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    Paket ... Wo ist mein Paket - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.12.09 10:42:20 von
    neuester Beitrag 25.12.09 13:15:38 von
    Beiträge: 26
    ID: 1.154.983
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      Avatar
      schrieb am 23.12.09 10:42:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe WO Gemeinde,

      habe mal wieder ein kleines Problem:

      Ich habe am 07.12 ein Poster übers Internet bestellt. Nachdem in den Korrekturabzug freigegeben habe wurde das Paket verschickt.

      Am 11.12 um 13 Uhr wurde das Paket in Empfang genommen ( wohl von einem Nachbarn ) dieser hat auch noch mit MEINEM Nachnamen unterschrieben ( Handelt sich also schonmal um einen Tatbestand ).

      Die Unterschrift ist eindeutig werder meine noch die meiner Frau.
      Nachdem ich dem "Poster-Dienstleister" mehrmals angesprochen habe wo mein Paket bleibt, wurde mir nur gesagt, dass es zugestellt worden ist und Sie nun gerne das Geld hätten.

      in unserem 6 Parteien Haus hat aber niemand das Paket angenommen.

      Die Art und weise des Diensleisters ärgert mich maßlos auch wenn es sich "nur" um 108 € handelt.

      Heute wurde ich nochmal aufgefordert zu zahlen obwohl ich schon x-mal denen Erklärt habe, dass ich das Poster nicht habe.


      Kennt jemand hier die Rechtslage ? Zahlen oder nicht?


      Gruss RiseTrade
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 10:45:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.622.974 von RiseTrade am 23.12.09 10:42:20ein Poster für 108 Euro war das ein Aktfoto deiner Frau falls ja wird es wohk der Nachbarbehalten habrn Frohe Weihnachten:laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 10:47:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Lach nein... ein Weihnachtsgeschenk fü den Schwager ( Pop-Art mit seinem Foto )... Aber des ist ja etz auch egal...


      Zahlen oder net ! :D
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 11:00:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      das Paket darf nicht beim Nachbarn abgegeben werden, so kenn ich das ;)

      OLG Düsseldorf: Paketdienst darf Pakete nicht an Nachbarn zustellen / AGB-Klausel unwirksam
      http://www.damm-legal.de/olg-duesseldorf-paketdienst-darf-pa…

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 11:06:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Erstmal Danke....

      Aber der Anspruch richtet sich ja dann gegen DPD ( Zusteller ) Nur wer hat den Anspruch den KP zu ersetzen bzw. wer muss diesen durchsetzen ? Ich gegen DPD oder der Posterhersteller gegen DPD?

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      Avatar
      schrieb am 23.12.09 11:12:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      naja die Versicherung des Paket Service..weiß jetzt nicht mehr so genau wie, ob du erst die Rechnung zahlst und es dann von der Versicherung des Paket Service wieder bekommst (glaub eher so)
      müssen die dort dir erzählen, aber so ist es, die abgabe beim Nachbarn nicht erlaubt also No Problem für dich ;)
      keine Empfangsquittung (mit deinen Namen, oder der Erlaubniss das es ein Nachbar empfangen darf) gleich kein erhalt :kiss:
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 12:29:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Klasse auf jedenfall DANKE
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 12:31:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.622.974 von RiseTrade am 23.12.09 10:42:20"Am 11.12 um 13 Uhr wurde das Paket in Empfang genommen ( wohl von einem Nachbarn ) dieser hat auch noch mit MEINEM Nachnamen unterschrieben ( Handelt sich also schonmal um einen Tatbestand )."

      Vielleicht ist sein Nachname identisch mit deinem? Ansonsten hätte es dem Zusteller schon auffallen müssen, wenn er bei Schulze klingelt und der mit "Meyer" unterschreibt. Überhaupt müßte der Zusteller doch wissen, bei welchem deiner Nachbarn er das Paket abgegeben hat. Falls er das aus dem Gedächtnis nicht mehr weiß, muss er eben noch mal zu dir vor Ort und dann nachschauen, wo er geklingelt hat.
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 12:45:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nein kein Nachbar heisst so wie ich :)

      also mich wundert das ganze auch...

      Ich habe den Poster-Dienstleister ersteinmal gebeten mit dem Zusteller kontakt aufzunehmen. Sollen die das klären.

