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    BU mit oder ohne Rürup - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.09 00:36:06 von
    neuester Beitrag 18.12.09 21:36:39 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.154.867
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      Avatar
      schrieb am 16.12.09 00:36:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich plane den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherungsvertreter hat mir ein Angebot der "Alte Leipziger" empfohlen allerdings als Kombination mit einer Basis Rente. Nun bin ich am Überlegen wie sinnvoll diese Rente (habe sonst noch gar keine Rente, dies wäre der Beginn einer mehrschichtigen Rentenplanung) ist.

      BU alleine ca 130 EUR (BU-Rente 2500 EUR)
      BU + Rürup Rente zusammen ca 210 EUR (BU 117 EUR + Rente 92 EUR)

      Nun wurde mir vorgerechnet, dass ich bei meinem Steuersatz aktuell 70% des Gesamtpreises des Kombipakets (70% von 210 EUR) steuerlich geltend machen könnte. Dieser Betrag würde im Verlauf steigen.
      Rechnerisch komme man dann auf eine Steuererstattung zu Beginn von 60 EUR (Steuersatz 40%).
      Die Differenz zwischen BU sowie BU+Rente macht hierdurch also nicht mehr 80 sondern abzüglich der Steuererstattung noch 20 EUR aus wobei weiterhin rund 90 EUR in die Rente eingezahlt werden.
      4% des Beitrages werden hierfür an Vertreter bzw Versicherung abgeführt und können somit der Rente nicht mehr entnommen werden.

      Nun besteht die Überlegung möglicherweise ins Ausland zu gehen. Hierbei würde dann die Steuerersparnis wegfallen.
      Weiterhin hat man jetzt 40 % Steuerersparnis, später bei Rentenauszahlung muss man jedoch ~30% Steuer darauf zahlen. Aber dafür gebe es keine Abgeltungssteuer.

      Im BU Fall wird die Rente weiter durch die BU eingezahlt und somit auch später ausgezahlt.

      Macht das Sinn ein solches Kombiangebot (insbesondere aufgrund der Steuersituation) zu buchen? Oder lieber doch eine alleinstehende BU.
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 08:54:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.574.472 von xt_2011 am 16.12.09 00:36:06xt,

      siehe mal


      http://www.portfolio-international.de/de/nachrichten-interna…


      Details gerne über Boardmail!


      Beste Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 08:58:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.574.472 von xt_2011 am 16.12.09 00:36:06In der Regel ist die Vorsorgepauschale ausgeschöpft!

      Dann ist es steuerlich günstiger BU mit Rürup zuvereinbaren.

      Meist ist die Bu im Kombi auch etwas günstiger.

      Nachteil: Rürup muss voll versteuert werden.

      Bei Umzug ins Ausland wäre eine Private Rentenversicherung
      die günstigere Variante. Hier steht Kapitalwahlrecht zur Verfügung und die Rente ist nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern!


      Hier nochmal zusammengefasst die Nachteile/Vorteile der Rürup:

      Vorteile:

      * Beiträge zu Rürup-Renten können zurzeit nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden (siehe unten).
      * Kein Kapitalwahlrecht – die spätere Auszahlung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente.
      * Rentenzahlungen müssen später, abhängig vom Rentenbeginnjahr, versteuert werden.
      * Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes“ ist ausgeschlossen, möglich ist aber eine Beitragsfreistellung.
      * Bei Tod des Sparers vor Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
      * Auch bei Tod des Sparers nach Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Rürup-Renten nicht bei allen Anbietern. Sofern der Sparer verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
      * Für zugezahlte Beiträge (um die geförderte Jahreshöchstgrenze auszunutzen) werden zusätzlich Gebühren erhoben, die sofort anfallen.
      * Während bei Riesterrenten eine Übertragung des Sparguthabenes abzüglich einer tarifabhängigen Bearbeitungsgebühr auf einen anderen Anbieter stets möglich sein muss, gibt es nur wenige Anbieter von Basisrenten, die einen Übertrag des Kapitals auf andere ermöglichen. Meist besteht nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und in den Vertrag eines Wettbewerbers einzuzahlen.
      * Die Rendite, der Wert also, der die eingezahlten Beiträge erstmals übersteigt, kommt erst mit sehr hohem Alter zum Tragen. Bis dahin wird nur der selbst einbezahlte Betrag wieder ausbezahlt. Somit ist dies lange Zeit ein Null-auf-Null Geschäft. Bei manchen Anbietern muss, nach der aktuellen Sterbetafel berechnet, der Rürup-Rentner 92 Jahre alt werden, um den ersten Cent an Rendite zu erhalten.

