checkAd

    Schwarzgeld - Harte Zeiten für Besitzer schwarzer Konten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.09 11:15:18 von
    neuester Beitrag 29.01.10 20:50:52 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.153.572
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.347
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.10.09 11:15:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Harte Zeiten für Besitzer schwarzer Konten


      Wegen neuer Gesetze schützt bald sogar die Selbstanzeige nicht mehr in allen Fällen vor Strafe - von Stephan Haberer.


      Was haben Belgien, die Bermudas, die Cayman Islands, Dubai, Gibraltar, Guernsey, die Isle of Man, Jersey, Liechtenstein, Malta, die Vereinigten Arabischen Emirate und Zypern gemeinsam? Ganz einfach, all diese Länder und Gebiete sind als Fluchtburgen für Schwarzgeld bekannt. Und: Seit Anfang März haben diese Steueroasen mit Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach OECD-Standard unterzeichnet. Heißt: Der Fiskus kommt bald viel leichter an Infos über schwarze Konten.


      Auch die globale Schwarzgeld-Fluchtburg Nummer 1, die Schweiz, sowie weitere Steueroasen - etwa Andorra, Hongkong, Luxemburg, Macao, Monaco, Österreich und Singapur - verhandeln inzwischen mit Deutschland über ähnliche Abkommen oder haben mitgeteilt, künftig den OECD-Standard zu beachten. Damit hat die Finanzkrise, in deren Folge Schwarzgeldoasen international geächtet wurden, für Schwarzgeldbesitzer äußerst unangenehme Begleiterscheinungen.


      Denn der OECD-Standard greift nicht erst, wenn ein Steuerstrafverfahren läuft. In Artikel 26 des DBA-Musterabkommens ist geregelt, dass Staaten Informationen zur Verfügung stellen müssen, die für den anderen Staat zur korrekten Besteuerung relevant sind und anders nicht beschafft werden können. Das gilt auch für Bankinformationen sowie für Informationen über Eigentümer von Gesellschaften sowie Gründer und Begünstigte von Stiftungen.


      "Der Knackpunkt ist, dass damit auch Bankinformationen allgemein ausgetauscht werden können - und das nicht nur bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens", schreibt Anton Götzenberger in seinem Buch "Schwarzgeld richtig legalisieren". Und: "Es reicht vielmehr aus, dass die Informationen für Besteuerungszwecke relevant sind - was immer der Fall ist." Selbst wenn in einem Land das Bankgeheimnis per Gesetz oder Verfassung geschützt ist, entbindet das den Staat nicht davor, vorhandene Daten rauszurücken. Oder sogar für den anderen Staat die zur Besteuerung notwendigen Infos zu ermitteln.


      Der Informationsaustausch nach OECD-Standard bezieht sich zudem auf alle Steuerangelegenheiten - nicht nur auf solche, die in DBAs geregelt sind. Wenn Länder künftig also mit dem deutschen Fiskus kooperieren, dann wird auch die Höhe der Gesamteinkünfte mitgeteilt.


      Vom Finanzministerium heißt es denn auch leicht euphorisch: "Hervorzuheben ist, dass ein Auskunftsersuchen auch zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle gestellt werden kann, wenn ein begründeter Verdacht der Steuerhinterziehung besteht." Das bedeutet nun aber im Umkehrschluss, dass kein Staat durch die neuen Abkommen dazu verpflichtet wird, spontan und auf automatischer Basis fremden Staaten Informationen zukommen zu lassen. Vielmehr muss der um Amtshilfe ersuchende Staat zumindest einen konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung glaubhaft machen.


      Wie konkret das alles sein muss, ob schon dünne Behauptungen ins Blaue hinein ausreichen, wird erst die Zukunft zeigen. Viel Hoffnung für Schwarzgeldsünder haben aber selbst Spezialdienste wie der "Geldbrief" nicht mehr: "Machen wir uns nichts vor: Das Endziel der starken Staaten bleibt der automatische Auskunftsverkehr per Knopfdruck", ist in dem Liechtensteiner Fachblatt für steueraverse Anleger zu lesen.


