Geschäftsführer GmbH - Wer darf Steuererklärung machen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.01.10 07:56:34 von
neuester Beitrag 21.01.10 09:05:43 von
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Grüße
angenommen man ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer 1-Mann-GmbH für Options- und Aktientrading.
Angenommen es kommen nur ca. 100 Aktien- und Optionstransaktionen im ganzen Jahr zusammen. Außer dieser Aktivität hat die GmbH keinen Geschäftszweck und kein Geschäftsaufkommen.
Eine solche Steuererklärung müsste doch in nullkommanix selbst zu schaffen sein.
Frage:
1. Ist es erlaubt in obigem einfachen Fall alle steuerrechtlichen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt selbst durchzuführen ? Also ohne Einschaltung eines teuren Steuerberaters.
2. Falls NEIN zu 1., also man braucht einen Steuerberater: Wo kann man einsehen wie viel dieser kostet bei einem so einfachen Vorgang ? Gibt es dazu feste Sätze, sogar evtl. im Internet abrufbar ? Ist dieser Satz fix oder verhandelbar ? Damit man überhaupt mal die Kosten einer GmbH einigermaßen abschätzen kann.
Danke schon mal.
angenommen man ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer 1-Mann-GmbH für Options- und Aktientrading.
Angenommen es kommen nur ca. 100 Aktien- und Optionstransaktionen im ganzen Jahr zusammen. Außer dieser Aktivität hat die GmbH keinen Geschäftszweck und kein Geschäftsaufkommen.
Eine solche Steuererklärung müsste doch in nullkommanix selbst zu schaffen sein.
Frage:
1. Ist es erlaubt in obigem einfachen Fall alle steuerrechtlichen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt selbst durchzuführen ? Also ohne Einschaltung eines teuren Steuerberaters.
2. Falls NEIN zu 1., also man braucht einen Steuerberater: Wo kann man einsehen wie viel dieser kostet bei einem so einfachen Vorgang ? Gibt es dazu feste Sätze, sogar evtl. im Internet abrufbar ? Ist dieser Satz fix oder verhandelbar ? Damit man überhaupt mal die Kosten einer GmbH einigermaßen abschätzen kann.
Danke schon mal.
Es gibt keine Pflicht,einen Steuerberater einzuschalten.Die Steuererklärung kann jeder selbst machen. Sollte erabernur,wenn er kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.778.827 von Wiener Melange am 21.01.10 07:56:34Wiener Melange? in Österreich steuerpflichtig?
Wenn in D steuerpflichtig gilt:
- Man benötigt keinen Steuerberater, kann den Jahresabschluss (Einreichung beim E-Bundesanzeiger nicht vergessen!) und die StErkl. selbst machen. Die Berechnung der steuerfreien und steuerpflichtigen Anteile der Gewinne/Dividenden ist aber m.E. nicht so ganz ohne (s. auch weiter unten), da tun sich auch einge Kollegen schwer.
- Grundsätzlich gibt es Gebührentabellen und der StB wird auf Basis einiger Zahlen sicherlich eine Kostenschätzung abgeben können.
ALLERDINGS: Bei Deinem Geschäftszweck gilt u.U. § 8b Abs. 7 KStG. Wer das nicht im Blick hat, sollte in jedem Fall einen StB einschalten.
Gruß
Taxadvisor
Wenn in D steuerpflichtig gilt:
- Man benötigt keinen Steuerberater, kann den Jahresabschluss (Einreichung beim E-Bundesanzeiger nicht vergessen!) und die StErkl. selbst machen. Die Berechnung der steuerfreien und steuerpflichtigen Anteile der Gewinne/Dividenden ist aber m.E. nicht so ganz ohne (s. auch weiter unten), da tun sich auch einge Kollegen schwer.
- Grundsätzlich gibt es Gebührentabellen und der StB wird auf Basis einiger Zahlen sicherlich eine Kostenschätzung abgeben können.
ALLERDINGS: Bei Deinem Geschäftszweck gilt u.U. § 8b Abs. 7 KStG. Wer das nicht im Blick hat, sollte in jedem Fall einen StB einschalten.
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