Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 3177)
eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
neuester Beitrag 11.04.24 19:46:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 57.639.411 von Muckel19 am 26.04.18 20:35:22
Take care guys!...es bleibt spannend.....angenehme Nachtruhe .... und den Jungs in Leverkusen: ein prickelndes Kaltgetränk.....oder zwei .......
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Take care guys!...es bleibt spannend.....angenehme Nachtruhe .... und den Jungs in Leverkusen: ein prickelndes Kaltgetränk.....oder zwei .......
...hoffentlich kann und wird sich der vorstand von BF endlich einmal frei entfalten können und zusammen mit der I R - abteilung auch zu gunsten aller aktionäre die zukunft der gesellschaft zu gestalten .
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.639.378 von zuliyana am 26.04.18 20:32:44
An der Anmeldung gibt es Stimmzettel und Betablocker....:-)))
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....An der Anmeldung gibt es Stimmzettel und Betablocker....:-)))
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.639.354 von Muckel19 am 26.04.18 20:31:05...bin mindestens so gespannt wie du ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.639.225 von zuliyana am 26.04.18 20:18:49
Jetzt kann man auf den 30. April gespannt sein.....und die HV wird ganz großes Kino.....
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.....Jetzt kann man auf den 30. April gespannt sein.....und die HV wird ganz großes Kino.....
Nachdem das Erwerbsangebot von der BaFin untersagt wurde, ist ein erneutes Erwerbsangebot der Deutsche Balaton AG vor Ablauf eines Jahres gem. § 26 WpÜG unzulässig. Mit der Sperrfrist will das Gesetz das Interesse der Zielgesellschaft, vorliegend der Biofrontera AG, an einer ungestörten Fortführung der Geschäfte schützen. Durch die Sperrfrist soll verhindert werden, dass die geschäftlichen Aktivitäten zeitnah und wiederholt durch einzelne Akteure auf Grund der administrativen und finanziellen Belastungen, die mit einem Erwerbsangebot auch für die Zielgesellschaft verbunden sind, beeinträchtigt werden.
DGAP-News: Biofrontera AG: Hinweise zum untersagten Erwerbsangebot der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, an die Aktionäre der Biofrontera AG sowie zur Bekanntmachung der deltus 30. AG, Frankfurt am Main, gem. § 10 WpÜG vom 25.04.2018 | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10489524-dgap-new…
DGAP-News: Biofrontera AG: Hinweise zum untersagten Erwerbsangebot der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, an die Aktionäre der Biofrontera AG sowie zur Bekanntmachung der deltus 30. AG, Frankfurt am Main, gem. § 10 WpÜG vom 25.04.2018 | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10489524-dgap-new…
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.639.093 von Muckel19 am 26.04.18 20:07:12
Junge Junge....sind die in Heidelberg wirklich so unbedarft???.......das ist schon ein kapitaler Bock........da kann man nur sagen: „ Lieber Herr Zours: GELBE SEITEN!!..Einfach mal jemanden fragen, der sich mit so was auskennt...“........
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...Junge Junge....sind die in Heidelberg wirklich so unbedarft???.......das ist schon ein kapitaler Bock........da kann man nur sagen: „ Lieber Herr Zours: GELBE SEITEN!!..Einfach mal jemanden fragen, der sich mit so was auskennt...“........
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.639.015 von Muckel19 am 26.04.18 20:03:04
Was daran knackig ist?...Die RECHTSLAGE ist eindeutig......Die BaFin wird’s erneut abschmettern...
1-jährige Sperrfrist ist 1-jährige Sperrfrist.......
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...Was daran knackig ist?...Die RECHTSLAGE ist eindeutig......Die BaFin wird’s erneut abschmettern...
1-jährige Sperrfrist ist 1-jährige Sperrfrist.......
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.638.796 von Muckel19 am 26.04.18 19:50:26Damit hat sich die Sache für Balaton, auf diese Weise an Stimmrechte zu kommen, erledigt!
§ 26 WpÜG
Sperrfrist
(1) Ist ein Angebot nach § 15 Abs. 1 oder 2 untersagt worden, ist ein erneutes Angebot des Bieters vor Ablauf eines Jahres unzulässig. Gleiches gilt, wenn der Bieter ein Angebot von dem Erwerb eines Mindestanteils der Wertpapiere abhängig gemacht hat und dieser Mindestanteil nach Ablauf der Annahmefrist nicht erreicht wurde. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Bieter zur Veröffentlichung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 und zur Abgabe eines Angebots nach § 35 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet ist.
(2) Die Bundesanstalt kann den Bieter auf schriftlichen Antrag von dem Verbot des Absatzes 1 Satz 1 und 2 befreien, wenn die Zielgesellschaft der Befreiung zustimmt.
§ 26 WpÜG
Sperrfrist
(1) Ist ein Angebot nach § 15 Abs. 1 oder 2 untersagt worden, ist ein erneutes Angebot des Bieters vor Ablauf eines Jahres unzulässig. Gleiches gilt, wenn der Bieter ein Angebot von dem Erwerb eines Mindestanteils der Wertpapiere abhängig gemacht hat und dieser Mindestanteil nach Ablauf der Annahmefrist nicht erreicht wurde. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Bieter zur Veröffentlichung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 und zur Abgabe eines Angebots nach § 35 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet ist.
(2) Die Bundesanstalt kann den Bieter auf schriftlichen Antrag von dem Verbot des Absatzes 1 Satz 1 und 2 befreien, wenn die Zielgesellschaft der Befreiung zustimmt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.638.829 von Muckel19 am 26.04.18 19:52:43
Tatsächlich hat Zours versucht, ein fast gleich lautendes Angebot abzugeben, aber dem Kind einen anderen Namen gegeben....(Deltus 30).
Und Zours glaubt, durch diesen Bauerntrick die 1-jährige Sperrfrist nach Ablehnung des Erstangebotes umgehen zu können.
Ich denke, die Jungs in Leverkusen kommen vor Lachen nicht in den Schlaf.
Glatter Punktsieg für B8F....oder sogar knock out??
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...Tatsächlich hat Zours versucht, ein fast gleich lautendes Angebot abzugeben, aber dem Kind einen anderen Namen gegeben....(Deltus 30).
Und Zours glaubt, durch diesen Bauerntrick die 1-jährige Sperrfrist nach Ablehnung des Erstangebotes umgehen zu können.
Ich denke, die Jungs in Leverkusen kommen vor Lachen nicht in den Schlaf.
Glatter Punktsieg für B8F....oder sogar knock out??
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