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    Bürokauffrau muss ins Altersheim ( Hartz IV ) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.09.09 19:12:26 von
    neuester Beitrag 25.09.09 08:36:24 von
    Beiträge: 35
    ID: 1.153.193
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      Avatar
      schrieb am 22.09.09 19:12:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hartz-IV-Urteil
      Bürokauffrau muss ins Altersheim

      Eine arbeitslose Bürokauffrau muss unter Umständen einen vom Amt angebotenen Job im Altersheim annehmen. Das hat das Sozialgericht Koblenz jetzt entschieden. Denn Arbeitslose dürften eine Wiedereingliederungsbeschäftigung nicht verweigern, nur weil sie ihrer Einschätzung nach nichts mit ihrem bisherigen Beruf zu tun habe. Für eine Ablehnung müssen sie nachweisen, dass die Beschäftigung für sie unzumutbar ist (Az.: S 2 AS 702/07).

      Das Gericht wies die Klage einer seit längerem arbeitslosen Bürokauffrau ab. Sie hatte sich gegen die Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 30 Prozent gewandt. Zur Kürzung war es gekommen, weil die Klägerin sich geweigert hatte, im Rahmen einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung vorübergehend als Betreuungshelferin in einem Altenheim zu arbeiten. Sie machte unter anderem geltend, diese Tätigkeit sei für sie sinnlos, da sie nichts mit ihrem früheren Beruf zu tun habe.

      Das Sozialgericht ließ das nicht gelten. Vielmehr sei es grundsätzlich von Vorteil, wenn jemand, der seit längerer Zeit arbeitslos sei, "überhaupt irgendeine Art von Arbeit" verrichte. Ferner habe die Klägerin keine anderen Gründe genannt, warum ihr die Arbeit im Altenheim nicht zumutbar sein sollte.

      Quelle: dpa

      Adresse:
      http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Buerokauffrau-muss-…
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 19:13:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Siehe auch:


      Job als Hure zumutbar(HartzIV)

      Thread: Job als Hure zumutbar(HartzIV)
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 19:18:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hat Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA), seinen Laden noch im Griff?

      Veröffentlicht am 21. September 2009 - 00:16 In Kategorie(n) Deutschland, Wirtschaft & Soziales

      JobCenter halten Weisungen ihrer Zentrale nicht ein

      Wuppertal – Eine schnellstmögliche Aussetzung des Paragrafen § 31 SGB II, der Hartz-IV-Empfänger mit erheblichen Sanktionen belegt, verlangt das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium von der Bundesagentur für Arbeit. Erneut zeigt sich, wie dringend die Realisierung eines Sanktionsmoratoriums ist. Obwohl die Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2008 Hinweise zur Handhabung des § 31 SGB II herausgegeben hat, denen zu Folge bei Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, keine Sanktion mehr ausgesprochen werden soll, ist genau das von Januar bis Mai in mindestens 1.619 Fällen geschehen. In einem Offenen Brief an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit fordert das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium nun Aufklärung darüber, wie es dazu kommen konnte und fordert sofortige Abhilfe.

      Dazu schreibt das Bündnis an Frank-Jürgen Weise, den Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie an Heinrich Alt, Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit: „Mit diesem Brief möchten wir uns in einer dringenden Sache an Sie wenden, die die Handhabung eines Teilaspekts berührt und ein Licht auf die Zustände in den ARGEn und Job-Centern wirft. Zu unserer Verwunderung mussten wir feststellen, dass die Statistik Ihres Hauses für die Monate Januar bis Mai (soweit sind die Zahlen veröffentlicht) 1.619 Sanktionen für die Weigerung ausweist, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen.

      Hatten Sie doch am 20.12.08 Hinweise auf eine andere Handhabung des § 31 SGB II herausgegeben, denen zu Folge bei entsprechenden Fällen künftig keine Sanktionen ausgesprochen werden sollen (Rdnr. 31.6a der Hinweise). In diesem Zusammenhang wüssten wir gern:

      Sind die zurückgehaltenen Zahlungen inzwischen an die offenbar zu Unrecht Sanktionierten geleistet worden?

      Falls die Zahlungen noch nicht erfolgten, haben Sie Anweisungen erteilt, dass dies unverzüglich zu geschehen hat?

      Gibt es Gründe, von der Durchsetzung der Anweisung abzusehen?

