Zuzahlung Reha - Rechnung von Krankenkasse nach über 3 Jahren ok? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.01.10 12:11:19 von
neuester Beitrag 25.01.10 19:32:36 von
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Guten Tag,
war im Mai 2006 für 3 Wochen zur Reha. Wurde nie auf Zuzahlung angesprochen und habe
auch nie eine Rechnung oder Mahnung meiner KK erhalten.
Mit Datum 15.01.2010 wurde ich jetzt zur Zuzahlung von Euro 180.- aufgefordert.
Will mich nicht unbedingt vor dieser Zahlung drücken, aber ist die Forderung dieser Zuzahlung nach über 3 Jahren nicht verjährt?
Vielleicht weiß jemand eine Antwort. Falls Forderung nicht berechtigt, spende ich das Geld für Haiti.
Grüße Cosinex
war im Mai 2006 für 3 Wochen zur Reha. Wurde nie auf Zuzahlung angesprochen und habe
auch nie eine Rechnung oder Mahnung meiner KK erhalten.
Mit Datum 15.01.2010 wurde ich jetzt zur Zuzahlung von Euro 180.- aufgefordert.
Will mich nicht unbedingt vor dieser Zahlung drücken, aber ist die Forderung dieser Zuzahlung nach über 3 Jahren nicht verjährt?
Vielleicht weiß jemand eine Antwort. Falls Forderung nicht berechtigt, spende ich das Geld für Haiti.
Grüße Cosinex
Spende lieber an mich
ich muss auch bald für 3 Wochen in die Reha... und habe keinen Bock auf die 180€ Zuzahlung...
und ich verspreche: falls es mir dann irgendwann gelingt mich um de 180€ zu drücken, werde ich deine 180€ nicht ausgeben, sondern für Haiti spenden.
Großes Ehrenwort!
ich muss auch bald für 3 Wochen in die Reha... und habe keinen Bock auf die 180€ Zuzahlung...
und ich verspreche: falls es mir dann irgendwann gelingt mich um de 180€ zu drücken, werde ich deine 180€ nicht ausgeben, sondern für Haiti spenden.
Großes Ehrenwort!
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.790.049 von cosinex am 22.01.10 12:11:19Will mich nicht unbedingt vor dieser Zahlung drücken, aber ist die Forderung dieser Zuzahlung nach über 3 Jahren nicht verjährt?
Wenn du dich nicht drücken willst, wieso dann diese Anfrage
Ich habe ja nichts dagegen, daß jemand Vorteile, die ihm zustehen, auch in Anspruch nimmt, aber ich finde es schlicht zum kotzen, wenn jemand wie du einen fadenscheinigen Grund sucht fürs Nichtbezahlen einer Leistung, die er zweifellos empfangen und zumindest moralisch verpflichtet ist zu bezahlen. Als die Gesellschaft eingesprungen ist und dir die Reha zahlte hast du ja wohl auch nicht über eine zu komfortable Unterkunft gemeckert
Wenn du dich nicht drücken willst, wieso dann diese Anfrage
Ich habe ja nichts dagegen, daß jemand Vorteile, die ihm zustehen, auch in Anspruch nimmt, aber ich finde es schlicht zum kotzen, wenn jemand wie du einen fadenscheinigen Grund sucht fürs Nichtbezahlen einer Leistung, die er zweifellos empfangen und zumindest moralisch verpflichtet ist zu bezahlen. Als die Gesellschaft eingesprungen ist und dir die Reha zahlte hast du ja wohl auch nicht über eine zu komfortable Unterkunft gemeckert
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.790.856 von selbstaendiger am 22.01.10 13:25:52Hallo Selbstaendiger,
freue mich jeden Tag über solche Gutmenschen wie Dich. Zur Beruhigung, habe den Betrag
an meine KK bereits gezahlt, denn ich schätze deren Leistung für mich und andere.
Mir ging es lediglich nur um die Frage, ob das rechtens ist! In meiner Branche gibt es bei einer Forderung nach mehr als 3 Jahren bestenfalls einen warmen Händedruck!
cosinex
freue mich jeden Tag über solche Gutmenschen wie Dich. Zur Beruhigung, habe den Betrag
an meine KK bereits gezahlt, denn ich schätze deren Leistung für mich und andere.
Mir ging es lediglich nur um die Frage, ob das rechtens ist! In meiner Branche gibt es bei einer Forderung nach mehr als 3 Jahren bestenfalls einen warmen Händedruck!
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