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    Aurelius- Einstiegssignal! (Seite 1049)

    eröffnet am 09.03.10 20:18:31 von
    neuester Beitrag 22.04.24 23:18:33 von
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      Avatar
      schrieb am 28.04.17 11:37:20
      Beitrag Nr. 3.446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.827.479 von simplemind89 am 28.04.17 11:21:11Stimmt. Die BAFIN müßte, wie jede Polizei, ergebnisoffen in alle Richtungen ermitteln.
      Selbst wenn sie eine Untersuchung einleiten würde (bei heutigem Sachstand eher unwahrscheinlich) dauert das Monate. Wennn es dann in die Hände der Staatsanwaltschaft käme dauert es weitere Monate. Bis dahin ist der Kurs von Aurelius entweder bei 8,56 oder 92,47.

      In einem (ebenfalls eher unwahrscheinlichen) zivilrechtlichen Verfahren haben beide Seiten so viel Kohle, daß es garantiert zu einer aussergerichtlichen Einigung käme.
      Ergo: wir würden das Ergebnis nie erfahren.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.04.17 11:37:11
      Beitrag Nr. 3.445 ()
      Man sollte sich mit den Geschäftsmethoden auseinandersetzen. Ich habe das einmal erlebt, und das ar unrühmlich. Die weitere Karierre habe ich dann allerdings nicht verfolgt.

      Dazu gibt es einen kostenpflichtigen Bericht von GSC-Research zur entsprechenden Hauptversammlung.

      http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…

      Auf der Tagesordnung der CE Global Sourcing stand eine Kapitalherabsetzung auf Null. Die Aktionäre sollten sich selbt enteignen. Profitieren davon sollten dann der Vorstand und vermutlich Aurelius. Die kannte ich damals noch gar nicht.

      Die Begeisterung der Aktionäre für diesen Vorschlag hielt sich bei den Aktionären in engen Grenzen, obwohl da heulende Mitarbeiterinnen für diesen Punkt geworrben hatten.

      Vor der Abstimmung ergriff dann Dr. Markus das Wort und beantragte wegen der Bedeutung des Tagesordnungspunktes namentliche Abstimmung. So wurde dann abgestimmt und der Tagesordnungspunkt abgelehnt, sinngemäß waren die Profiteure dafür, der Rest dagegen.

      Dann wurde die Hauptversammlung ca. 4 Stunden unterbrochen. Dann hat ein Büttel des Vorstands
      einen Gegenantrag, in dem der Vorschlag in einem unwesentlichen Punkt modifiiziert wurde.

      Über diesen Gegenantrag wurde dann erneut abgestimmt. Der ging dann mit knapper Mehrheit durch.

      Zunächst mal meinten Bankenvertreter, dass sie nur eine Weisung für den ursprünglichen Vorschlag hätten. Die haben sich enthalten. Das wäre nicht weiter schlimm gewesen, wenn es nicht zu später noch einen Zugang über 30.000 Aktien zur HV gegeben hätte (FAX Bevollmächtigung).

      Es liegt nun ziemlich nahe, dass diese Stimmen gekauft gewesen sein könnte. Warum sollte sich jemand, der gar nicht teilnehmen wollte, noch anmelden, um sich selbst zu enteigen. Später hat dieser Aktionär behauptet, er sei getäuscht worden. Auch möglich.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.04.17 11:34:40
      Beitrag Nr. 3.444 ()
      Volumina gering
      Avatar
      schrieb am 28.04.17 11:26:42
      Beitrag Nr. 3.443 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.827.479 von simplemind89 am 28.04.17 11:21:11Und die " Fachpresse " hilft weiter fleißg mit, die Yu-sche Sau noch weiter durchs Dorf zu treiben.
      Aber klar, die Leser sollen ja etwas bekommen für ihr Geld; in der Vor-Internetzeit hat man mit Papier manchmal was ganz anderes ( sinnvolles ;) gemacht.

