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    Frage zur Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.09 09:38:10 von
    neuester Beitrag 27.06.10 11:08:40 von
    Beiträge: 35
    ID: 1.154.944
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      Avatar
      schrieb am 21.12.09 09:38:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich glaube mein Finanzamt hat keine Ahnung...

      Wenn ich ab 01.01.2009 eine Aktie gekauft habe ist es doch egal, wie lange ich sie halte, die Abgeltungssteuer ist doch immer fällig, oder?

      Die Haltefrist von 1 Jahr gibt es doch nicht mehr, oder?

      danke
      af
      Avatar
      schrieb am 21.12.09 09:50:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.607.127 von againstfotsch am 21.12.09 09:38:10Wenn ich ab 01.01.2009 eine Aktie gekauft habe ist es doch egal, wie lange ich sie halte, die Abgeltungssteuer ist doch immer fällig, oder?


      Richtig!


      Die Haltefrist von 1 Jahr gibt es doch nicht mehr, oder?


      Auch richtig!
      Avatar
      schrieb am 21.12.09 16:11:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      ja, jedenfalls das Zweite stimmt uneingeschränkt (für Aktien).

      Was behauptet denn das FA?
      Und was hat das FA jetzt schon damit zu tun (in der Regel kann man die Steuererklärung ja erst im Folgejahr machen)? Oder war es nur eine Auskunft?

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 11:55:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.609.879 von reckoner am 21.12.09 16:11:16Guten Morgen,

      das war nur eine telefonische Auskunft, evtl hat der mich auch nicht richtig verstanden.

      Er hat auf jeden Fall behauptet, dass wenn ich eine Aktie z.B. im März 2009 gekauft habe, und sie im April 2010 verkaufe, keine Abgeltungssteuer anfällt bei Kursgewinnen...

      Aber wie gesagt, womöglich hat er mich falsch verstanden.

      Oder welche Infos hast du dazu?

      Danke
      af
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 11:57:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.615.891 von againstfotsch am 22.12.09 11:55:06Er hat auf jeden Fall behauptet, dass wenn ich eine Aktie z.B. im März 2009 gekauft habe, und sie im April 2010 verkaufe, keine Abgeltungssteuer anfällt bei Kursgewinnen...

      Bei welchem Finanzamt bist du denn?
      Dort geb ich in Zukunft auch meine Steuererklärung ab! :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 22.12.09 17:06:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo againstfotsch,

      dass wenn ich eine Aktie z.B. im März 2009 gekauft habe, und sie im April 2010 verkaufe, keine Abgeltungssteuer anfällt bei Kursgewinnen...
      Ich lege mich eigentlich in Foren ungern 100%ig fest, aber hier mache ich es: Diese Aussage war definitiv falsch.
      Vermutlich hat er dich wirklich falsch verstanden (oder du ihn); etwa so, dass es sich beim Kaufzeitpunkt noch um das Jahr 2008 handeln würde. Oder er hat die Fortbildungen geschwänzt :laugh: .

      Die Spekulationsfrist gibt es bei Wertpapieren nicht mehr, sondern nur noch bei anderen Wirtschaftsgütern (Gold, Gemälde, etc. = 1 Jahr) und bei Immobilien (10 Jahre).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 29.12.09 09:13:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Frage:Wenn ich eine Aktie 2009 gekauft habe und sie mit Gewinn wieder verkauft habe,kam die Abgeltungssteuer mit 25 %.Wie ist es aber bei Verlusten?Wird da der Betrag der Abgeltungssteuer reduziert, oder sprich 25 % gutgeschrieben?
      Avatar
      schrieb am 29.12.09 17:51:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo windmller,

      >Wird da der Betrag der Abgeltungssteuer reduziert, oder sprich 25 % gutgeschrieben?
      Der Verlust fließt auch in den Aktientopf. Und wenn dort - im gleichen Jahr - schon ein Gewinn verbucht war, gibt es auch die Steuern direkt zurück. Nur wenn der Topf negativ wird (=mehr Verlust als Gewinn), gibt es keine Steuererstattung; in einem solchen Fall müsste dann erst auf zukünftige Gewinne gewartet werden.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 04.02.10 09:44:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      habt ihr euch schon einmal das neue formular anlage kap angesehen?

