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    Umzug ins Ausland - Steurpflichtig trotzdem in Deutschland??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.09.09 14:54:23 von
    neuester Beitrag 01.10.09 18:23:09 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 26.09.09 14:54:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Schaut Eich mal bitte diesen Artikel an:

      http://www.mmnews.de/index.php/20080702570/MM-News/EU-Abgeor…

      Dort ist unter anderem erwähnt, dass man nach einem Umzug ins Ausland in Deutschland voll steuerpflichtig bleibt, wenn folgendes gegeben ist:

      "Wer irgendwelche Kontakte nach Deutschland hat, und sei es nur eine Garage oder ein Lagerraum für seine Möbel, der muss in Deutschland voll versteuern.

      Hier gilt das so genannte Prinzip des Lebensschwerpunktes. Der ist gegeben, wenn man Familie in Deutschland hat, oder auch nur einen Schlüssel zu einer Wohnung. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie lange der Auslandsaufenthalt dauert.

      Selbst wenn man ins Ausland geht und alle Brücken abbricht, ist man per Erlass immer noch voll steuerpflichtig in Deutschland - für weitere 10 Jahre."


      Kennt sich jemand damit aus? Bis vor kurzem war es doch noch so, dass es reichte, mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland zu wohnen und von dort aus zu arbeiten :confused:.

      In meinem Fall würde ich natürlich Möbel einlagern und auch eine Zweitwohnung nicht aufgeben, aber ich würde höchstens 2-3 Wochen in Deutschland sein.

      Freue mich über Antworten, Zaturn
      Avatar
      schrieb am 26.09.09 17:22:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.063.174 von Zaturn am 26.09.09 14:54:23Hallo Zaturn,

      Du musst unterscheiden zwischen der unbeschränkten Steuerpflicht und der tatsächlichen Steuerbelastung.

      Wer z.B. einen Wohnsitz in D, NL und F hat, ist erstmal in allen drei Ländern unbeschränkt steuerpflichtig. Damit wäre - je nach nationalem Steuerrecht - das Welteinkommen steuerpflichtig, regelmäßig mit der Möglichkeit, die im Ausland gezahlten Steuern anzurechnen. Daneben wird die unbeschränkte Steuerpflicht auch durch den gew. Aufenthalt (183-Tage-Regelung) begründet, wenn kein Wohnsitz besteht.

      Um diese evtl. eintretende Doppelbesteuerung abzumildern/aufzuheben, gibt es DBA mit den meisten Ländern. Diese bestimmen dann, wer konkret für welche Einkünfte Steuern erheben darf und bestimmen ggfs. auch die Anrechnung.

      Die unbeschränkte Steuerpflicht führt aber mindestens zu einem höheren Steuersatz, da für die Bestimmung des Steuersatzes alle Einkünfte berücksichtigt werden und nicht nur die inländischen.

      Die im Link genannte Steuerpflicht : Ist man vor Wegzug mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland gewesen, dann gilt bei Wegzug noch 10 Jahre die deutsche Steuerpflicht. gilt nur bei einem Umzug in eine "Steueroase" mit niedriger Besteuerung. Wer nach DK oder A umzieht, entgeht aber der Besteuerung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 26.09.09 18:01:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.063.174 von Zaturn am 26.09.09 14:54:23wie lässt sich das denn durchsetzen, wenn der "Steuersklave" im Ausland ist? Haben die deutschen Behörden Zugriff aufs Ausland?! Bei nichtgezahlter Steuer bei Wiedereinreise gleich verhaften oder die Klamotten vom Leib reissen, oder wie?!
      Avatar
      schrieb am 26.09.09 19:08:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.063.174 von Zaturn am 26.09.09 14:54:23Worin besteht das Problem, seinen Beistzstand in Deutschland zu verschenken oder vollkommen zu veräussern?
      Avatar
      schrieb am 26.09.09 20:11:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.063.174 von Zaturn am 26.09.09 14:54:23Ich befasse mich auch grade mit dem Thema.

      Lagere deine Möbel auf einen anderen Namen ein.
      (Familie etc)

      Deine Zweitwohung würde ich im Hinblick auf kommende Änderungen im Steuerrecht auch auf eine andere Person laufen lassen.

      Oder du beauftragst eine "Firma" in dem Land wo du hin möchtest, deine Wohnung zu mieten.

      Wenn du eine 2. Wohung hast, will das das Amt wissen.

      Wenn du in Deutschland bist nutze niemals Kreditkarten aus Deutschland.

      Bahnfahrkarten immer am Schalter kaufen, weil ohne Namen;)

      Überweise nie von deinem ausländischen Konto auf dein Deutsches.

      wenn du die 183/185? Tage Frist ohne Wohnsitz oder ähnliches hast können die dir nichts, wenn du Besitz in Deutschland hast und du mit einer Prüfung zu rechnen hast, dann würde ich mal zum guten Buchhalter oder Anwalt (In und ausländisches Steuerrecht) gehen.

      Die haben Schweigepflicht.

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      schrieb am 27.09.09 10:39:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.063.174 von Zaturn am 26.09.09 14:54:23Hallo Zaturn

      Ich habe zum Thema diesen Bericht in der NZZ gefunden, der das Verhältnis Schweiz-USA betrachtet.

      http://www.nzz.ch/nachrichten/wirtschaft/aktuell/doppelbuerg…

      Massgebend wird das mit dem betreffenden Land abgeschlossene DBA sein. Auf jeden Fall lohnt es sich, mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei Kontakt aufzunehmen, weil sich die Bedingungen von Land zu Land unterscheiden werden.
      Avatar
      schrieb am 01.10.09 18:23:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank schon mal für die Antwortten, Leute. Auf die W:O-Community ist Verlass :kiss:. Sobald ich zu meinem Fall etwas näheres weiß, stelle ich ein update ein :).


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