      In Ihren Hinweisen wird auf zu erwartende Gesetzesänderungen Bezug genommen. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen wurden damit begründet, dass die Regelung des § 31 (1) Nr.1a SGB II unverhältnismäßig sei. Haben Sie im Hinblick auf eine Verletzung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit bereits geprüft, auch die Sanktionen nach § 44 SGB X zurückzunehmen, die wegen der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, vor 2009 ausgesprochen wurden? Falls eine solche Prüfung bereits erfolgte und zu einem negativen Ergebnis führte, dürfen wir die Gründe erfahren?

      In diesem Zusammenhang möchten wir außerdem anfragen, inwieweit überprüft werden kann, ob auch Optionskommunen, deren Daten meist nicht zugänglich sind, diesen Hin-weis befolgen und das Recht einheitlich anwenden?
      Die Unterzeichner:

      Tacheles e.V. (Wuppertal); Prof. Dr. jur. Helga Spindler (Universität Duisburg-Essen); Prof. Dr. Franz Segbers (Univer-sität Marburg); Prof. Dr. Claus Offe (Hertie School of Governance); Prof. Dr. Stephan Lessenich (Friedrich-Schiller-Uni-versität Jena); Markus Kurth MdB (Sprecher für Sozial- und Behindertenpolitik der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen); Katja Kipping MdB (stellv. Vorsitzende der Partei DIE LINKE); Jürgen Habich (BAG Prekäre Lebenslagen - Gegen Ein-kommensarmut und soziale Ausgrenzung e.V., BAG-PLESA); Franziska Drohsel (Bundesvorsitzende der Jusos); Prof. Dr. Klaus Dörre (Friedrich-Schiller-Universität Jena); AG Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz

      http://www.s-o-z.de/?p=7018
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 19:36:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.033.287 von knuspelhuber am 22.09.09 19:18:12Bündnis für ein Sanktionsmoratorium

      Im Internet:


      http://www.sanktionsmoratorium.de/
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 19:36:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      die kommunen versuchen die altersheime und andere pflegeeinrichtungen mit fachlich niedrig- oder unqualifizierten billigstarbeitskräften vollzustopfen, um kosten zu sparen.

      zu 3,

      anregungen der BA (sog. instrumentenreformen) oder auch sinnvolles aus dem SGB ii und iii wird von den örtlichen arges per interner dienstanweisung in die tonnen gekloppt.

      dem weise wird das ziemlich egal sein. hauptsache die statistik wird nicht hinterfragt und rtl u.a. machen weiter werbung für dieses abartige system.

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      Avatar
      schrieb am 22.09.09 20:21:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sie machte unter anderem geltend, diese Tätigkeit sei für sie sinnlos, da sie nichts mit ihrem früheren Beruf zu tun habe.

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Hat natürlich auch nichts damit zu tun, daß man als Bürotussi nur von Mo. bis Fr. arbeiten braucht. Im Seniorenheim dagegen auch Sa, So, Hlg. Abend, 1. u. 2 Weihnachtstag, Silvester, Neujahr, Karfreitag, Ostern, Rosenmontag etc.

      Bei Umverteilung von Geld haben solche Personen keine Probleme zu kassieren, bei Umverteilung von Arbeit ziehen diese Menschen vors Gericht!

      In Büros haben die eine 35 Std. Woche, damit sie sich nicht gegenseitig auf die Füße treten. Und die Pflegekräfte müssen Überstunden kloppen, weil sich gewisse Leute zu fein sind für diese Arbeit.

      Ich wünsche dieser Person einen Schlaganfall und einen kollektiv Streik aller Pflegekräfte!:D
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 21:39:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      1,

      die bürokauffrau hätte auf § 10 sgb II (zumutbarkeit)verweisen müssen, und seelische/mentale oder körperliche probleme im umgang mit pflegebedürftigen als grund für ihre weigerung angeben sollen.
      (und das möglichst glaubhaft)

      mittlererweile ist die verweigerung einer eingliederungsvereinbarung nicht mehr sanktionierunsfähig.

      allerdings wird (kann)dann über § 15 eine explizite forderung und förderung festgelegt werden.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 21:43:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.034.771 von derdieschnautzelangsamvollhat am 22.09.09 21:39:38Richtig, die wat einfach zu dämlich das vernünftig zu begründen.:laugh:

      Und sowas will man auf unsere Eltern/Grosseltern loslassen.:eek:
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 21:44:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      :cry::cry: hoffentlich muss ich nicht als callboy arbeiten :cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 21:52:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      callboy und nutte ist freiwillig.:D

      du könntest aber eine callboy-company gründen und arbeitslose typen anheuern, die dir noch einen vermittlungsgutschein der arge über 2500 mitbringen.:laugh:

      disclaimer:

      nur ernst gemeint, wenn rechtlich unbedenklich.:D
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 21:57:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.034.917 von derdieschnautzelangsamvollhat am 22.09.09 21:52:29schick mal Deine bewerbung an mich--vielleicht bist dann auch dabei :D
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 22:06:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      11,

      solche emotional erniedrigende jobs hab ich schon seit zwei jahrzehnten hinter mir.;)
      Avatar
      schrieb am 23.09.09 02:50:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Altenpflege ist kein Hilfsarbeiterjob, sondern ein Lehrberuf.
      Was nützt unausgebildetes Personal, das dauernd überwacht werden muss.

      Armes Deutschland
      Avatar
      schrieb am 23.09.09 07:36:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.035.821 von szlachta am 23.09.09 02:50:34Altenpflege ist kein Hilfsarbeiterjob, sondern ein Lehrberuf. - Die Arbeitslose soll nicht als Altenpflegerin arbeiten, das kann sie auch nicht, da ihr die notwendige Qualifikation fehlt sondern als Betreuungshelferin, d. h. sie soll die Pfleger entlasten. Zu den Aufgaben des Betreuungshelfers gehört, den Menschen beim Essen zu helfen, mit ihnen spazieren zu gehen, zu spielen, vorzulesen etc. Was ist dagegen einzuwenden? Wenn man in seinem Beruf keine geeignete Arbeit findet, kann man doch vorübergehend mal was anderes machen. Im übrigen gibt es Kurse/Schulungen für angehende Betreuungshelfer, da lernt man was und das kann evtl. sehr brauchbar sein, wenn man irgendwann mal in wieder in seinem Beruf arbeiten möchte.
      Avatar
      schrieb am 23.09.09 08:30:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn die normale Sozialhilfe nicht um 30% zu hoch ist, dann ist eine Absenkung um 30% vermutlich grundgesetzwidrig (siehe GG Artikel 1, Menschenwürde).
      Avatar
      schrieb am 23.09.09 08:35:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.033.240 von knuspelhuber am 22.09.09 19:13:14Indirekt den Versuch zu machen, einen job im Altersheim als Hurenjob zu vergleichen, ist schon schlimmer als lächerlich.
      Avatar
      schrieb am 23.09.09 08:41:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.036.149 von HeWhoEnjoysGravity am 23.09.09 08:30:13Wenn die Fra einen zumutbaren Job ablehnt, ist eine Kürzung gerechtfertigt. Das hat nichts mit Verstoß gegen die Menschenwürde zu tun.

      Es ist ok, dass Menschen, die für ihre Grundsicherung nicht selbs aufkommen können, von der Gesellschaft unterstützt werden. Es ist nicht ok, wenn man jemanden unterstützen muss, obwohl er einen seriösen Job ausüben kann.

      Es ist menschenunwürdig, wenn man Leute unterstützen muss, die mit einem seriösen Job sich selbst versorgen können.
      Avatar
      schrieb am 23.09.09 10:33:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.035.960 von StellaLuna am 23.09.09 07:36:37Im übrigen gibt es Kurse/Schulungen für angehende Betreuungshelfer, da lernt man was und das kann evtl. sehr brauchbar sein, wenn man irgendwann mal in wieder in seinem Beruf arbeiten möchte.


      ...das man beim Bürochef Demenz diagnostizieren kann?
      Avatar
      schrieb am 23.09.09 11:07:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      wo ist das problem?

      ...ich glaube, das, was es im altersheim braucht, kann jeder

      : mitfühlendes Umgehen mit alten menschen
      (werden wir ja alle mal:D)
      Avatar
      schrieb am 23.09.09 11:10:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.033.231 von knuspelhuber am 22.09.09 19:12:26#1

      Hartz 4 = SPD

      Wer sowas wählt, ist selber schuld.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.09.09 12:24:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      Aushungern und Fordern
      Interview mit Claudia Daseking und Solveig Koitz über die rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis. Teil 1 ...

