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    Riester - Kinderzulage trotz Höchststeuersatz? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.10 21:31:25 von
    neuester Beitrag 22.03.10 18:14:14 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.156.681
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      schrieb am 20.03.10 21:31:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo WOler,

      habe glatt nochmal eine Frage zur Riesterrente: Situation - Gutverdienter - zahle Höchststeuersatz, spare vollen Betrag in Höhe von 2100 Euro an, mache diesen entsprechend steuerlich geltend. Bekomme ich trotzdem die vollen Zulagen und vor allem den Kinderzuschuss für unsere Tochter?

      Danke & Gruß Ahnunglosser
      Avatar
      schrieb am 20.03.10 21:46:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja,

      wird aber mit der Steuer wieder verrechnet :cry:

      Beispiel:
      Zulage 300 Euro (wird direkt aufs Riester Konto überwiesen)
      Veranlagung ergibt Rückerstattung von 2000 Euro
      Erstattet werden 1700 Euro

      Tja

      KP
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 11:21:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.184.487 von Ahnungslooser am 20.03.10 21:31:25Bei 45 % Steuersatz bekommst Du somit eine Steuervergünstigung von 945 € !!! für die gezahlten 2.100 €. Davon werden aber bei der Steuererklärung durch das FA die erhaltene Grund und Kinderzulage gegengerechnet. Diese wird vom Staat direkt auf das Riesterkonto gezahlt. Die Steuerförderung bekommt man jährlich mit dem Steuerbescheid ausgezahlt.

      Keine schlechte Rendite für die 2.100 €!!!

      Der Wertzuwachs des Vertrages kommt ja noch hinzu. Der wird in den ersten Jahren allerdings oft von den Kosten/Gebühren "aufgefressen".

      Beste Grüße

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 13:08:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.184.487 von Ahnungslooser am 20.03.10 21:31:25Bist du verheiratet ?

      KS
      Avatar
      schrieb am 22.03.10 12:58:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.184.487 von Ahnungslooser am 20.03.10 21:31:25Re Ahnungslooseer:confused:

      1.Welche Ambitionen treiben einen Gutverdienenden dazu, ohne
      steuerliche und fachliche ausreichende Information eine Riesterrente abzuschließen?(Posting vom 15.03.2010... Ich bin 34 Jahre alt und habe seit nunmehr 5 Jahren einen Riesterrentensparplan bei der Cosmos Direct. Inzwischen sind ca. 7000 Euro eingezahlt. Allerdings glaube ich nicht mehr an diese Vorsorgeform und möchte den Vertrag auflösen....)

      2.Glauben denn alle "Bedürftigen" von Laien und Möchtegernfachleuten in WO- Foren eine hinreichend rechtssichere Auskunft zu bekommen?Kostenlos und mit 100%iger geprüfter Sicherheit zugeschnitten auf den jeweiligen Problemfall?:laugh:
      Es ist der Krebsschaden der deutschen Anleger Finanzprodukte
      wie Lebensmittel zu betrachten.Billig muß es sein,schnell muß es gehen,gründliches Nachdenken meistens Fehlanzeige.Aber danach nach dem Kadi ,dem Fernsehsender oder den heilgen Priestern der Verbraucherzentrale rufen!

      3.Was wollen Sie ?Z.B. Steuern sparen ,Geld vom Steuerzahler (also auch Ihres)einsacken,eine annehmbare Rendite erzielen,Geld Insolvenz und Hartz 4 sicher bis zur Rentenauszahlung anlegen?

      4.Suchen Sie sich einen kompetenten Berater mit branchenübergreifender Kompetenz (Makler oder gerichtlich zugelassene Versicherungsberater),die Ihnen gründlich ALLE Vor-u. Nachteile der entsprechenden Geldanlagen etc erklären .

      5.Melden Sie sich einfach per Bordmali,wenn Sie mich NICHT als Dummschwätzer und Oberlehrer einstufen.

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      Avatar
      schrieb am 22.03.10 15:22:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im Prinzip ist die Zulage nichts anderes als eine vorweggenommene Steuerrückzahlung, nur nicht direkt, sondern indirekt in den Vertrag. Nach Abschluss des Steuerjahres, also mit Steuerbescheid, ist der Riestervertrag dann mit steuerfreien Beiträgen bespart.
      Die Zuschüsse sind ja gerade für diejenigen Interessant, die einen geringen Steuersatz und viele förderfähige Köpfe haben. Hier kann der Zuschuss dann höher sein, als die Steuerlast auf den, vorab aus versteuertem Einkommen, bezahlten Beiträgen.

      Wenn Du auch über der BBG GRV verdienst, wovon ich jetzt mal ausgehe, hat Riester im Prinzip den gleichen Effekt wie eine steuerfreie Entgeltumwandlung in der bAV (Direktversicherung usw.). Nur mit dem Unterschied, dass eben ein Teil der Steuerfreistellung bei Riester in den Vertrag als Zuschuss läuft und Riester meist höhere Kosten hat als ein bAV Vertrag. Letzteren kann ein Arbeitgeber per größerer Einheit meist günstiger einkaufen.
      Falls Du die Entgeltumwandlung noch nicht ausgeschöpft hast, würde ich erstmal hierein gehen.
      Zu beachten wäre noch, dass bAV Leistung später wieder GKV Beitragspflichtig ist. Aber gut, bis Du in Rente gehst, trifft das auf Riester auch zu. Und ausserdem bist Du sicherlich PKV versichert, oder? :)
      Avatar
      schrieb am 22.03.10 18:14:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.189.331 von olrik am 22.03.10 12:58:54die Ihnen gründlich ALLE Vor-u. Nachteile der entsprechenden Geldanlagen etc erklären .

      dann ist man sicher ganz schnell wieder bei den Bundeschatzbriefen :rolleyes:

      Was spricht dagegen sich die hohe Steuerförderung und die Grund/Kinderförderung mit ca. 945 € mitzunehmen?

      Gern würde ich davon auch noch 800 € in den Sand setzen -bleiben immer noch 145 € für 2.100 € Einzahlung :kiss: Bundesschatzbriefe zurzeit 0,5 € Zinsen....

      sausebraus2000


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