am 20.11.20 15:53:04Freilich haben Reinbold den Löwenbräukeller 2015 von der Custodia gekaufr. Für das Verhältnis
      Nymph.Imm. zu Amira spielt das aber keine wesentliche Rolle, und da sehe ich halt nicht ohne
      weiteres Gründe, weshalb N. die A. bevorzugt haben sollte. Mögen auch die Finck-Familienmitglieder
      bei den beiden Gesellschaften verschieden sein, so werden sie dennoch auf adäquaten Ausgleich
      geachtet haben. Das wäre doch zunächst einmal logisch, meine ich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 16:15:33
      Beitrag Nr. 505 ()
      @Guensing

      Du schreibst: "Freilich haben Reinbold den Löwenbräukeller 2015 von der Custodia gekaufr. "

      Das ist nicht richtig. Eigentümer des Löwenbräukellers war die Nymphenburg, die dieses Objekt dann an die Familie Reinbold verkauft hat. Custodia war zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin des Löwenbräukellers. Ich weiss nicht, wo Du diese Info her hat, aber sie ist definitiv falsch. Custodia hängt mit der Nymphenburg insofern zusammen, als dass Custodia das Objekt Weinstraße 6 im Jahr 2016 an Nymphenburg veräußert hat.
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 23.11.20 18:18:14
      Beitrag Nr. 506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.809.737 von babbelino am 23.11.20 16:15:33Das hatte ich in Eile aus Wikipedia zu "Löwenbräukeller Eigentümer" herausgelesen; die Information
      dort bei Wikipedia ist aber unzutreffend, wie ich bei näherer Überlegung einräumen muss. Was Du
      dazu geschrieben hast, stimmt natürlich.
      Avatar
      schrieb am 28.11.20 07:10:06
      Beitrag Nr. 507 ()
      HV mit Übertragungsbeschluss soll am 19.02.21 stattfinden.
      Ist aus Verschmelzungsbericht ersichtlich. Siehe Homepage (Rubrik Aktuelle Meldungen).
      Avatar
      schrieb am 11.12.20 12:03:17
      Beitrag Nr. 508 ()
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.12.20 16:02:29
      Beitrag Nr. 509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.030.812 von sical am 11.12.20 12:03:17813 Euro an Abfindung soll es geben

      Nachricht vom 15.12.2020 | 15:37
      Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: Festelegung der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

      https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/nymphenburg-immobili…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.12.20 16:59:35
      Beitrag Nr. 510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.074.479 von Muckelius am 15.12.20 16:02:291150 ./. 813 = 337 EUR Das sind 30 % weniger
      Avatar
      schrieb am 15.12.20 17:42:31
      Beitrag Nr. 511 ()
      Sicherlich den gesunkenen Kursen des Wertpapierportfolios geschuldet. Schade
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.12.20 09:01:12
      Beitrag Nr. 512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.076.327 von sical am 15.12.20 17:42:31
      Zitat von sical: Sicherlich den gesunkenen Kursen des Wertpapierportfolios geschuldet. Schade


      Definitiv nicht. Es gibt doch kaum Wertpapiere im Verhältnis zu den restlichen Vermögenspositionen.

      Sie meine Posting Posting: 64.899.491 von DoktorBen am 27.08.20 11:44:17 im Thread: Nymphenburg Immobilien - Woher kommt der Angebotsdruck. Da hatte ich auch den vermuteten Wert mit dem Angebot verglichen.

      Unternehmenswert mit Barabfindung (1.150EUR/Aktie) 646.254.000,00 €
      Berechneter überschlägiger Unternehmenswert 406.962.818,53 €

      646.254.000,00 ./. 406.962.818,53 sind sogar 37% weniger. Kann man eigentlich nicht meckern. Da kommt im Spruchverfahren nichts mehr.