      ... Großzahl der Sanktionen widerrechtlich

      Zusätzlich zu dieser allgemeinen Machtlosigkeit und Erniedrigung sind Langzeitarbeitslose noch der Willkür der Behörden ausgesetzt. Denn die JobCenter und ARGEN haben das Recht, die Zahlungen an Hartz-IV-Empfänger bis zum Wegfall der Leistung einzuschränken, falls diese ihren Anweisungen nicht Folge leisten. Letzteres ist für die Arbeitslosen durchaus schwieriger, als sich das anhört: Schließlich sind die Alg-II-Regelungen in etwa so kompliziert, wie das deutsche Steuerrecht, allerdings mit dem feinen Unterschied, dass Wohlbetuchte mit Hilfe juristischer Spezialisten Ausnahmeregelungen und Steuerschlupflöcher für sich ausfindig und zu ihrem Vorteil nutzen können, während man den Alg II-Bezieher in einem Dschungel voller Fußangel-Paragrafen und unklarer Regelungen, die sich mitunter gegenseitig widersprechen, alleine stehen lässt. Sanktionen sind nicht nur, aber auch ein Mittel, um den Sparvorgaben der Bundesagentur für Arbeit nachzukommen.
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      Eine Großzahl davon ist rechtswidrig, wie die Anzahl der gewonnen Prozesse gegen die Maßnahmen beweist. Diese Anordnungen sind keine Bagatellmaßregeln, sondern gehen an die Existenz: In der Broschüre "Wer nicht spurt, kriegt kein Geld - Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende - Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen" (PDF), welche von der Berliner Kampagne gegen Hartz IV herausgegeben wurde, ist zum Beispiel von einem Fall zu lesen, in dem ein Diabetiker sich aufgrund der Sanktionen kein Insulin und auch kein Essen mehr leisten konnte. Auch sind die Umstände der darin beschriebenen Sanktionen oftmals grotesk: Ein Epileptiker sollte auf einem Baugerüst arbeiten, eine Hartz IV-Bezieherin wurde vom Job-Center dazu angehalten, die "Nebentätigkeit" Prostitution gegen ihren Willen fortzusetzen.

      Über die drakonischen Strafen, die das Gesetz vorschreibt, und die zum Teil lebensgefährliche Sanktionierungspraxis von JobCentern und ARGEN sprach Telepolis mit Claudia Daseking und Solveig Koitz, welche die Broschüre mitverfasst haben und Mitinitiatorinnen des "Bündnis für ein Sanktionsmoratorium" (PDF) sind, einer erstaunlich breiten Plattform namhafter Vertreter aus Politik, Erwerbsloseninitiativen, Wissenschaft und Kirche. Solveig Koitz arbeitet seit Jahren als Sozialberaterin für Hartz-IV-Beziehende. ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31162/1.html
      Avatar
      schrieb am 23.09.09 13:13:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      die argen sind ein sammelsurium von drehstuhlrangers und menschen mit kapo-ambitionen, die ihre übertragene macht an hilflosen ausleben dürfen. .
      die wenigen ausnahmen leiden unter kognitiver dissonanz und sind eigentlich ein fall für den psychoanalytiker.

      das system funktioniert so, dass druck auf die arge-mitarbeiter ausgeübt wird, die wiederum den druck auf die hilfebedürftigen weitergeben.
      der eigentliche job des arge-mitartbeitgers besteht im ausdrucken von eingliederungsvereinbarungen, verteilen von vermittlingsgutscheinen und verschlampen von unterlagen, die für eine erlangung von unterstützung relevant ssind...

      was kann der bedürftige tun, um sich zu schützen?

      -das beiziehen von fachanwälten bei offensichtlicher rechtsbeugung ist immer eine gute möglichkeit. die kosten dafür hat die arge zu tragen.

      -beiziehen von vertrauenspersonen bei vorladungen und anschließende niederschrift mit eidesstaatlicher versicherung des zeugen, um eventuell auch strafrechtlich vorgehen zu können.