      Einfach nur peinlich sowas echt... Die Typen müssen echt eine Top-Ausbildung genossen haben.
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 12:54:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.623.991 von RiseTrade am 23.12.09 12:45:56auch wenn dein Name darauf steht, lässt es sich ja klären ob es deine Unterschrift ist (oder eine von in deinem Haushalt lebende Person, aber keine Kinder unter gewissen Alter) ;)
      aber meist kommen die Fahrer nochmal vorbei, vorallem wenn sie es aus eigener Tasche zahlen müssen :D
      & klären es..
      aber auf jeden Fall würde ich mich da nicht abwimmeln lassen!
      selbst wenn mal ein Paket bei einen Nachbarn abgegeben wird & du kriegst es von ihn (er hatte aber keine Erlaubniss von dir es anzunehemen) & es ist beschädigt muss der Paketdienst zahlen ;)

      musste den ganzen rotz mal 2 Jahre lang mit machen :cry:

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 13:04:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      bei mir hat noch nie ein Zusteller die Unterschrift überprüft (oft ist die auch gar nicht lesbar bei diesen sch... elektronischen Geräten). Und ob sich der Zusteller jetzt noch daran erinnern kann, wo er die Sendung abgegeben hat, ist bei hunderten Sendungen pro Tag auch fraglich.

      Das spielt aber alles gar keine Rolle, da der Händler grundsätzlich für den Transport haftet (bei Gewerbe->Privat). Ob dieser sich wiederum an dem Zustelldienst schadlos halten kann, ist dann sein Problem.

      Ich würde die Lieferung weiterhin anmahnen (am Besten mit Fristsetzung - etwa 7 Tage - mit der Androhung, dann vom Vertrag zurückzutreten). Und natürlich erst nach Erhalt der Ware bezahlen.

      Ansonsten kann eigentlich nicht viel passieren. Nur einem Mahnbescheid sollte unbedingt widersprochen werden.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 13:18:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich würde die Lieferung weiterhin anmahnen (am Besten mit Fristsetzung - etwa 7 Tage - mit der Androhung, dann vom Vertrag zurückzutreten). Und natürlich erst nach Erhalt der Ware bezahlen.


      Da es sich um ein Weihnachtsgeschenk handelt, habe ich das Poster heute im Eilauftrag an einen Drucker meines Vertrauens erneut drucken lassen. D.h ich will das gar nicht mehr.

      Es müsste sich doch sowieso um einen neuen Vertrag handeln wenn da Paket nicht mehr auftaucht. D.h 2 neue Willenserklärungen.

      Der Gewerbetreibende bekommt ja die Kaufsumme sowieso von der Versicherung des Paketdienstes oder sehe ich das falsch.

      Weil 2x ein Poster von meinem Schwager kann ich echt nicht gebrauchen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 13:52:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.624.162 von reckoner am 23.12.09 13:04:15naja es geht ja hier um den Lieferanten, der hat ja seine Pflicht nicht erfüllt..
      ich kann ja auch als Spediteur nicht einfach 32 Paletten für den Aldi einfach beim Edeka um die Ecke abgeben (weil der gerade Annahmezeit hat) :kiss:

      und so ist es hier in den Fall auch ;)

      der Versender hat seine Pflicht erfüllt, mit übergabe des Paketes an den Lieferant..dieser hat Pflicht es ordnungsgemäß zu übergeben

      aber ob man jetzt auf eine Nachlieferung bestehen kann, auf Kosten des Paketdienst, glaub ich nicht, weil es ist ja nicht sooo Lebenswichtig :kiss:
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 18:03:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,

      Es müsste sich doch sowieso um einen neuen Vertrag handeln wenn da Paket nicht mehr auftaucht. D.h 2 neue Willenserklärungen.
      Nein, es wurde nur ein Vertrag geschlossen und dieser besteht immer noch. Ob es nun ein Kündigungsrecht für den Käufer gibt, ist nicht eindeutig zu sagen. Wurde denn ein Termin vereinbart, etwa "Lieferung garantiert vor Weihnachten"?
      Und nur vorsorglich: Leider besteht auch kein Widerrufsrecht, da es sich um eine extra angefertigte Ware handelt.

      Da die Ware jetzt nicht mehr benötigt/gewünscht wird, würde ich eventuell versuchen, vom Vertrag zurückzutreten, Grund: die Lieferung hat zu lange gedauert.
      Wenn die Ware wirklich verloren gegangen ist bzw. unterschlagen wurde, könnte sich der Händler vielleicht darauf einlassen, da er vermutlich seinen Schaden vom Paketdienst ersetzt bekommt.
      Wenn hingegen die Ware wieder auftaucht, wird es schwierig.

