TV LOONLAND -Eröffnung des Insolvenzverfahrens- - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.03.10 12:22:23 von
neuester Beitrag 27.03.10 15:55:20 von
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Amtsgericht München
- Insolvenzgericht -
Infanteriestraße 5, 80325 München
Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ
700 500 00)
Geschäftsnummer: 1507 IN 4039/09
(Bitte immer angeben)
München, 1.3.2010
In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens der
TV-Loonland AG, Münchner Str. 16, 85774 Unterföhring, HRB
129612 Amtsgericht - Handelsregister - München,
bevollmächtigt:
Dr. Hans Schaefer c/o Weitnauer Rechtsanwälte WiP StB,
Ohmstr. 22, 80802 München, Az.: 99-06.0317/hs/ki
gesetzlich vertreten durch
ehem. Vorstand Simon Flamank
neuer Vorstand Dr. Michael Briem
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Herstellung, An- und Verkauf, Vertrieb von Fil-
men und Fernsehproduktionen
ergeht folgender
Beschluß
1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 11:00 Uhr gemäß §§ 2,
3, 11, 17 ff InsO eröffnet.
Gründe:
Der Antrag ist am 30.11.2009 beim Amtsgericht München ein-
gegangen.
Der Schuldner hat im Amtsgerichtsbezirk München seinen all-
gemeinen Gerichtsstand.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest-
stellungen des Gerichts gegeben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ott, Nymphenburgerstr. 139,
80636 München.
Telefon: 12 02 60
Telefax: 12 02 61 27
3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 06.04.2010 bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur eventuellen Beschlussfas-
sung der Gläubiger über folgende Angelegenheiten:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zwischenrechnungslegung (§ 66 InsO),
- Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101
InsO),
- Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
- Fortgang des Verfahrens (Fortführung, Stilllegung, Insol-
venzplan) (§ 157 InsO),
- Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen (insbe-
sondere Unternehmensveräußerung, Darlehensaufnahme mit
erheblicher Massebelastung, Rechtsstreit mit erheblichem
Streitwert) (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung unter Wert (§ 163 InsO) oder an be-
sonders Interessierte (§ 162 InsO),
- Aussetzung von Verwertung und Verteilung im Rahmen eines
Insolvenzplanverfahrens (§ 233 InsO),
- Beantragung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenver-
waltung (§§ 271, 272 InsO)
wird anberaumt auf
Dienstag, den 04.05.2010 um 09:30 Uhr, Infanteriestr. 5,
Sitzungssaal 101.
Hinweis:
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter
Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), gilt die Zustimmung
zu besonderes bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenz-
verwalters nach § 160 I Satz 3 InsO als erteilt.
5. Der Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, den 04.05.2010 um 09:30 Uhr, Infanteriestr. 5,
Sitzungssaal 101.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung.
6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner,
sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 III InsO beauftragt,
die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend
mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30
InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner; diese erfolgt durch
das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
Insolvenzgericht.
- Insolvenzgericht -
Infanteriestraße 5, 80325 München
Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ
700 500 00)
Geschäftsnummer: 1507 IN 4039/09
(Bitte immer angeben)
München, 1.3.2010
In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens der
TV-Loonland AG, Münchner Str. 16, 85774 Unterföhring, HRB
129612 Amtsgericht - Handelsregister - München,
bevollmächtigt:
Dr. Hans Schaefer c/o Weitnauer Rechtsanwälte WiP StB,
Ohmstr. 22, 80802 München, Az.: 99-06.0317/hs/ki
gesetzlich vertreten durch
ehem. Vorstand Simon Flamank
neuer Vorstand Dr. Michael Briem
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Herstellung, An- und Verkauf, Vertrieb von Fil-
men und Fernsehproduktionen
ergeht folgender
Beschluß
1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 11:00 Uhr gemäß §§ 2,
3, 11, 17 ff InsO eröffnet.
Gründe:
Der Antrag ist am 30.11.2009 beim Amtsgericht München ein-
gegangen.
Der Schuldner hat im Amtsgerichtsbezirk München seinen all-
gemeinen Gerichtsstand.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest-
stellungen des Gerichts gegeben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ott, Nymphenburgerstr. 139,
80636 München.
Telefon: 12 02 60
Telefax: 12 02 61 27
3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 06.04.2010 bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur eventuellen Beschlussfas-
sung der Gläubiger über folgende Angelegenheiten:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zwischenrechnungslegung (§ 66 InsO),
- Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101
InsO),
- Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
- Fortgang des Verfahrens (Fortführung, Stilllegung, Insol-
venzplan) (§ 157 InsO),
- Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen (insbe-
sondere Unternehmensveräußerung, Darlehensaufnahme mit
erheblicher Massebelastung, Rechtsstreit mit erheblichem
Streitwert) (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung unter Wert (§ 163 InsO) oder an be-
sonders Interessierte (§ 162 InsO),
- Aussetzung von Verwertung und Verteilung im Rahmen eines
Insolvenzplanverfahrens (§ 233 InsO),
- Beantragung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenver-
waltung (§§ 271, 272 InsO)
wird anberaumt auf
Dienstag, den 04.05.2010 um 09:30 Uhr, Infanteriestr. 5,
Sitzungssaal 101.
Hinweis:
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter
Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), gilt die Zustimmung
zu besonderes bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenz-
verwalters nach § 160 I Satz 3 InsO als erteilt.