      -schriftliche Beschwerden mit dezidierter sachverhaltsdarstellung und benennung von zeugen an die nächsthöhere instanz (landesdirektionen der ba oder gleich nach nürnberg)

      -beschwerden an die politischen fraktionsführer der kommunen,

      -und immer wirkungsvoll die schilderung an diverse medienredaktionen (breite streuung, da sich gerade kommunale und regionale medien scheuen, gegen die verantwortlichen parteien zu schreiben, die innerhalb einer kommune großen anteil an den gestaltungsmöglichkeiten der argen haben und diese oft gezielt und negativ für die betroffenen hilfebedürftigen beeinflussen....
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 02:46:09
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.036.201 von 23552 am 23.09.09 08:41:28Wenn die Fra einen zumutbaren Job ablehnt, ist eine Kürzung gerechtfertigt. Das hat nichts mit Verstoß gegen die Menschenwürde zu tun.

      Im Gegeensatz zu einigen Usern auf wo und anderen Neoliberalen in Deutschland haben die Anhänger von
      -------------------------------------------------------
      Bündnis für ein Sanktionsmoratorium

      Im Internet:

      http://www.sanktionsmoratorium.de/
      --------------------------------------------------------------------
      erkannt wohin der Hase läuft (Tip "Masse und Macht" )
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 05:55:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich vermute mal, dass es eine massive Ungerechtigkeit gibt. Einige kriegen problemlos Geld und verdienen nebenbei auch noch schwarz Kohle, während andere mit fadenscheinigen Begründungen Kürzungen hinnehmen müssen.

      Gibt es da ein System? Werden vielleicht sogar schlechte Menschen bevorzugt?
      (natürlich nicht offiziell vom Staat, sondern von korrupten Angestellten und der Mafia)
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 09:54:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.037.589 von Blue Max am 23.09.09 11:10:02Sei froh, dass sich die SPD durchgesetzt hat.
      Die Unionsparteien machten einen ganz anderen Vorschlag, nämlich den Langzeitarbeitslosen Lebensmittelpakete zu geben statt Geld.

      Ob auch eine Lebensmittelkürzung bis runter zu Brot und Wasser vorgesehen war, das weiß ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 09:58:10
      Beitrag Nr. 26 ()
      25,


      LAGER!!!!:D
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 10:04:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.045.034 von HeWhoEnjoysGravity am 24.09.09 05:55:59Die Ungerechtigkeit geht noch viel weiter, denn es kommen Menschen zur Welt die intelligent sind und auch welche die weniger intelligent sind. Wie möchtest Du diese Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen?

      Wenn Du mit Kürzungen nicht einverstanden bist, kannst Du ja einen Spendenfonds einrichten, der diese Ungerechtigkeit ausgleicht.

      Ich bin der Meinung, dass jemand der gesund ist, sehr wohl arbeiten kann, auch halte ich einen Betreuer-Job in einem Altenheim für zumutbar.

      Im übrigen wird niemand gezwungen HartzIV zu beantragen wenn er mit den Regelungen nicht einverstanden ist. Wer aber die Unterstützung in Anspruch nimmt, sollte der Gesellschaft auch etwas zurück geben, und nicht auf einen Job in seinem ursprünglichen Ausbildungsberuf bestehen.
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 10:17:33
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.044.980 von knuspelhuber am 24.09.09 02:46:09Was für ein Schwachsinn.

      Das hat doch nichts mit Neoliberalismus zu tun.

      Wieso sollt sich jemand auf die faule Haut legen, wenn eine zumutbare Arbeit zu Verfügung steht.

      erkannt wohin der Hase läuft (Tip "Masse und Macht" )

      Wau, soll die Masse der Arbeitslosen denen also, die noch arbeiten, Steuern zahlen, und damit das Geld für ALG II erwirtschaften, zeigen wo der Hammer hängt?

      Altenpfleger/in ist ein zumutbarer Job. Viele führen ihn aus. Warum soll jemand, in dessen Beruf keine Zukunft mehr ist, zu diesem Job wechseln, in dem Leute benötigt werden? Sollten wir wirklich, auf Kosten der Steuerzahler, die auch nicht immer die freie Auswahl bei der Berufswahl hatten, die erste Generaton von Menschen sein, die denjenigen, die ihren Job verloren haben, das Recht einräumen, nur die ARbeit anzunehmen, zu denen sie Lust haben?
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 10:19:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.046.062 von StellaLuna am 24.09.09 10:04:33Die Ungerechtigkeit geht noch viel weiter, denn es kommen Menschen zur Welt die intelligent sind und auch welche die weniger intelligent sind. Wie möchtest Du diese Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen?