      das chaos geht schon in zeile 4 bis 6 los.

      diese zeilen sind nur auszufuellen, wenn der vordruck als vorlage zur einkommensteuererklaerung beigefuegt wird -

      ja und, was soll ich mit dem vordruck denn sonst machen!? na ja, mir wuerde da schon etwas nuetzlicheres einfallen, als diesen mist auszufuellen.

      dann gehts weiter - ertraege lt. steuerbescheinigungen - daneben korrigierte betraege, erlaeuterungen auf einem separatem blatt

      nicht ausgeglichene verluste ohne verluste aus aktien
      nicht ausgeglichene verluste aus der veraeusserung von aktien

      in anspruch genommener sparer pauschbetrag aus zeilen 7 - 13
      in anspruch genommener sparer pauschbetrag der auf die in anlage kap NICHT erklaerten kapitalertraege entfaellt - HÄÄÄ?! wie geht denn das?


      weiter mag ich das formular gar nicht ansehen!
      soviel zu erleichterung bei der erstellung der steuererklaerung.

      schreibe ich jetzt in die anlage kap 2009 nur die betraege ein, die ich ueberprueft haben moechte oder meine gesamten kapitalertraege?

      danke!!!
      Avatar
      schrieb am 04.02.10 13:36:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.877.316 von angkorwat am 04.02.10 09:44:22schreibe ich jetzt in die anlage kap 2009 nur die betraege ein, die ich ueberprueft haben moechte oder meine gesamten kapitalertraege?

      Kreuzt Du denn Zeile 4 oder 5 an? Da gibt es auch Erläuterungen zu....

      in anspruch genommener sparer pauschbetrag der auf die in anlage kap NICHT erklaerten kapitalertraege entfaellt - HÄÄÄ?! wie geht denn das?

      Wenn Du nur eine partielle Überprüfung möchtest, vielleicht?

      diese zeilen sind nur auszufuellen, wenn der vordruck als vorlage zur einkommensteuererklaerung beigefuegt wird -
      ja und, was soll ich mit dem vordruck denn sonst machen!? na ja, mir wuerde da schon etwas nuetzlicheres einfallen, als diesen mist auszufuellen.


      Bisher war es halt IMMER mit abzugeben, jetzt gilt die AbgSt, da muss man nicht mehr erklären.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.02.10 12:12:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      habe mal eine Frage zur Abgeltungssteuer. Unzwar habe ich dieses Jahr einen großen Betrag in Fonds angelegt, die ich auch über einen langen Zeitraum behalten will (10 Jahre). Zum Zeitpunkt des Erwerbs hatte ich meinen Wohnsitz in DE - war hier also voll steuerpflichtig. Auch jetzt habe ich meinen Wohnsitz noch in DE und bin hier steuerpflichtig.

      In Zukunft will ich meinen Wohnsitz aber unbedingt ins Ausland verlagern. Welches Land steht jetzt noch nihct fest. Meine Fondsanteile werde ich also zu einem Zeitpunkt verkaufen, an dem ich im Ausland wohne (Wohnsitz im Ausland) und dort steuerpflichtig bin.

      Die Abgeltungssteuer fällt doch dann nicht an oder? Ich kann also meinen Kursgewinn vereinnahmen, ohne das dieser in DE versteuert werden muss. Ich muss ihn nur im Ausland versteuern. Oder fällt die Abgeltungssteuer anteilige an, zum Beispiel für den Zeitraum, in dem mein Wohnsitz noch in DE war?

      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 09:03:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.888.241 von guru_xy am 05.02.10 12:12:36kapitalerhoehung aus gesellschaftsmitteln

      die zugeteilten aktien wurden voll der abgeltungssteuer unterstellt.
      nun habe ich folgenden artikel gefunden, auf www.ratgeber-steuern24.de:

      Gratisaktien:
      Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln, führt die Zuteilung der neuen Gratisaktien nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen beim Aktionär. Die Gratisaktien werden vom Aktionär nicht im Zeitpunkt ihrer Gewährung oder Ausgabe angeschafft. Damit löst eine Einbuchung von Gratisaktien ins Depot nach 2008 keinen neuen Erwerbsvorgang aus. Vielmehr führt die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu einer Abspaltung eines Teils der ursprünglichen Anschaffungskosten. Die bisherigen Anschaffungskosten der Altaktien vermindern sich um den Teil, der durch die Abspaltung auf die Gratisaktien entfällt. Sofern die Altaktien nach 2008 erworben worden sind, unterliegen sämtliche späteren Verkäufe der Abgeltungsteuer.

