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    Goldene Füller mit nach Hause? Strafanzeige! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.09 13:15:05 von
    neuester Beitrag 19.12.09 08:41:46 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.154.875
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      Avatar
      schrieb am 16.12.09 13:15:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Etliche Abgeordnete haben sich goldene Schreibgeräte genehmigt, nachem ihnen klar war, daß sie ihren Sitz verlieren.

      1. Haben sie die Geräte mit nach Hause genommen?

      2. um welchen Strafbestand handelt es sich?
      (als ob ein Angestellter in einer normalen Firma Arbeitsgeräte zu sich nach Hause nimmt und nicht wieder zurückbringt)

      3. Wie und wo kann man Strafanzeige stellen?

      4. Wie kann man herausfinden, um welche Abgeordneten es sich handelt?

      Das ist kein Witz, sondern ernst gemeint

      Infos gerne per BM
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 13:28:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Anzeigen tut man niemanden wegen sowas !!

      Ist verwerfliche Stasimethode.

      Du darfts einen Betrunkenen wenn er mit dem Auto wegfährt anzeigen,
      das ist legal - weil der Betrunkene einen anderen totfahren kann.
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 13:33:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.577.451 von Sano9 am 16.12.09 13:28:34Ich kann einen Dieb anzeigen

      Es handelt sich doch hier um Diebstahl, oder?
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 13:53:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.577.357 von kaktus7 am 16.12.09 13:15:05#1

      Hätten es welche aus Platin nicht auch getan ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 13:54:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Beweise das mal :D

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      schrieb am 16.12.09 13:58:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Normale Arbeitnehmer dürfen jedenfalls ungefragt nicht einmal eine Büroklammer mit nach Hause nehmen, es sei denn der Arbeitgeber übergibt dies eindeutig als Geschenk in den Privatbesitz des Arbeitnehmers.

      Egal, ob Büroklammer, goldener Füller oder Bohrmaschine. So etwas ist schlicht und einfach Diebstahl und kann zur fristlosen Kündigung führen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 13:59:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1 Der Abgeordnete kann den Füller auch zu Hause zur Arbeit benutzen, also kann hier noch keine Straftat vorliegen.

      Problematischer ist es, wenn der Füller verschenkt wurde/wird, denn dann kann man eine Veruntreuung von Staatsgeldern vermuten:

      § 266 Untreue http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 14:13:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.577.721 von HeWhoEnjoysGravity am 16.12.09 13:59:571 Der Abgeordnete kann den Füller auch zu Hause zur Arbeit benutzen, also kann hier noch keine Straftat vorliegen.

      Welche Arbeit? Wenn er seinen Abgeordnetensitz verloren hat?:confused:

      Wenn ich in der Firma eine Bohrmaschine klaue, werde ich die zuhause auch zur Arbeit benutzen, aber nicht für die Firma. Daher ist es Diebstahl!
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 14:20:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8 > Welche Arbeit? Wenn er seinen Abgeordnetensitz verloren hat?
      Sorry, das hatte ich überlesen.

      Wie viele ehemalige Abgeordnete ohne aktuellen Abgeordnetensitz haben einen goldenen Füller?

      Außerdem ist zu klären, was mit dem auf Staatskosten angeschafften Arbeitsmaterial zur Ausübung der Abgeordnetentätigkeit nach Verlust des Abgeordnetensitzes zu geschehen hat.
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 16:13:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.577.357 von kaktus7 am 16.12.09 13:15:05Wie und wo kann man Strafanzeige stellen?:rolleyes:




      :laugh:

      Der war gut!
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 16:44:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      Genau diese Politiker, die an Gesetzen mitwirkt haben,
      daß man fristlos entlassen werden kann wenn man
      sein Handy in der Firma auflädt oder etwas vom Brotaufstrich nascht,
      sollten mit ihren eigene Gesetzten konfrontiert werden
      und auch die Konsequenzen daraus ziehen.
      Es spielt dabei keine Rolle wenn die Richter diese Klagen abgewiesen
      haben denn auf hoher See und vor Gericht isr man in Gottes Hand.

      A.
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 09:25:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      "Außerdem ist zu klären, was mit dem auf Staatskosten angeschafften Arbeitsmaterial zur Ausübung der Abgeordnetentätigkeit nach Verlust des Abgeordnetensitzes zu geschehen hat."

      bzw, was damit geschehen ist.

      Werden diese Geräte nach Verlust des "Arbeits"platzes mit nach Hause genommen?
      Wenn ja, handelt es sich eigentlich um ordinären Diebstahl!

      Vielleicht ist ja jemand unter uns, der da für Aufklärung sorgen kann!
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 09:36:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12 > Wenn ja, handelt es sich eigentlich um ordinären Diebstahl!
      Möglicherweise hast du da Recht.

      Wenn ein verdienter Abgeordneter sein in vielen fleißigen Jahren liebgewordenes Schreibuntensil mit nach Hause genommen hat, will ich gar nix sagen. Selbst ein PDA oder Computer gönne ich einem guten Abgeordneten, wenn er zuvor viel für Deutschland getan hat.

      Leider gibt es nicht nur gute Abgeordnete. Einen groß auf Anzeige wegen Diebstahl zu machen lohnt sich aber auch hier wohl nicht, insbesondere, wenn die Abgeordneten schon gar nicht mehr im Amt sind - es gibt wichtigeres zu tun. Wenn man bedenkt, dass einige offiziell korrekt mit dubiosen Beraterverträgen Abertausende scheffeln (letztendlich zum großen Schaden des Volkes), dann ist so ein goldener Füller ein Witz, wenn auch kein lustiger.
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 10:06:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      1. Strafanzeige kann grds. bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden.
      Die Polizisten sind ja die Hiwis der StA. Wer die StPo kennt weiß was ich meine.