      Da hat Huxley in "Schöne neue Welt" schon so seiner Vorschläge. Einige scheinen so etwas gar nicht so schlecht zu finden.
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 10:30:03
      Beitrag Nr. 30 ()
      28,29

      wie man diese ungerechtigkeit aus der welt schaffen soll?

      ja ganz einfach nach dem rot-grünen konzept.

      abi gibts gleich mit der geburtsurkunde und damit jeder einen akademischen abschluss vorweisen kann, werden studienfächer wie fernsehgucken, luftschlösser bauen, emanzipation oder einfach nur mann- und frausein eingeführt.:D

      diplom-frau/mann klingt doch passabel und reicht in 30 jahren sicher fürs mittlere management.. :D
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 12:10:42
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.046.062 von StellaLuna am 24.09.09 10:04:33Die Ungerechtigkeit geht noch viel weiter, denn es kommen Menschen zur Welt die intelligent sind und auch welche die weniger intelligent sind. Wie möchtest Du diese Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen?

      Die Frage wird nur aufgeworfen, um vom Unterlassen dort abzulenken, wo es möglich wäre Gerechtigkeit zu schaffen bzw. abstrakter "gerechtere Verhältnisse" zu schaffen. Auf diese Polemik können wir gerne verzichten.

      Selbstredend macht es aber Sinn für gleiche Bildungschancen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zu sorgen. Das ist ohne weiteres möglich.
      Die Realität sieht jedoch anders aus. Das Schulsystem verkommt und der verantwortlichen "Elite" ist es egal, weil sie für ihren Nachwuchs schon die richtigen Voraussetzungen schaffen.
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 13:47:54
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.047.218 von T.Hecht am 24.09.09 12:10:42Lernen müssen die lieben Kleinen aber noch selbständig. Da kann man die Kinder noch so gerne hin und her schieben, an dem Punkt kommt man nicht vorbei.
      Das gilt übrigens auch für alle Schulformen. Von Sonderschule bis Elitegymnasium. Und wer das fleißig tut, der wird auch mal ein Großer. Egal wo man herkommt.

      :)
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 14:25:47
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.047.988 von diggit am 24.09.09 13:47:54Und wer das fleißig tut, der wird auch mal ein Großer. Egal wo man herkommt.

      Selbstredend und wenn man nur fleißig Teller wäscht schafft man es auch zum Millionär.
      Wir haben mittlerweile Strukturen die die Durchlässigkeit zwischen den Schichten erheblich einschränken. Das Bildungswesen gehört sicher dazu.
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 14:34:01
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.046.190 von 23552 am 24.09.09 10:17:33An dem Altenheimjob für eine Bürokauffrau gibts keine berechtigte Kritik.

      Meckern die Alten:confused:
      Avatar
      schrieb am 25.09.09 08:36:24
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.047.218 von T.Hecht am 24.09.09 12:10:42Selbstredend macht es aber Sinn für gleiche Bildungschancen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zu sorgen. Das ist ohne weiteres möglich. - wenn Eltern sich nicht um ihren Nachwuchs kümmern, kannst Du nicht erwarten, dass die Schulsysteme das regulieren.

      Dass es Ungerechtigkeiten im Schulsystem gibt dürfte mittlerweile bekannt sein, und wenn Eltern dagegen nicht angehen, so müssen sie sich das "Versagen" ihrer Sprößlinge auf die eigene Fahne schreiben. Eltern, die Interesse an der schulischen Laufbahn ihrer Kinder haben, deren Kinder fallen auch nicht durch das soziale Raster. Wenn sie sich aber jahrelang nicht an Elternabenden zeigen, ihnen schnurzegal ist ob ihre Kinder Hausaufgaben machen oder nicht, sie sich auch nicht darum kümmern, ob ihre Kinder den Unterricht schwänzen, so können diese Defizite nicht den Schulen, Lehrern und dem Schulsystem angelastet werden.

      Irgendwo muss es schon noch so etwas wie Eigenverantwortung geben, und wenn Eltern nicht mehr in der Lage sind, diese bei ihren Kindern zu übernehmen, dann sollte man ihnen die Kinder wegnehmen, dann sind sie in Pflegefamilien besser aufgehoben.


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