      Habe mich mit meiner Restaktie aber auch verzockt. Schade um die 337 Euro denn eine Präsenzsitzung wird es wohl auch im Februar nicht geben und wenn, dann ganz sicher nicht abschließend feudal mit Bier und leckerer Bewirtung.:(
      Avatar
      schrieb am 16.12.20 11:23:50
      Beitrag Nr. 513 ()
      Familie Finck halte ich für generös genug, dass der begutachtete Wert noch etwas aufgestockt wird...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.21 17:42:11
      Beitrag Nr. 514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.084.676 von guensing am 16.12.20 11:23:50inzwischen wurden zur letzten Hauptversammlung eingeladen

      https://www.nymphenburg-immobilien-ag.de/wp-content/uploads/…
      Nymphenburg Immobilien | 1.155,00 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.02.21 08:30:09
      Beitrag Nr. 515 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.461.621 von Muckelius am 15.01.21 17:42:11
      dgap.de
      Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft

      DGAP-News: Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
      19.02.2021 / 07:15
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
      München

      Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der Nymphenburg Immobilien AG

      ISIN DE0006495104/WKN 649510

      Die Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out wird auf EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien AG festgelegt.

      Die Nymphenburg Immobilien AG hat am 15. Dezember 2020 bekannt gemacht, dass die NIAG SE am 14. Dezember ihr Übertragungsverlangen konkretisiert hat. Dabei wurde die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien AG auf die NIAG SE im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 813,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft festgelegt.

      Die NIAG SE hat dem Vorstand heute mitgeteilt, dass im wesentlichen aufgrund der gestiegenen Aktienkurse der von der Nymphenburg Immobilien AG gehaltenen Wertpapiere seit dem 14. Dezember 2020 eine Aktualisierung der Bewertung der Nymphenburg Immobilien AG erforderlich war und vorgenommen wurde. Aus diesem Grund hat die NIAG SE der Nymphenburg Immobilien AG mitgeteilt, die Barabfindung von EUR 813,00 auf EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien AG zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat der Nymphenburg Immobilien AG haben aufgrund dieser neuen Tatsachen heute beschlossen, ihren Beschlussvorschlag an die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Februar 2021 zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die NIAG SE entsprechend anzupassen.

      Die Nymphenburg Immobilien AG wird eine Aktualisierung des Übertragungsberichts der Hauptaktionärin einschließlich des aktualisierten Beschlussvorschlags auf der Internetseite der Nymphenburg Immobilien AG unter www.nymphenburg-immobilien-ag.de unter "Investor Relations/Hauptversammlung" bereitstellen.

      München, 19. Februar 2021

      Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.02.21 09:34:53
      Beitrag Nr. 516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.095.186 von Samwller am 19.02.21 08:30:09So eine Erhöhung gab es nach meiner Erinnerung auch bei der Custodia. Ich vermute v. Finck will sich nichts "nachsagen" lassen und auch nicht unnötig Zinsen im Spruchverfahren bezahlen. Der Preis dürfte realistisch sein. Da kommt auch später nicht mehr viel nach, wenn überhaupt.

      Die 1.150 EUR bleiben unerreicht. Nun auch noch ein virtuelle Hauptversammlung heute die das Verfahren abschließt. Nicht mal ein Abschiedsbier für meine eine Restaktie in München. Sehr schade.
      Avatar
      schrieb am 19.02.21 11:27:35
      Beitrag Nr. 517 ()
      Virtueller Squeeze-out erscheint als rechtlich problematisch und richterlich nicht geklärt. So bleibt
      doch Spielraum für Vergleichsbetrag. Gleicht aber am Ende doch nicht aus, dass die Minderheitsaktionäre in ihrem Eigentum halt letztlich doch beeinträchtigt werden, falls virtueller
      Squeeze-out halten sollte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.02.21 11:54:45
      Beitrag Nr. 518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.100.100 von guensing am 19.02.21 11:27:35Was bringt denn eine Klage gegen ein virtuellen Squeeze-Out außer einer Verzögerung?

