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    Aktienverluste in der Einkommensteuer geltend machen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.08.09 02:07:06 von
    neuester Beitrag 21.02.10 19:13:49 von
    Beiträge: 40
    ID: 1.152.566
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      Avatar
      schrieb am 23.08.09 02:07:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,


      Ich mache gerade meine Einkommenssteuer für das letzte Jahr und möchte meine Aktienverluste mit angeben (Bin seit dem letzten Jahr an der Börse).

      Wie und wo kann ich denn meine Verluste angeben? Meine Einkommenssteuererklärung mache ich immer mit der Software WISO Geld Tipp Steuer. Vielleicht kennt sich ja jemand aus?


      Macht es überhaupt Sinn das in der Einkommenssteuer anzugeben?

      Ich habe einen erheblichen Verlust im Jahr 2008, 2009 habe ich diesen Betrag bis jetzt aber als Abgeltungssteuer abgegeben. Heißt das das ich dann nächstes Jahr die gezahlte Abgeltungssteuer mit den Verlusten verrechnen kann und als erstattung zurückbekomme?


      Danke schonmal im Voraus
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 06:03:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.833.032 von lazkopat85 am 23.08.09 02:07:06Guten Morgen,

      deine Verluste aus Aktienan- und verkäufen sind Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften. Diese werden auf der Anlage K angegeben (einzeln) oder am besten mit einer Anlage. Früher waren das die sogenannten Spekulationsverluste.§ 22(2)EStG i. V. mit § 23 EStG.
      Für die Gewinne/Verluste, die aus vor dem 01.01.2009 angeschafften Wertpapieren stammt, gilt das Halbeinkünfteverfahren, d. h. die Hälfte der Gewinne ist steuerpflichtig, die Hälfte der Verluste wird vorgetragen,soweit nicht mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart verrechnet werden kann.
      Achtung: soweit du die WP über 1 Jahr in Besitz hattest, sind die Gewinne steuerfrei, Verluste aber auch nicht vortragsfähig.

      Die Verluste aus diesen "Altgeschäften" werden gesondert festgestellt und wie gesagt auf die Folgejahre vorgetragen.
      Sie können durch eine Übergangsregelung bis zum jahre 2013 mit künftigen Gewinnen, für die die Abgeltungssteuer gilt, verrechnet werden.

      Im Zweifel: frag doch jemanden, der sich damit auskennt. Vereinbare einen Termin mit einem Steuerberater deines Vertrauens; am besten eine Zeitgebühr klarmachen, ein bis 2 Stunden müssten reichen; Unterlagen mitnehmen. Man kann da einiges gestalten; nichts gegen WISO, aber wenn man dadurch das gleiche Ergebnis wie ein Steuerberater erzielen würde, wäre so ein Studium ja echt für die Katz..;)
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 16:09:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo, die Anlage K (Kind) dürfte falsch sein.

      In die Anlage KAP kommen die Zins/Dividenteneinnahmen und in die Anlage SO Zeile 41 - 61 die privaten Veräußerungsgeschäfte. Dort passen aber nur ein/zwei "Geschäfte" rein - man fügt dem dann eine Anlage mit allen Datails bei.

      Beste Grüße

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 19:35:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.834.007 von sausebraus2000 am 23.08.09 16:09:29..SO ist richtig...(sonstige Einkünfte § 22, daher SO)

      war zu früh heute;)
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 22:48:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank für eure Antworten. Die haben mir aufjedenfall schonmal weitergeholfen.

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      Avatar
      schrieb am 23.08.09 22:52:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.834.007 von sausebraus2000 am 23.08.09 16:09:29wie du schon gesagt hast ist da nur platz für ein Geschäft. Ich habe hunderte von Käufe/verkäufe getätigt. Kann ich das komplett als ein geschäft dort eintragen? Anders kann ich mir das nicht vorstellen?
      Avatar
      schrieb am 24.08.09 11:23:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.835.033 von lazkopat85 am 23.08.09 22:52:09Manche Banken (ich kenn es von Dresdner, Deutscher, DAB und Comdirect) schicken eine Jahresübersicht von deren man das Ergebnis übernehmen kann. Damit erspart man sich die hundert Kleinzettel An/Verkauf.

      Ergebnis mit irgend einem Datum (aber weniger wie 365 Tage Unterschied) kommt dann in die Anlage SO.

      Bekommst dann neben deinem Steuerbescheid eine extra Seite mit dem Verlustvortrag.