      Vorteile:

      * Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug) aufbauen.
      * Das Kapital, das sich in einem Rürup-Vertrag befindet, bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
      * Rürup-Verträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsfreigrenzen liegende Teil gepfändet werden.
      * Während der Ansparphase muss keine Abgeltungsteuer einbehalten werden, so dass auch dieses Geld unvermindert verzinst wird.
      * Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt.
      * Von Vorteil ist auch die flexible Besparung. So kann etwa der Selbständige mit kleineren monatlichen Beträgen beginnen, um die Kosten niedrig zu halten, und kann mit Einmalzahlungen ergänzen, wenn das Budget und die Geschäftsentwicklung dies erlauben, um weitere steuermindernde Effekte zu erzielen.

      Quelle Wikipedia


      Gruß
      Christoph Sander
      Lech-Finanz

      PS: Bei weiteren Fragen meine Email : csander@freenet.de
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 09:26:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn Du mit Rürup kombinierst, dann warte noch solange, bis das VU ein zertifiziertes Produkt anbietet. Noch ist kein Rürup-Produkt von der BaFin zertifiziert worden.
      Zertifiziertes Produkt bedeutet, dass alle Finanzämter in D endlich die gleiche steuerliche Behandlung durchführen. Das ist bisher nicht so.

      Gruß
      dickdiver
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 12:47:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.574.472 von xt_2011 am 16.12.09 00:36:06Guten Tag,
      mein Name ist Markus Groß, ich arbeite für einen Finanzunternehmen(tecis). Bei uns besteht die Möglichkeit eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsversicherungen zu vergleichen.
      Das Modell per Rürup ist eine guter Ansatz. Der Zahlbetrag klingt allerdings etwas hoch. Trotz der Tatsache das 2500 abgesichert werden. Gerne rechne ich Ihnen mal unverbindlich aus wieviel Sie bei unseren Produktpartnern investieren müssten.

      Dazu bräuchte ich noch Laufzeit der Absicherung.
      Ihr Geburtsdatum, sowie Ihren Beruf.
      Mit besten Grüßen Markus Groß

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      Avatar
      schrieb am 17.12.09 20:36:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      15.11.1976

      Arzt
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 20:58:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Das Modell per Rürup ist eine guter Ansatz"

      ... zumindestens für den Vermittler.

      1. Die Risikovorsorge sollte man von Sparvorgängen trennen. Wenn Du Dir die 210,- EUR aus welchen Gründen nicht mehr leisten kannst, ist Dein Risikoschutz futsch.

      2. Eine BU-Rente aus Rrürup würde wie eine Rürup-Rente versteuert werden und somit deutlich höher als eine "normale" BU-Rente. Während der Steuersatz auf eine Rürup-BU steigt, je später der Versicherungsfall eintritt, ist es bei einer "normalen" BU umgekehrt. Der zu versteuernde Ertragsanteil sinkt. Das macht bei einer Rente von 2.500,- EUR einige hundert Steuern Unterschied im Monat (Steht hier ganz gut erklärt: http://www.alexextra.com/steuern/bu-rente-besteuerung/). Die Rentenhöhe ist also nicht vergleichbar und ein guter Vermittler rechnet Dir das auch aus.
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 21:00:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.590.957 von andjessi am 17.12.09 20:58:04Arzt?!

      Benötigst Du dann ein so hohe private BU? Du bist doch über die Ärzteversorgung schon einigermaßen abgesichert (jedenfalls im Vergleich zum Otto-Normal-Bürger?!
      Avatar
      schrieb am 18.12.09 18:30:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.590.957 von andjessi am 17.12.09 20:58:04Hallo!

      Die BU-Rente aus Rürup wird nachgelagert besteuert und damit wird die Steuerlast höher, je später die BU eintritt. Umgekehrt verhält es sich mit einer "normalen" BU. Soweit unstrittig ...

      1) Der Schlußfolgerung, die Du ziehst, die normale BU sei daher besser, kann ich nicht folgen. Wenn jemand von uns wüßte, ob und wann er BU wird, kann er natürlich seine Produkte danach optimieren. Aber zum Glück weiß das niemand. Entsprechend könnte die Empfehlung lauten, Schicht-1 und Schicht-3 BU sinnvoll miteinander zu kombinieren. Möglichst bei einer Gesellschaft, um im Leistungsfalle den Ärger nicht mit mehreren Gesellschaften zu haben.