      hat sich an dieser einschaetzung etwas geaendert und meine bank die zuteilung falsch besteuert?

      danke fuer die hilfe!
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 15:10:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi
      Ich habe bis 31.12.2008 mit Optionsscheinen, Wawes u.co. gehandelt und habe ein große Verlust gemacht (x000€) .Diese x000€ sind im Bescheid über die gesonderte Feststellung der verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2008 drin.
      Im Jahr 2009 habe ich gar nicht getradet. Es waren allerdingst nur Werbungskosten wie Datenbezug, Internet usw.
      Mit Abgeltungsteuer bin ich irgendwie durcheinander.
      Vielleicht könnten jemand meine Fragen beatwortet
      1.Wenn ich nun für Steuererklärung für 2009 weder Anlage KAP noch Anlage SO ausfülle
      wird dann vom FA mir weiter denselben Verlustvortrags zur Einkommensteuerallerdings bis zum 31.12.2009 festgestellt und soll ich im diesem Fall was extra beantragen?
      2. Falls ich ein bisschen Glück im2010 haben würde und Gewinn mache dann wird alles über die Brokerbank im Rammen, von der Abgeltungssteuer geregelt .Könnten dann die Gewinne mit alten Verlusten zusammen rechnen?
      3. Gehen die Verluste ab 2014 verloren, die bis 2009 waren?
      Ich bedanke mich voraus
      Gruß
      LuisaG109
      Alte Verluste und Abgeltungsteuer Regeln
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 15:58:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo LuisaG109,

      zu 1: Wenn keine Kapitalertäge - also auch keine Gewinne - erklärt werden, bleibt der Verlustvortrag bestehen.

      zu 2: Natürlich. Eine solche Altverlustverrechnung geht auch niemals über die Bank, sondern nur via Einkommensteuererklärung.

      zu 3: Jein. Die Altverluste sind ab 2014 nur nicht mehr mit Kapitalertägen verrechenbar. Weiterhin möglich ist aber die Verrechnung mit sonstigen Spekulationsgewinnen, insbesondere aus Immobilien.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 22.02.10 12:51:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Moin!

      Ich habe in 2009 keine Abgeltungssteuer bezahlt. Dann brauche ich doch auch nichts in der Einkommenssteuererklärung angeben, oder? Oder muss ich doch wg. der Erträge thesaurierender Fonds (ausl. und inl.) in meinem Depot? Danke.
      Avatar
      schrieb am 22.02.10 14:08:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.984.806 von rockdj am 22.02.10 12:51:12Inl. Thesaurierer NEIN
      Ausl. Thesaurierer JA

      Ggfs. zusätzlich wegen Verrechnung von Altverlusten

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 12:08:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      Schon mal vielen Dank für Deine Antwort. Noch eine kleine Nachfrage.

      Dann reiche ich also nicht diese seitenlange Abrechnung meines Depots ein, sondern nur den Ausdruck je Fonds mit dem Thesaurierungs-Betrag. Der muss dann also noch für 2009 versteuert werden.

      Hintergrund ist ja wohl, dass dieser Betrag der der Abgeltungssteuer unterliegt, der Fonds (Altbestand) aber nicht.

      Frage nun: Was passiert, wenn ich es nicht angebe? (oder MUSS man) Wie läuft das, wenn ich den the. Fonds (Altbestand) in 20 Jahren steuerfrei verkaufe, nun aber noch die jährlichen Erträge drinstecken, die nicht steuerfrei sind? Ist jetzt doch ne lange Frage... Danke.
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 13:01:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.000.967 von rockdj am 24.02.10 12:08:49Die Thesaurierung ist steuerpflichtig und muss angegeben werden. Die laufenden Erträge unterliegen der AbgSt, nur der Veräußerungsgewinn bei Altfonds (Erwerb vor 2009) ist steuerfrei.

