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    Spekulationsgewinne, Auswirkung auf Einkommenssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.08.09 17:38:37 von
    neuester Beitrag 04.11.09 09:57:47 von
    Beiträge: 19
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      schrieb am 19.08.09 17:38:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      zur Sicherheit muss ich mal was fragen ... bin leider nicht schlau geworden aus den gefundenen Erklärungen. Danke schonmal.

      Also:
      - bin selbstständig und meine Gewinne in 2009 werden nur bei ca. 10000,- Euro liegen (mein erstes Jahr).

      - habe Verlustvortrag aus 2008 (Spekulationsverluste) in Höhe von 7000,-.

      - habe (bisher) Aktiengewinne in 2009 von 20000,- Euro und somit wurden mir 5000,- Euro Ageltungssteuer abgezogen.

      - möchte mir dieses Geld am Jahresende natürlich zurückholen, da die Abgeltungssteuer sich ja an meinem niedrigen Steuersatz in diesem Jahr orientiert und weit unter 25% (eher bei Null) liegt.

      Nun meine Frage: werden mir in diesem Fall die 20000,- Spekulationsgewinne als steuerpflichtiges Einkommen zu den 12000,- Euro hinzugerechnet und mein steuerpflichtiges Einkommen somit 32000,- sein oder werden Spekulationsgewinne grundsätzlich nicht zum Einkommen hinzugerechnet, selbst wenn die Abgeltungssteuer zurückerstattet wird?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 19:39:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.812.131 von SysNet am 19.08.09 17:38:3720000 - 7000 + 10000 = 23000 zu versteuerndes Einkommen
      Nehmen wir mal an darauf wären 10% Stuern zu zahlen, also 2300 Euro.
      5000 hast Du schon gezahlt, also bekommst Du 2700 zurück

      ...oder denke ich da falsch :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 09:58:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja, du denkst falsch.
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 09:59:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.812.131 von SysNet am 19.08.09 17:38:37werden die Einkuftsarten überhaupt "vermischt" :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 10:40:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.812.131 von SysNet am 19.08.09 17:38:37- habe Verlustvortrag aus 2008 (Spekulationsverluste) in Höhe von 7000,-.

      Blos aus Aktiengeschäften?


      Falls ja, sieht die Rechnung so aus:

      Bezahlte Abgeltungssteuer 2009 : 5000,00€
      Verlustvortrag aus 2008 : 7000,00€


      Du bekommst die 5000,00€ zurück erstattet und verfügst dann weiterhin über einen Verlustvortrag von 2000,00€!

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      schrieb am 20.08.09 10:46:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.815.997 von Datteljongleur am 20.08.09 10:40:14Das wäre aber zu viel des Guten

      Du bekommst doch nicht die 5000 voll zurück, die 7000 Vortrag sind doch keine Steuern

      Er hat 20000 Gewinn gemacht und 7000 noch Verlustvortrag

      Das heisst er muss 2009 nur 13000 Gewinn versteuern
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 10:59:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.816.051 von 1erhart am 20.08.09 10:46:11ja so sehe ich das auch !
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 11:03:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.816.051 von 1erhart am 20.08.09 10:46:11Sorry, du hast natürlich Recht!:cry:
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 11:49:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Leute, danke schonmal bis hierher.

      Für mich ist die entscheidende Frage, ob die 13.000 (20.000-7.000) dann "zu versteuerndes Einkommen" sind.

      Ich frage das, weil es ja eigentlich heißt, dass Spekulationsgewinne seit 1.1.2009 mit der Abgeltungssteuer abgegolten sind. So habe ich Abgeltungssteuer gezahlt, bekomme sie aber wieder zurück. Nun interessiert mich, ob der Spekulationsgewinn trotzdem immer noch als "abgegolten" gilt oder nach der Rückerstattung wieder dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet wird, weil ich ja eigentlich gar keine Abgeltungssteuer gezahlt habe...:(
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 12:09:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.816.603 von SysNet am 20.08.09 11:49:571- solltest du dich freuen das du Steuern gezahlt hast !

      Steuern = Gewinne :keks:

      jammer net :keks:

      2- du hattest letzets jahr verluste und die wieder mehr als aufgeholt bzw. überholt udn darauf steuern bezahlt. Nächstes Jahr korrigierst du deine gezahlten Steuern um den entstandenen Verlust :keks:

      3- ein normaler Arbeitgeber zahlt auch steuern ( lohnsteuer etc.) und wird noch mit spekusteuer belastet. Du darfst privat auto gfahren und es als gewerblcih ansetzen etc.

      also jammer net :keks: :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 12:52:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.816.603 von SysNet am 20.08.09 11:49:57Lies mal
      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/Wirtschaft_…

      Variante A)
      Also entweder Du versteuerst die 13000 (20000-7000) mit der Abgeltungssteuer von 26,38 % (inkl. Soli), das sind bei Berücksichtungs des Freibetrags von €801:
      € 3.217,48

      und für Dein Einkommen von €10000 zahlst Du €347 Steuern (siehe https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp?in_einkommen=100…)

      Gesamtsteuerbelastung 3.217,48 + 347 = 3564,48

      ODER

      Variante B)
      Du versteuerst (20000-7000+10000) €23000 als Einkommen (siehehttps://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp?in_einkommen=230…), das sind 3.790,62

      Das schöne ist: Das Finanzamt wählt automatisch die für Dich günstigere Variante, also Variante A)

      Die €5000 bereits gezahlte Abgeltungssteuer bekommst Du in beiden Fällen "zurück" bzw. wird die mit Deinen zu zahlenden Steuern verrechnet. Du bekämst also 5000-3564,48 = 1435,52 zurück.