      Zwar richtet sich die Höhe der angemessenen Barabfindung grundsätzlich nach dem Unternehmenswert zum Zeitpunkt des Squeeze-out-Beschlusses, aber was soll da ab heute noch an Wertsteigerungen folgen. Ich würde eher vermuten, dass wenn eine physische HV stattfinden kann, die Schäden durch Covid eher offenbar werden und das nicht zu weiteren Wertsteigerungen führen wird.

      Denkst Du da klagt wirklich jemand?

      Prinzipiell habe ich natürlich nichts gegen eine spätere physische HV aber nur wegen der netten Location.
      Avatar
      schrieb am 19.02.21 12:05:50
      Beitrag Nr. 519 ()
      Spannend finde ich, dass v. Finck 18 Mio. Grunderwerbsteuer zahlen muss. Damit zahlt er die Grunderwerbsteuer, bezogen auf den bayrischen Grunderwerbsteuersatz, auf den Gesamtwert der Nymphenburger. Hätte ich nicht gedacht da v. Finck ja schon über 5 Jahre seine Aktien hält und damit die Wartefrist bei Sharedeals erfüllt sein müsste. Erschließt sich mir auch logisch nicht warum er jetzt nach so langer Zeit hier zahlen soll. Keine Ahnung ob es hier besondere Bedingungen bei einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out gibt?
      Avatar
      schrieb am 19.02.21 12:17:38
      Beitrag Nr. 520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.223.194 von Muckelius am 23.12.19 19:04:28
      Zitat von Muckelius: aus dem Geschäftsbericht 2018

      Unterhachinger Straße 113 ehem. Gärtnereifläche 19.194 m2 – Erwerb 1989 Binlanzansatz 1.398.490,0o Euro


      Was haben wir nicht alle spekuliert was das Wert sein soll. Jetzt kommen die Gutachter bei Abzügen für Überschwemmungsgebiete und Teilansätze vom nutzbaren Flächen als landwirtschaftliche Fläche auf angepasste 38 EUR/m2. Insgesamt dann auf 720.000,- EUR.

      Großzügiger Weise gewährt man den Minderheitsaktionären den oben genannten Buchwert.:laugh:

      Da es aber zum Stichtag kein Bauerwartungsland ist, ist mehr eben nicht drin. Ist aber sicher nicht absehbar, dass bei einer gerichtlichen Verzögerung des Squeeze-Outs hier noch Bauerwartungsland eingepreist werden kann und das wäre dann sicher auch nicht die Welt.

      Da kann man froh sein wenn man sobald wie möglich die Kohle hat und in diverse immer noch unter NAV notierende Immobiliengesellschaften investieren kann.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.02.21 16:27:30
      Beitrag Nr. 521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.101.333 von Andrija am 19.02.21 12:17:38Der Hauptaktionär hatte es offenbar eilig. Dafür kann es viele Gründe geben. So kann es gegenwärtig
      wertmindernd wirken, dass die Sondersituation mit Corona die Realitäten verzerrt, dass die Shell-Aktien
      momentan gerade im Keller sind, dass noch nicht alle Grundstücksschätze gehoben sind, die demnächst
      Bauland werden könnten. Diese Punkte laufen auf relativ baldige wertanpassende Normalisierung hinaus. Es mag Verärgerung über Antrag auf Sonderprüfung eine Rolle spielen. Auch familiäre Aufteilungsfragen
      sind nicht außen vor. Zudem wurde durch den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out massiver
      Zeitdruck geschaffen. Theoretisch jetzt für den Hauptaktionär ein günstiger Zeitpunkt für Squeeze-out.
      Und doch könnten sich erebliche rechtliche Probleme ergeben, insbesondere weil Squeeze-out mittels
      virtueller HV sich als wackeliger Notnagel herausstellen kann.
      Avatar
      schrieb am 20.02.21 07:59:20
      Beitrag Nr. 522 ()
      Hat jemand die HV mitverfolgt?
      Avatar
      schrieb am 06.05.21 17:42:08
      Beitrag Nr. 523 ()
      Sagt mal... hab ihr auch noch eure Aktien? Zu wann soll den die Übernahme der Aktien von Statten gehen? Ich hab noch immer meine im Depot.
      Avatar
      schrieb am 06.05.21 18:43:03
      Beitrag Nr. 524 ()
      Squeeze Out wohl noch nicht eingetragen. Denke aber in den nächsten Wochen wird es soweit sein
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.05.21 18:48:43
      Beitrag Nr. 525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.089.184 von sical am 06.05.21 18:43:03aus dem Bundesanzeiger (veröffentlicht 29.04.)

