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    ETW an Bruder verschenken oder verkaufen...Steuern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.10.09 13:09:55 von
    neuester Beitrag 08.10.09 14:26:31 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.153.507
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      schrieb am 07.10.09 13:09:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine kleine ETW in einer Zwangsversteigerung erworben.
      Schätzwert waren 30 Tsd, ich habe sie für 12 Tsd. bekommen.

      Die Wohnung ist in Ordnung und vermietet, ist auch nicht die erste ETW die ich in einer Versteigerung erworben habe.

      Meine Frage an euch: Ich würde sie gern an meinen Bruder weitergeben, ohne dass möglichst Kosten anfallen. Er würde mir natürlich auch nur die 12 Tsd. zahlen müssen, logo.

      Wie sollte ich vorgehen?
      Offizieller VK an ihn? Da fallen ja sicher Grunderwerbssteuern an. Spekulationssteuern doch sicher nicht, wenn ich dabei keinen Gewinn mache?

      Wäre eine Schenkung möglich? 12 Tsd. sind ja nicht die Welt, die kann er bei mir im Garten abarbeiten o.ä. ;)

      Oder soll er mir einfach die Kohle geben + ich leite ihm monatlich die Mieteinnahmen weiter?
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 16:07:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.131.014 von Gammelfleischer am 07.10.09 13:09:55Kannst du deinem Bruder schenken!!
      Freibetrag beträgt nämlich 20 000€!!

      [urlQuelle]http://www.banktip.de/schenkung.html[/url]
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 17:06:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.131.014 von Gammelfleischer am 07.10.09 13:09:55die frage ist, ob das finanzamt den kaufpreis als schenkungswert akzeptiert, wenn der schätzpreis bei 30000 euro liegt ausserdem soll er ja gegenleistungen erbringen. das dürfte dann wohl keine schenkung mehr sein
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 18:16:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      kannst ja noch ein Steuersparmodel daraus machen

      die Gartenarbeit wäre ja dann Haushaltsnahme Dienstleistung, alles vereinbaren wie unter Fremden und so, alles in Notarvertrag reinpacken.

      Da freut sich jeder Sachbearbeiter beim Finanzamt :keks:

      :D++

      zum Preis Ersteigerungspreis ist der tatsächlich erzielbare preis also demnach auch für das FA bindend, sollte dann nur zeitnah verscherbelt werden.

      kannst ja noch ne zweite wohnung draufpacken :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 21:16:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      moin,
      grunderwerbsteuer fällt bei jedem übertrag an. Auch wenn dus deinem bruder schenkst. Nur unter ehepartnern gibts da freigrenzen.
      Also is schenken und verkaufen zum einkaufspreis aus kostengründen egal. Ihr müsst immer zum notar und es fällt grunderwerbsteuer an. u könntest die hütte deinem bruder allerdings für 5T€ verkaufen. Dann wird die steuer und die gebühren geringer. Aber mal ehrlich du sagst 12 T€ sind keine große nummer und dann diskutierst du hier über 3,5% (4,5% in berlin) von 12 T€ oder 5T€ ??
      Servus

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      Avatar
      schrieb am 07.10.09 21:45:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.135.375 von schlier am 07.10.09 21:16:55:eek::eek:seit wann fällt bei einer schenkung grunderwerbssteuer an?
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 11:13:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei Schenkung fällt definit keine Grunderwerbsteuer an, da das deutsche Steuerrecht zumindest versucht, die parallele Belastung mit zwei Verkehrssteuern (hier: Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer und zusätzlich Grunderwerbsteuer) zu vermeiden.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 14:23:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Schenk sie deinem Bruder zeitnah zum Erwerb. Zugrundeliegender Wert für FA ist dann der Kaufpreis.
      So 12 bis 24 Monate später schenkt dir dein Bruder dann überraschenderweise so ca. 13000 Euro cash.;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 14:26:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ergänzung: Bei Schenkung fällt m.M.n. keine Grunderwerbsteuer an.

      http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html


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