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 30.12.09 17:26:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      kurze frage, die so'n bißchen zum thema passt ...

      ich fülle gerade einen depotübertrag-antrag aus ...
      da muss ich angeben ob ich die verluste mit übertragen möchte.
      wenn ich den antrag jetzt am 1.1. abschicke,
      dann kann ich mir das übertragen doch sparen, oder !?
      das jahr ist doch steuerlich eh gelaufen, oder !?

      wer kann hierzu kurz was schreiben?
      habe noch nie ein depot übertragen ...
      Avatar
      schrieb am 31.12.09 11:42:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.648.341 von KLumpur am 30.12.09 17:26:48Hallo KL,
      das kommt ganz darauf an, ob Dein Verlusttopf noch gefüllt ist - dann kannst Du ihn mit übertragen.

      Hast Du in 2009 mal abgeltungssteuerpflichtige Geschäfte mit Verlust abgeschlossen?
      Diese Verluste wandern dann in die Verlusttöpfe und warten dort auf abgeltungssteuerpflichtige Gewinne. Mit denen werden Sie dann verrechnet und Du zahlst auf die Gewinne keine/weniger AbgSt.

      Wenn Du eine Verlustbescheinigung vor dem 15.12.2009 beantragt hast, hat sich das Thema aber erledigt - dann ist Dein Verlusttopf leer.

      Wenn Du kein Konto mehr bei Deiner bisherigen Bank hast, kannst Du auf Nummer Sicher gehen und einfach den Verlusttopf mit übertragen!

      Ein gutes Neues Jahr!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 31.12.09 12:14:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      danke für die antwort.

      ich habe 2009 keine aktien mit verlust verkauft, nein.
      aber mein aktueller aktienbestand ist im minus, den gilt es nun zu üebrtragen. und somit dann auch den verlust, der durch den verkauf BEIM NEUEN BROKER dann z.b. im februar (wenn ich verkaufe ...) entsteht? habe ich das richtig verstanden?

      was ist mit der verlustbescheinigung ... die habe ich in der tat nicht angefordert ... hat sich das thema damit dann echt erledigt? das wäre ja ärgerlich ...
      Avatar
      schrieb am 31.12.09 13:39:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.650.608 von KLumpur am 31.12.09 12:14:46Wenn Du aus Neugeschäften (Kauf ab 2009) keine Verluste realisiert hast, was soll dann in der Verlustbescheinigung stehen?

      Die abgebende Bank überträgt die AK mit an die übernehmende Bank, wenn dort verkauft wird, wird der Verlust realisiert und wandert in den Verlusttopf.

      Guten Rutsch
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.12.09 15:33:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      ah verstehe.

      das heißt wenn ich bei broker A aktien gekauft habe, die zwar nun im verlust stehen, die ich aber nun zu B übertragen möchte ... dann habe ich noch offizielle keine verluste realisiert und brauche bzw. kann entsprechend nix übertragen. habe ich das richtig verstanden?
      wichtig ist dann nur zu schauen, dass die übertragenen aktien mit dem gleichen anschaffungswert bei broker B gelistet sind, richtig !? das heißt die verluste, die ich bisher bei broker A mit den aktien habe sind egal. kann die nicht übertragen, weil ich die verluste offiziell noch nicht habe, weil ich die aktien noch im depot habe. soweit richtig?
      Avatar
      schrieb am 31.12.09 18:01:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.651.328 von KLumpur am 31.12.09 15:33:21ja
      Avatar
      schrieb am 31.12.09 18:03:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      ah ok.
      das heißt ich brauche keine verluste mit übertragen, weil es keine gegeben hat.

      habe erst wieder ende des jahres mit dem handeln angefangen und bisher in der tat noch keine verluste gemacht.

      wie sieht's mit der verlustverrechnung im details aus?
      wenn ich nun aus dem anstenenden verkauf 500 euro verlust mitnehme, wie weiß broker B dann, dass er die entsprechend verrechnen kann?
      kann ich eigenständig meinen freibeitrag um die 500 erhöhen oder wie läuft das?

      wahrscheinlich wieder 'ne doofe frage, aber ich weiß es halt nicht, weil ich damit bisher nichts zu tun hatte ...
      Avatar
      schrieb am 01.01.10 23:41:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.652.037 von KLumpur am 31.12.09 18:03:57Hallo KL,
      beim Übertrag werden Deine Anschaffungskurse an die neue Bank mit übertragen ... Deine neue Bank, weiß also, welche Aktien Du dort verkaufst (FIFO-Prinzip) und ob dabei ein Verlust/Gewinn anfällt.

      Entsprechend wird dann der Verlust in den Verrechnungstopf eingestellt oder auf den Gewinn Abgeltungssteuer bezahlt.