      Nymphenburg Immobilien AktiengesellschaftMünchenISIN: DE0006495104 // WKN: 649510Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagengemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktGGemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Februar 2021 gefassten Beschluss zu dem einzigen Tagesordnungspunkt (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft mit Sitz in München auf die NIAG SE mit Sitz in München (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)) Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen erhoben haben. Die Klagen sind bei der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 3712/21 anhängig. Es wird ein schriftliches Vorfahren durchgeführt. München, den 22. April 2021Nymphenburg Immobilien AktiengesellschaftDer Vorstand
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.05.21 15:33:26
      Beitrag Nr. 526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.089.310 von Muckelius am 06.05.21 18:48:43weiß jemand, wie das hier jetzt weitergeht? Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.21 16:18:04
      Beitrag Nr. 527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.256.058 von illertissen01 am 20.05.21 15:33:26"Vor Gott und auf hoher See...".
      In jedem Fall verzögert es den Prozess bis zur Auszahlung des Abfindungsbetrags und der Einleitung des Spruchverfahrens.

      Ich würde tippen, dass die Klage auch beinhaltet, einen Squeeze-Out über eine virtuelle Hauptversammlung durchgeführt zu haben. Dann hoffe ich aus rein egoistischen Motiven auf eine letzte physische HV in München mit Freibier für alle in einem schönen Bierkeller. Danach unterschreibe ich alles und überzeuge den Kläger seine Klage zurück zu nehmen. Hicks.🍻
      Avatar
      schrieb am 20.05.21 16:47:06
      Beitrag Nr. 528 ()
      Der Geschäftsbericht 2020 sollte bei weiterer Verzögerung auch bald veröffentlicht werden
      Avatar
      schrieb am 09.08.21 14:17:52
      Beitrag Nr. 529 ()
      Vergütung sollte erhöht werden. Könnte der Versachlichung dienen, vielleicht auch einem
      stichhaltigen Vergleich.
      Avatar
      schrieb am 12.08.21 18:22:44
      Beitrag Nr. 530 ()
      So geht es weiter...
      Der Registereintragung steht wohl nichts mehr im Weg. Anhebung der Vergütung erscheint dennoch
      in einem Vergleichsweg als ratsam.
      Avatar
      schrieb am 12.08.21 20:14:12
      Beitrag Nr. 531 ()
      Was denn für eine Vergütung? Ein Spruchstellenverfahren kommt doch so oder so.
      Hast Du eine Quelle für die Eintragung?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.08.21 22:20:02
      Beitrag Nr. 532 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.037.010 von Andrija am 12.08.21 20:14:12Guten Abend,

      Habe etwas gefunden:
      https://www.gesellschaftsrechtskanzlei.com/profil/gerichtse…

      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 13.08.21 16:32:44
      Beitrag Nr. 533 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.037.010 von Andrija am 12.08.21 20:14:12
      Es geht bekanntlich jetzt bald weiter, da Eintragung sichergestellt ist.
      Die Eintragung ins Register kommt demnächst, die vorbekannte unbefriedigende Vergütung auch. Vergleich käme im Spruchverfahren danach in Betracht und könnte das Verfahren durchaus verkürzen.
      Avatar
      schrieb am 16.09.21 20:48:16
      Beitrag Nr. 534 ()
      So jetzt eingetragen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.09.21 11:04:54
      Beitrag Nr. 535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.349.747 von sical am 16.09.21 20:48:16Meine eine Aktie wurde jetzt ausgebucht.
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