checkAd

    Geschäftsführer GmbH - Wer darf Steuererklärung machen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.10 07:56:34 von
    neuester Beitrag 21.01.10 09:05:43 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.155.448
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.645
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 07:56:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Grüße

      angenommen man ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer 1-Mann-GmbH für Options- und Aktientrading.

      Angenommen es kommen nur ca. 100 Aktien- und Optionstransaktionen im ganzen Jahr zusammen. Außer dieser Aktivität hat die GmbH keinen Geschäftszweck und kein Geschäftsaufkommen.

      Eine solche Steuererklärung müsste doch in nullkommanix selbst zu schaffen sein.

      Frage:

      1. Ist es erlaubt in obigem einfachen Fall alle steuerrechtlichen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt selbst durchzuführen ? Also ohne Einschaltung eines teuren Steuerberaters.

      2. Falls NEIN zu 1., also man braucht einen Steuerberater: Wo kann man einsehen wie viel dieser kostet bei einem so einfachen Vorgang ? Gibt es dazu feste Sätze, sogar evtl. im Internet abrufbar ? Ist dieser Satz fix oder verhandelbar ? Damit man überhaupt mal die Kosten einer GmbH einigermaßen abschätzen kann.


      Danke schon mal.
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 08:43:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gibt keine Pflicht,einen Steuerberater einzuschalten.Die Steuererklärung kann jeder selbst machen. Sollte erabernur,wenn er kann.
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 09:05:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.778.827 von Wiener Melange am 21.01.10 07:56:34Wiener Melange? in Österreich steuerpflichtig?

      Wenn in D steuerpflichtig gilt:

      - Man benötigt keinen Steuerberater, kann den Jahresabschluss (Einreichung beim E-Bundesanzeiger nicht vergessen!) und die StErkl. selbst machen. Die Berechnung der steuerfreien und steuerpflichtigen Anteile der Gewinne/Dividenden ist aber m.E. nicht so ganz ohne (s. auch weiter unten), da tun sich auch einge Kollegen schwer.
      - Grundsätzlich gibt es Gebührentabellen und der StB wird auf Basis einiger Zahlen sicherlich eine Kostenschätzung abgeben können.

      ALLERDINGS: Bei Deinem Geschäftszweck gilt u.U. § 8b Abs. 7 KStG. Wer das nicht im Blick hat, sollte in jedem Fall einen StB einschalten.

      Gruß
      Taxadvisor


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Geschäftsführer GmbH - Wer darf Steuererklärung machen ?