      Immer vorausgesetzt, die Aktien wurden ursprünglich nach 2008 gekauft - bei Käufen vorher greift die Abgeltungssteuer ja nicht (aber FIFO beachten).

      Viel Erfolg!

      Rene

      P.S.: Lieber ein Gewinn mit Steuerzahlung als ein Verlust ohne Steuern!
      Avatar
      schrieb am 02.01.10 06:29:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      na gut ... ich habe erst ende 2009 wieder angefangen mit dem handeln, von daher sind mir die "neuen" bestimmungen nicht bekannt. dass es eine abgeltungssteuer gibt hatte ich zwar mitbekommen :D wie diese aber genau abgerechnet wird im falle eines verlustes, das weiß bzw. wusste ich nicht. von daher vielen dank für die info.

      wenn ich nun bei meinem neuen broker aus dem verkauf nun einen verlust mitnehme, wie genau wird der denn dann mit den neuen, zukünftigen gewinnen verrechnet? erhöht sich durch den verlust mein steuerfreibetrag automatisch? oder kann ich einfach meinen freibetrag eigenständig um die verlusthöhe erhöhen oder wie genau läuft das?
      Avatar
      schrieb am 03.01.10 01:04:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ein frohes neues Jahr allerseits!

      Mal eine Frage zur Steuererklärung für ein Ehepaar mit Zusammenveranlagung:

      In den Anlagen KAP für 2005, 06, 07 und 08 gibt es eine Spalte "Steuerpflichtiger/Ehemann/Gemeinschaft" und eine Spalte "Ehefrau". Zählt das zusammenveranlagte Ehepaar als Gemeinschaft, dessen Kapitaleinkünfte daher ausschließlich in die erste Spalte gehören, oder soll man alles zwischen den Ehepartnern aufteilen und in Spalte 1 und 2 unterbringen?
      Avatar
      schrieb am 03.01.10 10:11:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.655.765 von Plutokrat am 03.01.10 01:04:59Aufteilen

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 03.01.10 10:13:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.655.765 von Plutokrat am 03.01.10 01:04:59Depots und Konten Ehemann 1. Spalte, Depots und Konten Ehefrau 2. Spalte, gemeinsame Depots und Konten aufteilen auf Spalte 1 und 2.

      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.01.10 14:10:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo zusammen,

      zur Verlustverrechnung würde mich auch interessieren:

      Die bis 2008 realisierten Verluste können mW nur in derselben Assetklasse geltend gemacht werden. Was genau wird aber als Assetklasse definiert? Können GuV aus Aktienzertifikaten mit Aktienfonds verrrechnet werden? Können GuV aus Aktien (Hypo Real Estate) mit GuV aus Aktienfonds verrechnet werden? Oder kommt es nur auf die Verpackung der Anlage - völlig gleich, welches Substrat eigentlich hinter der Anlage steht, so dass zB Aktienzertifikate mit Rentenzertifikaten und Aktienfonds mit Rentenfonds verrechenbar sind, nicht jedoch Aktien mit Anleihen? Gibt es weitere Beschränkungen?

      Viele Grüße

      pyramus
      Avatar
      schrieb am 04.01.10 17:39:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.660.173 von pyramus am 04.01.10 14:10:22Die bis 2008 realisierten Verluste aus Veräußerungsgeschäften können untereinander beliebig verrechnet werden, Aktienverluste und -gewinne gehen aber nur mit 50% ein (HEV). Ein zum 31.12.2008 festgestellter VV kann mit allen Veräußerungsgeschäften des § 20 Abs. 2 EStG n.F. verrechnet werden. Ab 2009 entstehende Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.01.10 18:30:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.662.021 von Taxadvisor am 04.01.10 17:39:59tax, kannst du meine frage vielleicht nocht beantworten?
      ich fragte wie genau die verrechnung erfolgt.
      wohl kaum automatisch ...
      Avatar
      schrieb am 04.01.10 21:31:46
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.662.021 von Taxadvisor am 04.01.10 17:39:59Hallo Taxadvisor,

      lieben Dank - einmal mehr! - für Deine kompetente Hilfe.

      Das hört sich ja nach einer ausnahmsweise akzeptablen Steuer-Nachricht an. Zwar hätte ich nicht an das HEV gedacht bei der Geltendmachung von GuV aus Aktien. Aber in meinem Depot ist der Anteil der GuV aus Aktien direkt ohnehin recht klein.

      Wenn ich Dich richtig verstehe, kann ich also die Verluste aus Aktien zu 50%, die Verluste aus (auch Aktien-)Fonds und (Aktien-)Zertifikaten zu 100% mit Gewinnen aus (Aktien/Renten-)Fonds, ETF verrechnen.