      2. Diebstahl liegt in keinem Fall vor. Eher eine komplizierte Form des Betrugs. Untreue wäre zu prüfen.

      3. Der Umstand, daß in D Arbeitnehmer wegen der Entwendung von Sachen geringfügigen Wertes entlassen werden ist nicht auf konkrete Einzelfallregelungen in jur. Machwerken zurückzuführen, sondern folgt Grundsätzen, die von der Rechtsprechung weiter entwickelt worden sind. Danach ist in solchen Fällen von einer Störung des Vertrauensverhältnisses auszugehen.

      Bei den Abgeordneten ist das doch was ganz anderes.
      Da ist entweder das Vertrauensverhältnis seit Jahren schon gestört, so daß man sich nicht mehr darauf berufen kann, da man ja davon wußte oder man hat das Vertrauensverhältnis gerade durch die Wiederwahl des Volksbeauftragten bestätigt.

      Vorsicht Satire.:D
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 10:07:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.584.368 von HeWhoEnjoysGravity am 17.12.09 09:36:19Du gehst sehr großzügig mit Geld um das Dir nicht gehört. Dieses Geld kommt von vielen Steuerzahlern, also auch von mir.

      Kündigungsgründe in Deutschland (vgl. auch # 11) sind z.B. auch 2 Dampfnudeln in einem Altenheim, die in den Müll gewandert wären, oder Pfandbons unter 2 € !!

      Die Begründung der Arbeitsgerichte war immer diegleiche: Vertrauen mißbraucht blablabla .....

      Und Du wirfst Leuten, die uns belügen und unser Vertrauen ständig mißbrauchen auch noch solche Geschenke hinterher....
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 10:24:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.584.368 von HeWhoEnjoysGravity am 17.12.09 09:36:19"Wenn ein verdienter Abgeordneter sein in vielen fleißigen Jahren liebgewordenes Schreibuntensil mit nach Hause genommen hat, will ich gar nix sagen. Selbst ein PDA oder Computer gönne ich einem guten Abgeordneten, wenn er zuvor viel für Deutschland getan hat."

      Was soll denn der Käse?????:confused::confused:

      Darf der Arbeiter seine liebgewordene Drehbank bei der Pensionierung mit nach Hause nehmen?
      Darf der Angestellte seine Schreibstischlampe, Computer ....
      Darf der Beamte seinen liebgewordenen Pupssessel.....?
      Darf der Gärtner den Häcksler ?
      Darf der ......

      Nein, keiner darf!
      Und wenn doch ist das Diebstahl, weil das Ding seinem Arbeitgeber gehört. Auch wenn der Angestellte seine Schreibstischlampe selber hat bestellen dürfen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 10:36:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich persönlich halte dieses Nachhaken wegen Füllern für genauso kleinkariert wie die bekannten Fälle, bei denen es um ein für den Müll bestimmtes Kinderbett oder übrig gebliebene Frikadllen ging. Festzuhalten bleibt jedoch, daß das gleiche Maß angewendet werden sollte.

      Sonst heisst es leider wieder zu Recht: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!"

      Wenn man jedoch davon ausgeht, daß viele Firmen ihre Mitarbeiter durch solche Fälle loswerden wollen, was soll dann bei ausgeschiedenen Abgeordneten die Folge sein? Weg sind die doch schon ;)
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 11:22:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.584.956 von fohlenpelzig am 17.12.09 10:36:18bei Werten unter 1 Euro ist es kleinkariert.
      Bei Werten über 1000 Euro und dann bei denen, die die Gesetze machen, ist es eine ganz andere Sache!
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 15:10:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.584.847 von kaktus7 am 17.12.09 10:24:36Sagen wir´s mal so...vor dem Hintergrund der Kassiererin bei Kaisers Kaffegeschäft, wo man sie entläßt wegen 80 Cent und der Kläger sogar Recht bekommt, könnte es durchaus sein, daß man da bei einer Klage in Argumentationsnotstand gerät.
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 08:41:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Aigner entlässt Büroleiterin
      Eine langjährige Mitarbeiterin von Agrarministerin Aigner muss gehen: Sie bestellte Luxus-Füller über ein Bundestagskonto und verkaufte sie übers Internet. Wert: 3900 Euro. Die Ministerin zeigte sich über den Vertrauensbruch tief enttäuscht.

      Passau - Als im November bekannt wurde, dass Bundestagsabgeordnete 2009 Luxus-Füllfederhalter im Wert von 70.000 Euro bestellt hatten, erregte das die Gemüter. Bundestagspräsident Norbert Lammert sprach von "Selbstbedienung". Doch die Büroleiterin des Bundestagsbüros von Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) ging offenbar noch einen Schritt weiter: Sie soll die Waren über das Internet verkauft haben.

      Aigner hat die langjährige Mitarbeiterin nach Informationen der "Passauer Neuen Presse" fristlos entlassen. Die Frau habe unbefugt hochwertige Schreibwaren über ein Sachleistungskonto des Bundestages bestellt und die Waren im Gesamtwert von etwa 3900 Euro weiterverkauft, hieß es. ... http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,668077,00.h…


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