      Disclaimer:
      Alles unverbindlich, ich bin kein Steuerberater und dies ist keine Steuerberatung, alles unter der Annahme dass Du alleine veranlagt wirst und keine Kirchensteuer zahlst.


      PS:
      @judaswiege: Diese Art von Kommentaren und Usern braucht kein Mensch. Wenn Du was (besser) weisst: Schreib es ! wenn nicht: Einfach mal die Fresse halten !
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 12:57:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.816.775 von Latinl am 20.08.09 12:09:02@Latinl

      Danke für Deine mahnenden Worte.

      Trotzdem würde mich einfach nur interessieren, ob ein Spekulationsgewinn weiterhin als abgegolten gilt, wenn man die darauf gezahlte Abgeltungssteuer größtenteils zurück erhalten wird, wegen eines niedrigeren Steuersatzes (den Verlustvortrag lassen wir einfach mal außen vor, der Einfachheit halber).
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 13:25:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.817.079 von J_o__j_o am 20.08.09 12:52:39@Jojo

      Danke Dir. Wenn ich das richtig interpretiere, ergibt sich in meinem Fall diese Konstellation:

      Entweder, ich zahle 26.38% Abgeltungssteuer auf die 13k (20-7) sowie die 3.5% EKS auf mein Einkommen von 10k.

      Oder ich zahle 16,5% EKS auf mein Gesamteinkommen in Höhe von 23k, das sich aus Speku-Gewinnen abzüglich Verlustvortrag zzgl. Einkommen zusammensetzt.

      *pling*

      Ich hatte es so befürchtet:D

      Danke nochmal.
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 07:42:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.816.603 von SysNet am 20.08.09 11:49:57Natürlich ist es ein zu versteuerndes Einkommen. Wenn aber dein dann erreichter Steuersatz und die damit errechnete Steuer unter den bereits 5000 bezahlten liegt bekommst du den Unterschied zurück.

      Beispiel: Gewinne aus deiner Selbstständigkeit 10.000
      plus Kapitalerträge 20.000
      minus dem Verlustvortrag 7.000

      ergibt 23000 ´steuerpflichtiges Einkommen (wobei natürlich andere Abzüge noch dazukommen aber die interessien zur Klärung hier nicht)

      Je nach Steuerklasse,Kinder etc würdest du für 23000 einen Steuersatz von sagen wir 15 Prozent zahlen müssen = 3450

      Rückerstattung 5000 minus 3450 = 1550
      Avatar
      schrieb am 26.08.09 18:03:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.812.131 von SysNet am 19.08.09 17:38:37Ist der Verlustvortrag aus 2008 (Spekulationsverluste) in Höhe von 7000,-.
      aus dem sog. Halbeinkünfteverfahren ermittelt worden?

      Wenn ja, dann ist der reale Verlust doppelt so hoch.
      Avatar
      schrieb am 27.08.09 23:01:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.858.151 von Elmshorner am 26.08.09 18:03:01Ja, so ist es. Die Verluste 2008 beliefen sich auf 14k *schauder*:cry:
      Avatar
      schrieb am 28.08.09 10:57:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.817.079 von J_o__j_o am 20.08.09 12:52:39Das schöne ist: Das Finanzamt wählt automatisch die für Dich günstigere Variante, also Variante A)


      wichtig:

      wie dein link zum bmf zeigt, muss man hierzu aber einen antrag stellen, sonst prüft das fa nicht.
      stichwort: veranlagungswahlrecht
      Avatar
      schrieb am 28.08.09 12:18:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.871.116 von xytrader am 28.08.09 10:57:09Danke für diesen wichtigen Hinweis.
      Avatar
      schrieb am 04.11.09 09:57:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.817.079 von J_o__j_o am 20.08.09 12:52:39Variante A hieße aber, dass SysNet zwei EST-Erklärungen machen müsste(?)

      Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen macht er eine EST-Erklärung, weil er den Verlustvortrag angerechnet haben will um die zuviel bezahlte Abgeltungssteuer zurück zu bekommen. Und dann will er die Einkünfte aus selbständiger Arbeit aber getrennt von den Einkünften aus Kapitalvermögen veranlagt haben. Ich frage mich allerdings ob das geht. Oder ob nicht sobald man eine Veranlagung bei den Kapitaleinkünften wählt alle Einkünfte zusammen geschmissen werden müssen.


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