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    Abgeltungssteuer bei Ausübung von Optionsscheinen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.11.09 15:04:41 von
    neuester Beitrag 18.06.10 21:41:39 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.154.078
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      Avatar
      schrieb am 05.11.09 15:04:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Situation:
      Die Optionscheine wurden vor dem 1.1.2009 gekauft und am 1.6.2009 ausgeübt,
      d.h. seit dem 1.6. sind durch die Ausübung Aktien im Depot.

      Wie wird ein Verkauf der Aktien steuerlich behandelt?
      Avatar
      schrieb am 05.11.09 17:15:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.327.085 von estudent am 05.11.09 15:04:41Eine höchst interessante Frage!!!
      Auch Google scheint da nicht weiterhelfen zu können!

      Frag doch mal beim Finanzministerium nach und lass uns die Antwort dann zukommen!

      PS: Dieser Thread kommt zu meinen Favoriten!!!
      Avatar
      schrieb am 05.11.09 17:24:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.327.085 von estudent am 05.11.09 15:04:41Also ich würde mal 1 Aktie verkaufen und dann schauen, wie die Depotbank abrechnet.
      Avatar
      schrieb am 05.11.09 18:29:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.327.085 von estudent am 05.11.09 15:04:41Hallo estudent,
      müsste so laufen wie bei Zertifikaten, die in Aktien umgetauscht werden.

      Die Einbuchung/Umtausch/Bezug gilt als abgeltungssteuerpflichtige Anschaffung. Bei einem Verkauf wird dann Abgeltungssteuer auf die Kursveränderung gerechnet.

      Sicher bin ich mir nicht, zu welchem Kurs die Aktien eingebucht werden:
      Ich tippe mal auf den den Tageskurs der Aktie bei Ausübung!

      Möglich wäre aber auch der Basispreis oder Basispreis zzgl. Kaufkurs der OptScheine ... (zumindest die letzte Variante sehe ich als unwahrscheinlich an).

      Sollte sich das bis Anfang nächster Woche noch nicht geklärt haben, schaue ich mal in meinen Unterlagen nach (bin zur Zeit nicht am Arbeitsplatz)!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 10.11.09 00:52:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.329.220 von ReneBanker am 05.11.09 18:29:26Hallo,
      habe jetzt mal in meinen Unterlagen nachgelesen, aber leider nichts konkreteres gefunden :confused:

      Ich bleibe aber am Ball!

      @estudent: Frag doch einfach mal bei Deiner Bank nach, mit welchem steuerlichen Anschaffungskurs und -datum die Aktien eingebucht wurden und poste die Info hier!

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 10.11.09 18:24:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.353.168 von ReneBanker am 10.11.09 00:52:22Hallo Rene,

      danke soweit für die Infos.
      Ich werde bei Gelegenheit mal die Hotline anrufen und
      dann das Resultat posten.

      Wenn in so einem Fall die Aktien zum Tageskurs eingebucht werden,
      dann müsste der Zwischengewinn/-verlust durch die Optionsscheine bei
      der Ausübung besteuert werden (war bei mir außerhalb der Spekulationsfrist).
      Das spricht eher dafür, dass sie zum Basispreis plus Anschaffungspreis der OS eingebucht werden.

      Gruß,
      estudent
      Avatar
      schrieb am 11.11.09 00:15:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.358.987 von estudent am 10.11.09 18:24:38Hallo estudent,
      wenn die Einbuchung abgeltungssteuerpflichtig ist, glaube ich das nicht ... stell Dir folgenden Fall vor:

      Kauf OS Anfang 2008 zu 10 Euro - bei Umtausch Mitte 2009 Wert gleich Null. Also fast Totalverlust, den Du steuerlich nicht geltend machen kannst, da ausserhalb der (alten) SpekuFrist.

      Werden die umgetauschten Aktien nun mit Basispreis zzgl. OS-Kaufpreis eingebucht, könntest Du den Verlust über die Abgeltungsteuer dann wieder geltend machen ...
      Daran glaube ich nicht!

      Wäre m.E. nur möglich, wenn es dann kein abgeltungssteuerpflichtiger Umtausch wäre ... glaube ich auch nicht ???

      Rene
      Avatar
      schrieb am 11.11.09 14:40:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.361.958 von ReneBanker am 11.11.09 00:15:18Hallo hätte auch eine Frage zur Abgeltungssteuer....
      kann mir jemand sagen, ob Verluste eines Jahres (stehen dann ja im Aktien-Verrechnungstop) ins nächste Jahr mitgenommen werden?

      Oder verändert sich dort nichts und es werden Verluste aus 2009 auch mit Gewinnen 2010 gegengerechnet?
      Avatar
      schrieb am 11.11.09 23:11:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.365.521 von thewatcherxxl am 11.11.09 14:40:10Hallo xxl,
      Verluste aus "neuen" Aktiengeschäften (also Kauf ab dem 01.01.2009) wandern in den Aktien-Verrechnungstopf und bleiben dort grundsätzlich bis sie mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

      Geschieht das nicht in 2009 wird der Aktien-Verrechnungstopf in 2010 fortgeschrieben oder in 2011, etc.!

      Du kannst Dir die Verrechnungstöpfe auch leeren lassen - dazu musst Du dann einen Antrag bis zum 15.12. bei Deiner Bank stellen. Dann werden die V-Töpfe zum Jahresende geleert, Du erhältst eine Bestätigung und kannst dann über Deine ESt-Erklärung verrechnen.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 20.11.09 21:55:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.358.987 von estudent am 10.11.09 18:24:38Hallo estudent,
      habe heute die Info von unserem Steuerberater bekommen:

      Bei der Ausübung handelt es sich (wie erwartet) um ein abgeltungssteuerpflichtiges Neugeschäft.

      Als Anschaffungskurs wird der Basispreis und die (ursprünglichen) Anschaffungskosten/Kaufpreis des Optionsscheines verwendet.

      Ich würde aber sicherheitshalber doch nochmal bei Deiner Bank nach den steuerlichen Anschaffungskosten nachfragen (und das Ergebnis dann hier posten).

      Schönes WE

      Rene
      Avatar
      schrieb am 24.11.09 17:44:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.430.064 von ReneBanker am 20.11.09 21:55:14Hallo Rene,

      ich werde bis Ende nächster Woche mal dort anrufen und sobald
      ich neues weiß, sag ich Bescheid.

      Gruß,
      estudent
      Avatar
      schrieb am 01.12.09 19:28:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.446.912 von estudent am 24.11.09 17:44:35Ich hab jetzt mal bei der Hotline angerufen, allerdings hätte ich
      dazu eine Telefon-Banking-PIN gebraucht. Da ich diese PIN bisher
      nie verwendet habe (bin seit über 5 Jahren bei der Bank), habe ich
      sie vermutlich mal weggeschmissen.

      Ich werd mich zum Einbuchungskurs erkundigen, wenn ich das nächste
      Mal in einer Filiale bin, das kann allerdings noch ein bisschen
      dauern.
      Avatar
      schrieb am 18.06.10 19:04:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      Diskussion auf Wunsch reaktiviert.
      Avatar
      schrieb am 18.06.10 21:41:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zur Info:

      Die Aktien habe ich mittlerweile verkauft und der Verlust wurde
      voll auf die Abgeltungssteuer angerechnet.

      Dabei wurde der Anschaffungspreis mit dem Kaufpreis der Optionsscheine + den Ausübungskosten berechnet.

      Zum Glück hat die Bank richtig abgerechnet, sonst hätte ich
      zusätzliche Arbeit bei der nächsten Steuererklärung gehabt.


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