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    Die Rechtspraxis des Landgerichts Hamburg gefährdet die Pressefreiheit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.10.09 11:38:46 von
    neuester Beitrag 21.10.09 17:40:20 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.153.807
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      Avatar
      schrieb am 21.10.09 11:38:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://aktien-blog.com/begruendung-pressefreiheit-landgerich…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://aktien-blog.com/begruendung-pressefreiheit-landgerich…



      Mal abgesehen was man von dem "Fall Frick" hält und welchen Kenntnisstand der ein oder andere hat, die breite Masse wird nicht erfahren was wirklich zu dieser Zeit passiert ist, aber das was beim Gericht in HH passiert ist eine Schande für die Pressefreiheit.

      MF das war ein Fehler, egal was früher war oder nicht war. Mit dem Verhalten, was durch dieses Theater an den Tag gelegt wird, schadest du dir noch mehr als es eigentlich noch möglich war.


      Schande über diese Begründung:


      In der Begründung bringt das Landgericht seine Rechtsauffassung folgendermaßen auf den Punkt: “Dabei kommt es - jedenfalls wenn es sich, wie vorliegend, um rufbeeinträchtigende Behauptungen handelt - auch nicht darauf an, ob die Behauptung vormals zutreffend und zulässig war.”
      Avatar
      schrieb am 21.10.09 14:27:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.220.839 von stargold123 am 21.10.09 11:38:46Nicht jeder Schreiberling, der schlampig arbeitet oder eine abweichende Rechtsauffassung vertritt, sollte gleich die Pressefreiheit in Gefahr sehen, wenn er mal seine Fehler partout nicht einsehen will und dafür gemaßregelt wird.

      So, wie es das Blog selber beschreibt, wurde dort eine - tatsächlich zum fraglichen Zeitpunkt - falsche Behauptung abgemahnt, nämlich die Existenz eines Arrest, und diese Abmahnung ignoriert. Logischerweise endet sowas wie im vorliegenden Fall, da zunächst mal, wie das Landgericht durchaus korrekt festgestellt hat, es nicht auf die seinerzeitige Rechtmäßigkeit mehr ankommt.
      Avatar
      schrieb am 21.10.09 17:19:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Manchmal muß zwischen Pressefreiheit und dem Anspruch des Bürgers auf Wahrung seiner Würde abgewogen werden ... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.10.09 17:39:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      hehe,

      es geht darum, das ein alter Bericht, der zur Erscheinung noch richtig war, mit Datum versehen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr aktuell war.

      Da das Ergebnis bzw die Einigung nicht veröffentlicht wurde.

      Um seine Spuren zu verwischen um mit einem anderen Namen ein ähnliches Buis weiter machen zu können.

      Auch wenn es rechtlich wohl vorerst ok war, aber die Art und weise ist beschämend.

      Da MF ja etliche Unstimmigkeiten zugegeben hat ist auch nach einer Einigung die Tat immer noch die gleiche.

      Wenn ich schon so ein Ding abziehe bzw auf eine Falle von Igor reinfalle, dann muss man auch bis zu letzten Konsequenz dazu stehen.

      Und nicht nur weil ein relativ guter frühere Geschäftspartner von jemanden der sehr viel mit der Aufklärung der 3 Rakten zu tun hatte in seinem Bogg dazu was schreibt;)
      Avatar
      schrieb am 21.10.09 17:40:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.224.191 von Wilma_II am 21.10.09 17:19:28Manchmal muß zwischen Pressefreiheit und dem Anspruch des Bürgers auf Wahrung seiner Würde abgewogen werden ... augen verdrehen

      Korrekt!, Indes schlimm, dass MF Bürger ist, Würde hat er wohl kaum.:laugh:


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