      Für Deine andere Frage guckst Du hier:

      Thread: Kein Titel für Thread 1155837110

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 20.03.10 20:58:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.001.370 von Taxadvisor am 24.02.10 13:01:54Danke für die kompetenten Antworten. Habe meinen Steuerberater (Lohnsteuerhilfeverein) mal lose gefragt. Der meinte glatt, the. Fondserträge müsste ich nicht angeben. Mir ist natürlich klar, dass das falsch ist.

      Dennoch noch mal die Frage. Was passiert, wenn ich's wirklich nicht angebe. Theoretisch merkt das das Finanzamt doch bis zum Verkauf in 30 Jahren :lick::D nichts. Und dann versteuer' ich es ja beim Verkauf.

      Die Belege zu kriegen ist ja auich nicht so leicht. Beispiel DWS Global Value. Überall steht, der sei ausschüttend, ich hab' aber nix gekriegt.
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 08:25:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.184.439 von rockdj am 20.03.10 20:58:55Es können aber für die letzten 10 Jahre zumindest noch Zinsen von 6% (oder 12%) festgesetzt werden und bei großen Beträgen auch eine Geldbuße.

      Das Lohnsteuerhilfevereine hier beraten dürfen (aber in vielen anderen kleinen Bereichen nicht) ist sowie so in meinen Augen ein Skandal.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 21:08:41
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.184.439 von rockdj am 20.03.10 20:58:55Hallo rockdj,
      beim DWS Global Value fördert ein Blick in den Verkaufsprospekt die Kenntnislage ... ;-)

      Ertragsverwendung
      Bis zum 17.9.2009: Thesaurierung
      Ab dem 18.9.2009: Ausschüttung

      Da das Geschäftsjahr bis zum 01.04. geht, schätze ich mal dürfte die erst Ausschüttung dann im zweiten Quartal 2010 kommen!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 26.03.10 17:06:32
      Beitrag Nr. 22 ()
      Der Thread lebt ja noch ;)

      Ich glaube bei der Abgeltungssteuer gibt es noch viele offene Fragen, vor allem bei Fonds...

      Ich hätte noch folgendes Problem:

      Bin bei Maxblue (Deutsche Bank).
      Unten auf den Abrechnungen bei einem Aktienverkauf ist immer "Veräußerungsgewinn" und "angerechneter Verlusttopf Aktien" angegeben.
      Wenn ich nun z.B. eine Aktie mit 1000€ Verlust verkaufe geht das in den Verlusttopf.
      Wenn ich danach eine mit z.B. 2000€ Gewinn verkaufe, wird dies mit dem Verlusttopf verrechnet und ich habe einen KESt-pflichtigen Kapitalertrag von 1000€ auf den ich dann 25% Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) und Soli zahlen muss...
      Der Verlusttopf müsste doch dann auf Null gehen, oder?

      Wie lange wird der Verlusttopf in die nächsten Jahre übertragen.
      Sagen wir mal ich mache 4 Jahre lang nur Verluste, kann ich diesen Verlustvortrag mitnehmen?

      Viele Grüße
      af
      Avatar
      schrieb am 26.03.10 17:11:02
      Beitrag Nr. 23 ()
      Avatar
      schrieb am 01.04.10 10:09:50
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.224.867 von againstfotsch am 26.03.10 17:11:02Kurze Frage zur Abgeltungssteuer:
      Hi,

      da ich derzeit nur Einkommen aus Kapitalerträgen generiere, würde ich davon profitieren, die Erträge mit meinem persönlichen Steuersatz zu berechnen.
      In der Wisosoftware 2010 sind Ausgaben zu Kapitalerträgen nicht mehr vorgesehen.
      Bürokosten usw.können also nicht mehr angegeben werden?
      Danke euch.
      Avatar
      schrieb am 01.04.10 12:49:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.260.328 von reisender31 am 01.04.10 10:09:50Hallo Reisender,
      grundsätzlich richtig - seit Abgeltungssteuer kannst Du keine Werbungskosten im Zusammenhang mit den KapEinkünften mehr geltend machen.
      Falls Du noch Spekulationsgewinne nach altem Recht in 2009 realisiert hast (Kauf also vor 2009 und Verkauf innerhalb von 12 Monaten), könntest Du die Werbungskosten (teilweise) hierfür anrechnen.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 02.04.10 12:31:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      ...folgender kurzer Sachverhalt:

      Im April 2010 Verkauf einer 2007 erworbenen Tier-1 'Anleihe' (Capital Funding Trust Prefs) der DZ Bank (WKN: A0DZTE) mit Kursverlust. Eigentlicher Emittent nicht die DZ Bank AG selbst, sondern die DZ Bank Capital Funding LLC III, Delaware/USA.