      der Versender hat seine Pflicht erfüllt, mit übergabe des Paketes an den Lieferant..dieser hat Pflicht es ordnungsgemäß zu übergeben
      Nein, das ist falsch. Ein gewerblicher Händler haftet für den Versand.
      Bei dem Spediteur-Beispiel handelt es sich erstens um einen gewerblichen Kunden (aber auch der muss in der Regel nur erhaltene Ware bezahlen), und zweitens wird das dann wohl der letzte Auftrag des Versenders an diesen Spediteurs gewesen sein. In diesem Sinne wäre Edeka nur ein kurzfristiger Vorteil.

      aber ob man jetzt auf eine Nachlieferung bestehen kann, auf Kosten des Paketdienst, glaub ich nicht, weil es ist ja nicht sooo Lebenswichtig
      Die Kosten sind ja eh schon entstanden (vorausgesetzt, das Poster bleibt verschwunden). Aber - wie gesagt - ist das ein Problem zwischen den beiden Unternehmen.
      Der TE möchte ja gerade keine Nachlieferung mehr.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 18:36:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.626.894 von reckoner am 23.12.09 18:03:24Nein, das ist falsch. Ein gewerblicher Händler haftet für den Versand.
      Bei dem Spediteur-Beispiel handelt es sich erstens um einen gewerblichen Kunden (aber auch der muss in der Regel nur erhaltene Ware bezahlen), und zweitens wird das dann wohl der letzte Auftrag des Versenders an diesen Spediteurs gewesen sein. In diesem Sinne wäre Edeka nur ein kurzfristiger Vorteil.


      umgekehrte Beweislast ;)

      der Spediteur muss beweisen das er ordentlich gearbeitet hat..
      dafür die Rollkarte..darauf kein Empfänername..nicht richtig abgeliefert

      Versender hat einen Vertrag mit Lieferant es ordnungsgemß zuliefern, Versender hat übergabe bescheinigung..also alles richtig gemacht..Pflicht erfüllt :D

      gruß :D
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 20:14:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Ostkueste,

      ich bin mir jetzt nicht sicher, was du meinst.
      Lassen wir das Beispiel Aldi/Edeka mal beiseite, da dort andere Regelungen und Gesetzte gelten. In dem Fall des TE jedenfalls ist die Sache eindeutig: Der Händler haftet für den Versand. Und das ist im BGB geregelt und kann nicht zu lasten des Käufers geändert werden.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 20:27:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.627.899 von reckoner am 23.12.09 20:14:02hi

      Der Händler haftet für den Versand. Und das ist im BGB geregelt und kann nicht zu lasten des Käufers geändert werden.

      ja

      aber der Lieferant ist am A.... weil rechtlich die verwährung & ordnungsgemäße Lieferung per Vertrag auf ihn über ging

      der Verkäufer ist sauber raus & wie der Empfänger..alle Schuld liegt beim Spediteur ;)

      gruß :D
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 21:20:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich wollte euch nochmal allen "Danke sagen" !!! Super Infos für mich ! Wünsche euch tolle Weihnachten !
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 22:00:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Ostkueste,

      das mag so sein (wir kennen die Verträge aber nicht im Detail). Für den TE ist das jedoch unerheblich, denn er hat (nur) mit dem Händler einen Vertrag. Er muss sich nicht an den Paketdienst halten; ganz im Gegenteil, meist ist das gar nicht möglich. DHL leistet beispielsweise Schadenersatz ausschließlich an den Absender, der Empfänger kann dort nicht einmal einen Nachforschungsauftrag stellen.

      Glücklicherweise ist es hier sogar ganz einfach, denn der TE muss nicht - wie sonst fast immer - seinem Geld hinterherlaufen, da er noch gar nicht bezahlt hat.

      Einzig darin, dass der Vertrag nun gekündigt/aufgehoben/zurückgenommen/storniert (oder wie auch immer man es nenen will) werden soll, da das Poster anderweitig besorgt wurde, sehe ich ein Problem. Wenn das Poster wieder auftaucht, wird der TE es wohl abnehmen müssen (vorausgesetzt natürlich, es gab keinerlei Terminabsprachen).

      Der Händler könnte auch auf die Idee kommen, das Poster einfach ein zweites mal zu produzieren (es ist eigentlich sogar die Regel, dass bei verlorengegangenen Sendungen der Käufer halt einen Ersatzartikel erhält). Daher halte ich es für sinnvoll, formal vom Vertrag zurückzutreten (mit der Begründung der langen Lieferzeit, da Weihnachtsgeschenk). Auf einen solchen Stornierungswunsch muss sich der Händler aber imho nicht einlassen. Und da ich aus dem Eingangsposting herauslese, dass die Kommunikation mittlerweile nicht mehr ganz so freundlich ist, könnte ich mir schon vorstellen, dass er auf seinem Recht zur Lieferung besteht.
      Es könnte also auch passieren, dass er durch einen Vertragsrücktritt gerade auf die Idee kommt, dem TE noch eins auszuwischen.
      Ich behaupte nicht, dass es so kommt, möchte jedoch alles Denkbare erwähnen.

