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    Frage zum Ausfüllen der Anlage SO bei Privaten Veräußerungsgeschäften - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.09 10:56:18 von
    neuester Beitrag 27.11.09 19:21:11 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.154.466
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      Avatar
      schrieb am 27.11.09 10:56:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ist es in Ordnung, wenn man in der Anlage SO auf ein formloses Blatt verweist (indem man z.B. in Zeile 41 schreibt: "s. Anlage Private Veräußerungsgeschäfte") auf dem man seine Privaten Veräußerungsgeschäften deklariert hat, oder gibt es eine Verpflichtung in das Formular SO (z.B. in Zeile 46-49) Beträge direkt einzutragen?

      Besten Dank im Voraus!

      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 27.11.09 11:54:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      na, wenn die geschäfte getätigst hast
      solltest du die anlage SO auch ordentlich ausfüllen
      immerhin hast du es mit Beamten zu tun

      wo ist denn das problem?
      du hast die zahlen auf dem extra blatt
      schwupp die wupp
      rein in die zellen
      für HV
      nicht HEV
      und fertig
      Avatar
      schrieb am 27.11.09 13:46:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      nun manchmal reichen die Zeilen nicht...

      ich habe bis jetzt immer nur die Summen aller Geschäft in das Formular eingetragen und auf das Beiblatt verwiesen in dem die Einzelgeschäft aufgelistet sind.

      pit
      Avatar
      schrieb am 27.11.09 15:31:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.468.418 von pitthan am 27.11.09 13:46:10noch so eine frage reicht die Jahressteuerbescheinigung wenn man sie hat oder brauche ich jeden einzelnen Kauf und Verkaufsbeleg
      Avatar
      schrieb am 27.11.09 19:21:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.469.356 von suesserboy am 27.11.09 15:31:35Die Jahresbescheinigung reicht, dort stehen ja alle Geschäfte mit dem Ergebnis drauf.


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