Rechtsschutzantrag: falsche Angaben gefährlich? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.01.10 11:08:57 von
neuester Beitrag 09.01.10 18:20:27 von
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Ein Bekannter möchte eine RSV abschließen. Im Antragsformular wird nach anderen RSV gefragt und nach Schadenfällen bei diesen. Da in den letzten Jahren Schadenfälle waren, befürchtet mein Bekannter, dass der Antrag abgelehnt wird.
Ist es riskant,im Antrag anzugeben, es bestehe keine RSV?
Mein Bekannter wurde bisher nicht gekündigt und geht davon aus, dass er daher nicht bei Uniwagnis erfasst ist.
Wird im Leistungsfall überprüft, ob eine Vorversicherung bestand?
Ist es riskant,im Antrag anzugeben, es bestehe keine RSV?
Mein Bekannter wurde bisher nicht gekündigt und geht davon aus, dass er daher nicht bei Uniwagnis erfasst ist.
Wird im Leistungsfall überprüft, ob eine Vorversicherung bestand?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.681.727 von NATALY am 07.01.10 11:08:57heutzutage ist ALLES vernetzt! Die wissen selbst wann Du das letzt mal aufm Klo warst...
lass es...........
lass es...........
so ist es -
dennoch geht die RSV dies den Haufen an.
Eine Versicherung darf niemand generell Ausschliessen.
Es sei denn er hätte Betrugsdelikte am laufenden Band gemacht.
dennoch geht die RSV dies den Haufen an.
Eine Versicherung darf niemand generell Ausschliessen.
Es sei denn er hätte Betrugsdelikte am laufenden Band gemacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.682.707 von SALE2010 am 07.01.10 12:57:07Dann versuch doch mal mit der Angabe 3-4 Vorschäden eine neue Deckung zu bekommen. Da wird der Antrag abgelehnt.
Sollte der Antrag doch angenommen werden, wenn falsche Angaben gemacht worden sind, kann es im Leistungsfall nach hinten los gehen - Du hast gezahlt und wegen Betrug wird der Versicherungsschutz nicht gewährt.
Sollte der Antrag doch angenommen werden, wenn falsche Angaben gemacht worden sind, kann es im Leistungsfall nach hinten los gehen - Du hast gezahlt und wegen Betrug wird der Versicherungsschutz nicht gewährt.
!
Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.683.056 von pirmasenser am 07.01.10 13:30:52Wenn er noch nicht gekündigt wurde und auch selbst noch nicht gekündigt hat, ist folgendes zu tun. Schadenspiegel vom Versicherer besorgen und dem Antrag beifügen. Kunde oder Vermittler sollten kurz erklären warum es so viele Schadenfälle gab, aber in Zukunft nicht damit zu rechnen sei. Hier ist es gut wenn der Vermittler einen guten Draht zum künftigen Rechtsschutzversicherer hat. Nach Annahme kann der Altvertrag gekündigt werden - nicht vorher!
Von falschen Angaben im Antrag rate ich ab, da in jeden Fall überprüft wird, ob eine Vorversicherung bestand. Auch die ganz Schlauen werden erwischt, wenn sie den Neuvertrag über den Partner eindecken wollen.
Von falschen Angaben im Antrag rate ich ab, da in jeden Fall überprüft wird, ob eine Vorversicherung bestand. Auch die ganz Schlauen werden erwischt, wenn sie den Neuvertrag über den Partner eindecken wollen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.686.916 von Versman am 07.01.10 19:30:37Versman,
genau, so wird ein Schuh draus. Es hängt ja auch davon ab, welche Art von Schäden es waren.
Der gute Berater findet da schnell eine Lösung - auch wenn es heißen kann: Aufgrund Ihrer vielen Vorschäden sind Sie derzeit nicht oder nur mit hohem SB versicherbar!
Analog: Wer drei Leitungswasserschäden in den letzten drei Jahren hatte, hat auch so ein Problem!
genau, so wird ein Schuh draus. Es hängt ja auch davon ab, welche Art von Schäden es waren.
Der gute Berater findet da schnell eine Lösung - auch wenn es heißen kann: Aufgrund Ihrer vielen Vorschäden sind Sie derzeit nicht oder nur mit hohem SB versicherbar!
Analog: Wer drei Leitungswasserschäden in den letzten drei Jahren hatte, hat auch so ein Problem!
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.681.727 von NATALY am 07.01.10 11:08:57Bei welcher Versicherung besteht das schlechte Risiko noch und welchen Schadenumfang zeitigte der Bekannte
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