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    Abgeltungssteuer und Dividenden nach Quellensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.10 00:54:15 von
    neuester Beitrag 10.02.10 10:45:06 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.155.751
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      schrieb am 05.02.10 00:54:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      folgendes Problem:

      ich habe 2009 durch Veräußerungsgewinne ca. 600 Euro realisiert. Der Broker meines Vertrauens sitzt aber im Ausland und daher wird die Abgeltungssteuer nicht abgeführt. Der Sparerpauschbetrag beträgt ja 801 Euro, so das ja ohnehin keine Abgeltungssteuer gezahlt werden müsste.

      Nun habe ich aber noch Dividenden in Höhe von ca. 300 Euro erhalten. Diese unterlagen allerdings in den USA bereits der Quellensteuer. Meines erachtens können die Dividenden ja nicht doppelt besteurt werden von den USA und Deutschland.

      Zusammengenommen beliefen sich die Erträge aus Kapitalanlage also auf etwa 900 Euro, womit man ja über dem Sparerpauschbetrag läge. Aber wie beschrieben wurden die Dividenden bereits in den USA versteuert.

      Muss ich jetzt in Dt. trotzdem noch die 25% Abgeltungssteuer zahlen oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 05.02.10 08:44:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.885.719 von ProMaiLer am 05.02.10 00:54:15Es muss zumindestens erklärt werden, außerdem ist nur 15% US-QuSt einbehalten worden bzw. nur dieser Satz ist anrechenbar, so dass sich noch ein Restbetrag AbgSt ergeben müsste. Wurden 30% US-QuSt einbehalten, sind die verbleibnenden 15% auf Antrag aus den USA zu erstatten.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.02.10 10:57:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo, also ich zahle 30% Quellensteuer

      Ich hatte mal bei meinem Broker deswegen nachgefragt und da wurde mir gesagt, ich könne nichts zurückverlangen, aber müsse auch in Dt. nichts mehr zahlen. Das kam mir aber damals schon suspekt vor
      Avatar
      schrieb am 05.02.10 10:59:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      konkret hieß es von meiner bank:

      Die Quellensteuer wird Ihnen nur in dem Land von der Dividende abgezogen in dem die Dividende anfällt.
      Das heißt, wenn in den USA eine Dividende in den USA anfällt, wird Ihnen dort auch die entsprechende Quellensteuer abgezogen. Eine zusätzliche Besteuerung auf die Dividende in Deutschland erfolgt dann nicht mehr.

      Im Rahmen Ihrer Steuererklärung müssen Sie dann aber die Dividendenzahlung in den USA und die von Ihnen gezahlte Quellensteuer, bei Ihren Finanzamt angeben.
      Avatar
      schrieb am 05.02.10 13:33:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.887.455 von ProMaiLer am 05.02.10 10:59:51Das DBA mit den USA sieht für Deutsche Anleger vor, dass sie nur 15% QuSt zu zahlen haben, das funktioniert bei ausl. Brokern wohl häufig nicht, insbes. wenn sie keinen QI-Status haben. Die 15%-Punkte Differenz kann man sich in den USA erstatten lassen, der dt. Fiskus rechnet natürlich nur die keinem Ermässigungsanspruch mehr unterliegende ausl. QuSt an.

      Gruß
      Taxadvisor

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      schrieb am 05.02.10 14:07:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      puh, das hört sich ja alles superkompliziert an!

      am einfachsten wäre es dann wohl, die aktien in ein deutsches depot zu transferieren?! wie kann man denn die 15% quellensteuer aus den USA zurückbekommen?

      und noch ne frage:
      angekommen, die dividende beträgt 1000e im jahr. die us-steuer schlägt mit 15% zu buche. bleiben 850e. müssen diese 850e jetzt voll mit der 25% abgeltungssteuer in dt versteuert werden? das wäre ja dann am ende eine steuerlast von fast 37%! :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.02.10 14:51:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.889.427 von ProMaiLer am 05.02.10 14:07:39Die 1000e müssen voll mit AbgSt versteuert werden....



      Darauf wird aber die QuSt angerechnet. Im Idealfall bleibt als Belastung tatsächlich nur die dt. AbgSt auf den Bruttobetrag, hier gibt es aber bestimmte Grenzen der Anrechnung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.02.10 16:07:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      das hört sich ja ziemlich hoffnungslos an:

      Ein Sonderfall ist die USA. Den Aktionären von Dividende zahlenden US-Gesellschaften, die nicht im Vorfeld der Gewinnausschüttung einen Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer gestellt haben, wird vom US-Fiskus pauschal 30 Prozent der Ausschüttung abgezogen. Ein formelles Erstattungsverfahren, wie es bei den anderen Ländern in der Regel üblich ist, ist von der US-Verwaltung erst gar nicht vorgesehen. Hier werden stärkere Geschütze aufgefahren: Wer sich die 15 Prozent, die das amerikanische Finanzministerium ihm laut Doppelbesteuerungsabkommen eigentlich schuldet, zurückholen will, muss eine Steuererklärung für „beschränkt Steuerpflichtige“ abgeben. Die für Privatanleger unangenehme Folge ist, dass die Erstattung der zuviel gezahlten Quellensteuer nur ein Jahr rückwirkend geltend gemacht werden kann. Und nicht, wie bei den Staaten, die mit Erstattungsverfahren arbeiten, mehrere Jahre rückwirkend.

      http://www.dsw-info.de/Erstattung-auslaendischer-Quel.726.0.…
      Avatar
      schrieb am 05.02.10 16:29:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich hab auch nochmal geschaut. im übrigen behalten die usa 35% von meinen dividenden ein.

      es handelt sich bei dem wert (us-kürzel PSE) um ein MLP (master limited partnership). es ist ja wohl so, dass diese vehikel keine steuern zahlen, weshalb dann die quellensteuer entsprechend höher ist.

      ich habe jetzt was von einem formular W8BEN zur Vermeidung & Vereinfachung der USA-Quellensteuer gelesen. mir steht nämlich nicht im sinne, alles doppelt und deifach zu versteuern, so das am ende garnix mehr übrig bleibt
      Avatar
      schrieb am 08.02.10 01:31:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      ach wie ist das eigentlich mit zinsen? die müssten ja auch noch beachtet werden oder greift hier der freistellungsauftrag?
      Avatar
      schrieb am 10.02.10 10:45:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.890.874 von ProMaiLer am 05.02.10 16:07:26Schau Dir mal den Link an.

      http://www.cedelglobalservices.com/ci/dispatch/en/binary/ci_…

      Das 1042 S-Formular müsste Dir eigentlich bekannt sein. Ansonsten einfach mal Deine täglichen Briefe öffnen. ;)


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