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    Squezze Out Delta Lloyd Lebensversicherung WKN 840900 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.09 20:49:51 von
    neuester Beitrag 22.03.10 19:26:33 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.154.625
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      Avatar
      schrieb am 03.12.09 20:49:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      für die Freunde des SO mal nen Thread aufmachen nicht das wir was verpassen gell
      Avatar
      schrieb am 03.12.09 20:54:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      http://www.deltalloyd.de/dlld/html/de/46871/index.html

      da könnt ihr das Gutachten runterladen angemessenheit der barabfindung denke mal das sollte man sich speichern erfarungsgemäss bei eintragung ist das dann weg
      Avatar
      schrieb am 03.12.09 20:56:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Delta Lloyd Lebensversicherung
      Aktiengesellschaft
      Wiesbaden
      WKN 840900
      ISIN DE 0008409004
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur
      außerordentlichen Hauptversammlung
      ein, die am
      Freitag, dem 18. Dezember 2009, 10:00 Uhr
      im Geschäftsgebäude der Delta Lloyd Deutschland AG,
      Wittelsbacherstrasse 1, 65189 Wiesbaden,
      stattfindet.
      Tagesordnung:
      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Delta
      Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft auf die Delta Lloyd Deutschland AG als
      Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff.
      Aktiengesetz
      Nach § 327a Aktiengesetz kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen
      eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 vom Hundert des
      Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
      (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen
      Barabfindung beschließen.
      Die Delta Lloyd Deutschland AG, Wittelsbacherstrasse 1, 65189 Wiesbaden, hält unmittelbar
      417.655 Aktien der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft. Dies entspricht einem
      Anteil von 99,9175 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
      Die Delta Lloyd Deutschland AG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Aktiengesetz und
      deshalb berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Delta Lloyd Lebensversicherung
      Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
      (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz beschließt. Ein
      entsprechendes Verlangen hat die Delta Lloyd Deutschland AG am 29. Juli 2009 sowie mit
      Schreiben vom 29. Oktober 2009 gemäß § 327a Aktiengesetz an den Vorstand der Delta Lloyd
      Lebensversicherung Aktiengesellschaft gerichtet.
      Die Delta Lloyd Deutschland AG hat dem Vorstand der Delta Lloyd Lebensversicherung
      Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 Aktiengesetz die Erklärung der Commerzbank
      Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, vom 26. Oktober 2009 übermittelt, mit der die Commerzbank
      Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Delta Lloyd
      Deutschland AG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses
      in das Handelsregister der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
      unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
      - 2 -
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Delta Lloyd Deutschland AG
      folgenden Beschluss zu fassen:
      Die Aktien der übrigen Aktionäre der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
      (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer
      angemessenen Barabfindung auf die Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden
      (Hauptaktionärin) übertragen. Die Barabfindung beläuft sich auf EUR 440,00 pro
      übertragene Stückaktie der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft.
      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Delta Lloyd Deutschland AG die
      Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die
      Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der
      Barabfindung wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl. Kfm. Volker Hülsmeier,
      Frankfurt am Main, als vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewähltem und bestelltem
      sachverständigen Prüfer geprüft.
      Am Sitz der Gesellschaft in 65189 Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 7-9, liegen
      - das Übertragungsverlangen der Delta Lloyd Deutschland AG vom 29. Juli 2009 und das
      konkretisierte Übertragungsverlangen vom 29. Oktober 2009,
      - der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
      - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Delta Lloyd Lebensversicherung
      Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008,
      - der von der Delta Lloyd Deutschland AG nach § 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz in ihrer
      Eigenschaft als Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung
      über die Voraussetzungen der Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung
      vom 29. Oktober 2009 nebst Anlagen sowie
      - der gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 Aktiengesetz erstattete Prüfungsbericht über die
      Angemessenheit der Barabfindung des vom Landgericht Frankfurt am Main bestellten
      sachverständigen Prüfers Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl. Kfm. Volker
      Hülsmeier, Frankfurt am Main,
      aus.
      Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zu dieser
      außerordentlichen Hauptversammlung von der Gesellschaft rechtzeitig übersandt. Sie können
      auch im Internet unter www.deltalloyd.de/hauptversammlung eingesehen werden. Diese
      Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der
      Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die am Tage der
      Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum Ablauf
      des 11. Dezember 2009 (letzter Eingangstag)
      schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter der Anschrift
      Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
      Direktionssekretariat
      Gustav-Stresemann-Ring 7 - 9
      65189 Wiesbaden
      Telefax: 0611 / 773 2374
      E-Mail: petradr.sauerwein@deltalloyd.de
      bei der Gesellschaft zur Teilnahme angemeldet haben. Für die Fristwahrung kommt es auf den
      Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft an. Hinsichtlich der Anzahl der einem Teilnahme-
      - 3 -
      berechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung
      im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen
      Gründen werden allerdings in der Zeit von Samstag, den 12. Dezember 2009, bis
      zum Tag der Hauptversammlung, also bis Freitag, den 18. Dezember 2009 (je einschließlich),
      keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.
      Das Stimmrecht kann auch von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden.
      Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch den von der Gesellschaft benannten
      Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht
      ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Der Stimmrechtsvertreter
      kann schriftlich mit dem den Aktionären zugesandten Formular bevollmächtigt werden.
      Die Bevollmächtigung kann auch per E-Mail an die Adresse petradr.sauerwein@deltalloyd.de
      erteilt werden. In diesem Fall muss die E-Mail Herrn Boris Sporea zur Ausübung des Stimmrechts
      aus den zur Hauptversammlung angemeldeten Aktien mit dem Recht der Untervollmacht
      bevollmächtigen. Die E-Mail muss ferner eine Weisung zur Ausübung des Stimmrechts zu dem
      Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Hauptversammlung ("Ja", "Nein" oder "Enthaltung")
      enthalten. Zu etwaig zugänglich zu machenden Anträgen von Aktionären ist in gleicher Weise
      unter genauer Bezeichnung des Antrags des Aktionärs Weisung zur Ausübung des Stimmrechts
      zu geben. Die E-Mail muss den Absender mit vollem Namen und mit vollständiger Adresse
      erkennen lassen.
      Bevollmächtigungen des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft, schriftlich oder per E-Mail, die
      nicht sämtliche der erforderlichen Angaben enthalten, können nicht berücksichtigt werden. Die
      Vollmacht muss bis zum Ablauf des 16. Dezember 2009 unter der obengenannten Postanschrift
      oder der vorgenannten E-Mail-Adresse eingegangen sein.
      Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126 ff. Aktiengesetz ("Gegenanträge") sind an die
      nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht
      berücksichtigt werden.
      Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
      Direktionssekretariat
      Gustav-Stresemann-Ring 7 - 9
      65189 Wiesbaden
      Telefax: 0611 / 773 2374
      E-Mail: petradr.sauerwein@deltalloyd.de
      Gegenanträge zu dem Tagesordnungspunkt, die spätestens 14 Tage vor der außerordentlichen
      Hauptversammlung bei uns eingehen, werden wir einschließlich des Namens des Aktionärs, der
      Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu nach den aktienrechtlichen
      Vorgaben im Internet unter
      www.deltalloyd.de/hauptversammlung
      zugänglich machen.
      Wiesbaden, im November 2009
      Delta Lloyd Lebensversicherung
      Aktiengesellschaft
      – Der Vorstand –
      Avatar
      schrieb am 06.12.09 14:18:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Guten Tag,