      Und das Ziel scheint erreichbar, nachdem sich in der Vergangenheit viele Aktionen gegen Steueroasen als zahnlos entpuppt haben. So soll die derzeit dank vieler Schlupflöcher noch recht zahme EU-Zinsrichtlinie verschärft werden. Hier will man den Anwendungsbereich auch auf juristische Personen ausdehnen. Bisher konnten Anleger die Richtlinie umgehen, indem sie eine Stiftung oder einen Trust zwischenschalteten. Zudem steigt ab 2011 der Steuersatz bei der EU-Quellensteuer auf 35 Prozent und ist damit höher, als die in Deutschland 2009 eingeführte Abgeltungsteuer.


      Auch die Zahl der Länder, die überhaupt EU-Quellensteuer abführen, nimmt ab. So hat Belgien angekündigt, ab 2010 vom anonymen EU-Quellensteuerabzug zum Informationsaustausch zu wechseln. Sprich: In drei Monaten werden belgische Schwarzgeldkonten natürlicher Personen dank Kontrollmitteilung für den deutschen Fiskus sichtbar. Zudem haben Luxemburg, Liechtenstein und die Schweiz ihre feinsinnige Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufgegeben. Sie gewähren ausländischen Behörden Rechtshilfe schon bei einfacher Steuerhinterziehung.


      Um wenigstens Reste des Bankgeheimnisses zu retten und die Einführung automatischer Auskunftsverfahren zu verhindern, wird in der Schweiz das "Gysi-Modell" diskutiert - benannt nach dem Schweizer Bankier Alfredo Gysi. Demnach würden Depots und Konten von Ausländern in der Schweiz so besteuert, als würden sie in deren Heimatländern geführt. Mit einem kleinen Unterschied: Die Besteuerung soll anonym erfolgen. Für deutsche Kunden Schweizer Banken würde somit die deutsche Abgeltungsteuer gelten.


      Der besondere Charme dieses Modells: Schwarzgeld würde mit der Zeit automatisch wieder weiß. Denn seit Einführung der Abgeltungsteuer besteht gegenüber dem deutschen Fiskus keine Deklarationspflicht für Kapitalerträge mehr. Die Bank zieht die Abgeltungsteuer ab - das war's.


      Jedoch darf bezweifelt werden, dass sich der nächste deutsche Finanzminister auf solche Deals einlässt. Zumal der Fiskus die Daumenschrauben angezogen hat. So intensiviert der Zoll die Überwachung grenzüberschreitender Bargeldtransfers. Mit Erfolg. 2008 wurden über 21 Millionen Euro undeklariertes Bargeld bei Kontrollen gefunden - viermal mehr als 2007. Übrigens: Bei Nicht- oder Falschanmeldung mitgeführter Barmittel drohen Geldbußen von bis zu einer Million.


      Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher mithilfe von Experten eine Selbstanzeige - oder in Spezialfällen die finanziell günstigere Berichtigungsanzeige - erwägen. Werden bisher verschwiegene Einkünfte nacherklärt, kommt der Fiskus einem dabei mit einer Strafbefreiung entgegen. Das heißt aber nicht, dass eine Selbstanzeige kostenlos ist. Neben der Steuernachzahlung für bis zu zehn Jahre sind pro Jahr sechs Prozent Hinterziehungszinsen fällig.


      Dabei sollte beachtet werden, dass ab 2011 der Ausweg via Selbstanzeige versperrt sein kann.< Denn mit dem neuen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wurden neue Mitwirkungs- und Nachweispflichten für alle geschaffen, die Geschäftsbeziehungen zu Staaten haben, die sich nicht an die OECD-Standards halten. Heißt: Ab 2010 müssen Bürger und Unternehmer gegenüber dem Fiskus mehr Informationen rausrücken, wenn sie in unkooperativen Staaten und Gebieten Geschäfte machen oder dort Konto oder Depot haben. Wer keine Infos gibt, dem werden steuerliche Abzugsmöglichkeiten wie Steuerbefreiung für Dividenden oder der Abzug von Werbungskosten gestrichen.