      Wenn ich es richtig interpretiert habe, ist hier leider ein Streit zwischen zwei unschuldigen entbrannt, obwohl doch eigentlich der Paketdienst die Schuld trägt. Dem TE ist noch vorzuwerfen, dass er sich ohne Rücksprache mit dem Händler(?) anderweitig bedient hat. Klar, ich kann das nachvollziehen (Zeitdruck und generelle Unzufriedenheit mit diesem Händler), aber richtig war es leider trotzdem nicht.

      MfG Stefan

      PS: Solche Themen sind besser in einem richtigen Rechtsforum aufgehoben, etwa: http://www.123recht.net/forum_default.asp?ccheck=1.
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 22:20:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.628.545 von reckoner am 23.12.09 22:00:32du siehst das falsch..ohne komplett gelesen zuhaben
      erstmal ;)

      TE= Empfänger

      aber der Empfänger hat keine Pflicht..er hat dich Pflicht den Kaufpreis an Versender zuzahlen
      er hat gegen über Versender/LIEFERANT ;)
      keine andere Pflicht
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 22:27:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      Nein Nein

      du sieht es aus der sicht des Versenders..der hat in diesen Fall überhaupt keine Schuld

      er ist jeder Vertraglich versprochen Leistung nach gekommen

      Produktion-Verpackung-Versand

      aber Zustellung ist gleich Lieferant = gleich Pflicht Paketdienst

      Paketdienst = Übernahme, Verwahrung, Zustellung !!!!!

      Empfänger = Erhalt , Quittierung, Bezahlung!!!

      es besteht zwischen Empfänger und Versender sonst keine Schuld

      da aber Empfänger kein erhalt hat und fehler bei Lieferant liegt..muss dieser für bezahlung bzw. nicht erhalt gerade stehen

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 24.12.09 00:04:39
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo Ostkueste,

      zuerst einmal: TE = Thread-Ersteller (also richtig, es war der Empfänger gemeint). Sorry, diese Abkürzung scheint bei w.o nicht so gebräuchlich zu sein.

      Und nein, du hast nicht recht. Die Ware ist noch nicht übergeben und damit ist die Vertragspflicht des Händlers noch nicht erfüllt. Fehler seiner Erfüllungsgehilfen (hier der Paketdienst) sind ihm zuzurechnen.

      siehe BGB:
      § 446 Gefahr- und Lastenübergang
      Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. ...

      Und § 447 kommt bei einem Verbrauchsgüterkauf gemäß §474 gerade nicht in Betracht.
      Bei Privat->Privat (oder auch Gewerbe->Gewerbe) sieht es hingegen anders aus.

      Das ist einfachste Rechtslage, und falls du mir nicht glaubst, stell eine Frage in dem von mir genannten Forum. Du wirst umgehend eine entsprechende Antwort erhalten, da das dort jeder weiß.

      Im übrigen spreche ich auch nicht von Schuld (die liegt vermutlich beim Paketdienst, da gebe ich dir recht), sondern von Haftung (wer also für den Schaden des TE aufkommen muss).
      Und ob der Paketdienst überhaupt für den Schaden aufkommen muss, und wenn ja bis zu welcher Höhe, ergibt sich aus dessen AGB. Im schlimmsten Fall bleibt der Händler auf dem gesamten Schaden sitzen, aber - wie gesagt - das ist nicht das Problem des TE. Zum Glück ist ihm ja noch kein finanzieller Schaden entstanden.

      Nur um Mißverständnissen vorzubeugen: Du benutzt das Wort "Lieferant", meinst aber wohl den, der liefert (=Paketdienst).
      Das ist aber nicht der gebräuchliche Sinn des Wortes "Lieferant", denn ein "Lieferant" ist im Allgemeinen der Verkäufer/Warenanbieter/Kreditor, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Lieferant. Der Paketdienst (oder auch der Spediteur) gilt im allgemeinen nicht als Zwischenhändler, sondern nur als Dienstleister, und ist daher kein Lieferant.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 24.12.09 00:53:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.628.943 von reckoner am 24.12.09 00:04:39nein nein nein

      sondern von Haftung (wer also für den Schaden des TE aufkommen muss).
      Und ob der Paketdienst überhaupt für den Schaden aufkommen muss, und wenn ja bis zu welcher Höhe, ergibt sich aus dessen AGB.


      AGB gilt ja nicht! siehe Linke Seite 1!!!

