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    Steuerschulden eines Erblassers - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.10 11:00:09 von
    neuester Beitrag 07.03.10 21:37:54 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 01.03.10 11:00:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer hat mit einem derartigen Fall Erfahrung?

      Im Bekanntenkreis ist ein älterer Herr verstorben. Der Erblasser hat nur sehr ungerne Steuern gezahlt und sich dabei auch nicht immer an die Gesetze gehalten. Allerdings geht es hier nicht um Schweizer Konten und so sondern eher um nicht abgegebene Steuererklärungen, zu hoch angesetzte Ausgaben usw.

      Inwieweit haften die Erben für die Steuerschulden? Klar ist, daß noch ausstehenden Steuern nachgezahlt werden müssen. Ggf. anfallende Strafzinsen (die berühmten 0,5 % pro Monat) müssen sicherlich auch beglichen werden. Was ist mit darüber hinausgehenden Strafen? Immerhin war ja der Erblasser der "Böse" und die Erben können ja am Ende nichts für die falschen oder fehlenden Erklärungen.

      Falls Steuererklärungen für vergangene Jahre nachzuerstellen sind und das nicht möglich ist (woher sollen die Erben die Einnahmen wie Renten, Mieten o.ä. aus 2006 und älter im Detail kennen?), wie ist dann das Vorgehen?
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      schrieb am 01.03.10 11:31:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.031.304 von JuliaPapa am 01.03.10 11:00:09Die Erben haften wie der Heimgegangene außer strafrechtlich, da dieser nach wie vor unbescholten unter der Erde liegt bzw. in der Urne. :D

      Alles Weitere ist Verhandlungssache mit dem Fiskus.

      Im schlimmsten Fall - dürfte hier aber nicht gegeben sein - könnten die Erben das Erbe ausschlagen oder auf die Haftung auf die Erbmasse begrenzen.
      Avatar
      schrieb am 01.03.10 15:52:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.031.304 von JuliaPapa am 01.03.10 11:00:09man nennt das fussstapfentheorie... die erben treten in alle rechte und pflichten des erblassers ein...haften also auch für steuerschulden..ausgenommen hiervon ist eine strafbarkeit, da diese nur persönlich begangen werden kann...es ist zu empfehlen, die gesamte situation und finanzielle lage schnell zu überprüfen am besten mit hilfe eines anwaltes und ggflls eines steuer beraters
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 17:39:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.031.538 von alysant am 01.03.10 11:31:22Verhandlungssache?

      Wer als Erbe nichts tut, wird dann strafrechtlich selbst zum Steuerhinterzieher. Bei Kenntnis muss daher die Steuererklärung berichtigt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 17:57:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.043.335 von Taxadvisor am 02.03.10 17:39:59:D

      Wenn die lachenden Erben mit dem Fiskus unverzüglich verhandeln (mein Rat), sind sie außer Gefahr, denn sie sind ohne Schuld.

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      schrieb am 07.03.10 21:37:54
      Beitrag Nr. 6 ()


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