      Das bedeutet, dass ich also nicht eigens darauf achten muss, die 2008 realisierten Verluste durch Gewinne in denselben Anlageklassen wettzumachen.

      Ja, dann fehlen jetzt also nur noch die entsprechenden Gewinne ;-). Für 5% der Verluste oder so habe ich in 2009 schon Buchgewinne erzielt... Kann also nur schiefgehen...

      Nochmals Danke und eine gute Zeit!

      Pyramus
      Avatar
      schrieb am 04.01.10 22:54:36
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.662.562 von KLumpur am 04.01.10 18:30:25Verrechnung von Neuverluste: über den Verlustverrechnungstopf automatisch
      Verrechnung von Altverlsuten: über die Einkommensteuererklärung

      Auf keinen Fall Erhöhung des Freibetrages, nimmt die Bank auch nicht an.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.01.10 22:57:10
      Beitrag Nr. 25 ()
      wie jetzt ... wenn ich nun morgen mit verlust verkaufe, dann ist das ein neuverlust, der beim nächsten verkauf, aus dem gewinn entsteht, verrechnet wird?

      verstehe ich irgendwie nicht ...
      Avatar
      schrieb am 05.01.10 01:35:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.664.588 von KLumpur am 04.01.10 22:57:10Hallo KL,
      dann nochmal zum Ursprung zurück:

      --> vereinfachte Darstellung!
      Altverluste = Käufe vor 2009 und Haltefrist unter 1 Jahr
      Neuverluste = Käufe nach 2008 und damit Abgeltungssteuerpflichtig

      Deine Bank kennt die Anschaffungsdaten (Kaufdatum und Kaufkurs) Deiner Wertpapiere.
      Wenn Du nun verkaufst kann die Bank ermitteln, ob ein Gewinn oder Verlust entstanden ist.

      Ist es ein Gewinn (bei Kauf nach 2008) wird sie Abgeltungssteuer abziehen.
      Ist es ein Verlust (bei Kauf nach 2008) stellt Sie den Verlust "gedanklich" in den Verlusttopf ein.
      Wenn Du später bei dieser Bank dann wieder einen (abgeltungssteuerpflichtigen) Gewinn machst, wird erst mal mit dem Verlusttopf verrechnet ... nur wenn danach noch ein Gewinn übrigbleibt, wird für diesen Rest dann wieder Abgeltungssteuer abgezogen.

      Beispiel:
      Kauf 01.12.2009 und Verkauf 02.03.2010 - Verlust 600 Euro.
      Kauf 01.09.2009 und Verkauf 04.04.2010 - Gewinn 800 Euro.
      ---> Abgeltungssteuer wird für 200 Euro berechnet.

      Aber das entscheidende bleibt ... es ist besser, Gewinne zu machen anstatt Verluste :D

      Rene
      Avatar
      schrieb am 05.01.10 06:48:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      aaahsoooo ... verständlicher ging's nicht.
      klasse. vielen dank rene!
      Avatar
      schrieb am 07.01.10 22:30:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.655.946 von Taxadvisor am 03.01.10 10:13:02Vielen Dank für die Antwort!:)

      Gruß
      Plutokrat
      Avatar
      schrieb am 15.01.10 14:09:47
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.662.021 von Taxadvisor am 04.01.10 17:39:59Mein anderweitig geposteter Beitrag passt auch hier:

      Kurz zur weiterhin geltenden Verlustausgleichsbeschränkung mit anderen Einkünften - Ausnahme Kapitalvermögen - wenn's betrifft:

      Die Rechtfertigung hierfür dürfte mit Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Aktien u. a. ab 2009 weggefallen und somit defacto verfassungswidrig sein.
      Denn die im BFH-Urteil mit Az. IX R 28/05 besagte Dispositionsmöglichkeit, zur Erlangung steuerfreier Einkünfte durch Verschieben der Veräußerung über die Jahresfrist hinaus, ist ja weggefallen!