      Also > 100 kann der Yu mal mit mir über meine Anteile reden :kiss:

      Grüßle

      Fozzybaer
      Avatar
      schrieb am 28.04.17 11:21:11
      Beitrag Nr. 3.442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.827.407 von buylow_sellhigh am 28.04.17 11:16:21Klar, für Marktmanipulation und Insiderhandel ist sie immer zuständig. Was ich meinte war, dass sie in den von diesem Yu monierten Zusammenhängen nicht zuständig ist. Was der Markus in seinen Geschäftsbericht schreibt ist nicht ihr Problem. Wer daran irgendwas zu bekritteln hat, der muss sich wegen §331 HGB und dergleichen direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. Und wer das allzu leichtfertig macht, der steht mit einem Bein gewissermaßen selbst im Knast...
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      schrieb am 28.04.17 11:16:21
      Beitrag Nr. 3.441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.827.359 von simplemind89 am 28.04.17 11:08:17Nach meinem Kenntnisstand ist sie nicht zuständig für die Aufsicht über die Firmen im Freiverkehr, da hast du recht.
      Wenn es aber um Manipulutionen im Börsenhandel geht ist die Segmentzugehörigkeit unerheblich. Da könnte sie jederzeit ermitteln.
      Laß mich aber gerne belehren, wenn ich da falsch liege
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      Avatar
      schrieb am 28.04.17 11:08:17
      Beitrag Nr. 3.440 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.827.317 von Benx am 28.04.17 11:05:21Die BAFIN ist in derlei Dingen für den Freiverkehr nicht zuständig. Die DPR auch nicht.
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      Avatar
      schrieb am 28.04.17 11:05:21
      Beitrag Nr. 3.439 ()
      Der Batman erwartet allen Ernstes Unterstützung von der BaFin :

      "Wenn in den USA ein CEO eines Unternehmens so offen lügt, hat das Konsequenzen", sagte Yu. Warum schreitet die Finanzaufsicht BaFin nicht ein?"



      Dabei wäre es allerhöchste Zeit, dass die BaFin mal gegen die Leerverkäufer - Short"analysten" Massnahmen ergreift, da nach Wirecard Aurelius nun schon der 3. Fall einer ungerechfertigten Shortatacke in einem Jahr ist

      Umgekehrt gibt es den US -Securities Act, auf den der ein oder andere sicher auch schon gestossen ist, da im Disclaimer darauf hingewiesen wird das diese Info "nicht zur Verbreitung in den USA" bestimmt ist, und das sogar obwohl sie mit den dortigen Unternehmen gar nichts zu tun hat !

      Ähnlich sollte man von unserer Seite die rechtlichen Grundlage dafür schaffen, solche Angriffe zu erschweren, Falschaussagen sofort offiziell als solche zu brandmarken ( von Gotham gibt es inzwischen nachweislich mehrere) und "Analysen" auf Übersee nur für Marktschwergewichte wie etwa die DAX - Werte zulässig ein.

      Der Schaden ist Aurelius nicht nur durch den Kursverlust der Attacke entstanden, sondern auch durch "üble Nachrede" nur durch den unbegründeten "dummen Spruch" , diese Beteiligung sei nichts bis maximal wenige Millionen wert der Secop - Verkaufspreis könnte sonst eher bei 200 Mio. gelegen haben.
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      Avatar
      schrieb am 28.04.17 11:01:06
      Beitrag Nr. 3.438 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.827.101 von Claptoni am 28.04.17 10:42:14Yu selbst hat ja schon nach der BAFIN gerufen und, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, Aurelius ebenfalls. Die BAFIN entscheidet nach eigenem Ermessen ob sie Ermittlungen aufnimmt. Falls sie dabei strafbare Handlungen feststellt, ist sie verflichtet das an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Diese entscheidet ob ein Verfahren eröffnet wird. Das kann also dauern.

      Zudem hätten beide Seiten die Möglichkeit zivilrechtlich vorzugehen.

      Ich bin gespannt ob da überhaupt etwas weitergeht. Glaube aber eher nicht, da fast immer als Meinung, als Frage oder im Konjunktiv formuliert wird.
      Um Image anzukratzen reicht das voll und ganz, und mehr will er ja nicht.
      Avatar
      schrieb am 28.04.17 10:49:31
      Beitrag Nr. 3.437 ()
      Ein Blick in die Bibel erleichtert manchmal die Wahrheitsfindung: Dort kann man den Satz finden: "an ihren Früchten sollt ihr sie erkennen".
      Bis auf wenige Ausnahmen sind die Sanierungsmaßnahmen durch das von Aurelius eingesetzte Management sehr erfolgreich. Im Fall Berentzen AG lohnte ein Aktienkauf auch nachdem Aurelius ausgestiegen war.
      Alle Vorwürfe Aurelius würde die gekauften Firmen ausquetschen stehen auf sehr wackligen Beinen.
      Aurelius ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte die seinesgleichen sucht.
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