Handelt es sich Spekulationsverluste? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.11.09 18:05:55 von
neuester Beitrag 29.11.09 23:04:49 von
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Hallo,
Beispiel 1:
Wenn man Zertifikate ,die man im August 2008 gekauft und im Juni 2009 mit Verlust verkauft hat,dann handelt es sich wohl um Spekulationsverluste oder nicht?
Beispiel 2:
Hat man hingegen Zertifikate im Juni 09 mit Verlust verkauft,die im Oktober 07 gekauft wurden,dann ist dies aufgrund der Sonderregelung für Zeritifikate ein Verlust nach dem seit dem 1.1.09 geltenden Recht
Jetzt meine Fragen:
1.Wird der Spekulationsverlust aus Beispiel 1 in einer separaten Verlustbescheinigung ausgewiesen oder in einer Verlustbescheinigung zu dem Verlust aus Beispiel 2 hinzugefügt?
2.Falls der Spekulationsverlust aus Beispiel 1 in einer separaten Verlustbescheinigung ausgewiesen wird,kann man diesen Verlust dann "stehen lassen" und in 2010 oder später geltend machen.
Bei Verlusten nach dem neuen Recht ab 1.1.09 ist es bekanntlich möglich,den Verlust aus 2009 in das Jahr 2010 zu schieben,wenn man keine Verlustbescheinigung anfordert.
Für kuze und sachkundige Antworten auf meine Fragen danke ich im Voraus!
Gruß
bolro
Beispiel 1:
Wenn man Zertifikate ,die man im August 2008 gekauft und im Juni 2009 mit Verlust verkauft hat,dann handelt es sich wohl um Spekulationsverluste oder nicht?
Beispiel 2:
Hat man hingegen Zertifikate im Juni 09 mit Verlust verkauft,die im Oktober 07 gekauft wurden,dann ist dies aufgrund der Sonderregelung für Zeritifikate ein Verlust nach dem seit dem 1.1.09 geltenden Recht
Jetzt meine Fragen:
1.Wird der Spekulationsverlust aus Beispiel 1 in einer separaten Verlustbescheinigung ausgewiesen oder in einer Verlustbescheinigung zu dem Verlust aus Beispiel 2 hinzugefügt?
2.Falls der Spekulationsverlust aus Beispiel 1 in einer separaten Verlustbescheinigung ausgewiesen wird,kann man diesen Verlust dann "stehen lassen" und in 2010 oder später geltend machen.
Bei Verlusten nach dem neuen Recht ab 1.1.09 ist es bekanntlich möglich,den Verlust aus 2009 in das Jahr 2010 zu schieben,wenn man keine Verlustbescheinigung anfordert.
Für kuze und sachkundige Antworten auf meine Fragen danke ich im Voraus!
Gruß
bolro
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.475.828 von bolro am 29.11.09 18:05:55Hallo bolro,
hier die Antworten:
Beispiel 1: JA - ist ein SpekuVerlust nach altem Recht.
Beispiel 2: NEIN - ist "Privatvergnügen" und steuerlich unbeachtlich. (Hintergrund: Die alte Spekulationsfrist ist abgelaufen und die Abgeltungssteuer greift erst bei Verkauf AB JULI).
Frage 1: Für alte SpekuVerlust (die in 2009 realisiert werden) gibt es von der Bank keine Bescheinigung. Weder eine Steuerbescheinigung (da ja keine Steuer einbehalten) noch eine Jahresbescheinigung (die gab es letztmals für das Kalenderjahr 2008). Hier musst Du mit den Kauf/Verkaufsbelegen den Verlust in Deiner ESt-ERklärung angeben.
Frage 2: In Deiner ESt-Erklärung kannst Du die Speku-Verluste bis zum Kalenderjahr 2013 noch mit anderen Kursgewinnen verrechnen - danach nur noch mit Speku-Gewinne aus Immobilien, physischen Edelmetall, etc. - aber nicht mehr mit Wertpapier-Kursgewinnen.
Rene
hier die Antworten:
Beispiel 1: JA - ist ein SpekuVerlust nach altem Recht.
Beispiel 2: NEIN - ist "Privatvergnügen" und steuerlich unbeachtlich. (Hintergrund: Die alte Spekulationsfrist ist abgelaufen und die Abgeltungssteuer greift erst bei Verkauf AB JULI).
Frage 1: Für alte SpekuVerlust (die in 2009 realisiert werden) gibt es von der Bank keine Bescheinigung. Weder eine Steuerbescheinigung (da ja keine Steuer einbehalten) noch eine Jahresbescheinigung (die gab es letztmals für das Kalenderjahr 2008). Hier musst Du mit den Kauf/Verkaufsbelegen den Verlust in Deiner ESt-ERklärung angeben.
Frage 2: In Deiner ESt-Erklärung kannst Du die Speku-Verluste bis zum Kalenderjahr 2013 noch mit anderen Kursgewinnen verrechnen - danach nur noch mit Speku-Gewinne aus Immobilien, physischen Edelmetall, etc. - aber nicht mehr mit Wertpapier-Kursgewinnen.
Rene
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