      Zudem können Steuerbürger zu eidesstattlichen Erklärungen verpflichtet werden, in denen sie bestätigen, keine Konten und Depots im Ausland zu haben. Genau das hat es für Inhaber schwarzer Auslandskonten aber in sich. Wer ab 2010 ausländische Kapitalerträge weiter verschweigt und dem Fiskus zugleich die Richtigkeit seiner Angaben bezeugt, kann keine Selbstanzeige mehr abgeben, ohne das Risiko einer Strafverfolgung wegen einer falschen Versicherung an Eides statt einzugehen.
      Und was, wenn das Kind schon im Brunnen liegt und der Fiskus wegen ausländischer Schwarzgeldkonten ermittelt? Dann gibt es als letzten Ausweg eventuell noch die Möglichkeit, Banken für die vermittelten Offshorekonstrukte in die Haftung zu nehmen.


      Zollfahndung: Wer innerhalb der EU mit mehr als 10000 Euro über die Grenze will, muss das Geld auf Nachfrage deklarieren. Will man über eine EU-Außengrenze, muss man solche Beträge sogar von sich aus melden - Bild: Ecopix Fotoagentur


      Selbstanzeige oder Berichtigung

      Wurden Steuern auf (ausländische) Kapitaleinkünfte durch Abgabe unrichtiger oder unvollständiger Steuererklärungen verkürzt, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten für eine nachträgliche Legalisierung dieses durch die Verkürzung generierten Schwarzgelds: die Selbstanzeige oder die Berichtigungsanzeige. Dabei ist eine Berichtigung (nach Paragraf 153 AO) nur möglich, wenn man erst nach Abgabe der falschen Steuererklärung Kenntnis davon bekam, dass diese unvollständig oder falsch war - dies gilt etwa für Erben - oder die Steuer zum Zeitpunkt der Berichtigung noch nicht veranlagt war.

      Autor: Eurams exklusiv
      Avatar
      schrieb am 29.01.10 20:01:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schäuble überlegt noch
      Händler fordert 2,5 Millionen Euro für Daten über Steuersünder

      Von Joachim Jahn und Manfred Schäfers

      Wenn der Steuerfahnder klingelt: Für fünf Kontoinhaber ist es für eine Selbstanzeige schon zu spät

      29. Januar 2010 Steuersünder mit einem Konto in der Schweiz müssen neue Strafverfahren fürchten: Ein Informant hat der deutschen Finanzverwaltung die Daten von 1500 Kapitalanlegern angeboten. Der Mann verlangt dafür nach Informationen der F.A.Z. 2,5 Millionen Euro. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) überlegt derzeit, ob er sich auf den Handel einlassen soll.

      In der Liechtenstein-Affäre im Februar 2008, in die unter anderem der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel verstrickt war, hatte der Bundesnachrichtendienst für entsprechende Datensätze rund fünf Millionen Euro bezahlt; dies hatte jedoch in der Öffentlichkeit eine hitzige Diskussion ausgelöst. Falls Schäuble deshalb den Ankauf der CD mit den Daten ablehnt, verzichtet er auf ein gutes Geschäft. Denn der Informant hat den Steuerfahndern Testmaterial übergeben.

      Wolfgang Schäuble

      Die Überprüfung dieser Stichprobe ergab: In jedem der fünf Fälle wäre eine Steuernachzahlung von jeweils einer Million Euro fällig. Die Ermittler schätzen, dass die Unterlagen rund 100 Millionen Euro in die Staatskasse spülen würden, wenn Schäuble sich auf den Handel einließe. Zuweilen ist von einer deutlich höheren Größenordnung die Rede. Wenn der Finanzminister sich gegen den Kauf der gesamten Daten entschiede, werde der Informant wohl eine Provision wenigstens für diese fünf Fälle verlangen, hieß es.
      ...

      http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc…

      Was gibt's da zu überlegen? Kaufen, ermitteln und Steuern und Bußgeld eintreiben.
      Avatar
      schrieb am 29.01.10 20:50:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.845.833 von StellaLuna am 29.01.10 20:01:28vielleicht ist er ja selber auf der Liste...:laugh:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Schwarzgeld - Harte Zeiten für Besitzer schwarzer Konten