BSV übertragen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.03.10 13:04:44 von
neuester Beitrag 27.03.10 19:57:34 von
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Hallo, ich möchte meinen vollständig angesparten BSV (Vertragsabschluss 1999) an meine Tochter (21 Jahre) übertragen. Ein Darlehen soll nicht aufgenommen werden. Sie möchte sich die Bausparsumme einschl. aller Zulagen auszahlen lassen.
Ist es richtig, dass meine Tochter das Geld nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken einsetzen darf?
Ist es richtig, dass meine Tochter das Geld nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken einsetzen darf?
@Temporana,
du meinst sicher Bausparguthaben (nicht Bausparsumme) auszahlen. Bei den alten Verträgen (? bis 1.1.2010 ?) ist die Verwendung frei.
Warum aber willst du nicht dir selbst das Guthaben auszahlen lassen? Vermutlich fallen für den Übertrag Gebühren an.
du meinst sicher Bausparguthaben (nicht Bausparsumme) auszahlen. Bei den alten Verträgen (? bis 1.1.2010 ?) ist die Verwendung frei.
Warum aber willst du nicht dir selbst das Guthaben auszahlen lassen? Vermutlich fallen für den Übertrag Gebühren an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.228.726 von Temporana am 27.03.10 13:04:44Es fallen Gebühren von 1% der BS an, innerhalb der Familie 0,3% der BS (so bei Wüstenrot)
Das Guthaben muss weder vor noch nach Zuteilung wohnwirtschaftlich verwendet werden. Zulagen wie die Wohnungsbauprämie werden in Ihrem Fall nach Ablauf der Bindungsfrist (7Jahre nach Abschluss) ohne Einschränkung ausbezahlt. Eventuelle Bonusberechtigung verfällt bei Übertragung.
Das Guthaben muss weder vor noch nach Zuteilung wohnwirtschaftlich verwendet werden. Zulagen wie die Wohnungsbauprämie werden in Ihrem Fall nach Ablauf der Bindungsfrist (7Jahre nach Abschluss) ohne Einschränkung ausbezahlt. Eventuelle Bonusberechtigung verfällt bei Übertragung.
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