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    Fonds auf Kredit / ungerechte Besteuerung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.07.09 09:35:24 von
    neuester Beitrag 28.07.09 11:18:09 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.152.008
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      Avatar
      schrieb am 28.07.09 09:35:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      helft mir bitte mal in einem schwierigen Fall.

      Um mir im letzten Jahr die günstige Steuer-Regelung (keine Abgeltungssteuer) zu sichern und wegen der niedrigen Kurse (Krise), habe ich im Oktober 2008 einen Hypo-Kredit aufgenommen und mehrere Aktienfonds zur Alterssicherung gekauft. Jetzt bekomme ich recht hohe Dividendenzahlungen, gleichzeitig zahle ich natürlich auch Kreditzinsen. Kann man diese Posten gegenüber dem Finanzamt gegenseitig verrechnen?

      Bisher wurde mir immer gesagt, dass diese gegenseitige Verrechnung nach dem neuen Steuerrecht nicht mehr möglich sei; das fände ich aber ziemlich ungerecht, weil diese Besteuerung nicht dem jeweiligen Leistungsvermögen entspricht. Der Staat kann doch nicht Erträge einkassieren und die anfallenden Kosten zur Erlangung dieser Erträge unberücksichtigt lassen.

      Vielleicht könnt Ihr mir ja einen guten Tipp geben wie man diese Posten doch gegenseitig verrechnen kann oder Ihr macht mir diese Steuerregelung so plausibel, dass mir das Steuerzahlen wieder etwas mehr Freude macht.


      Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 09:53:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.657.543 von onlineorakel am 28.07.09 09:35:24Naja wofür du den Kredit aufnimmst ist ja deine Sache...meinst Du nicht, dass jeder dann ein Darlehen aufnehmen würde und damit in Wertpapiere zu investieren?

      Die Zinsen des Kredites bzw. der Kredit wurde ja nicht aus berfulichen Gründen aufgenommen oder wie bei einer ETW als steuerlicher Aspekt berücksichtigt...

      Vll wurdest da n bischen falsch beraten?
      Was hat denn dein Berater bei der HVB dazu gesagt??

      (Natürlich kenn ich mich da nicht 100%ig aus, aber die Vorstellung das so eine kostellation gut geht ist in meinen Augen abstruß)
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 10:26:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.657.543 von onlineorakel am 28.07.09 09:35:24Mit der Absenkung des Steuersatzes auf 25% wurde der Werbungskostenabzug gestrichen. Wer die Pauschalbesteuerung in Anspruch nimmt, muss auf den WBK-Abzug verzichten, dass haben ABGELTUNGSsteuern so an sich. Aber auch hier wird es sicher noch Verfahren geben.

      Ob es gerecht ist, auch bei Wahl zur Regelveranlagung den Werbungskostenabzug zu versagen, ist eine andere Frage, die sicherlich noch die Gerichte beschäftigen wird. Aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Günstigerprüfung ist der Ausgang dieser Verfahren offen.

      Eine Alternative wäre eine gewerblich geprägte PersGes. dann wäre aber die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne weg. Alles kann man eben nicht haben...

      @MaSt83: Natürlich kenn ich mich da nicht 100%ig aus, dann sollte man sich in Steuerfragen eher zurückhalten. Bis einschließlich 2008 war die Absetzbarkeit von Finanzierungszinsen auch bei der Kapitalanlage grds. möglich.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 10:33:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.658.084 von Taxadvisor am 28.07.09 10:26:32Hallo Taxadvisor,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 10:35:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.657.736 von MaSt83 am 28.07.09 09:53:50Also bis zum 01.01. waren das Werbungskosten.
      Jetzt gilt aber Abgeltungssteuer. Da werden pauschal 25 % zzgl KiSt und SOLI angesetzt. Eine Verrechnung mit Werbungskosten ist nicht mehr vorgesehen. Falls Du über dem Freibetrag liegst, wäre früher dann der übersteigende Betrag mit dem Spitzensteuersatz zu versteuern gewesen...

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      Avatar
      schrieb am 28.07.09 10:45:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.658.084 von Taxadvisor am 28.07.09 10:26:32Stimmt...mea culpa...die Deutsche Bank hatte geschlossene Fondsbegeben die sich über Kredite finanziert hattet...Bis Steinbrück das ganze Konstrukt gekippt hatte und diese Fonds aufgelöst oder gar nicht erst begeben wurden...
      Wäre natürlich ein tolle Steuer-Spar-Model gewesen
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 11:18:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich würde mich nicht auf die Gesetze dieser Regierung verlassen. Bei der Entfernungspauschale hat Herr Steinbrück auch böse auf die Nase bekommen vom Bundesverfassungsgericht.

      Zu der Frage, ob Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften mit dem Sparerfreibetrag abgegolten werden dürfen, gibt es bereits diverse Beiträge in Fachzeitschriften, die davon ausgehen, dass die Versagung des Werbungskostenabzugs nicht verfassungsgemäß ist.

      Insoweit empfehle ich (als Steuerberater) die Kosten in der Steuererklärung für 2009 in jedem Fall anzugeben und zu hoffen, dass es dann schon Musterverfahren von streitwilligen Steuerpflichtigen gibt oder dann selbst zu klagen, wenn es die Höhe der Werbungskosten nötig machen.

      Ich würde hier noch nicht aufgeben, denn wie schon geschrieben wurde, verstößt dieser Ansatz massiv gegen des Leistungsfähigkeitsprinzip, dass (noch) im deutschen Steuerrecht verankert ist.

      Grüße


      Schnarchnase


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