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    Abgeltungssteuer: gleiche Aktie in Euro und USD im Depot -> steuerliche Verechnung ok? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.01.10 19:58:39 von
    neuester Beitrag 27.01.10 17:53:52 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 26.01.10 19:58:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hab mir extra 2 Depots angelegt wegen der Abgeltungssteuer. Eins für die in 2008 gekauften Aktien, eins für den Rest. Nun ist mir leider ein wohl folgenschwerer Fehler unterlaufen. Ich hatte eine bestimmte amerikanische Aktie in 2008 in den USA gekauft. Jetzt habe ich im Januar 2010 die gleiche Aktie nochmals für dieses Depot gekauft allerdings in Deutschland. Ich hatte somit zwei Positionen dergleichen Aktie (einmal in Euro und einmal in USD) im Depot, welche jedoch jeweils nur an verschiedenen Börsenplätzen (D und USA) handelbar waren. Bei meinem Verkauf der im Januar 2010 gekauften Position in der letzten Woche wurden jetzt von der DAB beide Posten der Aktie steuerlich miteinander "verrechnet". D.h. mein kleiner Gewinn war steuerfrei, da er mit dem Kauf aus 2008 verrechnet wurde. Da auf den Posten aus 2008 allerdings viel höhere Gewinne bestanden, wäre für mich natürlich besser wenn die Position aus 2008 noch bestehen würde.

      Hier noch die Antwort der DAB auf meine Anfrage wg. der steuerlichen Verrechnung: "Die steuerliche Behandlung Ihres Verkaufsauftrags ist korrekt erfolgt. Gemäß den geltenden Steuervorschriften greift das Fifo-Verfahren innerhalb eines Depots auch Währungs- bzw. Verwahrartübergreifend (Girosammel, Wertpapierrechnung). Entsprechend ist Ihr Verkaufsauftrag der ISIN US......, korrekt mit dem Kauf vom 04.12.2008 anteilig verrechnet worden."

      Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen und kann der Meinung der DAB zustimmen? Ich befürchte ja sie haben Recht, aber will trotzdem nichts unversucht lassen. Würd mich freuen wenn jemand ne Meinung dazu hätte.

      Beste Grüße
      Eisbaer23
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 20:18:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.816.809 von Eisbaer23 am 26.01.10 19:58:39Normalerweise hätten die Aktien getrennt verkauft werden müssen. Ohne Nachfrage sollte eine seriöse Bank Aktien aus den USA nicht nach D umlagern oder umgekehrt, denn das kostet Gebühren.

      Ich würde da mal dringend nachhaken und eine Schiedsstelle oder einen RA einschalten.
      USA und D sind u.normalen Umständen verschiedene Lagerplätze. Aktien aus den USA kannst Du nicht ohne weiteres in D verkaufen.
      Frag die DAB mal danach und such mal nach Gebühren, die einen Lagerstellenwechesl ohne dein Einverständnis nachweisen können. Dann hast Du m.M. gute Chancen!;)

      Es kommt natürlich darauf an, wie die DAB das AGB-technisch handhabt mit den unterschiedlichen Lagerstellen, mach dich mal schlau.
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 20:20:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.816.809 von Eisbaer23 am 26.01.10 19:58:39Viele Börsianer die ich kenne, kaufen schliesslich aus dem gleichen Grund Aktien an verschiedenen Börsenplätzen, um diese Steuer gerecht "aufzuteilen".
      Selber habe ich da jedoch keinerlei Erfahrungswerte!
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 20:28:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.817.008 von MrRipley am 26.01.10 20:18:20Nee, das hast Du jetzt irgendwie falsch verstanden. Es hat kein Lagerstättenwechsel stattgefunden. Eine Positon der Aktie habe ich 2008 in den USA gekauft (kann ich auch nur dort wieder verkaufen). Die andere Position habe ich 2010 in D gekauft und diese dann jetzt wieder in D verkauft. Für die Steuerberechung wurde allerdings der Aktienkauf aus 2008 als Grundlage genommen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 20:32:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.817.076 von Eisbaer23 am 26.01.10 20:28:10Ich weiss, habe das nach meinem 2. Posting korrekt verstanden.
      Nachhaken dürfte sich aber lohnen!
      Oder frag deinen Steuerberater, das Finanzamt ist da zu abhängig.

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      Avatar
      schrieb am 27.01.10 08:55:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.817.076 von Eisbaer23 am 26.01.10 20:28:10Habe ich das richtig verstanden, dass die beiden Bestände in unterschiedlichen Depots lagen? Oder im gleichen Depots?

      Wenn Sie im gleichen Depots waren, ist die Berechnung korrekt, die Lagerstelle wäre nur bei Streifbandverwahrung evtl. relevant. Über die Depots hinweg darf jedoch m.E. kein FiFo genommen werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.01.10 09:29:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.819.319 von Taxadvisor am 27.01.10 08:55:15Wollte das gleiche schon fragen. Denn in zwei verschiedenen Depots kann es meiner Meinung nach sowas nicht geben.
      Avatar
      schrieb am 27.01.10 17:53:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.819.319 von Taxadvisor am 27.01.10 08:55:15Sie lagen leider im gleichen Depot. Dann muss ich wohl mit meinem Fehler leben.


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