      Fällt der Kursverlust nun in den Abgeltungssteuerverrechnungstopf für Aktien? Oder kann der Verlust z.B. mit Kursgewinnen 'normaler' Anleihen, Wandelschuldverschreibungen etc. verrechnet werden?

      Im Kern also die Frage, als was ist die WKN A0DZTE steuerlich einzuordnen, als Aktie oder "Anleihe"?

      Danke und Gruß, stolper
      Avatar
      schrieb am 02.04.10 12:40:59
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo stolper,

      bitte keine Crosspostings. Antwort im Bondboard.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 02.04.10 14:01:15
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.268.530 von reckoner am 02.04.10 12:40:59
      @Stefan

      Vielen Dank für Antwort im BB!! Und, keine CP's mehr.

      Gruß stolper
      Avatar
      schrieb am 02.04.10 17:18:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo stolper,

      war nicht böse gemeint, es nervt halt nur, überall die gleichen Beiträge zu lesen (übrigens habe ich noch ein drittes Forum gefunden).
      w.o ist imho auch nicht erste Wahl für rechtliche Themen (kann das Forum nichts für, die können sich die User ja nicht aussuchen).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 03.04.10 22:13:30
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich brüte gerade über meiner Steuererklärung und stelle mir die Frage, wann die Bank den Verlustverrechnungstopf bucht?

      Wenn ein Fonds ausschüttet fließen die Erträge steuerlich gesehen am Ex-Tag zu. Folglich muss in meinen Augen auch der Verlustverrechnungstopf am Ex-Tag gemindert werden und nicht am Zahltag an dem die depotführende Stelle das Geld von der Fondsgesellschaft für die Ausschüttung erhält oder am Buchungstag der Ausschüttung (Valuta). Richtig?
      Gleiches gilt dann für Thesaurierungen, wobei diese anstelle des Ex-Tags mit Geschäftsjahresende zufließen?

      Wenn dann Ausschüttungen oder Steuergutschriften wieder angelegt werden müsste doch theoretisch das Preisdatum der Ex-Tag / das Geschäftsjahresende sein und nicht erst Tage später?

      ... und auch dann die Frage wie die zeitliche Zuordnung beim Kauf aussieht. Wann wird der Zwischengewinn in den Verlustverrechnungstopf eingestellt. Erfolgt dies mit Preisdatum oder mit Buchungsdatum? Mein Tipp wäre Buchungsdatum.

      Bin gespannt und dankbar für eure Antworten. ;)
      Avatar
      schrieb am 04.04.10 03:35:31
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo,
      bin neu hier und habe gleich eine Frage, fallen neber der Abgeltungssteuer andere Steuern an wenn man Aktien verkauft. Wie z.b. Einkommenssteuer oder Umsatzsteuer.??

      danke
      Burbobir
      Avatar
      schrieb am 04.04.10 11:11:57
      Beitrag Nr. 32 ()
      Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer. Ansonsten kommen keine Extrakosten durch Steuern auf dich zu.
      Avatar
      schrieb am 04.04.10 16:33:31
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.271.871 von Knalltuete82 am 03.04.10 22:13:30Es gilt das Zuflussprinzip, der Ex-Tag ist nur massgeblich für die Ausschüttungsberechtigung. Bei Thesaurierungen kommt es nur dann zu einer Veränderung des VV-Topfes, wenn es sich um einen inländischen Fonds handelt. Die Wiederanlage von Ausschüttungen hängt immer vom jeweiligen Programm (Depot bei der Investmentgesellschaft etc.) ab.