      Eigentlich eine sehr gute Steilvorlage des Gerichts und Argumentation, diese Regelung in zukünftigen Verfahren zu Kippen ;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.10 14:12:33
      Beitrag Nr. 30 ()
      es läuft bei mir gerade einen antrag auf depotübertrag ... da ich mit dem thema verlustverrechnung und verlustbescheinigung bisher nicht vertraut war, habe ich beim übertragsformular angegeben, dass die verlusttöpfe übertragen werden sollen ... beim alten broker, von dem ja zum neuen übertragen wird, habe ich allerdings einen antrag auf verlustbescheinigung für 2010 gestellt. demnach muss ich wohl davon ausgehen, dass die töpfe nicht übertragen werden, sondern ich einfach nur eine verlustbescheinigung bekomme, oder !?
      Avatar
      schrieb am 15.01.10 15:38:25
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.744.982 von KLumpur am 15.01.10 14:12:33Schreiben ich/wir hier im Forum zu undeutlich? In jedem Thread die gleiche/ähnliche Frage zu stellen, bringt keinen weiter. Da solltest Du dann doch ein wenig Geld in die Hand nehmen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

      Schönes Wochenende
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 15.01.10 15:44:09
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.744.956 von xytrader am 15.01.10 14:09:47Da kann ich Dir nicht folgen. Eine Verpflichtung Einkünfte nach Zeitablauf steuerfrei zu stellen, besteht nicht! Die Verlustausgleichsbeschränkung ist ja durch den niedrigeren Steuersatz begründet. Zudem besteht die Möglichkeit der Antragsveranlagung bei niedrigerem Steuersatz.

      Wenn, das ist die komplette KAP-Besteuerung verfassungswidrig, nur die Veräußerungen m.E. nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 08.02.10 08:31:27
      Beitrag Nr. 33 ()
      hallo zusammen,

      habe eine frage dazu:

      kann man seine Aktienverluste von Jahr 2001 noch geltend machen in die steuererklärung 2009.
      die aktienverluste wurden noch nicht angegeben.
      wie lange hat man zeit diese zu einzureichen?

      danke

      easy666
      Avatar
      schrieb am 08.02.10 11:03:12
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.900.605 von Easy666 am 08.02.10 08:31:27würde mich auch mal interessieren

      bei mir gehts aber um 2008... hatte in der steuer erst garkeine verluste angeben, weil ich dachte, da müssen nur die gewinne rein! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.02.10 13:03:52
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo,

      vielleich kann mir ja jemand auch die Frage beantworten - passt gerade zum Thema. Kann man Altverluste von Aktien (vor 2009) mit Gewinnen aus Immobilienverkauf (innerhalb der 10 Jahresfrist) aus 2010 verrechnen?
      Also z.B. Habe in 2008 Aktien mit einen Verlust von 10.000 Euro verkauft und habe eine Immobilien, die ich 5 Jahre besitze mit 12.000 Euro Gewinn verkauft.

      Danke für die Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 08.02.10 14:07:44
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.902.301 von bayer99 am 08.02.10 13:03:52hallo bayer99,

      leider nicht
      du darfst nur Aktierngewinne verrechnen.

      und kannst du zur meiner frage was sagen?

      gruß
      easy666
      Avatar
      schrieb am 08.02.10 14:15:28
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hallo easy666,

      leider nein!

      Bayer99
      Avatar
      schrieb am 08.02.10 16:39:02
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.902.868 von Easy666 am 08.02.10 14:07:44Die Beschränkung auf Aktiengewinne gilt erst bei Neu-Aktiengeschäften ab 2009! M.E. ist eine Verrechnung möglich, sofern es sich bei den Immogewinnen um § 23 EStG handelt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.02.10 14:07:00
      Beitrag Nr. 39 ()
      hallo miteinander

      ganz andere Frage...warum gibt es immer noch in der Einkommensteuerklärung 2009
      eine Spalte für Private Verußerungsgeschäfte,
      insbesondere aus Grundstücks- und Wertpapierveräußerungen, obwohl
      ab 2009 Abgeltungsteuer abgeführt werden mus?

      kästchen mit it. Anlage SO
      kästchen mit wurden nicht getätigt
      kästchen mit führten insgesamt zu einem Gewinn von
      weniger als 600 Euro
      :laugh:
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.02.10 19:13:49
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.981.257 von gilpi5 am 21.02.10 14:07:00Hallo gilpi,
      aus zwei Gründen:

      1. Du kannst ja Aktien vor 2009 gekauft und in 2009 aber innerhalb der 1-Jahresfrist verkauft haben. Dann sind das nach wie vor private Speku-Geschäfte, die in der Anlage SO anzugeben sind.

      2. Ab Kauf 2009 gibt es weiterhin private Veräußerungsgeschäfte - aber eben nicht mehr in Wertpapieren, sondern in Immobilien (10 Jahre Haltefrist), pyhsischem Edelmetallen, Kunstgegenständen, Fremdwährungsguthaben, etc.
      Auch diese sind dann in der Anlage SO anzugeben!

      In beiden Fällen gibt es eine Freigrenze von 600 Euro.

      Rene


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