      es gibt also noch 345 Aktien und der Abfindungspreis betraegt 440,- EUR, mit wieviel kann man realistisch kalkulieren? Du scheinst mehr Erfahrungen mit SO zu haben, wie ist Deine Einschaetzung?
      Avatar
      schrieb am 06.12.09 15:08:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      also erfahrungsgemäß wird mind. das bezahlt was der zuletzt an der börse erzielte preis war, das argument was angeführt wird das liegt an knappheitspreis haben gerichte bis jetzt noch nicht akzeptiert.

      dsa es nur noch 345 freie aktien gibt ist allerdings schon ein problem da man nun mehr als das doppelte des SO preises zahlen muss und das geld erstmal weg ist bis man es im spruchverfahren verzinst zurück bekommt.

      ich habe bisher 1 aktie gekauft, würde allerding gerne zukaufen aber sicher nicht zu 900, ich hoffe das nach der HV am 18. einige kalte füsse bekommen da mit sicherheit alles neg. dargestellt werden wird und der kurs so noch ein wenig runter kommt das man so um die 600-700 kaufen kann.

      ich geh ach nicht davon aus das dsa schnell gehen wird, da werden schon einige widerspruch zu protokoll geben

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      Avatar
      schrieb am 14.12.09 22:33:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Heute mal ein Umsatz
      Avatar
      schrieb am 22.03.10 16:27:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.566.572 von tonisoprano am 14.12.09 22:33:151100 und so schnell :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.03.10 19:26:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.191.073 von suesserboy am 22.03.10 16:27:56handel ist doch längst eingestellt ??


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