      Der Zwischengewinn müsste m.E. immer mit dem abgerechneten Preis korrespondieren. Das funktioniert aber nicht immer. Hier gibt es die unterschiedlichsten Abrechnungsarten.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.04.10 19:23:51
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.272.803 von Taxadvisor am 04.04.10 16:33:31Dankeschön :)

      Es gilt das Zuflussprinzip, der Ex-Tag ist nur massgeblich für die Ausschüttungsberechtigung.

      anscheinend hab' ich wenn ich Ex-Tag höre immer den bilanzierenden Anleger vor Augen, der am Ex-Tag die Erträge bereits verbucht.
      *klatsch_vor'n_kopp* - Nordkirchen 3. Stunde Einkommensteuer "Überschusseinkünfte"
      Die Lösung ist manchmal so einfach

      Bei Thesaurierungen kommt es nur dann zu einer Veränderung des VV-Topfes, wenn es sich um einen inländischen Fonds handelt.

      ok, weil bei ausländischen Thesaurierern kein Steuerabzug erfolgt bzw. erst bei Veräußerung. So weit, so klar. Aber unter Umständen sind anrechenbare ausländische Quellensteuern in den Quellensteuertopf einzustellen. Gleiches Prinzip wie beim VV-Topf. Meine Bank hat dies bei einem ausländischen Thesaurierer mit Geschäftsjahresende 31.12. im März des folgenden Jahres vorgenommen und das nicht rückwirkend zum 31.12. (das JStG 2010 ist ja noch lange nicht veröffentlicht, so dass die Bank eigentlich hätte rückwirkend ändern müssen oder habe ich da einen Passus in irgendeinem der zahlreichen BMF-Schreiben übersehen, dass dieses Vorgehen tolleriert?).
      Was ich auch nicht verstehe ist wann bei inländischen Thesaurierern der Verlustverrechnungstopf gebucht wird. Die Erträge fließen mit Ablauf des Geschäftsjahres zu am 31.12.2009. Buchungstag der Thesaurierung ist jedoch im neuen Jahr, nämlich am 05.01.2010. Meine Bank hat den Verlustverrechnungstopf am 05.01.2010 gebucht und den Fonds nicht in der Steuerbescheinigung 2009 aufgeführt (hab' bislang nur die Erträgnisaufstellung aber wenn sie da nicht aufgeführt sind, werden sie wohl auch nicht in der Steuerbescheinigung aufgeführt sein). Letzteres ist falsch, die Erträge gehören in das Jahr 2009 aber würde die Verlustverrechnung dann auch in 2009 erfolgen?

      Der Zwischengewinn müsste m.E. immer mit dem abgerechneten Preis korrespondieren.

      die Höhe des Zwischengewinns muss zum Anteilspreis passen. Nur wird der Zwischengewinn dann auch mit Preisdatum in den Verlustverrechnungstopf eingestellt oder mit Buchungsdatum?

      Das funktioniert aber nicht immer. Hier gibt es die unterschiedlichsten Abrechnungsarten.

      bei Wiederanlagen kann ich mir das Vorstellen, dass Ausschüttungs- und Wiederanlage-/Preisdatum auseinanderfallen, weil die depotführende Stelle erst das Geld von der Fondsgesellschaft aus der Ausschüttung bekommen muss um dann im Anschluss neue Anteile zu erwerben, so dass da durchaus mal ein Tag zwischen liegen kann. Aber das sollte steuerlich keine Auswirkung haben.
      Insgesamt finde ich die Abgeltungsteuer schon eine Vereinfachung, nur die Verlustverrechnung und Quellensteueranrechnung macht das ganze System dann doch wieder kompliziert. Die alte Regelung fand ich einfacher.

      Ich werde wohl auf die Steuerbescheinigung warten und dann mal mit der Bank quatschen; gibt noch so einige Punkte, die richtig gerechnet wurden aber dann falsch in der Abrechnung auftauchen.

      Gruß,
      die Tüte
      Avatar
      schrieb am 27.06.10 11:08:40
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ich habs mir gedacht - das Finanzamt ist nicht auf die neue Abgeltungssteuer vorbereitet!
      Die Software kann die von mir in 2009 gezahlte Abgeltungssteuer nicht mit meinem Verlustvortrag (aus Wertpapiergeschäften) verrechnen.
      Aussage Finanzamt: Wir arbeiten an dem Problem und sagen Ihnen Bescheid.
      Wenn ich mich nicht beschwert hätte wären mir ein paar hundert € durch die Lappen gegangen...

      viele Grüße
      af


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