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    Übertragung Grundstück auf Kinder - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.09.09 09:05:05 von
    neuester Beitrag 23.09.09 10:10:36 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 22.09.09 09:05:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Suche Lösung zu folgendem Problem:
      Eine ältere Mutter besitzt ein Grundstück, Wert ca. 40 TEUR (wobei es hier kein Wertgutachten o.ä. gibt, sondern der Wert ungefähr von mir geschätzt wurde).
      Die Frau ist alleinstehend, krank, kommt aber momentan noch ohne Hilfe zurecht.

      Jetzt könnte es passieren, dass Sie in den nächsten Jahren ein Pflegefall wird. Dann würde sich das Sozialamt das Grundstück nehmen.

      Meine Frage: Wie kann man diesem vorbeugen?
      Eine Schenkung auf die Kinder kommt ja nicht in Frage, da dies 10 Jahre lang rückabgewickelt werden kann.

      Wie ist es aber, wenn ein Kind das gesamte Grundstück kauft? Ist es möglich, daß ein Kind das Grundstück für z.B. 6 TEUR von der Mutter kauft? Oder wird das dann als "Teilschenkung" gewertet und das Sozialamt könnte sich das Grundstück dann doch einverleiben?
      Oder kann der Kaufvertrag vom Sozialamt als nichtig angefochten werden, weil der Kaufpreis sittenwiedrig zu niedrig ist o.ä.?
      Oder ist es klüger, einen Kaufpreis von z.B. 20 TEUR zu vereinbaren (der dann in etwa dem Marktpreis entsprechen würde), wobei dann natürlich das Problem besteht, dass das vorhandene Geld von dem Konto der Mutter wieder verschwinden muss...
      Wer weiß Rat? (Anmerkung: die Familie ist völlig intakt und man kann mündliche Vereinbarungen treffen und keiner wird benachteiligt...)
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 10:01:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.027.231 von Lacantun am 22.09.09 09:05:05:confused: die Kinder müssen eh für die Mama aufkommen beim Pflegefall :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 10:13:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.027.231 von Lacantun am 22.09.09 09:05:05Dies ist wieder ein Beispiel von vielen....

      Wie sichere ich "mein" Vermögen vor dem Zugriff und wie gelingt es mir, evtl. Kosten/Leistungen auf die Allgemeinheit hin zu verlagern.

      Wer für das Alter etwas zurücklegt, tut dieses, damit man sich dann etwas leisten kann, Einkommensminderungen ausgleicht - schlechthin für den Notfall einen Notgroschen hat.

      Ist der denn blöd, der für sich vorsorgt? Sollte man nicht lieber alles rechtzeititg verprassen und dann sich über die Allgemeinheit versorgen lassen. In diesem Fall würden die Sozialleistungen ins Unermessliche steigen.

      Ich bin für mehr Eigenverantwortung und weniger Staat, besonders bei Sozialleistungen.

      Wer meint durch Umverteilung - wie z.B. durch die Linken gefordert - zu den Gewinnern zu zählen, wird sich täuschen.

      Ich kenne kein Beispiel, wo die Linken der Mehrheit des Volkes wirklich nachhaltig geholfen hat. Die wenigen Milionen durch eine evtl. Reichensteuer gewonnen, zerrinnen im Nirvana, "ankommen" werden die nie...
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 13:24:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      :eek: DIESE frau hat ein leben lang gebraucht , um diese grundstück ihr eigen zu nennen .. sicher auch mit dem hinteredanken im alter versorgt zu sein !!!

      mit welchem recht fordern die kinder das nun ein ??:mad:

      ist es nicht eher so , daß es die pflicht der kinder ist , ihrer mutter das ( die) letzen jahre so schön wie möglich zu machen ??
      +dafür zu sorgen , daß die beste pflege bekommt ??

      ist es danicht besser das grundstk zu verkaufen + die mama in ein GUTES!!! heim zu geben ? + ihr das letze jahr erträglich zu machen??

      WIESO sollte da die allgemeinheit einspringen ??:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.09.09 10:10:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.029.593 von lyta am 22.09.09 13:24:36Stimme Dir weitgehend zu.
      Aber die Frau will das Grundstück nicht verkaufen, sondern wegen des idellen Wertes und zur Gartennutzung behalten.
      Natürlich wäre es das beste, wenn Sie es verkaufen würde und sich mit dem Geld etwas leisten würde.
      Es ist aber leider so, dass die Frau schwerbehindert ist, aber sonst gut zurechtkommt. Sie kommt mit Ihrem Geld so hin, würde aber auch nicht mehr ausgeben.

      Die Kinder sorgen natürlich dafür, dass es Ihr bestmöglich geht. Es geht nicht darum, ihr etwas wegzunehmen. Es ist ja auch völlig normal, wenn die Eltern, Ihren Kindern zu Lebzeiten Immobilien übertragen.

      Es geht nur darum, die Mutter und Familie davor zu schützen, dass das Sozialamt ggf. das Eigentum wegnimmt.
      Denn die Familie hilft der Mutter ja auch seit Jahren. Das ist selbstverständlich und sollte auch etwas wert sein. Auf jeden Fall soviel wert, dass dann nicht der Staat kommt und das vergleichsweise geringe Vermögen dann wegnimmt.
      Eine stationäre Pflege ist derart teuer, dass das Vermögem ruckzuck aufgebraucht wäre. Und der Verkaufspreis wäre dann wahrscheinlich auch noch eher unterdurchschnittlich. Wenn das Geld dann weg wäre, stünde weniger Vermögen für die Frau zur Verfügung.

      Das Problem in unserem Staat ist, dass die reicheren Leute alle Tricks kennen und die, die weniger Geld haben gnadenlos enteignet werden.

      Mittlerweile tendiere ich aber auch eher dazu, dass Sie das Grundstück verkaufen sollte. Das Problem dürfte hier aber die Überzeugungsarbeit sein.
      Außerdem hoffe ich, dass Sie kein Pfelgefall wird.

      Übrigens ist es auch nicht so, dass die Frau ein Leben lang für das Grundstück gearbeitet hat, sondern dass Sie es geerbt hat. Sonst wäre nämlich überhaupt kein Vermögen vorhanden.
      Und da die Frau immer Hausfrau war, bekommt Sie nur 60% Witwenrente. Das liegt dann ziemlich genau auf Grundsicherungsniveau. Der Mann hatte sein ganzes Leben schwer gearbeitet und die Frau bekommt dann nur noch 60%. Das finde ich schon ziemlich traurig, wie mit den alten Menschen umgegangen wird...

      Davon unabhängig wäre es aber trotzdem interessant zu wissen, wie man die Übertragung auf die Kinder am besten machen könnte.


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