      2) Die BU-Rente wird i.d.R. deutlich niedriger ausfallen als das Arbeitseinkommen. Entsprechend ist die Steuerlast sowieso schon geringer. Betreibt man noch weiter Altersvorsorge (Gesetzliche Rente oder Rürup) und hat Krankenversicherungsbeiträge, mindert das den zu versteuernden Anteil noch weiter.

      3) In der Kombination BU mit Rürup wird man üblicherweise auch eine Weiterspargarantie versichern. Die dynamisiert sich je Anbieter mit bis zu 10% p.a. Entsprechend muss man im Zeitverlauf der BU immer weniger Altersvorsorge aus seinem Netto der BU-Rente leisten. Das beruhigt insofern, als dass die BU-Rentensteigerungen i.d.R. aus unverbindlichen Überschüssen stammen und nicht zwingend die Inflation oder gar galoppierende Beiträge der PKV ausgleichen.

      4) "Wenn Du Dir die 210,- EUR aus welchen Gründen nicht mehr leisten kannst, ist Dein Risikoschutz futsch."
      Kommt auf das Produkt an. Es gibt Produkte, die entnehmen in dem Fall die Risiko-Beiträge aus dem Vertragsvermögen

      Gruß,

      Christoph
      Avatar
      schrieb am 18.12.09 21:13:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.598.810 von Mixnux am 18.12.09 18:30:39Zu 1.)
      Ich habe nicht behauptet die "normale" BU sei besser. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass man 2.500,- EUR BU-Rente "normal" nicht mit 2.500,- EUR vergleichen kann, da Netto nach Steuern über den beschriebenen Effekt mehrere Hundert Euro bei BU über Rürup weniger zu Verfügung stehen. Die Abwägung und Schlussfolgerung muss jeder selber ziehen. Es müssen dafür aber alle wesentlichen Variablen bekannt sein.

      "Wenn jemand von uns wüßte, ob und wann er BU wird, kann er natürlich seine Produkte danach optimieren."

      Eine BU tritt nunmal deutlich statistisch gehäuft eher gegen Ende des Arbeitsleben ein. Das kann man nicht ausblenden. Wenn man die Steuereffekte für einen 33-Jährigen schönrechnet ist das unredlich, insbesonderne wenn man nicht die Steuerlast zeigt, die beim (viel realsitischeren) Eintritt der BU mit z.B. 55 Jahren über Rürup "droht".


      "Entsprechend könnte die Empfehlung lauten, Schicht-1 und Schicht-3 BU sinnvoll miteinander zu kombinieren."

      Meine Empfehlung lautet Sparvorgänge von Risikoabsicherung zu trennen.

      Zu 2.)
      Bei einer 1.000,- EUR Rente mag das ein richtiges Argument sein. Im konkreten Fall, bei 2.500,- EUR BU + geschätzte ca. 1.500,- EUR aus der BU der Ärzteversorgung (ist Pi mal Daumen das was ein Assistenzarzt mit 33 erwarten dürfte), würde schon eine ordentliche Steuerlast zu erwarten sein. "xt" hat übrigens ausdrücklich nach dem Sinn des Kombiangebots aufgrund der Steuersituation gefragt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.09 21:36:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.577.098 von magro am 16.12.09 12:47:41magro oder Markus Groß,

      mit Verlaub, aber auf diesem Niveau arbeiten Verkäufer/Verticker. Berater sind da um einiges besser für den Kunden. Achte mal auf das Thema Beraterhaftung. HGB 93 er bist Du sicher nicht!

      xt, 15.11.1976, Arzt?

      Gut!

      1) Welche Fachrichtung?
      2) Welche Lebensplanung (Praxis/Klinik, Familie, Hobbies, ...)?
      3) Welches Vermögen existiert, welcher Bedarf besteht?
      4) Gesundheitszustand?
      5) Welche anderen Sparformen existieren?
      ...

      Dann erst kann man als Berater mal anfangen, über die verschiedenen Produktbereiche nachzudenken. Du bist doch Arzt und Du stellst sicher auch einige Fragen und schaust Dir den Patienten auch mal ohne Kleidung an bzw. nutzt die Technik, um den Gesundheitszustand zu ermitteln? Ja? Dann verstehst Du, daß man als Finanzarzt auch so arbeiten sollte! Details gerne über Boardmail.

      andjessi: Genau!

      Mixnux,

      4) Oh, da wäre ich vorsichtig mit der Entnahme. Denn das könnte steuerlich kippen.

      Schöne Weihnachten!


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