Kabel Deutschland will an die Börse gehen - ob das was wird ???? (Seite 2)
eröffnet am 23.02.10 10:28:35 von
neuester Beitrag 18.03.23 08:11:31 von
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Nein der GUB bleibt bestehen. Die Beendigung des spruchverfahrens hat nichts mit den BuG zu tun
Darf ich mal unbedarft fragen…bedeutet das,dass der GuB beendet ist und man keine garantiedividende mehr bekommt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.113.681 von mistery01 am 18.01.23 11:37:56
https://spruchverfahren.blogspot.com/2014/05/verlangerung-de…
Die Depotbank von RA Arendts hat zumindest geschrieben:
Die Festsetzung der Weisungsfrist auf unserem Weisungsformular erfolgt aus technischen Gründen. Eine Weisung ist möglich bis zwei Monate nach Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung. Sobald ein finaler Beschluss im Spruchstellenverfahren erfolgt ist, werden wir Sie hierüber informieren. Ohne Ihre Weisung werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.
Vielleicht kann uns Herr Arendts ja eine kurze rechtliche Einschätzung geben.
Zitat von mistery01: Demnach müsste eine Einreichung noch möglich sein. Dieser Meinung bin ich auch… die Bank scheinbar nicht
https://spruchverfahren.blogspot.com/2014/05/verlangerung-de…
Die Depotbank von RA Arendts hat zumindest geschrieben:
Die Festsetzung der Weisungsfrist auf unserem Weisungsformular erfolgt aus technischen Gründen. Eine Weisung ist möglich bis zwei Monate nach Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung. Sobald ein finaler Beschluss im Spruchstellenverfahren erfolgt ist, werden wir Sie hierüber informieren. Ohne Ihre Weisung werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.
Vielleicht kann uns Herr Arendts ja eine kurze rechtliche Einschätzung geben.
Demnach müsste eine Einreichung noch möglich sein. Dieser Meinung bin ich auch… die Bank scheinbar nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.112.670 von mistery01 am 18.01.23 09:52:11
Verstehe ich nicht!
Es gibt eine gesetzliche Frist zur Einreichung nach Beendigung des SPRUCHVERFAHRENS.
Diese muss ja irgendwie offiziell kommuniziert werden! Deshalb 2 Monate nach VÖ Bundesanzeiger.
Deine genannte Einreichung nach Kündigung BUGV ist KEINE gesetzliche Pflicht und höchstens VERTRAGLICH im BUGV geregelt.
Zitat von mistery01: Das der BUG weiter läuft ist unstrittig. Die Frage ist, ob das Spruchverfahren nach der OLG Instanz als beendet gilt. Wenn dem so wäre, ist eine Einreichung der Aktien erst nach Kündigung der BUG rechtlich möglich. Dann beginnt die 2 Monatsfrist.
Verstehe ich nicht!
Es gibt eine gesetzliche Frist zur Einreichung nach Beendigung des SPRUCHVERFAHRENS.
Diese muss ja irgendwie offiziell kommuniziert werden! Deshalb 2 Monate nach VÖ Bundesanzeiger.
Deine genannte Einreichung nach Kündigung BUGV ist KEINE gesetzliche Pflicht und höchstens VERTRAGLICH im BUGV geregelt.
Das der BUG weiter läuft ist unstrittig. Die Frage ist, ob das Spruchverfahren nach der OLG Instanz als beendet gilt. Wenn dem so wäre, ist eine Einreichung der Aktien erst nach Kündigung der BUG rechtlich möglich. Dann beginnt die 2 Monatsfrist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.111.818 von mistery01 am 18.01.23 07:55:34
Dann frag doch mal die Spaßkasse nach der Eintragung der Beendigung im Bundesanzeiger.
Erst danach startet ja mW die 2-Monatige letzte Frist zur Einreichung.
Zitat von mistery01: Zur Info: eine Sparkasse hat die Einreichung von Aktien aufgrund des BUG abgelehnt. Begründung: das Verfahren vor dem OLG ist abgeschlossen.
Dann frag doch mal die Spaßkasse nach der Eintragung der Beendigung im Bundesanzeiger.
Erst danach startet ja mW die 2-Monatige letzte Frist zur Einreichung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.111.818 von mistery01 am 18.01.23 07:55:34
Erschließt sich mir auf den ersten Blick nicht, da das Verfahren ja vor dem BGH fortgesetzt werden soll:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/01/spruchverfahren…
Zitat von mistery01: Zur Info: eine Sparkasse hat die Einreichung von Aktien aufgrund des BUG abgelehnt. Begründung: das Verfahren vor dem OLG ist abgeschlossen.
Erschließt sich mir auf den ersten Blick nicht, da das Verfahren ja vor dem BGH fortgesetzt werden soll:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/01/spruchverfahren…
Zur Info: eine Sparkasse hat die Einreichung von Aktien aufgrund des BUG abgelehnt. Begründung: das Verfahren vor dem OLG ist abgeschlossen.