      Paketdienst muss für Höhe des Schadens auf kommen..da keine Lieferung!

      Nur um Mißverständnissen vorzubeugen: Du benutzt das Wort "Lieferant", meinst aber wohl den, der liefert (=Paketdienst).
      Das ist aber nicht der gebräuchliche Sinn des Wortes "Lieferant", denn ein "Lieferant" ist im Allgemeinen der Verkäufer/Warenanbieter/Kreditor, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Lieferant . Der Paketdienst (oder auch der Spediteur) gilt im allgemeinen nicht als Zwischenhändler, sondern nur als Dienstleister, und ist daher kein Lieferant.


      ja

      weiter

      er (Paketman) liefert er hat einen Vertrag geschlossen mit Versender ein ihn übergebenes Gut zu LIEFERN..hat er es..nein..also ist Empfänger raus Versender raus

      alles Schuld beim Spediteur

      ansonsten gilt für DICH :O:O:O:O









































      ich wünsch euch allen hier ein schönes Weihnachten und einen fleißigen Weihnachtsmann

      :p:kiss:
      Avatar
      schrieb am 24.12.09 13:05:41
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo Ostkueste,

      ich glaube, du verstehst es nicht. Ob der Paketdienst für den Schaden aufkommen muss (und davon gehe ich auch aus, in so fern Zustimmung), ist für den Empfänger unerheblich. Er hat gar keinen Vertrag mit dem Paketdienst.

      Nehmen wir einmal an, der TE hätte bereits gezahlt (Vorkasse) und er hätte das Paket nun nicht erhalten. Die Rückforderung des Geldes müsste sich dann eindeutig an den Händler richten, und dieser wiederum müsste sich an den Paketdienst halten, und dieser wiederum an seine Versicherung, falls denn eine solche besteht.

      Zurück zum wirklichen Fall: Du willst doch nicht allen Ernstes behaupten, der TE sollte jetzt erst die Rechnung bezahlen und müsste dann den Betrag von dem Paketdienst zurückfordern, oder? :confused: Das ist wirklich völlig abwegig.

      Ein Versandhändler haftet (gegenüber dem Käufer) grundsätzlich für den Versand. Und da das juristisches Grundwissen ist, habe ich eigentlich keine Lust mehr, weiter darüber zu diskutieren.

      Frohes Fest
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 24.12.09 18:15:56
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.629.869 von reckoner am 24.12.09 13:05:41habe ich eigentlich keine Lust mehr, weiter darüber zu diskutieren.
      Ich hätte wahrscheinlich schon aufgehört zu diskutieren als er den Paketdienst als Lieferanten bezeichnete. Eigentlich sollte er sich jetzt bei Dir für die Nachhilfe bedanken :)
      Avatar
      schrieb am 25.12.09 13:15:38
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wie sieht es mit der Schuld des Nachbarn aus? Der hat vorsätzlich gehandelt, in dem er die Unterschrift des richtigen Empfängers gefälscht hat. Nun die Frage, warum er das tat. Er konnte ja nicht wissen, dass es sich bei dem Paket für eine für ihn unbrauchbare Ware handelt. Also war wahrscheinlich ungerechtfertigte Bereicherung sein Motiv. Als anderes Motiv käme ein Nachbarschaftsstreit in Frage. Hatte der Empfänger Feinde unter den Nachbarn? Wie ist die Sozialstruktur des Wohnviertels? In einem Assi-Viertel ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Nachbar das Paket unterschlägt natürlich größer als in einer noblen Wohngegend. Auf jeden Fall hat sich dieser Nachbar strafrechtlich schuldig gemacht.

      Noch dazu lässt sich der mögliche Täterkreis stark einschränken. Falls der Zusteller das Paket im selben Haus (6-Parteien-Haus, wie der Threaderöffner eingangs schriebt) abgegeben hat, was ja das Naheliegendste ist, kommen also nur 5 Verdächtige in Frage. Also könnte der Geschädigte doch einfach mal diesen 5 Personen einen Weihnachtsbesuch abstatten und fragen, ob dort etwas für ihn abgegeben wurde. Eigentlich hätte man dies als allererstes tun sollen. Wenn ich erfahre, dass ein Paket bei einem Nachbarn abgegeben wurde, aber nichts passiert, wende ich mich doch an meine Nachbarn und frage nach. Schließlich will ich ja etwas von ihm. Er macht sich erstmal nicht strafbar, wenn er das Paket nicht sofort abliefert. Er hat schließlich keine Bringschuld, sondern der Empfänger hat eine Holschuld. Allenfalls die gefälschte Unterschrift könnte die Sache zu einem Straftatbestand werden lassen.


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