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    Westfonds 5 Solid Growth - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.10 22:53:56 von
    neuester Beitrag 02.02.10 00:34:38 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.155.673
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      Avatar
      schrieb am 31.01.10 22:53:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      der o.g. Immobilienfonds wurde 2001 aufgelegt und investierte in drei Objekte (Frankfurt, Aachen und Bremen).

      Dabei sind die drei Objekte jeweils in eigenen Fonds aufgelegt und haben damit eine getrennte Einnahmenrechnung und Finanzierung.

      Beim Objekt in Frankfurt läuft in 2011 der bisherigen 10jährige Mietvertrag aus - eine Anschlußvermietung wird nur zu den deutlich niedrigeren Marktmieten erfolgen. Der Gutachter hat daraufhin das Verkehrswertgutachten (Ertragswertverfahren) mit einem Wert unter dem aktuellen Schuldenstand angesetzt.

      Die Fondsverwaltung will nun den Komplentär (bisher eine natürliche Person) durch eine GmbH ersetzen ... und damit beginnt das Problem.
      Bei einer GmbH&CoKG ist eine Überschuldung ein Insolvenzgrund - bei einer KG nicht.

      Daher sollte man auf der anstehenden Gesellschaftversammlung GEGEN den Austausch der Komplementäre stimmen!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 01.02.10 01:57:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.852.279 von ReneBanker am 31.01.10 22:53:56hahahahahaha immobilienfonds :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.02.10 05:07:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.852.279 von ReneBanker am 31.01.10 22:53:56Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Nur ne Verständnisfrage: Auf der Objektgesellschaftsebene ist eine natürliche Person Komplementär?
      Avatar
      schrieb am 02.02.10 00:34:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.852.492 von Fondsfonds am 01.02.10 05:07:36Hallo FF,
      richtig - aktuell ist eine natürliche Person der Komplementär des Zielfonds.

      Rene


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