Eigenheim Zulage 2007+08 erhalten, dann wieder zurück zahlen :-( - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.02.10 13:19:24 von
neuester Beitrag 01.02.10 14:31:25 von
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Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnte mir helfen, ich habe mit dem Steuer Bescheid 2007 Eigeneheimzulage für 2007 + 2008 je 1250 € erhalten.
im Januar 2009 durfte ich beides wieder zurück zahlen, da ich anscheinend so mein Steuerberater zu viel verdient habe.
( nicht verheiratet ).
Ich habe ein Nebengewerbe (Vorsteuerabzugsberächtigt ), sollte hier
jetzt mal angenommen ein großer Verlust für 2009 anfallen, hätte ich dann Anrecht auf die Eigenheimzulage 2009/2010 ???
Wird es so gerechnet ?
Einnahmen regelmäßiger Arbeit 10.000 €
Verlust aus Nebentätigkeit - 5.000 €
zu versteuerndes Einkommen = 50000 €
Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir hier weiter helfen könntet !?
Gruß
Tyler
ich hoffe Ihr könnte mir helfen, ich habe mit dem Steuer Bescheid 2007 Eigeneheimzulage für 2007 + 2008 je 1250 € erhalten.
im Januar 2009 durfte ich beides wieder zurück zahlen, da ich anscheinend so mein Steuerberater zu viel verdient habe.
( nicht verheiratet ).
Ich habe ein Nebengewerbe (Vorsteuerabzugsberächtigt ), sollte hier
jetzt mal angenommen ein großer Verlust für 2009 anfallen, hätte ich dann Anrecht auf die Eigenheimzulage 2009/2010 ???
Wird es so gerechnet ?
Einnahmen regelmäßiger Arbeit 10.000 €
Verlust aus Nebentätigkeit - 5.000 €
zu versteuerndes Einkommen = 50000 €
Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir hier weiter helfen könntet !?
Gruß
Tyler
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.854.509 von TylerDyrdon am 01.02.10 13:19:24Einkunfts- / Einkommensgrenzen
Die Summe der positiven Einkünfte der letzten zwei Jahre darf:
* bei Alleinstehenden 70.000 €,
* bei Verheirateten 140.000 €
* zuzüglich 30.000 € je Kind
nicht übersteigen (§ 5 EigZulG).
Maßgeblich sind die Einkünfte im „Erstjahr“ (d. h. im ersten Jahr, in dem die Zulage gezahlt wird) und im Vorjahr. Wenn die Einkünfte im Jahr des Einzugs und dem Jahr davor über der Grenze liegen, später aber darunter, kann man ab diesem Zeitpunkt Eigenheimzulage für die restlichen Jahre des Förderzeitraums erhalten.
Die Summe der positiven Einkünfte der letzten zwei Jahre darf:
* bei Alleinstehenden 70.000 €,
* bei Verheirateten 140.000 €
* zuzüglich 30.000 € je Kind
nicht übersteigen (§ 5 EigZulG).
Maßgeblich sind die Einkünfte im „Erstjahr“ (d. h. im ersten Jahr, in dem die Zulage gezahlt wird) und im Vorjahr. Wenn die Einkünfte im Jahr des Einzugs und dem Jahr davor über der Grenze liegen, später aber darunter, kann man ab diesem Zeitpunkt Eigenheimzulage für die restlichen Jahre des Förderzeitraums erhalten.
Hi,
super ich danke Dir
Gruß
Tyler
super ich danke Dir
Gruß
Tyler
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.854.912 von TylerDyrdon am 01.02.10 14:24:41Hi,
´
für 2009 darf ich also nicth mehr wie 35.000 € verdienen richtig ?
Ist mein o.g. Beispiel denn korrekt ?
Gruß
Andreas Steven
´
für 2009 darf ich also nicth mehr wie 35.000 € verdienen richtig ?
Ist mein o.g. Beispiel denn korrekt ?
Gruß
Andreas Steven
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