5. Der Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, den 04.05.2010 um 09:30 Uhr, Infanteriestr. 5,
Sitzungssaal 101.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung.
6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner,
sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 III InsO beauftragt,
die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend
mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30
InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner; diese erfolgt durch
das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
Insolvenzgericht.
04.03.2010 12:52
EANS-Adhoc: TV-Loonland AG / Insolvenzverfahren
EANS-Adhoc: TV-Loonland AG / Insolvenzverfahren
-------------------------------------------------------------------- ------------ Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ------------
04.03.2010
München, 4. März 2010
Am 1. März 2010 um 11:00 Uhr hat das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Loonland AG eröffnet. Der Beschluss wurde der TV-Loonland AG am heutigen Tage zugestellt.
Damit ist die Verwaltungs- und Verfügungsmacht über das Vermögen sowie die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft auf den bisher vorläufigen Insolvenzverwalter und am 1. März 2010 endgültig zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ott, München, übergegangen. Der Vorstand der TV-Loonland AG hatte am 30. November 2009 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Rückfragehinweis: Andreas Conradi Tel.: +49(0)8920508110 Email: aconradi@loonland.com
Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------- ------------
Emittent: TV-Loonland AG Münchner Str. 16 D-85774 Unterföhring Telefon: +49 (0)89 20508 100 FAX: +49 (0)89 20508 199 Email: info@loonland.com WWW: www.loonland.com Branche: Medien ISIN: DE0005348403 Indizes: Prime All Share Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Düsseldorf, München Sprache: Deutsch
ISIN DE0005348403
AXC0101 2010-03-04/12:52
© 2010 dpa-AFX
Klicken Sie hier, um weitere aktuelle Nachrichten zum Unternehmen zu finden:
TV-LOONLAND Aktienkurs / News
EANS-Adhoc: TV-Loonland AG / Insolvenzverfahren
EANS-Adhoc: TV-Loonland AG / Insolvenzverfahren
-------------------------------------------------------------------- ------------ Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ------------
04.03.2010
München, 4. März 2010
Am 1. März 2010 um 11:00 Uhr hat das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Loonland AG eröffnet. Der Beschluss wurde der TV-Loonland AG am heutigen Tage zugestellt.
Damit ist die Verwaltungs- und Verfügungsmacht über das Vermögen sowie die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft auf den bisher vorläufigen Insolvenzverwalter und am 1. März 2010 endgültig zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ott, München, übergegangen. Der Vorstand der TV-Loonland AG hatte am 30. November 2009 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Rückfragehinweis: Andreas Conradi Tel.: +49(0)8920508110 Email: aconradi@loonland.com
Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------- ------------
Emittent: TV-Loonland AG Münchner Str. 16 D-85774 Unterföhring Telefon: +49 (0)89 20508 100 FAX: +49 (0)89 20508 199 Email: info@loonland.com WWW: www.loonland.com Branche: Medien ISIN: DE0005348403 Indizes: Prime All Share Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Düsseldorf, München Sprache: Deutsch
ISIN DE0005348403
AXC0101 2010-03-04/12:52
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TV-LOONLAND Aktienkurs / News
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.058.199 von Elmshorner am 04.03.10 13:20:46....darf man sich jetzt wieder fragen, auf zu neuen ufern, oder etwa doch gluck,gluck...???????
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.058.199 von Elmshorner am 04.03.10 13:20:46......na denn mal auf zu neuen ufern,,,,,,oder besser gefragt......SEKT ODER SELTERS.......
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.106.736 von Elmshorner am 10.03.10 18:01:35....nanu, wo kommen denn auf einmal die vielen shares her....????
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.117.382 von herthafan am 11.03.10 19:16:20...ich hoffe nur, es hat nichts mit gewisser vorahnung zu tun, denn der schicksalsmonat märz iss ja zum glück noch lange nicht zu ende. allen weiterhin noch viel glück.......
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.121.931 von herthafan am 12.03.10 10:52:01Da wissen wohl einige mehr....aus die Maus?
es völlig normal dass hier jetzt kleinere pakete kommen,unsicherheit und unwissenheit dominieren im moment,auch hier wird es sicherlich für die ag keine rettung geben,der kurs könnte sich im worst case noch halbieren ,aber weiter runter gehts dann nicht mehr ausser die aktie wird vom markt genommen,werde hier in kleineren tranchen wieder zukaufen.
grüsse biokonom
grüsse biokonom
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.128.328 von Biokonom am 12.03.10 19:09:47@Biokonom: Sehe ich genauso. Für 600 e bekomme ich nun 10.000 Stk.! Ist doch klasse.
Die Aktionäre scheinen nervös zu werden ,es kommen immer mehr Aktien zum Verkauf,bin mal gespannt ob es bis 0,03 runtergeht
grüsse biokonom
grüsse biokonom
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.132.983 von Big_Mane am 13.03.10 15:41:14Genau,
und mit etwas Glück notiert sie zu Weihnachten bei ihrem Allzeithoch bei ca. 200 Euro.
10.000 * 200= 2.000.000 wäre ein gutes Investment, ich glaube ich investiere 6.000$, dann kann ich meine Nachbarn auch noch glücklich machen!
und mit etwas Glück notiert sie zu Weihnachten bei ihrem Allzeithoch bei ca. 200 Euro.
10.000 * 200= 2.000.000 wäre ein gutes Investment, ich glaube ich investiere 6.000$, dann kann ich meine Nachbarn auch noch glücklich machen!
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